Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.3.2 Bestellung durch den Gesamtbetriebsrat oder den Konzernbetriebsrat

Rz. 21 Gem. § 63 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 3 Satz 1 BetrVG kann der Wahlvorstand, wenn der Betriebsrat untätig bleibt, vom Gesamtbetriebsrat oder, wenn ein solcher nicht besteht, vom Konzernbetriebsrat bestellt werden. Allerdings ist Voraussetzung für das Bestellungsrecht dieser Gremien, dass 6 Wochen vor Ablauf der Amtszeit der amtierenden JAV noch kein Wahlvorstand bestellt ...mehr

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Strukturausgleich / 9 Abfindung (§ 12 Abs. 6)

Statt einer nach der vorgeschriebenen Dauer monatlichen Zahlung zusätzlich zum Entgelt kann der Strukturausgleich auch durch eine einmalige Abfindung abgegolten werden. Absatz 6 stellt eine Spezialvorschrift zu § 16 TVÜ-Länder dar. Voraussetzung für die Abfindung ist die Zustimmung des Beschäftigten, da der Strukturausgleich nur "einzelvertraglich" abgefunden werden kann. Zu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.4.1 Größe

Rz. 26 Die Größe des Wahlvorstands für die Wahl zur JAV ist gesetzlich nicht geregelt. Vielmehr bestimmt der Betriebsrat die Anzahl der Mitglieder nach pflichtgemäßem Ermessen.[1] In jedem Fall muss der Wahlvorstand aber aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern, mindestens jedoch 3 bestehen (vgl. § 63 Abs. 2 Satz 1). Nach § 16 Abs. 1 Satz 2 BetrVG kann der Betriebsrat die Za...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3 Ort der Sitzung, Ladungsfrist

Rz. 56 Gem. § 65 Abs. 1 BetrVG i.V.m. § 30 Satz 1 BetrVG finden die Sitzungen i.d.R. während der betriebsüblichen Arbeitszeit im Betrieb statt. Auf die betrieblichen Notwendigkeiten ist dabei Rücksicht zu nehmen (§ 30 Satz 2 BetrVG), der Arbeitgeber ist vom Zeitpunkt der Sitzung vorab zu verständigen (§ 30 Satz 3 BetrVG). Die Sitzungen der JAV sind nicht öffentlich (§ 30 Sat...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.6.2.1 Erforderlichkeit

Rz. 40 Gem. § 65 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG ist Voraussetzung für den Anspruch, dass die Schulungsveranstaltung erforderlich ist. Nach der Rechtsprechung des BAG zu § 37 Abs. 6 BetrVG [1] ist die Vermittlung von Kenntnissen erforderlich, wenn sie unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Betrieb und im BR notwendig sind, damit der Betriebsrat seine g...mehr

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Entgelttransparenz: Auskunf... / 3.3 Zuständigkeiten: Rollen klar festlegen

Auskunftsverlangen scheitern in der Praxis häufig nicht an der Datenlage, sondern an unklaren Zuständigkeiten. Je nach Unternehmensstruktur, Tarifbindung und Bestehen eines Betriebsrats können unterschiedliche Akteure eingebunden sein.[1] Bewährt hat sich ein klares internes Rollenmodell: HR bzw. der Bereich Compensation & Benefits (C&B) steuert den Prozess, bereitet die Daten...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Vorschlagsberechtigung

Rz. 12 Vorschlagsberechtigt sind nur die jugendlichen und die zu ihrer Berufsausbildung im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer, mithin diejenigen, die gem. § 61 BetrVG wahlberechtigt zur JAV sind.[1] Rz. 13 Darüber hinaus sind auch die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften gem. § 63 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 3 und 5 BetrVG berechtigt, einen Wahlvorschlag einzureichen. Dieser mus...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.2 Zeitpunkt der Bestellung

Rz. 16 Gem. § 63 Abs. 2 BetrVG ist der Wahlvorstand spätestens 8 Wochen vor Ablauf der Amtszeit der JAV vom Betriebsrat zu bestellen. Geschieht dies nicht, greift die Regelung des § 63 Abs. 3 BetrVG. Danach kann, wenn der Betriebsrat den Wahlvorstand nicht bestellt, der Gesamtbetriebsrat oder, falls ein solcher nicht besteht, der Konzernbetriebsrat den Wahlvorstand bestellen...mehr

