Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Alleinige Durchführung einer Sprecherausschusswahl

Rz. 18 Findet eine Sprecherausschusswahl statt, ohne dass zeitgleich eine Betriebsratswahl eingeleitet wird, dann hat der Wahlvorstand für den Sprecherausschuss den Betriebsrat zu unterrichten. Für den Betriebsrat gilt das oben unter Rz. 17 für den Sprecherausschuss beschriebene Verfahren entsprechend.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2 Streitigkeiten über das Zuordnungsverfahren

Rz. 29 Soweit es nicht um eine Wahlanfechtung wegen der Zuordnung von Arbeitnehmern nach § 18a BetrVG oder um die Wahlanfechtung geht, sind andere Streitigkeiten über die Durchführung des Zuordnungsverfahrens im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zu entscheiden.[1] Praxis-Beispiel Beispiele: Streitigkeiten über die Einhaltung gesetzlicher Fristen, über die Durchführung de...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1 Status des Arbeitnehmers

Rz. 27 Die Zuordnung eines Arbeitnehmers im Zuordnungsverfahren nach § 18a BetrVG legt für die eingeleiteten Wahlen zum Betriebsrat und Sprecherausschuss bindend fest, ob der Arbeitnehmer für die Betriebsratswahl oder für die Wahl des Sprecherausschusses wahlberechtigt und wählbar ist. Darüber hinausgehende Bindungswirkung entfaltet die Zuordnung allerdings nicht. Sie bindet...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Zuordnung bei nicht zeitgleicher Einleitung der Wahlen

Rz. 16 In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass nur der Betriebsrat oder nur der Sprecherausschuss zu wählen ist. Dann ergeben sich die folgenden Modifikationen des unter 2 beschriebenen Verfahrens. 3.1 Alleinige Durchführung einer Betriebsratswahl Rz. 17 Ist nur ein Betriebsrat zu wählen, obwohl auch ein Sprecherausschuss existiert, hat der Wahlvorstand für die Betriebsratsw...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Zuordnung bei zeitgleicher Einleitung von Betriebsratswahl und Sprecherausschusswahl

Rz. 4 Die regelmäßigen Wahlen der Sprecherausschüsse und der Betriebsräte finden in derselben Zeitspanne statt – alle 4 Jahre in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 31. Mai (2026, 2030 usw.). Rz. 5 Für den zeitgleichen Ablauf sorgen die Bestimmungen in § 13 Abs. 1 S. 2 BetrVG und § 5 Abs. 1 S. 2 SprAuG. Wahlen außerhalb der regelmäßigen Zeiträume finden sowohl beim Betriebsr...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.1 Person des Vermittlers

Rz. 23 Als Vermittler kann nur eine Person des Betriebs, eines anderen Betriebs im Unternehmen oder im Konzernverbund oder aber der Arbeitgeber bestellt werden.[1] In Betracht kommen neben Arbeitnehmern auch leitende Angestellte. Vermittler kann auch ein Mitglied des Betriebsrats, des Sprecherausschusses oder ein Mitglied eines Wahlvorstands sein. Als "Arbeitgeber" ist im Fa...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.3 ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Rz. 31 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. c) der geänderten CSRD ist weiterhin geregelt, dass berichtspflichtige Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsbericht eine Beschreibung der Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen sowie ihres Fachwissens und ihrer Fähigkeiten in Bezug auf die Erfüllung dieser Rolle oder des Zugangs dieser Organe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Status ... / 7 Prioritätenliste

Nicht alle Maßnahmen sind gleich dringend. Die folgenden Maßnahmen sind nach Umsetzungspriorität geordnet: Priorität 1: Einheitliche Datenquelle schaffen und prüfen, ob eine einheitliche Quelle vorliegt. Sämtliche Vergütungsbestandteile in einem System erfassen, abrufbar nach Geschlecht und Funktion. Ohne dieses Fundament funktioniert keine der nachfolgenden Maßnahmen. Priorit...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Alleinige Durchführung einer Betriebsratswahl

