Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Die konstituierende Sitzung

Rz. 1 Die konstituierende Sitzung des Betriebsrats, die der Wahl des Vorsitzenden und des Stellvertreters sowie ggf. des Betriebsausschusses dient, beruft nach § 29 Abs. 1 BetrVG der Wahlvorstand, vertreten durch seinen Vorsitzenden ein. Wegen der Einzelheiten der Wahl des Vorsitzenden s. § 26 BetrVG, Rz.3 ff. Ist der Vorsitzende gewählt, übernimmt dieser die Sitzungsleitung...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Die Durchführung und der Ablauf der weiteren Sitzungen

Rz. 17 Die Sitzungsleitung ist Aufgabe des Betriebsratsvorsitzenden – § 29 Abs. 2 Satz 2 BetrVG. Er hat zudem in den Sitzungsräumen das Hausrecht –, selbst wenn der Arbeitgeber an der Sitzung teilnimmt. Zudem ist er für die ordnungsgemäße Erstellung des Protokolls verantwortlich. Die Sitzungsleitung umfasst: Eröffnen und Schließen der Sitzung Führen der Rednerliste Worterteilung...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.5.1 Schwerbehindertenvertretung

Rz. 13 Nach § 32 BetrVG kann die gesamte Schwerbehindertenvertretung an allen Betriebsratssitzungen beratend teilnehmen; nach § 29 Abs. 2 Satz 4 BetrVG muss sie der Betriebsratsvorsitzende zu jeder Sitzung unter Mitteilung der Tagesordnung einladen. Eine Teilnahmepflicht besteht jedoch nicht. Das Teilnahmerecht ist nicht auf die Themen beschränkt, die für die Schwerbehindert...mehr

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Teilzeitarbeit: Vertragsges... / 1.2 Verteilung und Lage der regelmäßigen Arbeitszeit

Bei der Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit eines Teilzeitbeschäftigten auf bestimmte Wochentage und bei einer Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit auf bestimmte Uhrzeiten (Lage der Arbeitszeit) sind die Vertragsparteien frei. Das Arbeitsrecht gibt insoweit keine bestimmten Teilzeitmodelle vor. Als Beispiele für besonders häufige Teilzeitmodelle seie...mehr

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Teilzeitarbeit: Vertragsges... / 2.1 Grundsätze

Für die Beendigung des Teilzeitarbeitsverhältnisses gelten keine Besonderheiten gegenüber dem Vollzeitarbeitsverhältnis. Es kann unter Beachtung der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften sowohl ordentlich als auch außerordentlich gekündigt oder einvernehmlich aufgehoben werden. Das Teilzeitarbeitsverhältnis unterliegt bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen dem allgemeine...mehr

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Kurzarbeit: Einführung und ... / 3 Betriebsrat – Unterrichtung und Mitbestimmung

Neben dem Unterrichtungsanspruch im Rahmen der Personalplanung nach § 92 BetrVG hat der Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG. Das Mitbestimmungsrecht bei der Kurzarbeit erstreckt sich auf die Frage, ob und in welchem Umfang Kurzarbeit eingeführt werden soll und wie die geänderte Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage zu verteilen ist...mehr

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Kurzarbeit: Einführung und ... / 1.3 Betriebe ohne Betriebsrat

Ist kein Betriebsrat vorhanden, so kann der Arbeitgeber die Kurzarbeit nicht einseitig aufgrund seines Direktionsrechts anordnen, sondern er muss mit allen Arbeitnehmern über die Einführung und Ausgestaltung der Kurzarbeit eine einzelvertragliche Vereinbarung treffen.[1] Allerdings kann bei widerspruchsloser Hinnahme einer arbeitgeberseitig angeordneten und von der Agentur f...mehr

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Kurzarbeit: Einführung und ... / 1.2 Abschluss einer Betriebsvereinbarung

Ist eine tarifvertragliche Regelung nicht vorhanden, kommt als Rechtsgrundlage eine Betriebsvereinbarung in Betracht; das ist für die Einführung von Kurzarbeit eine zweckmäßige Form, weil eine Betriebsvereinbarung für alle Arbeitnehmer, die vom Geltungsbereich des BetrVG erfasst werden, unmittelbar und zwingend gilt.[1] Eine Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit...mehr

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Kurzarbeit: Einführung und ... / Zusammenfassung