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Entgelttransparenz: Auskunf... / 6.4 Einheitliche Kommunikationslinien sicherstellen

Für HR ist es von zentraler Bedeutung, dass Auskünfte, Erläuterungen und allgemeine Informationen inhaltlich konsistent sind. Unterschiedliche oder widersprüchliche Aussagen von HR, Führungskräften oder Betriebsrat können Irritationen auslösen und weiteren Klärungsbedarf schaffen. Einheitliche Sprachregelungen, abgestimmte Informationsmaterialien und klare Zuständigkeiten wi...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Allgemeines

Rz. 14 Für die Wahl zur JAV sind grundsätzlich dieselben Regelungen einschlägig wie für die Wahl zum Betriebsrat. Insbesondere gilt § 14 BetrVG n.F. i. V. m. den entsprechenden Regelungen in der Wahlordnung.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1.2 Auflösung der JAV

Rz. 5 Die JAV kann wegen grober Verletzung ihrer gesetzlichen Pflichten auf Antrag vom Arbeitsgericht aufgelöst werden. Erforderlich ist, dass die Pflichtverletzung objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend ist (BAG, Beschluss v. 22.6.1993, 1 ABR 62/92 [1]). Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls. Eine grobe Pflichtverle...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.2 Pflicht zur Teilnahme

Rz. 59 Der BR-Vorsitzende oder das beauftragte BR-Mitglied ist nicht verpflichtet, an den Sitzungen der JAV einschließlich denen, die virtuell stattfinden, auch tatsächlich teilzunehmen. Allerdings kann es einen Verstoß gegen das Gebot der Zusammenarbeit zwischen BR und JAV darstellen, wenn der BR-Vorsitzende bzw. das beauftragte BR-Mitglied ständig den Sitzungen der JAV fer...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 58 Gem. § 65 Abs. 2 Satz 2 BetrVG haben der BR-Vorsitzende oder ein anderes beauftragtes BR-Mitglied das Recht, an allen Sitzungen der JAV teilzunehmen. Zum einen soll dadurch sichergestellt sein, dass der BR über die Belange und Probleme der JAV informiert wird, zum anderen, dass er die JAV in allen sich ihr stellenden Fragen sachkundig beraten kann. Der BR-Vorsitzende b...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Allgemeines

Rz. 10 Die Wahl zur JAV erfolgt gem. § 39 WO BetrVG 2001 aufgrund von Wahlvorschlägen. In der Vorschlagsliste sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Art der Beschäftigung sowie der Ausbildungsberuf anzugeben (§ 39 Abs. 1 Satz 3, § 6 Abs. 3 Satz 1 WO BetrVG 2001). Rz. 11 Gem. § 63 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 14 Abs. 4 Sätze 1, 2 BetrVG a. F. musste jeder Wahlvorschlag von eine...mehr

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Entgelttransparenz: Auskunf... / 6.3 Interne Kommunikation gegenüber Mitarbeitenden

Neben der Bearbeitung einzelner Auskunftsverlangen spielt auch die allgemeine interne Kommunikation eine wichtige Rolle. Beschäftigte sollten wissen, dass ein Auskunftsanspruch besteht und wie dieser im Unternehmen organisatorisch umgesetzt wird. Dies kann etwa über interne Richtlinien, das Intranet oder begleitende HR-Informationsformate erfolgen. Eine sachliche und erklären...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.6 Beginn und Beendigung des Wahlvorstandsamtes

Rz. 34 Das Amt des Wahlvorstandsmitglieds beginnt nach seiner Bestellung mit der Annahme des Amtes. Lehnt der Arbeitnehmer das Amt ab – eine Begründung für die Ablehnung muss er nicht geben –, liegt eine Amtsübernahme von vornherein nicht vor. Das jeweilige Bestellungsorgan (i.d.R. der Betriebsrat) muss dann auf einen anderen Arbeitnehmer zurückgreifen. Rz. 35 Das Amt des Wah...mehr

