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Welche Aufgaben hat der Betriebsrat im Arbeitsschutz?

Dipl.-Biol. Bettina Huck
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Zusammenfassung

 
Überblick
  • Arbeitsschutz kann nur gelingen, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammenarbeiten. Der Unternehmer trägt die Verantwortung, dass Vorschriften eingehalten werden, der Arbeitnehmer hat Mitwirkungspflicht.
  • Als Interessenvertretung der Beschäftigten spielt der Betriebsrat eine wichtige Rolle im Arbeitsschutz.
  • In enger Zusammenarbeit mit Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt sowie sonstigen Beteiligten im Arbeitsschutz trägt auch er dazu bei, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten bzw. zu verbessern.
  • Wegen seines direkten Kontaktes zu den Arbeitnehmern erfährt er frühzeitig von evtl. Belastungen, Gefährdungen oder gefährlichem Verhalten am Arbeitsplatz.

1 Details

1.1 Definition

Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer in Betrieben der Privatwirtschaft. Grundlage seiner Arbeit ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Im BetrVG sind Anhörungs-, Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte des Betriebsrats vorgesehen. Seine Aufgabe ist es u. a. die Beschäftigung im Betrieb sowie die Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu fördern (vgl. § 80 BetrVG). Außerdem ergibt sich aus § 89 Abs. 1 BetrVG die Pflicht, aktiv an der Bekämpfung von Gefahren für Leben und Gesundheit teilzunehmen.

Der Betriebsrat muss den Unternehmer bzw. den verantwortlichen Vorgesetzten auf bestehende Mängel und die daraus resultierenden Gefahren hinweisen. Er kann allerdings nicht die Beseitigung der Mängel in eigener Regie veranlassen oder auf Kosten des Unternehmers neue Arbeitsmittel beschaffen. Der Betriebsrat hat keine Weisungsbefugnis, er ist lediglich beratend und überwachend tätig. Durch Vorbildfunktion kann er jedoch Beschäftigte zu sicherem Verhalten am Arbeitsplatz animieren.

Damit ist der Betriebsrat wichtiger Teil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Um seiner ...

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