Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.2 Haftung des Betriebsrats

Rz. 41 Der Betriebsrat besitzt keine generelle Rechtspersönlichkeit und nimmt daher grundsätzlich nicht am allgemeinen Rechtsverkehr teil.[1] Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichtes und des Bundesgerichtshofes ist der Betriebsrat allerdings vermögensfähig, soweit er innerhalb des ihm vom Betriebsverfassungsgesetz zugewiesenen Wirkungskreises tätig wird.[2] Im Ergebnis kan...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 (Zweite) Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats

Rz. 16 Zu der Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats lädt der Wahlvorstand ein. Wurde der Wahlvorstand selbst auf einer (ersten) Wahlversammlung gewählt (zweistufiges Verfahren), findet die zweite Wahlversammlung eine Woche nach der Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes statt. Die Wochenfrist berechnet sich nach § 187 Abs. 1 BGB, § 188 Abs. 2 BGB. Wurde der Wahlvors...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Einleitung der Wahl durch Betriebsrat, Gesamt/Konzernbetriebsrat

Rz. 6 Wird die Betriebsratswahl durch den amtierenden Betriebsrat (§ 16 Abs. 1 BetrVG), durch Gesamt- oder Konzernbetriebsrat (§ 17 Abs. 1 BetrVG, § 16 Abs. 3 BetrVG) oder auf Beschluss des Arbeitsgerichtes (§ 16 Abs. 2 BetrVG) durch Bestellung des Wahlvorstandes eingeleitet, so wird der Betriebsrat auf nur einer Wahlversammlung in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt (§ ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 1 Errichtung von Betriebsräten

1 Vorbemerkung Rz. 1 Nach § 1 Abs. 1 S. 1 BetrVG werden in Betrieben mit in der Regel mindestens 5 ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen 3 wählbar sind, Betriebsräte gewählt. Der Betriebsrat als Organ ist der betriebliche Interessenvertreter der Arbeitnehmer. Das Betriebsverfassungsgesetz trifft ausführliche Regelungen von der Bildung und Geschäftsführung des Be...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.1 Beteiligungsrechte

Rz. 33 Das BetrVG kennt abgestufte Beteiligungsrechte des Betriebsrats: Mitwirkungsrechte (Informations-, Anhörungs-, Vorschlags- und Beratungsrechte) und Mitbestimmungsrechte. Mitwirkungsrechte geben dem Betriebsrat Einflussmöglichkeiten, ohne den Arbeitgeber rechtlich zu binden; hierzu zählen insbesondere der allgemeine Informationsanspruch (§ 80 Abs. 2 BetrVG), Beratungsr...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Nach § 1 Abs. 1 S. 1 BetrVG werden in Betrieben mit in der Regel mindestens 5 ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen 3 wählbar sind, Betriebsräte gewählt. Der Betriebsrat als Organ ist der betriebliche Interessenvertreter der Arbeitnehmer. Das Betriebsverfassungsgesetz trifft ausführliche Regelungen von der Bildung und Geschäftsführung des Betriebsrats und...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Betriebsübergang

Rz. 21 Ein Betriebsübergang hat individualrechtliche und betriebsverfassungsrechtliche Auswirkungen. Die individualrechtlichen Auswirkungen ergeben sich im Wesentlichen aus § 613a BGB. Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, tritt dieser nach § 613a BGB in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2 Gesamtbetriebsrat

Rz. 44 Bestehen in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte, ist nach § 47 Abs. 1 BetrVG die Errichtung eines Gesamtbetriebsrats zwingend vorgeschrieben. Der Gesamtbetriebsrat wird nicht von den einzelnen Arbeitnehmern gewählt, sondern die einzelnen Betriebsräte entsenden Vertreter in den Gesamtbetriebsrat nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 2-5 BetrVG. Der Einfluss der einzel...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Wahlordnung als Grundlage für die Betriebsratswahl