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Entgelttransparenz: Auskunf... / 6.1 Rolle der Führungskräfte

Führungskräfte nehmen bei Auskunftsverlangen eine wichtige, zugleich jedoch klar begrenzte Rolle ein. Aufgrund ihrer fachlichen Nähe zur Tätigkeit können sie HR bei der sachlichen Einordnung von Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Anforderungen unterstützen. Diese Informationen sind insbesondere für die Bildung vergleichbarer Tätigkeiten von Bedeutung. Gleichzeitig sollten Füh...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4 Einzelheiten der Wahldurchführung im vereinfachten Verfahren

Rz. 90 Die nähere Ausgestaltung des vereinfachten Wahlverfahrens ist in § 14a BetrVG geregelt. Danach ist grundsätzlich zwischen der Wahl im 2- und im 1-stufigen Verfahren zu unterscheiden.[1] Für die Wahl zur JAV kommt, wenn das vereinfachte Wahlverfahren einschlägig ist, nur das einstufige Verfahren zur Anwendung. Dies liegt darin begründet, dass für die Wahl zur JAV im Bet...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.4.2 Zusammensetzung

Rz. 29 Zum Mitglied des Wahlvorstands können sowohl jugendliche und auszubildende Arbeitnehmer als auch sonstige Arbeitnehmer des Betriebes bestellt werden.[1] Allerdings muss mindestens ein Mitglied des Wahlvorstands das passive Wahlrecht zum Betriebsrat besitzen (vgl. § 38 Satz 2 WO). Auch potenzielle Wahlbewerber und Unterzeichner von Wahlvorschlägen können Mitglied des W...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.7.2 Erstattungsfähige Kosten und Aufwendungen

Rz. 45 Der Arbeitgeber hat sowohl die sachlichen als auch die persönlichen Kosten der Tätigkeit der JAV und seiner Mitglieder zu tragen. Bei den sachlichen Kosten handelt es sich i.d.R. um die sog. Geschäftsführungskosten, also alle Kosten, die zu einer sachgerechten und ordnungsgemäßen Durchführung der Aufgaben der JAV erforderlich sind. Hierzu können auch die Kosten für ei...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.7.1.2 Entscheidung über vereinfachtes Verfahren und Vereinbarung mit Arbeitgeber

Rz. 42 In der ersten Sitzung des Wahlvorstands muss mit der Aufstellung der Wählerliste auch ermittelt werden, ob der Betrieb i.d.R. 101 – 200 zur JAV wahlberechtigte Arbeitnehmer hat. Ist dies der Fall, ist es gem. § 14a Abs. 5 BetrVG möglich, mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren, dass die JAV statt im allgemeinen Verfahren im sog. vereinfachten Wahlverfahren gewählt wird. Da...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1 Allgemeines

Rz. 86 Gem. § 63 Abs. 4 in der Fassung, die diese Regelung durch Art. 1 Nr. 12 a) BRModG erhalten hat, ist in Betrieben mit 5 – 100 (bisher: 5 – 50) der gem. § 61 zur JAV Wahlberechtigten die Wahl im vereinfachten Wahlverfahren gem. § 14a BetrVG durchzuführen. Der Gesetzgeber wollte damit erreichen, dass die Bildung einer Interessenvertretung für die jugendlichen und zu ihre...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anzeigepflichten des Arbeit... / 4 Mutter- und Schwangerenschutz

Sobald eine Frau dem Arbeitgeber mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist, hat der Arbeitgeber die Schwangerschaft und den Tag der Entbindung der Aufsichtsbehörde unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, mitzuteilen.[1] Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Die Aufsichtsbehörde ist auch darüber zu informieren, dass eine Frau stillt, wenn bisher noch keine Schwange...mehr

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Entgelttransparenz: Auskunf... / 8 Fazit

Der Auskunftsanspruch zur Entgelttransparenz stellt HR weniger vor juristische als vor organisatorische und kommunikative Herausforderungen. Entscheidend ist eine klare, nachvollziehbare und konsistente Prozessgestaltung. Unternehmen, die Auskunftsverlangen strukturiert erfassen, Vergleichslogiken sauber definieren und Entgeltdaten verständlich aufbereiten, können Anfragen s...mehr