Rz. 17 Ist nur ein Betriebsrat zu wählen, obwohl auch ein Sprecherausschuss existiert, hat der Wahlvorstand für die Betriebsratswahl den Sprecherausschuss über die Zuordnung entsprechend dem oben beschriebenen Verfahren zu informieren. Billigt der Sprecherausschuss die Zuordnung der Arbeitnehmer durch den Wahlvorstand für die Betriebsratswahl, ist insoweit das Zuordnungsverf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Status ... / 3.5 "Unter 5 % sind wir sicher"

Die 5-%-Schwelle des Art. 9 Abs. 5 i. V. m. Art. 10 Abs. 1 EntgTranspRL wird vielfach als "Safe Zone" missverstanden.[1] Die 5 % sind jedoch kein Freibrief, sondern lediglich ein Auslöser für die Mitbestimmung des Betriebsrats: Überschreitet der ausgewiesene Gender Pay Gap in einer Beschäftigtengruppe die 5 % und kann der Arbeitgeber dies nicht durch objektive, geschlechtsne...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.9 ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger

Rz. 98 Die Angabepflicht ESRS 2 SBM-2 zielt darauf, den Prozess des Stakeholder-Engagements eines Unternehmens darzustellen. Zu den erzielten Ergebnissen ist auszuführen, wie die Interessen und Standpunkte der Stakeholder eines Unternehmens in seiner Strategie und seinem Geschäftsmodell berücksichtigt werden (ESRS 2.43 f.). Rz. 99 Zunächst ist die Einbeziehung der Stakeholde...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Agiles Vergütungssytem: Ges... / 2.4 Implementierung eines neuen agilen Vergütungssystems

Die Einführung neuer Vergütungsstrukturen ist ein organisationsweites Veränderungsvorhaben mit hoher kultureller und wirtschaftlicher Relevanz. Neue agile Vergütungsstrukturen sind nicht unabhängig von der bestehenden Kultur eines Unternehmens zu betrachten. Allein oder im Team Agile Vergütungsstrukturen und Elemente können die Kultur in einer Organisation prägen, verstärken u...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Bereitschaft / 3.2.4 Beteiligung der Personalvertretung

Die Frage der Beteiligung der Personalvertretung im Rahmen von Rufbereitschaft wurde zunächst durch das Bundesarbeitsgericht für Betriebsräte anders beurteilt als durch die Verwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht für Personalräte. Nach der Rechtsprechung des BAG, das für das Betriebsverfassungsrecht und das Recht der Betriebsräte zuständig ist, unterliegt die Ano...mehr

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Bereitschaft / 2.3 Beteiligung der Personalvertretung

Die Anordnung von Bereitschaftsdienst außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit führt zu einer vorübergehenden Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit und ist damit mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG.[1] Die Anordnungsbefugnis in § 6 Abs. 5 TVöD stellt keine abschließende tarifliche Regelung dar, die nach § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG eine Mitbestimmun...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.7.5 Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 Abs. 5 BetrVG

Rz. 53 Unter bestimmten Voraussetzungen räumt § 102 Abs. 5 BetrVG dem Arbeitnehmer während eines laufenden Kündigungsschutzprozesses als Folge eines wirksamen Betriebsratswiderspruchs einen Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung ein. Dieser Anspruch führt zur Weiterbeschäftigung unabhängig vom Ausgang des Kündigungsschutzprozesses bis zu dessen rechtskräftigem Abschluss. Pr...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.7.2 Urlaub bei allgemeinem Weiterbeschäftigungsanspruch ohne Beschäftigung

Rz. 47 Im Kündigungsschutzprozess kann es zur Verurteilung des Arbeitgebers zur Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers kommen. Zu fragen ist, wie sich dieser Umstand auf die Urlaubsansprüche auswirkt. Praxis-Beispiel Der Arbeitgeber kündigte den Arbeitnehmer zum 31.12.2019. Hiergegen erhob der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage. Neben dem Kündigungsschutzantrag stellte er auch...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 2.2.2 ESRS S3-2 – Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen

Rz. 41 Die Angabepflichten verlangen vom berichtspflichtigen Unternehmen eine Darstellung darüber, ob bzw. wie es im Dialog steht mit betroffenen Gemeinschaften, mit deren rechtmäßigen Vertretern oder mit glaubwürdigen Stellvertretern. Dies in zweifacher Hinsicht: einerseits um wesentliche potenzielle und tatsächliche, positive wie negative Auswirkungen auf diese betroffenen ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Agile Vergütung als Beratun... / 3 Vergütungssysteme und Fairness