Rz. 52 Im Anschluss an die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes wurde auch die Wahlordnung (WO BetrVG) nach § 126 BetrVG vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung mit Zustimmung des Bundesrats neu gestaltet. In einem ersten Teil (§§ 1–27 WO BetrVG) wird die Wahl des Betriebsrats aufgrund von Vorschlagslisten (bei Wahl von mehr als 5 Betriebsratsmitgliedern) geregelt,...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Umwandlung von Unternehmen

Rz. 23 Die Umwandlung von Unternehmen ist im Umwandlungsgesetz geregelt, das am 1. Januar 1995 in Kraft getreten ist. Nach diesem Gesetz sind vier Arten der Umwandlung vorgesehen, nämlich die Verschmelzung (§§ 2–122 UmwG), die Spaltung (§§ 123–173 UmwG), die Vermögensübertragung (§§ 174–189 UmwG) und der Formwechsel (§§ 190–304 UmwG). Die Umwandlung zieht einige arbeitsrecht...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7 Streitigkeiten

Rz. 53 Streitigkeiten über die Betriebsratsfähigkeit eines Betriebs oder gemeinsamen Betriebs mehrerer Unternehmen werden durch das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren entschieden (§ 2a ArbGG). Dies gilt auch für die Frage, ob 2 selbstständige Betriebe vorliegen und ob mehrere an sich selbstständige Betriebe einen Betrieb im Rechtssinn bilden. Ist zweifelhaft, ob eine betri...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 14a BetrVG sieht für kleinere Betriebe mit dem Ziel der Vereinfachung und Beschleunigung ein sogenanntes vereinfachtes Wahlverfahren vor. Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz[1] sind der verpflichtende (5 bis 100 Arbeitnehmer, zuvor 5 bis 50 Arbeitnehmer) und der durch Vereinbarung zwischen Wahlvorstand und Arbeitgeber mögliche Anwendungsbereich des vereinfachte...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Allgemeines

Rz. 14 Nach wie vor wird der Betriebsbegriff im BetrVG nicht legaldefiniert. Nach der Rechtsprechung und Literatur gilt folgende Definition des Betriebsbegriffs: Ein Betrieb ist die organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Arbeitgeber allein oder mit seinen Arbeitnehmern, mithilfe von technischen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt v...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 7 Der unter den Anwendungsbereich des BetrVG fallende Personenkreis wird durch den in § 5 BetrVG verwendeten Arbeitnehmerbegriff bestimmt. Danach sind Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, unabhängig davon, ob sie im Betrieb, im Außendienst oder mit Telearbeit beschäftigt werden. Als Arbeitneh...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 11 Das BetrVG gilt grundsätzlich für alle Betriebe der Privatwirtschaft. Es gilt nicht für Betriebe des öffentlichen Dienstes, für Religionsgemeinschaften und ihre karikativen und erzieherischen Einrichtungen sowie für fremde Streitkräfte. Für die bei Luftfahrtunternehmen im Flugbetrieb Beschäftigten können nach § 117 Abs. 2 BetrVG durch Tarifvertrag besondere Vertretung...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Betriebsratsfähigkeit

Rz. 48 Das BetrVG stellt für die Bildung eines Betriebsrats hinsichtlich der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer 2 Voraussetzungen auf: Zunächst müssen im Betrieb in der Regel mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer (§ 1 BetrVG i.V.m. § 7 BetrVG) beschäftigt werden, und von den fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern müssen mindestens drei wählbar (§ 1 Be...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2 Ständige Beschäftigung im Betrieb

Rz. 50 Weitere Voraussetzung für die Wahl eines Betriebsrats ist, dass in der Regel 5 ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt werden. Der Begriff "ständige" bezieht sich dabei auf die zu erfüllende Arbeitsaufgabe, mit der ein Arbeitnehmer auf unbestimmte, zumindest aber längere Zeit, beschäftigt werden muss, nicht nur auf die Arbeitszeit. Auch teilzeitbeschäftigte ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Schriftliche Stimmabgabe

