Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitszeit / 2.1.2.3 Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit auf die Wochentage – Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen

Die regelmäßige Arbeitszeit kann auf 5 Tage, aus notwendigen betrieblichen/dienstlichen Gründen auch auf 6 Tage verteilt werden, § 6 Abs. 1 Satz 3 TV-L. Auch hier steht die Erfüllung der wahrzunehmenden Aufgaben im Mittelpunkt. Die Verteilung erfolgt dabei auf "Tage", ist also nicht auf Wochentage oder Werktage beschränkt. Eine Einbeziehung des Samstags und des Sonntags als A...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitszeit / 2.1.2.4 Beginn und Ende der Arbeitszeit

Der TV-L enthält keine tariflichen Regelungen hinsichtlich Beginn und Ende der Arbeitszeit. Mithin muss für deren Bestimmung auf die jeweils konkret arbeitsvertraglich vereinbarte und geschuldete Tätigkeit abgestellt werden. Die Arbeitszeit beginnt hiernach zu dem Zeitpunkt, zu dem der Beschäftigte die vertraglich geschuldete Tätigkeit an dem durch seinen Arbeitgeber bestimm...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsratswahl / 9 Mängel der Betriebsratswahl

Ein Verstoß gegen Wahlvorschriften führt in der Regel zur Anfechtbarkeit der Wahl.[1] Die Anfechtung ist im Beschlussverfahren geltend zu machen.[2] Die Wahlanfechtung ist nur binnen einer Frist von 2 Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses zulässig. Anfechtungsberechtigt sind mindestens 3 Wahlberechtigte, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft und der Arbeitgeber. Wahl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsratswahl / 4 Wahlvorstand

Die Betriebsratswahl wird durch einen Wahlvorstand eingeleitet und durchgeführt.[1] Der Wahlvorstand besteht aus 3 wahlberechtigten Arbeitnehmern des Betriebs. Jede im Betrieb vertretene Gewerkschaft kann zusätzlich einen dem Betrieb angehörenden Beauftragten als nicht stimmberechtigtes Mitglied in den Wahlvorstand entsenden, sofern ihm nicht ein stimmberechtigtes Wahlvorsta...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsratswahl / 3 Wahltermin

Der Zeitpunkt der Wahlen zum Betriebsrat ist gesetzlich festgelegt. Wichtig Termine für die Betriebsratswahl Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden seit 1989 alle 4 (vorher alle 3) Jahre in der Zeit vom 1.3 bis 31.5. statt.[1] So liegt der nächste Wahlzeitraum zwischen dem 1.3.2026 und dem 31.5.2026. Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat nach § 13 Abs. 2 BetrVG nur ausn...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsratswahl / 6 Schutz der Betriebsratswahl

Die Behinderung der Betriebsratswahl ist jedermann (Arbeitgeber, Betriebsangehörigen, auch Betriebsräten und Dritten wie Gewerkschaften) bei Strafe verboten; z. B. Weigerung des Arbeitgebers, dem Wahlvorstand die erforderlichen Unterlagen zur Aufstellung der Wählerliste zur Verfügung zu stellen.[1] Ferner ist jeder Druck auf den Arbeitnehmer, zu wählen oder nicht zu wählen, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunfall / 4 Mitbestimmung

Schwere Arbeitsunfälle müssen gemäß § 193 Abs. 1 SGB VII beim Unfallversicherungsträger angezeigt werden. Die Anzeige ist auch vom Betriebs- oder Personalrat zu unterzeichnen.[1] Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat eine Durchschrift der Anzeige aushändigen.[2] Bei leichteren Arbeitsunfällen, die nicht anzeigepflichtig sind, ergibt sich der Anspruch des Betriebsrats auf Unte...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsratswahl / 5.2 Wahlverfahren in Kleinbetrieben