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Entgelttransparenz: Auskunf... / 2.3 Typische Auskunftsverlangen in der HR-Praxis

In der betrieblichen Praxis treten Auskunftsverlangen in sehr unterschiedlichen Formen auf. Teilweise handelt es sich um allgemein gehaltene Anfragen, mit denen Beschäftigte eine Einordnung ihrer Vergütung wünschen. In anderen Fällen werden gezielte Vergleichsfragen gestellt, etwa zu bestimmten Tätigkeitsgruppen, Entgeltbestandteilen oder Entwicklungsstufen. Künftig ist zude...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.3.4.2 Der Stellvertreter

Rz. 30 Gem. § 65 Abs. 1 i. V.m. § 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG treten die Stellvertreter "im Fall seiner Verhinderung" an die Stelle des Vorsitzenden. Diese Formulierung macht deutlich, dass die Stellvertreter die Aufgaben und Befugnisse des Vorsitzenden[1] nur dann wahrnehmen können und dürfen, wenn und solange der Vorsitzende selbst verhindert ist (so auch BAG, Beschluss v. 1.6...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1.3.1 Durch Ausschluss

Rz. 10 Hat ein Mitglied der JAV grob die aus seinem Amt folgenden Pflichten verletzt, kann es auf Antrag vom Arbeitsgericht aus der JAV ausgeschlossen werden. Der Ausschluss ist nur wegen grober Verletzung der aus dem Amt als Mitglied der JAV folgenden Pflichten möglich, nicht dagegen wegen Verletzung der Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Die grobe Pflichtverletzung muss ...mehr

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Altersteilzeit: Grundlagen,... / 2 Begünstigter Personenkreis

Ältere Arbeitnehmer können freiwillig ihre Arbeitszeit reduzieren[1], wenn sie das 55. Lebensjahr vollendet haben, künftig einen Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben oder von der Versicherungspflicht befreit sind und vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens beanspruchen könne...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.4.8 Wirksamkeit der Befristung bei Betriebsrats-/Personalratsmitgliedern

Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Betriebsrats-/Personalratsmitglied führt dazu, dass bei Ablauf der Befristung das Betriebsrats-/Personalratsmitglied das Amt verliert und das Arbeitsverhältnis automatisch endet. Ein besonderer Schutz besteht für Mitglieder der Mitarbeitervertretung nur im Falle einer Kündigung. Bei der Befristung endet der Arbeitsvertrag j...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 3.3.3 Unterrichtung des Personalrats/Betriebsrats über Anzahl

Der Arbeitgeber hat nach dem zum 1.1.2001 in Kraft getretenen Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge die Arbeitnehmervertretung – Personalrat, Betriebsrat, Mitarbeitervertretung – über die Anzahl der befristet beschäftigten Arbeitnehmer und ihren Anteil an der Gesamtbelegschaft des Betriebs und des Unternehmens zu informieren (§ 20 TzBfG).mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 3.3.2 Beteiligung des Betriebsrats

Die Befristung des Arbeitsverhältnisses als solche unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats. Die Mitbestimmung nach § 99 BetrVG bezieht sich allein auf die "Einstellung" eines neuen Arbeitnehmers und dessen Eingliederung in den Betrieb/die Dienststelle, konkret auf die Person, die auszuübende Tätigkeit und die Eingruppierung. Die Befristung ist dagegen eine einzelvert...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 3.3 Korrekte Beteiligung des Personalrats / Betriebsrats

Die Mitbestimmungsrechte des Personal- bzw. Betriebsrats bestehen auch bei der beabsichtigten befristeten Einstellung eines Arbeitnehmers (§ 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG sowie entsprechende Vorschriften in den LPVG, § 99 BetrVG). 3.3.1 Beteiligung des Personalrats Besondere Aufmerksamkeit beim Abschluss befristeter Verträge oder der Verlängerung befristeter Verträge ist bei der Bet...mehr

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Arbeitskleidung / 5.2 Nach BetrVG

Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bei Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Beschäftigten im Betrieb mitzubestimmen, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gehört zur Ordnung des Betriebs auch die Anordnung des Tragens einer einheitlichen Arbeitskleidung, die...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 7.2.2 Informationspflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat die befristet beschäftigten Arbeitnehmer über entsprechende unbefristete Arbeitsplätze zu informieren, die besetzt werden sollen. Die Information kann durch allgemeine Bekanntgabe an geeigneter, den Arbeitnehmern zugänglicher Stelle – also durch Aushang – im Betrieb und Unternehmen erfolgen (§ 18 TzBfG). Im Zusammenhang mit ihren allgemeinen Aufgaben und d...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.7.3 Fehlen von Einstellungsvoraussetzungen

Nicht selten kommt es vor, dass ein Mitarbeiter eingestellt wird, ohne dass die gesundheitliche Eignung festgestellt ist. In anderen Fällen arbeitet der Mitarbeiter bereits, obwohl die Zustimmung des Betriebs- oder Personalrats noch aussteht. In beiden Alternativen hat die Rechtsprechung die Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung für zulässig gehalten.[1] Seit Inkrafttre...mehr

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Arbeitskleidung / 5 Mitbestimmung

Bei der Einführung von Arbeitskleidung kann ein Mitbestimmungsrecht des Personal- bzw. Betriebsrats bestehen. Dabei ist insbesondere auf die Art der Arbeitskleidung abzustellen. Soweit die Arbeitskleidung auf gesetzlichen Vorgaben basiert, ist die Mitbestimmung sowohl nach dem Personalvertretungsrecht als auch nach dem Betriebsverfassungsrecht deutlich eingeschränkt. 5.1 Nach...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 3.3.1 Beteiligung des Personalrats

Besondere Aufmerksamkeit beim Abschluss befristeter Verträge oder der Verlängerung befristeter Verträge ist bei der Beteiligung des Personalrats geboten. In einigen Landespersonalvertretungsgesetzen ist die Beteiligung des Personalrats hinsichtlich der Befristungsabrede ausdrücklich angeordnet. Beispielhaft genannt seien hier § 72 Abs. 1 Satz 1 LPVG Nordrhein-Westfalen, § 75...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 7.2.4 Kein Anspruch auf Verlängerung sachgrundlos befristeter Verträge im Wege der Gleichbehandlung

Der Gleichbehandlungsgrundsatz kommt nicht zur Anwendung bei der Frage der Verlängerung von sachgrundlos befristeten Verträgen.[1] Mit § 14 Abs. 2 TzBfG habe der Gesetzgeber dem Arbeitgeber auch bei der Verlängerung hierauf gestützter Verträge "freie Hand" lassen wollen. Nicht zu entscheiden hatte das BAG die Frage, wie sich die Rechtslage bei der Verlängerung von Sachgrundbe...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.3.5 Bevorzugte Einstellung

§ 30 Abs. 2 Satz 2 TVöD schreibt vor, dass kalendermäßig mit sachlichem Grund befristet beschäftigte Arbeitnehmer bei der Besetzung von Dauerarbeitsplätzen bevorzugt zu berücksichtigen sind, wenn die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Für Zweckbefristungen gilt die Vorschrift demnach nicht. Nach der Rechtsprechung des BAG enthält die Vorschrift kein Ei...mehr

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Arbeitskleidung / 2 Bekleidungsarten, Abgrenzung

Im Allgemeinen versteht die Rechtsprechung Arbeitskleidung als Überbegriff für die Kleidung, die ein Beschäftigter während der Arbeit trägt.[1] Dogmatisch ist zunächst zwischen gesetzlich vorgegebener und nicht gesetzlich vorgegebener Arbeitskleidung zu unterscheiden. Erstere beruht auf normativen Verpflichtungen und entzieht sich weitgehend privatautonomer Gestaltung, währen...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.6 Erprobung des Mitarbeiters

Nach § 2 Abs. 4 TVöD gelten im Normalfall die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses als Probezeit. Will der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der Probezeit beenden, muss er kündigen. Für Schwangere verbietet jedoch § 17 MuSchG jegliche Kündigung, auch die während der ersten 6 Monate. Dies bedeutet, dass die Schwangere praktisch keine Probezeit hat. Bei verschiedenen...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.13 Sonstige sachliche Gründe