Rz. 17 Wahlberechtigten Arbeitnehmern, die an der Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrates nicht teilnehmen können, muss der Wahlvorstand Gelegenheit geben, schriftlich abzustimmen.[1] Der Arbeitnehmer hat sein Verlangen nach schriftlicher Stimmabgabe spätestens 3 Tage vor dem Tag der Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrates dem Wahlvorstand mitzuteilen.[2] Die Frist für ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Räumlicher Geltungsbereich

Rz. 5 Das Betriebsverfassungsgesetz gilt für alle Betriebe und auch für alle gemeinsamen Betriebe mehrerer Unternehmen in Deutschland. Es kommt hierbei nicht auf die Staatsangehörigkeit des Inhabers oder der Arbeitnehmer an. Das Betriebsverfassungsgesetz gilt demnach auch für Betriebe von Unternehmen im Inland, die ihren Sitz im Ausland haben. Insoweit gilt das sogenannte Te...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Wahlvorschläge

Rz. 13 Im vereinfachten Wahlverfahren wird stets nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Dies bedeutet für die Wahlvorschläge, dass zwar jeder Wahlvorschlag auch mehrere Arbeitnehmer enthalten kann. Auf dem Stimmzettel werden jedoch alle Wahlbewerber einzeln und nicht etwa in Form von Listen zur Abstimmung gestellt. Sie werden unabhängig von der Reihenfolge in den Wa...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Einleitung der Wahl

Rz. 5 Einleitung und Ablauf des vereinfachten Wahlverfahrens unterscheiden sich danach, wer die Wahl einleitet. Entstammt die Initiative aus dem Kreis der Arbeitnehmer, so findet ein zweistufiges Wahlverfahren mit zwei Wahlversammlungen statt.[1] Wird die Wahl hingegen vom (amtierenden) Betriebsrat, durch einen Gesamt- oder Konzernbetriebsrat oder durch Beschluss des Arbeitsg...mehr

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Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 2.2 Ablehnungsgründe des Arbeitgebers

Nach § 8 Abs. 4 TzBfG hat der Arbeitgeber der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Erste Wahlversammlung bei Einleitung der Wahl durch Initiative der Belegschaft

Rz. 10 Wird der Wahlvorstand auf Initiative aus dem Betrieb oder einer Gewerkschaft gewählt[1], wird der Wahlvorstand in einer ersten Wahlversammlung gewählt.[2] Die Einladung zu dieser ersten Wahlversammlung bedarf keiner besonderen Form. Sie muss auch nicht mehrsprachig gefasst sein oder in die im Betrieb üblichen Sprachen übersetzt werden. Das BAG hält insbesondere auch § ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

Rz. 17 Nach § 1 Abs. 1 Satz 2 BetrVG können auch mehrere Unternehmen gemeinsame Betriebe haben. Diese Regelung beinhaltet lediglich eine Klarstellung, da der Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen bereits vorher von der Rechtsprechung anerkannt war. Mit dem Gemeinschaftsbetrieb zusammenhängende Fragen wie z.B., ob die Unternehmen tatsächlich vereinbart haben oder von der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mitarbeiterführung

Begriff Die Mitarbeiterführung ist die elementare, wichtigste Aufgabe jeder Führungskraft. Führung per se umfasst Maßnahmen des Vorgesetzten, mit denen er steuernd auf das Verhalten und Handeln seiner Mitarbeiter einwirkt. Im Führungsprozess im Unternehmen gibt es mehrere Rollen mit unterschiedlicher Art von Führung: Unternehmensleitung: gibt die Unternehmensvision und -ziel...mehr

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Energiekrise: Arbeitsrechtl... / 1 Energiesparen unter Einbezug der Mitarbeiter

Grundsätzlich ist es für Arbeitgeber möglich, im Wege des Direktionsrechts Mitarbeiter zu bestimmten Energiesparmaßnahmen zu verpflichten. Hier kommt beispielsweise in Betracht, dass Lichter beim Verlassen des Raumes ausgeschaltet werden müssen, Elektrogeräte nicht im Stand-By-Modus belassen werden dürfen, Maschinen und Anlagen besonders sparsam bedient werden müssen oder allge...mehr