In Kleinbetrieben mit in der Regel 5 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern wird auf der Grundlage von § 14a BetrVG ein sog. vereinfachtes Wahlverfahren durchgeführt. Das Verfahren durchläuft 2 Stufen, wenn erstmalig ein Betriebsrat gewählt wird und der Wahlvorstand nicht durch einen Gesamt- oder Konzernbetriebsrat oder durch das Arbeitsgericht bestellt wird. In der ersten S...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsratswahl / Zusammenfassung

Begriff Die Betriebsratswahl ist eine demokratische und geheime Wahl in Betrieben, in deren Verlauf die Belegschaft die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Betriebsrats wählt. Dabei gibt es verschiedene Wahlverfahren, die je nach Betriebsgröße einzuhalten sind. In kleineren Betrieben kann der Betriebsrat in einem vereinfachten Wahlverfahren gewählt werden. Möglich sind grund...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsratswahl / 1 Wahlberechtigung

Der Betriebsrat wird von den Arbeitnehmern gewählt. Das aktive Wahlrecht haben alle Arbeitnehmer, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, und zwar unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit.[1] Zu den wahlberechtigten Arbeitnehmern gehören auch Auszubildende, u. U. Anlernlinge, Volontäre, Praktikanten, Heimarbeiter, die in der Hauptsache für den Betrieb tä...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsratswahl / 2 Wählbarkeit

Zum Betriebsrat wählbar[1] sind alle Wahlberechtigten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und 6 Monate dem Betrieb angehören oder als in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben.[2] Die Betriebszugehörigkeit ist dann entbehrlich, wenn der Betrieb noch keine 6 Monate besteht. Leiharbeitnehmer sind im Entleiherbetrieb nicht wählbar. Auf die...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsratswahl / 7 Kosten der Betriebsratswahl

Die Kosten der Wahlen zum Betriebsrat hat der Arbeitgeber zu tragen.[1] Hierzu gehört in erster Linie die Ausstattung des Wahlverfahrens mit den erforderlichen Sachmitteln; u. a. Schreibmaterial, Briefmarken, Stimmzettel, Wahlumschläge, Wahlurnen. Das Versäumnis von Arbeitszeit, die zur Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl erforderlich ist, darf bei Wahlvorstan...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Normzweck und Systematik

Rz. 1 § 11 enthält eine Positivliste der Tätigkeiten, die für eine Schwangere unzulässig sind. Muss ein Arbeitgeber nach §§ 9, 10 MuSchG eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen und prüfen, ob die Tätigkeit mit der Schwangerschaft vereinbar ist, so sind alle Tätigkeiten, die § 11 auflistet, von vornherein mit einer Schwangerschaft unvereinbar. Dazu gehören der Umgang mit bestimmt...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2 Information an Personalrat/Betriebsrat

Rz. 29 Die Regelung des früheren § 2 Satz 2 MuSchArbV, der die Zulässigkeit einer formlosen Unterrichtung eines vorhandenen Betriebs- oder Personalrats über die Ergebnisse der Beurteilung vorsieht, ist entfallen. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ist jedoch weiterhin vorhanden und erfasst auch die nach der Durchführung der Gefährdungsbeur...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4 Mitwirkungsrechte des Betriebsrats

Rz. 53 Der Betriebsrat hat gem. § 80 Abs. 1 Ziff. 1 BetrVG darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden. Dazu gehören auch die Schutzvorschriften für Schwangere und Mütter, insbesondere die Vorschriften aus dem Arbeitsschutzgesetz zur Gefährdu...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4 Dokumentationsumfang des Gesprächs nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3

Rz. 24 Der Arbeitgeber hat das Angebot eines Gesprächs mit der Frau über weitere Anpassungen ihrer Arbeitsbedingungen nach § 10 Abs. 2 Satz 2 MuSchG zu dokumentieren; zumindest den Zeitpunkt für das Angebot eines solchen Gesprächs. Zur Nachvollziehbarkeit, ob dieser Verpflichtung nachgekommen wurde, ist für die zuständige Aufsichtsbehörde zunächst die Bezeichnung des Arbeits...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.4 Festlegung der erforderlichen Maßnahmen