Überblick Kurzarbeit kann eingeführt werden, um bei einem vorübergehenden Arbeitsausfall die personellen Kapazitäten zu reduzieren, ohne betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen. Für die Dauer der Kurzarbeit können die betroffenen Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld (Kug) beziehen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Zur Einführung von Kurzarbeit hat der Arbeitgebe...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 1.1.2 Arbeitsrechtliche Bezugspunkte der KI-VO

Arbeitgeber, die KI im Unternehmen einsetzen, gelten als Betreiber.[1] Nach Art. 3 Nr. 4 KI-VO ist "Betreiber" einer KI "eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle, die ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet, es sei denn, das KI-System wird im Rahmen einer persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit verwendet". Damit ist der ...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 3.1.1 Kündigung eines schwerbehinderten Menschen in der Wartezeit ohne Präventionsverfahren

BAG, Urteil v. 3.4.2025, 2 AZR 178/24 Problemstellung: Der schwerbehinderte Arbeitnehmer wurde in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG) vom Arbeitgeber ordentlich gekündigt. Da die Wartezeit nicht erfüllt war, genoss er (noch) keinen allgemeinen Kündigungsschutz und auch die Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung war nicht erfor...mehr

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Kurzarbeit: Einführung und ... / 4 Beendigung der Kurzarbeit

Die Kurzarbeit endet mit Erreichen des durch Betriebsvereinbarung oder Individualabrede vereinbarten Endtermins oder durch vorzeitige einseitige Erklärung des Arbeitgebers. Eine vorzeitige Rückkehr zur Normalarbeitszeit ist geboten, wenn die Voraussetzungen für die Einführung der Kurzarbeit nicht mehr vorliegen. Hauptbeispiel ist der Wegfall der wirtschaftlichen Zwangslage, ...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 2.2.6 Abhilfepflicht bei ungerechtfertigten Unterschieden

Art. 9 Abs. 10 Satz 2 regelt sodann eine Abhilfepflicht: Sind geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede nicht durch objektive, geschlechtsneutrale Kriterien gerechtfertigt, so haben Arbeitgeber innerhalb einer angemessenen Frist in enger Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretern, der Arbeitsaufsichtsbehörde und/oder der Gleichbehandlungsstelle Abhilfe zu schaffen. Die ge...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 3.3 Die Entgeltabrechnung als elektronisches Dokument

BAG, Urteil v. 28.1.2025, 9 AZR 48/24 Problemstellung: Nach § 108 Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Im vorliegenden Fall stellte sich die Frage, ob der Arbeitgeber diesen Anspruch korrekt erfüllt, wenn er die Entgeltabrechnungen auf digitalem Weg über einen externen ...mehr

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Keine Ersetzung der Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB durch die des § 174 Abs. 2 SGB IX bei nicht schwerbehinderten Menschen

Leitsatz 1. Die vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung einzuhaltende Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB kann nicht durch die Einhaltung der Frist des § 174 Abs. 2 SGB IX ersetzt werden, wenn der Arbeitnehmer nicht als schwerbehinderter Mensch anerkannt wird. 2. Die bloße Mitteilung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber, einen Antrag auf Anerkennung als schwerbehinderter Mensch gestellt zu haben, schafft keinen Vertrauenstatbestand beim Arbeitgeber, dass diesem Antrag auch stattgegeben w...mehr

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Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 1.4 Agentur für Arbeit – Anzeige der Kurzarbeit

Die Gewährung von Kurzarbeitergeld erfolgt nur auf schriftliche Anzeige der geplanten Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Betrieb seinen Sitz hat. Anzeigeberechtigt sind sowohl Arbeitgeber als auch Betriebsrat.[1] Hierbei ist zweckmäßigerweise das von der Bundesagentur für Arbeit (BA) herausgegebene und bei den örtlichen Arbeitsagenturen erhältliche Fo...mehr

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Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 2 Kurzarbeit bei Massenentlassungen

Will der Arbeitgeber eine Massenentlassung nach § 17 KSchG durchführen, muss er dies der Agentur für Arbeit anzeigen. Bei der Feststellung, ob eine anzeigepflichtige Massenentlassung vorliegt, ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) beim Begriff der "Entlassung" auf den Ausspruch, d. h. den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung, abzustellen.[1] Vor Ein...mehr

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AGB: Grundlagen zu Formular... / 4.3 Möglichkeiten der "Reparatur" unwirksamer Vertragsklauseln