Fragen von Fairness und Gerechtigkeit gewinnen vor dem Hintergrund zunehmender Entgelttransparenz zusätzlich an Bedeutung, da Vergütungsunterschiede stärker sichtbar und erklärungsbedürftig werden. Bei der Akzeptanz von Vergütungssystemen spielen die Themen Gerechtigkeit und Fairness eine große Rolle. Dabei gilt es nicht, ein Vergütungssystem zu leben, dass für alle gleiche...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beziehungen am Arbeitsplatz / 4.1.2 Compliance-Organisation

Compliance-Regelungen zu Beziehungen am Arbeitsplatz sind grundsätzlich zulässig, unterliegen jedoch engen rechtlichen Grenzen.[1] Zulässig sind gezielte Vorgaben zur Wahrung berechtigter betrieblicher Interessen, insbesondere zur Vermeidung von Interessenkonflikten sowie zum Schutz des Betriebsfriedens, der Arbeitsleistung oder der Rechte Dritter. Damit die Interessen und Rec...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beziehungen am Arbeitsplatz / 3.2.1 Diskriminierungs- und Gleichbehandlungsgrundsätze

Arbeitgeber sind verpflichtet, Diskriminierung und insbesondere sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu verhindern. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) untersagt Diskriminierung und insbesondere sexuelle Belästigung explizit[1] und schreibt in § 12 AGG Präventions-, Organisations- und Reaktionspflichten vor. Verstößt eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter gegen ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beziehungen am Arbeitsplatz / 4.1.3 Betriebsvereinbarung

Der Betriebsrat ist nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bei Maßnahmen zur Regelung des Ordnungsverhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb zu beteiligen. Maßnahmen, die lediglich das Arbeitsverhalten – also die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten – konkretisieren, unterliegen demgegenüber nicht der Mitbestimmung.[1] Für die Praxis bedeutet dies: Betriebsvereinbarungen, die pers...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2 Konkrete Berichterstattungspflicht

Zentral in der Umsetzung ist, dass die §§ 289b ff. HGB und §§ 315b ff. HGB neu gefasst werden müssen: Statt der bisherigen nichtfinanziellen Berichterstattung besteht künftig die Verpflichtung zur (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichterstattung. Gefordert wird ein Nachhaltigkeitsbericht. In den ESRS wird dieser zwar als Nachhaltigkeitserklärung bezeichnet, doch bleibt der Gesetzg...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Vergütung neu denken / 4 Status Quo des aktuelles Vergütungssystem

Jedes Unternehmen verfügt über ein bestehendes Vergütungssystem. Um einen möglichen Veränderungsbedarf ermitteln zu können, ist es wichtig, den eigenen Status Quo zu kennen und zu bewerten. Abb. 4: Veränderungsmöglichkeiten Für die Ermittlung der Ausgangslage kann es helfen, schon einmal nach monetären und nicht-monetären Kriterien zu unterscheiden. Rechtliche Vorgaben Auf jeden...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beziehungen am Arbeitsplatz / 3.1.2 Weisungsrecht des Arbeitgebers

Das Direktionsrecht des Arbeitgebers[1] stellt eine einseitige Gestaltungsmöglichkeit dar; auf einen Konsens der Parteien kommt es nicht an.[2] Es erlaubt dem Arbeitgeber, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen festzulegen, soweit keine höherrangigen Regelungen entgegenstehen. Das Weisungsrecht umfasst auch Ordnung und Verhalten im Betrieb.[3] Das bed...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Explosionsgefährdete Bereiche / 1.3 Alle Beteiligten müssen Verantwortung übernehmen

Explosionen können verheerende Auswirkungen haben. Neben der hohen Gefährdung für Leib und Leben der Mitarbeiter steht nicht selten der gesamte Betrieb auf dem Spiel. Um die Gefährdungen zu minimieren, reicht es daher nicht, nur die erforderlichen technischen Maßnahmen zu ergreifen. Sie sind Grundlage eines wirkungsvollen Explosionsschutzes, können aber nur voll wirksam werd...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Anträge und Beschlüsse