Rz. 24 Die Verpflichtung des Arbeitgebers, "erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes" zu treffen, ist in § 3 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG verankert. Die Norm legt die umfassende und präventive Handlungspflicht des Arbeitgebers fest, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, welche die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftig...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.6 Wirksamkeitskontrolle und Dokumentation

Rz. 38 Unter einer Wirksamkeitskontrolle wird im 6. Schritt die regelmäßige Überprüfung verstanden, ob die einmal getroffenen Maßnahmen noch wirken. Sobald Anzeichen vorliegen, dass eine Veränderung eingetreten ist, muss der Arbeitgeber eine Wiederholungsbeurteilung vornehmen, um auf den Sachverhalt reagieren zu können. Rz. 39 Aber auch die generelle Wirksamkeit der Schutzein...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.4 Übertragung der Dokumentationspflicht

Rz. 37 Die Verpflichtung zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung trifft den Arbeitgeber. Die gesetzliche Pflicht ist an die Eigenschaft des Arbeitgebers geknüpft und unterliegt damit der Möglichkeit der Übertragung der Arbeitgeberpflichten. Betriebliche Führungskräfte können zur Übernahme von Arbeitgeberpflichten veranlasst werden, die sie im Rahmen der Zuständigkeit in...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Weihnachtsgeld / 4 Ermessen

Enthält der Arbeitsvertrag eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung einer Gratifikation, kann vereinbart werden, dass weitere Einzelheiten nach dem Ermessen des Arbeitgebers festgelegt werden. Praxis-Tipp Konkretisierung durch Ermessen des Arbeitgebers Eine Bestimmung im Arbeitsvertrag, nach der eine Weihnachtsgratifikation gezahlt wird, die "derzeit ein Bruttogehalt ni...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3.1 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Rz. 50 Sofern die Schutzmaßnahmen nicht verhältnismäßig sind, also der Aufwand das dadurch zu erreichende Schutzergebnis deutlich übersteigt und etwa nur für den Einzelfall in eine das Normalmaß des Arbeitgebers übersteigende finanzielle Belastung führen würde, trifft den Arbeitgeber ein Versetzungsgebot nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 2 MuSchG. Dann hat er ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.3 Information an die Schwangere/Stillende (§ 14 Abs. 3)

Rz. 31 Der Arbeitgeber hat die schwangere oder stillende Frau unaufgefordert und in angemessener Weise über die Ergebnisse der konkretisierten Beurteilung der Arbeitsbedingungen sowie über die für sie nach § 10 Abs. 2 MuSchG festgelegten und nach § 13 MuSchG getroffenen Schutzmaßnahmen zu informieren – anlassbezogene Informationspflicht. Voraussetzung ist demnach, dass eine ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Mitteilung der Schwangerschaft – Auslöser für eine Durchführung der konkreten Gefährdungsbeurteilung (Abs. 2)

Rz. 77 Sobald eine Frau dem Arbeitgeber mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt, hat der Arbeitgeber aus diesem Anlass die Gefährdungsbeurteilung unverzüglich zu konkretisieren und die erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen (anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung). Unverzüglich heißt dabei ohne schuldhaftes Zögern. Nur so lässt sich auch vermeiden, dass der Arb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entsorgungsbetriebe / 2.3.2 Zustimmung des Betriebsrats bzw. Personalrats (§ 42 Abs. 2 BT-E)

Von der Öffnungsklausel kann aber nur unter Beachtung mehrerer einschränkender Voraussetzungen Gebrauch gemacht werden, die in den Absätzen 2 – 5 enthalten sind. Nach Abs. 2 ist für eine Befristung, die über die Dauer von 2 Jahren hinausgeht, die vorherige Zustimmung des Betriebsrats bzw. Personalrats erforderlich. Keine Rolle spielt dabei, ob die Dauer der Befristung von An...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Cannabis / 5 Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Entscheidet der Arbeitgeber, ein grundsätzliches Cannabisverbot im Betrieb zu verhängen, betrifft das das Ordnungsverhalten im Betrieb. Daher hat der Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Zusätzlich besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, da der Gesundheitsschutz und Unfallverhütungsvorschriften...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entsendung / 2.5 Anwendbarkeit des BetrVG