Stellt sich hingegen heraus, dass eine Klausel in einem Arbeitsvertrag unwirksam ist, stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten bestehen, den Arbeitsvertrag nachträglich so zu gestalten, dass er einen wirksamen Regelungsinhalt erhält. Die praktische Notwendigkeit besteht vor allem deshalb, weil aufgrund des Verbots der geltungserhaltenden Reduktion in § 306 Abs. 2 BGB (s. ...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 8 Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats im Insolvenzverfahren

Gemäß § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB werden die durch Rechtsnormen eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung geregelten Rechte und Pflichten Inhalt des Arbeitsvertrags. Sie sind daher auch für den Erwerber des neuen Betriebs oder neuen Kapitalgeber verbindlich. Da die Verbindlichkeiten eines Unternehmens aus Betriebsvereinbarungen (z. B. Kantine, Kindergarten) das insol...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 3.2.1 Verfahren

Können durch die Betriebsänderung wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder für erhebliche Teile der Belegschaft eintreten, so wird das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ausgelöst. Das Beteiligungsrecht des Betriebsrats besteht nur in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern.[1] Der Insolvenzverwalter hat den Betriebsrat über eine geplant...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 9.2 Verwaltersozialplan

Plant der Insolvenzverwalter eine Betriebsänderung, so hat der Betriebsrat gemäß § 112 Abs. 4 Satz 3 BetrVG in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 Wahlberechtigten ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht zur Aufstellung eines Sozialplans, wenn den Arbeitnehmern aus der Betriebsänderung Nachteile entstehen können. Dies ist unabhängig davon, ob bereits ein Interessenausgleich ...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 3.3 Betriebsänderung ohne Interessenausgleich nach dem Betriebsverfassungsgesetz

Gemäß § 122 InsO kann der Verwalter, wenn ein Interessenausgleich nach § 112 BetrVG nicht innerhalb von 3 Wochen nach Verhandlungsbeginn oder schriftlicher Aufforderung zur Aufnahme von Verhandlungen zustande kommt, die Zustimmung des Arbeitsgerichts zur Durchführung der Betriebsänderung beantragen, ohne dass das Verfahren nach § 112 BetrVG durchgeführt wird. Davon unberührt...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 3.2.2 Anrufung der Einigungsstelle

Kommt der Interessenausgleich nicht zustande, kann der Insolvenzverwalter oder der Betriebsrat den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit um Vermittlung ersuchen (§ 112 Abs. 2 Satz 1 BetrVG). Wird von einer Einschaltung des Vorstands abgesehen oder bleibt sein Vermittlungsversuch ergebnislos, kann jede Partei gemäß dem bisherigen § 112 Abs. 2 Satz 2 BetrVG die Einigungsstelle ...mehr

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Tarifvertragsrecht / 5.2 Die Problematik in Beispielsfällen

Beispiele Beispiel 1) Arbeitnehmerin A ist Mitglied der Gewerkschaft ver.di, Arbeitnehmer B ist Mitglied des Marburger Bundes. Der Arbeitgeber hat mit beiden Gewerkschaften jeweils einen Firmentarifvertrag abgeschlossen. Es liegt ein Fall der Tarifpluralität/Tarifkollision vor. Beispiel 2) Ein Frisör in Baden-Württemberg kommt auf die Idee, die Kunden gleichzeitig auch gastronom...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 5 Beschlussverfahren zur Feststellung der sozialen Rechtfertigung von Kündigungen

Das Verfahren gemäß § 126 InsO kann der Insolvenzverwalter einleiten, wenn entweder kein Betriebsrat besteht oder wenn über die Kündigungen der Arbeitnehmer mit dem Betriebsrat keine Einigung erzielt wurde. Er kann beim Arbeitsgericht beantragen, festzustellen, dass die Kündigung der Arbeitsverhältnisse bestimmter, im Antrag bezeichneter Arbeitnehmer durch dringende betriebl...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 4.2 Sozialauswahl

Die Sozialauswahl kann nur im Hinblick auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und die Unterhaltspflichten und auch insoweit nur auf grobe Fehlerhaftigkeit nachgeprüft werden. Sie ist nicht grob fehlerhaft, wenn eine ausgewogene Personalstruktur erhalten oder geschaffen wird. Dies hat zur Folge, dass die Arbeitnehmer beweispflichtig werden dafür, dass die Kü...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.5 Betriebsänderung

