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Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und ... / 3.7.3. Einstufungskriterien für Gemische

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3.7.3.1.

Einstufung von Gemischen, wenn Daten für alle oder nur manche Bestandteile des Gemisches vorliegen

3.7.3.1.1

Das Gemisch wird als reproduktionstoxisch eingestuft, wenn mindestens ein Bestandteil als reproduktionstoxisch der Kategorie 1A, der Kategorie 1B oder der Kategorie 2 eingestuft worden ist und seine Konzentration den jeweiligen allgemeinen Konzentrationsgrenzwert für Kategorie 1A, Kategorie 1B und Kategorie 2 gemäß Tabelle 3.7.2 erreicht oder übersteigt.

3.7.3.1.2

Das Gemisch wird aufgrund seiner Wirkungen auf oder über die Laktation eingestuft, wenn mindestens ein Bestandteil aufgrund seiner Wirkungen auf oder über die Laktation eingestuft worden ist und seine Konzentration den allgemeinen Konzentrationsgrenzwert für die Zusatzkategorie der Wirkungen auf oder über die Laktation gemäß Tabelle 3.7.2 erreicht oder diesen übersteigt.

Tabelle 3.7.2

Allgemeine Konzentrationsgrenzwerte der[1] [Bis 30.11.2014: von entweder] als reproduktionstoxisch oder aufgrund ihrer Wirkungen auf oder über die Laktation eingestuften Bestandteilen eines Gemisches, die zur Einstufung des Gemisches führen

 

 

Bestandteil eingestuft als: Allgemeine Konzentrationsgrenzwerte, die zu zu folgender Einstufung eines Gemisches[2] [Bis 30.11.2014: einer Einstufung des Gemisches in folgende Kategorie] führen:
Kategorie 1 reproduktionstoxisch[3] Kategorie 2 reproduktionstoxisch Zusatzkategorie für Wirkungen auf/über Laktation
Kategorie 1A [Bis 30.11.2014: reproduktionstoxisch] [4] Kategorie 1B [Bis 30.11.2014: reproduktionstoxisch] [5]
Kategorie 1A reproduktionstoxisch

≧ 0,3 %

(Hinweis 1)

 

 

 

1B Kategorie 1B reproduktionstoxisch

 

≧ 0,3 %

(Hinweis 1)

 

 

[Bis 30.11.2014: 2 ] [6]Kategorie 2 reproduktionstoxisch

 

 

≧ 3,0 %

(Hinweis 1)

 

Zusatzkategorie für Wirkungen auf/über Laktation

 

 

 

≧ 0,3[7] [Bis 3...

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