Für die Anwendbarkeit des BetrVG kommt es darauf an, inwieweit der Arbeitnehmer dem inländischen oder dem ausländischen Betrieb zuzuordnen ist. Die Betriebszugehörigkeit bestimmt sich danach, ob der Arbeitnehmer in die Betriebsorganisation eingegliedert ist und das arbeitsrechtliche Weisungsrecht vom Betrieb aus ausgeübt wird, z. B. durch den dort sitzenden Vorgesetzten oder...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.3 Kürzungsvereinbarung in einer Betriebsvereinbarung

Rz. 27 Kürzungsvereinbarungen können grundsätzlich auch Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein.[1] Dabei gehen aufgrund der unmittelbaren und zwingenden Wirkung von Betriebsvereinbarungen (§ 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG) die Regelungen der Betriebsvereinbarung den arbeitsvertraglichen Absprachen grundsätzlich vor. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Arbeitsvertrag günstigere R...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Cannabis / 4 Direktionsrecht des Arbeitgebers

Das Direktionsrecht gemäß § 106 GewO erlaubt es dem Arbeitgeber, den Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz und in den Pausen grundsätzlich zu verbieten. Während der Arbeitszeit, d. h. außerhalb der Pausen, ist der Konsum ohne ausdrückliche Gestattung des Arbeitgebers sowieso nicht erlaubt. Das Verbot des Konsums von Cannabis am Arbeitsplatz kann entweder einseitig mittels Arbei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 8.1.2 Kenntnis des Arbeitgebers

Voraussetzung für das Kündigungsverbot ist zum Zeitpunkt der Kündigung die positive Kenntnis des Arbeitgebers von der Schwangerschaft, der Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche oder der Entbindung. . Ein Nachweis oder die Vorlage eines ärztlichen Attestes ist zur Vermittlung dieser Kenntnis nicht erforderlich. Ein ärztliches Attest andererseits reicht zur Vermitt...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Cannabis / Zusammenfassung

Begriff Am 1.4.2024 ist das Cannabisgesetz (CanG) in Kraft getreten. Es legalisiert den Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene in begrenztem Umfang. Für Personen unter 18 Jahren bleiben Besitz und Konsum weiterhin verboten, in ihrer Gegenwart dürfen auch Erwachsene weiterhin kein Cannabis konsumieren. Cannabis ist der wissenschaftliche Name für die Hanfpflanze und beze...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 8.1.1 Vorbereitungsmaßnahmen

Nach § 17 Abs. 1 Satz 3 MuSchG sind bereits Vorbereitungsmaßnahmen einer Kündigung durch den Arbeitgeber, die er während des besonderen Kündigungsschutzzeitraums trifft, unzulässig. Eine Kündigung, die auf diesen Vorbereitungsmaßnahmen basiert, ist daher unwirksam. Diese Regelung war erforderlich aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs im Fall "Paquay". Dan...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 7 Beschäftigungsverbote

Einen wesentlichen Teil des Mutterschutzgesetzes bilden die Beschäftigungsverbote für werdende und stillende Mütter, §§ 4, 5, 6, 10 Abs. 3, 13 Abs. 1 Nr. 3 und 16 MuSchG. Diese Beschäftigungsverbote gelten teilweise absolut und ohne Rücksicht auf den Willen und die körperliche Verfassung der Frau, zum Teil kann die Frau auch auf den Schutz verzichten. Die Beschäftigungsverbot...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.1.4 Schichtarbeit

Rz. 34 Bei der Schichtarbeit ergeben sich deshalb Schwierigkeiten, weil es Überlappungen der Schichten mit dem Beginn oder Ende des Feiertags geben kann. Fällt eine Nachtschicht komplett deshalb aus, weil ihr Beginn oder Ende auf einen gesetzlichen Feiertag fällt, ist die Arbeit infolge des Feiertags weggefallen. Deshalb haben die betroffenen Arbeitnehmer Anspruch auf Feiert...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 4.1.2 Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