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Energiekrise: Arbeitsrechtl... / 3.2 Leistungen, die in Betriebsvereinbarungen geregelt sind

Sämtliche Leistungen, die allein auf Betriebsvereinbarungen beruhen, können grundsätzlich unter Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfrist eingestellt werden. Sie sind – soweit nichts anderes vereinbart ist – mit einer Frist von 3 Monaten kündbar.[1] Eine Begründung ist nicht erforderlich. Besondere Beachtung verdient hier das Thema Nachwirkung: Eine Kündigung im Krisenfall w...mehr

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Energiekrise: Arbeitsrechtl... / 8 Freiwillige Unterstützungsleistungen für Mitarbeiter in finanziellen Notlagen

Angesichts der energiepreisgetriebenen Inflation geraten häufig vor allem Arbeitnehmer unterer Einkommensgruppen in finanzielle Not. Ein Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung gegen den Arbeitgeber besteht in diesen Lagen nicht. Gleiches gilt für einen allgemeinen "Gehaltsanpassungsanspruch" wegen gestiegener Lebenshaltungskosten. Unternehmen konnten ihren Arbeitnehmer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Energiekrise: Arbeitsrechtl... / 2 Anordnung von Homeoffice als Energiesparmaßnahme

Im Zusammenhang mit dem Thema Energiekrise wurde oftmals auch das Homeoffice als Lösung erwogen und kontrovers diskutiert. Ob und inwieweit dies zu Energieeinsparungen führen kann, soll hier nicht bewertet werden. Fest steht jedenfalls, dass Homeoffice vom Arbeitgeber nicht durch Ausübung des Direktionsrechts eingeführt werden kann. Früher teilweise anderslautende Ankündigu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Change Management / 5 Risiken, Kosten und Abhängigkeiten

Veränderungsprozesse bergen Risiken wie Widerstände, Demotivation, Produktivitätsverluste oder den Verlust von Schlüsselkräften. Ursachen für Widerstand sind oft fehlende Information, mangelnde Einbindung oder Angst vor Arbeitsplatz- oder Statusverlust. Change Management verursacht zudem Kosten für Konzeption, Kommunikation, Qualifizierung und ggf. externe Unterstützung. Abh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebliches Vorschlagswes... / 2.4.1 Prämienberechnung bei monetärem Nutzen

Lässt sich der Nutzen in EUR und Cent beziffern, kann der Netto-Nutzen, abhängig von der Höhe des Nutzens, mit einem bestimmten Prozentsatz vergütet werden, z. B. in Höhe von 1,5-10 %. Formel: Netto-Nutzen = rechenbare Vorteile . /. durch die Realisierung anfallende Kosten Bei größeren Aufwendungen, wenn z. B. Investitionen fällig werden, sollten diese auf die Zeitdauer vertei...mehr

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Energiekrise: Arbeitsrechtl... / Zusammenfassung

Überblick In den letzten Jahren mussten sich viele Unternehmen aus unterschiedlichen Gründen immer wieder Gedanken zum Thema Energie machen, vor allem dazu, wie sie eingespart werden kann und welche rechtlichen Rahmenbedingungen dabei zu beachten sind. Neben dem Thema Kostendruck steht aber auch immer wieder das Thema Versorgungssicherheit – wie beispielsweise aufgrund der U...mehr

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Energiekrise: Arbeitsrechtl... / 7 Weitere Mittel zur Abfederung hoher Energiepreise oder ausbleibender Aufträge

Daneben haben Arbeitgeber die Möglichkeit, Betriebsferien anzuordnen. Dabei kann einerseits auf ausbleibende Aufträge reagiert werden und es können andererseits Energiekosten gespart werden. In den Betriebsferien sind keine Mitarbeiter in den Büros und Betriebsstätten, sodass die oben genannten Temperaturen nicht eingehalten werden müssen bzw. energieintensive Betriebsmitte...mehr