Rz. 27 Nach § 45 Satz 2 BetrVG können Betriebs- und Abteilungsversammlungen dem Betriebsrat Anträge unterbreiten und zu dessen Beschlüssen Stellung nehmen. Sowohl Anträge als auch Stellungnahmen müssen stets beschlossen werden.[1] Unter Antrag ist dabei die an den Betriebsrat gerichtete Aufforderung zu verstehen, bestimmte Themenkomplexe in bestimmter Weise zu behandeln und ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Unterrichtung der Gewerkschaften

Rz. 11 Nach § 46 Abs. 2 BetrVG hat der Betriebsrat den im Betriebsrat vertretenen Gewerkschaften Zeitpunkt und Tagesordnung der Betriebs- oder Abteilungsversammlung rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. Diese Mitteilungspflicht gilt für sämtliche Betriebs- und Abteilungsversammlungen. Hinweis Die Informationspflicht gilt nur für die im Betriebsrat vertretenen Gewerkschaften. D...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 45 Satz 1 BetrVG gibt den Rahmen vor, in dem die Diskussionen und Erörterungen in Betriebs- und Abteilungsversammlungen stattfinden dürfen. Inhaltlich können alle Angelegenheiten, die den Betrieb oder seine Arbeitnehmer unmittelbar betreffen, Gegenstand der Betriebsversammlung sein. Das Gesetz nennt dabei beispielhaft Themen tarifpolitischer, sozialpolitischer, umwel...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Teilnahme von Vertretern der Arbeitgebervereinigung

Rz. 15 Nimmt der Arbeitgeber an der Betriebs- oder Abteilungsversammlung teil, kann er einen Beauftragten seines Arbeitgeberverbands zur Unterstützung hinzuziehen. Der Arbeitgebervereinigung steht ein Spitzenverband gleich, wenn der Arbeitgeber Mitglied in einer angeschlossenen Vereinigung ist. Anders als die Gewerkschaften darf der Arbeitgeber stets lediglich einen Vertrete...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Allgemeines

Rz. 2 Den Gewerkschaftsbeauftragten kommt nach § 46 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ein originäres Zugangs- und Teilnahmerecht zu, dass weder von einer Einladung des Betriebsrats oder der Betriebsratsversammlung noch von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängt. Es besteht daher selbst dann, wenn Betriebsrat und Arbeitgeber die Teilnahme nicht wünschen. Das Teilnahmerecht ist nicht abdi...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Tarifpolitische Angelegenheiten

Rz. 6 Zur Tarifpolitik zählen alle Bestrebungen der Sozialpartner, die auf den Abschluss, die Änderung oder die Beendigung von Tarifverträgen gerichtet sind. Angelegenheiten tarifpolitischer Art sind solche Fragen, die die Anwendung und künftige Ausgestaltung der für den Betrieb geltenden Tarifverträge betreffen. Beispiele Unterrichtung über den Stand laufender Tarifverhandlu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.6 Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit

Rz. 14 Ferner stellt § 45 Satz 1 BetrVG klar, dass auch die Erörterung von Gleichstellungsfragen zum Aufgabenbereich der Betriebsversammlung gehört. Dadurch soll gewährleistet werden, dass der Betriebsrat von in Betracht kommenden und gewünschten Förderungsmaßnahmen direkt erfährt und sie im Anschluss mit dem Arbeitgeber erörtern kann.[1]mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Verbot von Arbeitskampfmaßnahmen

Rz. 19 Gemäß § 74 Abs. 2 Satz 1 BetrVG sind Maßnahmen des Arbeitskampfs zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat unzulässig. Aus der entsprechenden Anwendung folgt, dass auch die Betriebsversammlung sich jeglicher arbeitskampfbezogenen Äußerung und Maßnahme zu enthalten hat. Beispiele Unzulässig sind deshalb etwa Abstimmungen über die Durchführung von Arbeitsniederlegungen, die Ver...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Teilnahmerecht

Rz. 9 Der Gewerkschaftsbeauftragte hat die Befugnis, an der Betriebsversammlung beratend teilzunehmen. Dies umfasst auch das Recht, sich mit Wortmeldungen, an der Diskussion zu beteiligen. Ihm ist daher auf Wortmeldung das Wort zu erteilen.[1] Seine Beiträge müssen sich allerdings dabei an der Tagesordnung und dem Aufgabenbereich der Betriebs- und Abteilungsversammlung ausri...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.7 Integration ausländischer Arbeitnehmer