Praxis-Beispiel Betriebsstilllegung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Der Insolvenzverwalter entschließt sich, den Betrieb nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens stillzulegen. Er kündigt allen Arbeitnehmern. Ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat des Schuldnerunternehmens ist nicht zu Stande gekommen. Der Insolvenzverwalter beantragt bei dem Arbeitsgericht die Zusti...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 9.1 Sozialplan vor Eröffnung des Verfahrens

Gemäß § 124 Abs. 1 InsO kann ein Sozialplan, der innerhalb von 3 Monaten vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgestellt wurde, vom Insolvenzverwalter und vom Betriebsrat widerrufen werden. Wenn aufgrund des Sozialplans schon Leistungen erbracht wurden, können diese im Falle des Widerrufs gemäß § 124 Abs. 3 InsO nicht zurückverlangt werden. Solche Leistungen können dann nu...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 3.2 Interessenausgleich nach dem Betriebsverfassungsgesetz

Eine Betriebsänderung gemäß § 111 BetrVG darf erst durchgeführt werden, wenn zuvor ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat zustande gekommen ist oder das Verfahren bis zur Einigungsstelle ausgeschöpft ist. Führt der Insolvenzverwalter die Betriebsänderung vor Ablauf des vorgeschriebenen Verfahrens durch, haben die Arbeitnehmer Nachteilsausgleichsansprüche gemäß § 113 Bet...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertragsrecht / 4 Geltung eines Tarifvertrags

Die Rechtsnormen eines Tarifvertrags (normativer Teil) erfassen nach § 4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend die beidseits Tarifgebundenen, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen. Tarifgebunden sind nach § 3 Abs. 1 TVG die Mitglieder der Tarifvertragsparteien (also die Gewerkschafts- und Arbeitgeberverbandsmitglieder) sowie der Arbeitgeber, der selbst Partei...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.6.1 Insolvenzplanverfahren

Der Insolvenzplan ist das Instrumentarium zur Sanierung des Schuldnerunternehmens im Insolvenzverfahren. Gemäß § 217 InsO kann im Insolvenzplan die Befriedigung der Gläubiger, die Verwertung der Masse und deren Verteilung an die Beteiligten sowie die Haftung des Schuldners nach Beendigung des Verfahrens abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen geregelt werden. In einem In...mehr

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Praxis-Beispiele: Tod des A... / 5 Tod nach Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist, Abfindungsanspruch aus Sozialplan

Sachverhalt In einem Unternehmen findet ein betriebsbedingter Personalabbau statt. Deshalb wird mit dem Betriebsrat ein Sozialplan vereinbart. Ein Arbeitnehmer erhält am 10.9. die ordentliche betriebsbedingte Kündigung zum 31.12. Laut Sozialplan stehen ihm 10.000 EUR Abfindung zu. Am 1.11. stirbt er. Welche Ansprüche hat die Familie des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Beschlussfähigkeit des Betriebsrats

Rz. 4 Weitere Voraussetzung ist die Beschlussfähigkeit des Betriebsrats, die in § 33 Abs. 2 BetrVG geregelt ist. Die Beschlussfähigkeit des Betriebsrats ist eine unverzichtbare Voraussetzung für das Zustandekommen wirksamer Beschlüsse. Die Beschlussfähigkeit liegt vor, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt (§ 33 Abs. 2 BetrVG)...mehr

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Integrationsamt / 7 Anhörung des Betriebsrats

Die vorherige Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen ersetzt nicht die vorherige Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG. Das BAG hat entschieden, dass das Verfahren zur Anhörung des Betriebsrats vor der Kündigung eines schwerbehinderten Menschen entweder vor dem Antrag auf Zustimmung des Integrationsamts oder während dieses Zustimmungsverfahrens oder ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 33 Beschlüsse des Betriebsrats

1 Allgemeines Rz. 1 Neben § 29 BetrVG und § 30 BetrVG stellt § 33 BetrVG eine wichtige Vorschrift dar, deren Beachtung für die Wirksamkeit von Betriebsratsbeschlüssen zwingend ist. Sie ist nicht abänderbar, insbesondere nicht durch die Geschäftsordnung des Betriebsrats, da sie zwingendes Recht ist. Zu unterscheiden ist zwischen der Frage, wer zur Betriebsratssitzung einzuladen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Heilung ("Reparatur") fehlerhafter Betriebsratsbeschlüsse