Bei der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und der Hygiene sowie den sonstigen gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen zu beachten.[1] Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes bzw. einer Tätigkeit ausreichend (§ 10 Abs. 1 Satz 2 MuSchG). Die Gefährdungsbeurteilung, die der Arbeitgeber ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitssicherheit / 10 Mitbestimmung

Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats hinsichtlich Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften. Dabei ist zu beachten, dass ein Mitbestimmungsrecht nur für solche Regelungen in Betracht kommt, bei ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2.6 Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 37 Nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG hat der Betriebsrat bei betrieblichen Regelungen über den Gesundheitsschutz mitzubestimmen. Das Mitbestimmungsrecht bezieht sich auf Maßnahmen des Arbeitgebers zur Verhütung von Gesundheitsschäden. Es setzt ein, wenn eine gesetzliche Handlungspflicht objektiv besteht und mangels einer zwingenden gesetzlichen Vorgabe betriebliche Regelunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten im Ausland / 4 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Soweit die Verlagerung des Tätigkeitsorts auf die Initiative des Arbeitnehmers zurückgeht, stellen die damit verbundene Änderung des Arbeitsorts sowie der Arbeitsumstände mangels Zuweisung durch den Arbeitgeber selbst bei längerer Dauer keine mitbestimmungspflichtige Versetzung [1] dar. Soll nicht nur einzelnen Arbeitnehmern, sondern einem größeren Teil der Belegschaft die mob...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / 4 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Soweit die Verlagerung des Tätigkeitsorts auf die Initiative des Arbeitnehmers zurückgeht, stellen die damit verbundene Änderung des Arbeitsorts sowie der Arbeitsumstände mangels Zuweisung durch den Arbeitgeber selbst bei längerer Dauer keine mitbestimmungspflichtige Versetzung [1] dar. Soll nicht nur einzelnen Mitarbeitern, sondern einem größeren Teil der Belegschaft die Mögl...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5.2 Grundsatz der Risikominimierung

Rz. 65 Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 hat der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres (ungeborenen) Kindes möglichst vermieden werden und unverantwortbare Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres (ungeborenen) Kindes ausgeschlossen werden. Die Regelung stellt zudem klar, dass der Gr...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5.3 Begriff der hinnehmbaren Gefährdung

Rz. 68 Der verantwortungsvolle Umgang mit Gefährdungen in der Schwangerschaft und der Stillzeit erfordert die Unterscheidung zwischen hinnehmbaren und nicht hinnehmbaren Gefährdungen der Frau oder ihres (ungeborenen) Kindes. Diese Unterscheidung muss vom Arbeitgeber im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 9 vorgenommen werden. Dies gilt nach dem Wortlaut auch...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 183 Verordn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift übernimmt die bis zum Inkrafttreten des SGB IX am 1.7.2001 (vgl. BGBl. I 2001 S. 1046) in § 24 Abs. 7 des Schwerbehindertengesetzes geregelte Verordnungsermächtigung. Verwandte Regelungen mit ähnlichem Gehalt finden sich in § 126 BetrVG hinsichtlich der Wahl von Betriebsräten, Seebetriebsräten, Jugend- und Auszubildendenvertretungen sowie Bordvertretunge...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2 Wirksamkeitsüberprüfung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 55a Der Arbeitgeber hat die Maßnahmen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls den sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Der dabei festzulegende Rhythmus hängt von den jeweiligen betrieblichen Umständen ab (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 7.2.2023, 8 TaBV 7/22). Die Wirksamkeitsprüfung ergibt sich aus den grundsätzlichen Vorschri...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Erforderlichkeit von Schutzmaßnahmen (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 50 Der Arbeitgeber hat bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen einer schwangeren oder stillenden Frau alle aufgrund der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 MuSchG erforderlichen Maßnahmen für den Schutz ihrer physischen und psychischen Gesundheit sowie der ihres Kindes zu treffen. Die Formulierung lässt keine Ausnahme zu – es sind alle Maßnahmen zu treffen, die erforderli...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 8 Kostentragungspflicht durch den Arbeitgeber (Abs. 6)