Rz. 15 Durch die im Zuge der BetrVG-Reform im Jahr 2001 aufgenommene ausdrückliche Nennung der Integration ausländischer Arbeitnehmer als Themenkomplex der Betriebsversammlung soll die gemeinsame Verantwortlichkeit der Belegschaft, des Betriebsrats und des Arbeitgebers für die Ausländerintegration klargestellt und die innerbetriebliche Diskussion über den Abbau von Fremdenfe...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Wahrung der Grundsätze der betriebverfassungsrechtlichen Friedensordnung

Rz. 17 Neben dem Erfordernis der "unmittelbaren Betroffenheit" wird eine weitere Schranke durch den in § 45 Satz 1 2. HS BetrVG erfolgten Verweis auf die Grundsätze der betriebsverfassungsrechtlichen Friedensordnung geschaffen. Die dort genannten Verbote, Verbot von Arbeitskämpfen, der Beeinträchtigung des Arbeitsablaufs und des Betriebsfriedens sowie das Verbot der parteipo...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Verbot der Beeinträchtigung des Arbeitsablaufs oder des Betriebsfriedens

Rz. 20 Ferner haben die Teilnehmer einer Betriebsversammlung alle Betätigungen zu unterlassen, durch die der Arbeitsablauf oder der Frieden im Betrieb beeinträchtigt wird. Die bloße Möglichkeit einer Beeinträchtigung genügt nicht; vielmehr muss es zu einer konkreten Störung kommen. Unter Arbeitsablauf wird dabei die organisatorische, räumliche und zeitliche Gestaltung des Ar...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Folgen der Nichteinhaltung der Grenzen

Rz. 25 Fragen, deren Behandlung in der Betriebsversammlung nicht zulässig ist, dürfen nicht Gegenstand der Tagesordnung sein und auch nicht spontan während der Betriebsversammlung erörtert werden. Der Versammlungsleiter hat als Inhaber des Haus- und Ordnungsrechts die Einhaltung der Grenzen zu überwachen und dafür zu sorgen, dass sämtliche Teilnehmer diese Schranken einhalte...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Streitigkeiten

Rz. 20 Über Streitigkeiten über die Teilnahme und Befugnisse der Beauftragten der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft und der Arbeitgeberverbände entscheidet das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren, § 2a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 ArbGG.[1] Wegen der meist gegebenen Eilbedürftigkeit dürfte regelmäßig der Erlass einer einstweiligen Verfügung nach § 85 Abs. 2 ArbGG in Betracht komm...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Verbot parteipolitischer Betätigung

Rz. 22 Parteipolitische Betätigung liegt nicht nur in dem Eintreten für eine Partei, sondern auch für jede sonstige politische Gruppierung oder für eine bestimmte politische Richtung.[1] Die strengen Grundsätze, die § 75 Abs. 2 Satz 2, 1. HS BetrVG den Amtsträgern in der Betriebsverfassung auferlegt, indem er jede parteipolitische Betätigung verbietet, sind nur eingeschränkt...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Ausgangspunkt

Rz. 3 Auf einer Betriebs- und Abteilungsversammlung dürfen nur Angelegenheiten erörtert werden, die "den Betrieb oder seine Arbeitnehmer unmittelbar betreffen". Dazu zählen zum einem die originär betrieblichen Fragen über das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern des Betriebs und alle Angelegenheiten, die zum Aufgabenbereich des Betriebsrats gehören. Zum anderen ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Zugangsrecht

Rz. 7 Da der Gewerkschaftsbeauftragte ein gesetzliches Teilnahmerecht hat, darf der Arbeitgeber ihm den Zugang zum Veranstaltungsraum nicht versperren. Das Teilnahmerecht setzt ein Zutrittsrecht zum Betrieb zwangsläufig voraus.[1] Insofern ist das Hausrecht des Arbeitgebers eingeschränkt.[2] Dies setzt aber voraus, dass der Arbeitgeber weiß, welcher Person er Zutritt gewähre...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitszeit / 1.2.1 Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit

In einer aufsehenerregenden Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof am 14.5.2019 (C-55/18 CCOO/Deutsche Bank SAE) geurteilt, dass die Mitgliedstaaten zur Gewährleistung der vollen Wirksamkeit der RL 2003/88 (Arbeitszeitrichtlinie) die Beachtung der dort geregelten Mindestruhezeiten gewährleisten und jede Überschreitung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit verhindern müss...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitszeit / 2.1.2.3 Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit auf die Wochentage – Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen

Die regelmäßige Arbeitszeit kann auf 5 Tage, aus notwendigen betrieblichen/dienstlichen Gründen auch auf 6 Tage verteilt werden, § 6 Abs. 1 Satz 3 TV-L. Auch hier steht die Erfüllung der wahrzunehmenden Aufgaben im Mittelpunkt. Die Verteilung erfolgt dabei auf "Tage", ist also nicht auf Wochentage oder Werktage beschränkt. Eine Einbeziehung des Samstags und des Sonntags als A...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitszeit / 2.1.2.4 Beginn und Ende der Arbeitszeit

Der TV-L enthält keine tariflichen Regelungen hinsichtlich Beginn und Ende der Arbeitszeit. Mithin muss für deren Bestimmung auf die jeweils konkret arbeitsvertraglich vereinbarte und geschuldete Tätigkeit abgestellt werden. Die Arbeitszeit beginnt hiernach zu dem Zeitpunkt, zu dem der Beschäftigte die vertraglich geschuldete Tätigkeit an dem durch seinen Arbeitgeber bestimm...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Strukturausgleich / 1.6 Abfindung (Abs. 5)

Statt einer nach der vorgeschriebenen Dauer monatlichen Zahlung zusätzlich zum Entgelt kann der Strukturausgleich auch durch eine einmalige Abfindung abgegolten werden. Abs. 5 stellt eine Spezialvorschrift zu § 16 TVÜ-VKA dar. Voraussetzung für die Abfindung ist die Zustimmung des Beschäftigten, da der Strukturausgleich nur "einzelvertraglich" abgefunden werden kann. Zuminde...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BR-Mitbestimmung: Gruppenarbeit

Überblick § 87 Abs. 1 Nr. 13 BetrVG führt im ersten Halbsatz zwar eine Mitbestimmung über die Durchführung von Gruppenarbeit ein. Der Begriff "Gruppenarbeit" wird im zweiten Halbsatz allerdings restriktiv definiert. Die Gruppenarbeit muss folgende Merkmale erfüllen: Eine Gruppe von Arbeitnehmern muss als solche im Rahmen des betrieblichen Arbeitsablaufs zusammenarbeiten, ih...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 4/2026, Rechtsprechungs... / 1. Fehlerhafte oder unvollständige Massenentlassungsanzeige – Wirksamkeit der Entlassung – Sanktionen

Der Ausgangspunkt: Im Jahr 2022 hatte der Sechste Senat Zweifel an der starren Unwirksamkeitsrechtsfolge geäußert (BAG, EuGH-Vorlage v. 27.1.2022 – 6 AZR 155/21 [A], BAGE 177, 74 ff., NZA 2022, 491). Konkret hatte der AG den Betriebsrat zwar schriftlich unterrichtet, aber keine Abschrift der Mitteilung der Agentur für Arbeit gem. § 17 Abs. 3 S. 1 KSchG zugeleitet. Der EuGH (U...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 4/2026, Rechtsprechungs... / 2. Wiederholungskündigung – Versäumnisurteil – Nichtzulassungsbeschwerde

Das BAG (Beschl. v. 11.12.2025 – 6 AZN 349/25, juris) beantwortet die Frage: Gibt es eine unzulässige Trotzkündigung/Wiederholungskündigung nach einem Versäumnisurteil über eine Erstkündigung? Oder erwächst der Kündigungsgrund bei einem Versäumnisurteil gegen die Beklagte in Rechtskraft? Die Parteien streiten zuletzt noch über die Wirksamkeit einer ordentlichen verhaltensbedi...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.1.1 Betriebsräte

Die Aufgaben der Betriebsräte sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verstreut und wenig übersichtlich angeordnet. Die Mitbestimmung des Betriebsrats im Rahmen der sozialen Angelegenheiten umfasst auch die Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und des betrieblichen Gesundheitsschutzes. Die zentrale Norm in diesem Kontext ist § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG. Danach gi...mehr