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Energiekrise: Arbeitsrechtl... / 9 Umgang mit Gehaltsforderungen

Vorangestellt: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf regelmäßige oder sonstige Gehaltserhöhungen, solange die Vergütung des Mitarbeiters über dem Mindestlohnniveau liegt. Ansprüche auf eine Erhöhung des Gehalts können sich lediglich aus vertraglichen Vereinbarungen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen, aber auch aus betrieblicher Übung und Gesamtzusagen ergeben. Sehe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebliches Vorschlagswes... / 1 Vor- und Nachteile des Vorschlagswesens

Unternehmen, die langfristig erfolgreich sein möchten, müssen alle Leistungsreserven heben, die im Betrieb vorhanden sind. Schließlich gilt es, neue Umsätze zu erschließen, die Produktivität zu steigern, Kosten zu sparen, Abläufe oder die Qualität zu verbessern. Der zentrale Erfolgsfaktor bei der Erreichung dieser Ziele sind die Mitarbeiter. Allerdings nutzen vor allem mittel...mehr

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Betriebliches Vorschlagswes... / 2.1 Schritt 1: Vorbereitungen und Planungen

Zunächst gilt es, sich über notwendige Rahmenbedingungen klar zu werden und die Voraussetzungen für die Einführung des Vorschlagswesens zu schaffen. Dazu sollten folgende Punkte bedacht werden:mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.8 Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

2.1.8.1 Allgemeine Voraussetzungen Rz. 50 Besteht im Betrieb ein Betriebsrat, ist zu beachten, dass dieser bei bestimmten Anordnungen des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Arbeitszeit ein Mitbestimmungsrecht hat. Dieses ergibt sich aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BetrVG. Nach § 87 Abs. 1 BetrVG besteht das Mitbestimmungsrecht grundsätzlich nur dann, wenn keine gesetzliche o...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.8.2 § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG

Rz. 53 Ein Mitbestimmungsrecht besteht in Bezug auf Entscheidungen zur Lage und Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG. Erfasst sind also Entscheidungen zum Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie zu den Pausen. Nach ständiger Rechtsprechung nicht mitbestimmungspflichtig sind Anordnungen zur Dauer der Arbeitszeit. Ein Mitbestimmung...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.8.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 50 Besteht im Betrieb ein Betriebsrat, ist zu beachten, dass dieser bei bestimmten Anordnungen des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Arbeitszeit ein Mitbestimmungsrecht hat. Dieses ergibt sich aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BetrVG. Nach § 87 Abs. 1 BetrVG besteht das Mitbestimmungsrecht grundsätzlich nur dann, wenn keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht. N...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.8.3 § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG

Rz. 55 Hinsichtlich der vorübergehenden Verkürzung und Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit – und damit die Dauer betreffend – ist ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG zu beachten. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG betrifft mithin Überstunden und Kurzarbeit. "Vorübergehend" meint in diesem Zusammenhang, dass es um einen überschaubaren Zeitra...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Recruiting: Wege zu neuem P... / 4 Interne Wege der Stellenbesetzung mit Vorrang

Überprüft werden sollte für alle Stellen, ob diese intern, also durch bereits im Unternehmen tätig Mitarbeitende besetzt werden können. Die Vorteile einer risikoarmen, kosten- wie gehaltstechnisch meist günstigeren internen Besetzung und die Chancen auf eine interessante Personalentwicklungsmaßnahme sollte nicht vorschnell vergeben werden. Ganz zu schweigen von den daraus re...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.3.2.3.1 BetrVG

Für die Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes ist allein entscheidend, ob den Betroffenen aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Sinne des § 26 BBiG berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen vermittelt werden sollen. Derjenige, der in einem Betrieb ausgebildet wird, ist betriebsverfassungsrechtlich als Auszubildender anzusehen.[1] Praktikanten sind daher ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Recruiting: Wege zu neuem P... / 10 Andere Formen: Ein kurzer Ausblick