Rz. 94 Es ist – unabdingbare – Aufgabe des Arbeitgebers, in eigener Verantwortung die Gestaltung der Arbeitsplätze nach Maßgabe des Mutterschutzgesetzes zur Einhaltung der Schutzvorschriften vorzunehmen. Aus der Verpflichtung erwächst die Notwendigkeit zur Vornahme der zusätzlichen Schutzmaßnahmen. Der Arbeitgeber muss aktiv werden und darf nicht nur auf Anträge oder Beschwe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 194 Beauftr... / 2.4 Zusammenarbeit

Rz. 7 Die Vorschrift verpflichtet den Integrationsfachdienst zur Zusammenarbeit. Er muss, das ergibt sich bereits aus der Beauftragung, mit dem jeweiligen Auftraggeber zusammenarbeiten, also entweder dem Integrationsamt oder dem Rehabilitationsträger. Daneben muss er auch unabhängig von der jeweils konkreten Beauftragung mit den anderen in Nr. 1 bis 3 genannten Stellen zusam...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 181 Inklusi... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Nach dieser Vorschrift ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, einen Inklusionsbeauftragten zu bestellen. Diese Verpflichtung ist nicht nur auf die Arbeitgeber beschränkt, die aufgrund ihrer Betriebsgröße zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verpflichtet sind, die Verpflichtung gilt für alle Arbeitgeber. Aufgabe des Inklusionsbeauftragten ist es, den Arbeitgeber in...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nachhaltigkeit / 4 Rolle des Betriebsrats

Der Betriebsrat spielt eine wichtige Rolle beim Thema Nachhaltigkeit in einem Unternehmen. Seine Aufgabe ist es, die Interessen der Mitarbeiter zu vertreten und dazu beizutragen, dass ökologische, soziale und ökonomische Aspekte berücksichtigt werden. Dabei gibt es jedoch nicht den einen Mitbestimmungstatbestand zur Nachhaltigkeit. Vielmehr wird dieses Querschnittsthema von ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nachhaltigkeit / 3.1.2 Ökologische Transformation des Geschäftsmodells

In einigen Branchen, etwa im Automobilbereich, ändern sich jedoch nicht nur die Prozesse im Unternehmen, sondern aufgrund gesetzlicher Vorgaben zum Umwelt- und Klimaschutz auch die Produkte oder sogar das ganze Geschäftsmodell. Dabei haben die Unternehmen unterschiedliche Möglichkeiten, diesen Änderungen zu begegnen: Klassischerweise kann es bei einer Transformation des Gesch...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nachhaltigkeit / 3.1.1 Umsetzung im Unternehmen

Im Grundsatz ist es eine freie Entscheidung des Unternehmens , wie es Beiträge zu Klima- und Umweltzielen umsetzen möchte. Der betriebliche Umweltschutz ist zwar mit dem Betriebsrat zu diskutieren. §§ 88 Nr. 1a, 89 BetrVG sind jedoch nicht als Mitbestimmung, sondern als Beratungs- und Unterrichtungsrechte ausgestaltet. Den Arbeitnehmervertretern steht dabei kein generelles um...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.1 § 1 UStG (Steuerbare Umsätze)

• 2020 Echter Vertrag zugunsten Dritter / Unechter Vertrag zugunsten Dritter / § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG Zivilrechtlich ist zwischen dem echten und dem unechten Vertrag zugunsten Dritter zu unterscheiden. Der Unterschied besteht darin, dass dem Dritten im Rahmen des echten Vertrags zugunsten Dritter ein eigenes Forderungsrecht zusteht. Beim unechten Vertrag zugunsten Dritter ist ...mehr