Freihalten eines Arbeitsplatzes wegen Übernahme eines Auszubildenden Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses bis zur Übernahme eines Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis ist sachlich gerechtfertigt. Die vorübergehende Beschäftigung eines Arbeitnehmers auf einem Arbeitsplatz, der zu einem späteren Zeitpunkt dauerhaft mit einem anderen Arbeitnehmer besetzt werden soll, kann...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.4.7 Exkurs: Ein-Tages-Arbeitsverhältnisse/unzulässige Daueraushilfen

Befristungen sind von ihrer Dauer her auch nach unten nicht begrenzt. Zulässig ist – unter Beachtung der Schriftform des § 14 Abs. 4 TzBfG – auch der Abschluss von befristeten Ein-Tages-Arbeitsverhältnissen. Werden von demselben Arbeitgeber mit demselben Arbeitnehmer mehrfach befristete Tagesarbeitsverhältnisse vereinbart, bedarf es gem. § 14 Abs. 1 TzBfG eines sachlichen Gru...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 9 Befristung einzelner Arbeitsbedingungen

Nicht selten ergibt sich die Notwendigkeit, in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis einzelne Arbeitsbedingungen arbeitsvertraglich für einen vorübergehenden Zeitraum – befristet – zu ändern. Hierzu gehören die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit auf Zeit, die befristete Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit sowie die Übertragung einer inhaltlich anders gearteten Tä...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.11.2 Befristung auf das "65. Lebensjahr"

Praxis-Tipp In zahlreichen vor vielen Jahren bereits abgeschlossenen Arbeitsverträgen findet sich noch eine Befristung auf das Erreichen des "65. Lebensjahres". Die Regelung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in der Regel auszulegen auf "das Erreichen des gesetzlich festgelegten Regelrentenalters". Im Einzelnen: Praxis-Beispiel Die Arbeitsvertragsparteien st...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Unterrichtung durch den Betriebsrat und Vorlage von Unterlagen

3.1 Allgemeines Rz. 22 § 70 Abs. 2 BetrVG verpflichtet den BR, die JAV rechtzeitig und umfassend zu unterrichten (Abs. 2 Satz 1) und diese Unterrichtung durch die Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu ergänzen (Abs. 2 Satz 2). Die Regelung soll dazu dienen sicherzustellen, dass die JAV ihre Aufgaben sachgerecht erledigen kann. 3.2 Unterrichtung Rz. 23 Die Pflicht des BR, die...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Einberufung der Versammlung

Rz. 7 Die Einberufung der Versammlung setzt einen entsprechenden Beschluss der JAV voraus, der mit einfacher Mehrheit in einer beschlussfähigen Sitzung der JAV zu fassen ist. Die Entscheidung darüber, ob eine Versammlung durchgeführt werden soll oder nicht, liegt grundsätzlich im Ermessen der JAV. Ein Antragsrecht des Betriebsrats oder der Gewerkschaften auf Durchführung ein...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Allgemeines

Rz. 22 § 70 Abs. 2 BetrVG verpflichtet den BR, die JAV rechtzeitig und umfassend zu unterrichten (Abs. 2 Satz 1) und diese Unterrichtung durch die Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu ergänzen (Abs. 2 Satz 2). Die Regelung soll dazu dienen sicherzustellen, dass die JAV ihre Aufgaben sachgerecht erledigen kann.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Vorlage von Unterlagen

Rz. 27 Der BR ist gem. § 70 Abs. 2 Satz 2 BetrVG verpflichtet, seine Unterrichtung durch die Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu ergänzen, sofern die JAV dies verlangt. Die Vorlagepflicht besteht grundsätzlich für alle Aufgaben, die die JAV wahrzunehmen hat. Voraussetzung ist, dass die Unterlagen zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlich sind. Der BR ist zudem nur verp...mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 6.3 Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

Ebenso wie das Kündigungsschutzgesetz [1] lässt auch das Arbeitsplatzschutzgesetz [2] das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund[3] unberührt. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund kann daher auch während des freiwilligen Wehrdienstes erfolgen. Allerdings hat der Arbeitgeber stets die 2-Wochenfrist zu beachten. Diese wird durch den freiwilligen ...mehr