Nicht zuletzt ist gut abzuwägen, ob die Lösung in einer oder zwei Personen für eine Stelle liegt oder ob andere Formen zur Bewältigung von Tätigkeiten und Projekten geeignet sein könnten: Crowdsourcing, d. h. Arbeit wird digital für eine Crowd ausgeschrieben (z. B. über clickworker). Wobei Crowdsourcing bislang in Deutschland noch wenig genutzt wird. Dienstverträge mit Freelan...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Warum muss eine Fachkraft f... / 1.1 Definition und Hintergrund

Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz muss jeder Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit (eine oder mehrere, abhängig von den betrieblichen Gegebenheiten) schriftlich bestellen. Dies können Ingenieure, Meister oder Techniker mit der entsprechenden Fachkunde bzw. Ausbildung sein. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit soll den Arbeitgeber dabei unterstützen, Vorschriften des Arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Warum muss eine Fachkraft f... / Zusammenfassung

Überblick Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz müssen alle Arbeitgeber mind. eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellen. Die Zustimmung des Betriebsrats ist erforderlich. Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, für eine geeignete Organisation zu sorgen. Dazu gehört auch die Fachkraft. Wird keine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt, kan...mehr

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Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 2.3.4 Adressat der Ankündigung

Rz. 34 Als Adressat der Mitteilung nennt § 3 Abs. 3 PflegeZG den Arbeitgeber. Welche Person der richtige Adressat ist, bestimmen die Umstände des Einzelfalls, d. h. insbesondere die Organisation des Arbeitgebers. In Betracht kommen neben dem Firmeninhaber persönlich auch seine Vertreter, d. h. z. B., die Personalabteilung, aber auch der unmittelbare Vorgesetzte (z. B. Abteil...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.2 Vergleich

Rz. 34 Die Erwägungen zum Erlassvertrag/Schuldanerkenntnis (vgl. Rz. 32 f.) gelten entsprechend für die Frage, ob unabdingbare Ansprüche im Wege eines (außer-)gerichtlichen Vergleichs "erledigt" werden können.[1] Zu beachten ist auch hier: Ist der Urlaubsanspruch tariflich geregelt und kommt ihm kraft beiderseitiger Tarifbindung zwingende Wirkung zu (§ 4 Abs. 1 Satz 1 TVG), ...mehr

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Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 2.3.2 Ankündigungsfrist

Rz. 29 Die schriftliche Ankündigung muss mindestens 10 Arbeitstage vor dem gewünschten Beginn der Pflegezeit erfolgen. Für die Fristwahrung entscheidend ist der Zugang der Ankündigung beim Arbeitgeber. Der Tag des Zugangs wird nicht mitgerechnet (§ 187 Abs. 1 BGB).[1] Eine verspätete Ankündigung ist nicht unwirksam. Der Beginn der Pflegezeit verschiebt sich lediglich um die ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.2.3 Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung

Rz. 17 Hinweis Enthält der Tarifvertrag Regelungen im Urlaubsrecht oder regelt er die materiellen Urlaubsbedingungen zumindest üblicherweise, ist eine Betriebsvereinbarung über Urlaubsrecht unwirksam. Das gilt auch dann, wenn sie für die Arbeitnehmer günstigere Regelungen enthält. Das Günstigkeitsprinzip gilt also im Verhältnis von Betriebsvereinbarung zu Tarifvertrag nicht....mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1.2 Sonderfälle

Rn 9 Auch Gesellschafter, die Ansprüche aus Rechtsgeschäften mit dem Schuldnerunternehmen haben (z.B. Kauf, Darlehen, Miete), können Insolvenzgläubiger (§ 38) und damit antragsberechtigt sein.[37] Dies gilt insbesondere für an sich nachrangige (§ 39 Abs. 1 Nr. 5) Forderungen aus einem Gesellschafterdarlehen oder einer Rechtshandlung, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich...mehr