Rz. 14 Eine "Reparatur" von fehlerhaften Betriebsratsbeschlüssen ist möglich. Das gilt jedenfalls für den Abschluss von Betriebsvereinbarungen. Eine nicht von einem ordnungsgemäßen – weil unwirksamen – Betriebsratsbeschluss getragene Erklärung seines Vorsitzenden ist (schwebend) unwirksam und kann daher keine Rechtswirkungen entfalten. Hat der Vorsitzende des Betriebsrats ei...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Erforderliche Mehrheit für einen Beschluss

Rz. 5 Welche Stimmenmehrheit erforderlich ist, um einen Beschluss zu fassen, ist unterschiedlich geregelt. Sofern im Gesetz nichts Abweichendes geregelt ist, genügt nach § 33 Abs. 1 Satz 1 BetrVG die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder, einschließlich der Ersatzmitglieder des Betriebsrats (einfache Mehrheit). Mitglieder, die anwesend sind, aber erklärt haben, nich...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 2 Die Willensbildung des Betriebsrats erfolgt ausschließlich, indem der Betriebsrat einen Beschluss fasst. Die Übertragung der Willensbildung auf den Vorsitzenden oder andere Personen ist nicht möglich; soweit anstelle des Betriebsrats Ausschüsse tätig werden sollen, ist § 27 BetrVG zu beachten. Nur im Rahmen der vom Betriebsrat gefassten Beschlüsse kann er durch seinen ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Streitigkeiten über die Wirksamkeit von Beschlüssen

Rz. 11 Die Wirksamkeit der gefassten Beschlüsse kann durch das Arbeitsgericht überprüft werden. Die Entscheidung erfolgt im Beschlussverfahren nach § 2a ArbGG. Antragsbefugt ist der Arbeitgeber. Dabei können zum einen die formellen Aspekte der wirksamen Beschlussfassung überprüft werden, aber auch die Frage von Verstößen gegen höherrangiges Recht. Keiner gerichtlichen Kontro...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Neben § 29 BetrVG und § 30 BetrVG stellt § 33 BetrVG eine wichtige Vorschrift dar, deren Beachtung für die Wirksamkeit von Betriebsratsbeschlüssen zwingend ist. Sie ist nicht abänderbar, insbesondere nicht durch die Geschäftsordnung des Betriebsrats, da sie zwingendes Recht ist. Zu unterscheiden ist zwischen der Frage, wer zur Betriebsratssitzung einzuladen ist und der ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Überblick über die Voraussetzungen für einen wirksamen Betriebsratsbeschluss

Rz. 12 Ein Betriebsratsbeschluss ist nur dann wirksam, wenn die folgenden Voraussetzungen für Präsenzsitzungen sämtlich eingehalten worden sind: Rechtzeitige Einladung (§ 29 Abs. 2 BetrVG) aller Betriebsratsmitglieder zur Sitzung Einladung des gesetzlich vorgesehenen (§ 25 BetrVG) Ersatzmitgliedes bei Verhinderung eines Betriebsratsmitgliedes (§ 29 Abs. 2 BetrVG) Rechtzeitige M...mehr

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Plattformarbeit / 3 Beteiligung des Betriebsrats

Bei der Beschäftigung von Selbstständigen oder arbeitnehmerähnlichen Personen hat der Betriebsrat keine Mitbestimmungsrechte. Eine Beteiligung des Betriebsrats kann erforderlich werden, wenn die Fremdvergabe von Aufgaben – in diesem Fall auch an Crowdworkern – zu einer erheblichen Änderung der Betriebsorganisation führt. Diese könnte eine Betriebsänderung zur Folge haben, be...mehr

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Bewerbung / 7 Beteiligung des Betriebsrats

In Unternehmen mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber den Betriebsrat eine Woche vor jeder geplanten personellen Maßnahme unterrichten. Handelt es sich um Bewerbungen, muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat alle Bewerbungsunterlagen vorlegen, auch die von Bewerbern, an denen der Arbeitgeber nicht interessiert ist.[1] Vorzulegen sind die vom Bewerbe...mehr

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Akkordarbeit / 6 Beteiligung des Betriebsrats

Ist ein Betriebsrat gebildet, so hat er nach § 87 Abs. 1 Nrn. 10 und 11 BetrVG bei der "Festsetzung der Akkord- und Prämiensätze und vergleichbarer leistungsbezogener Entgelte, einschließlich der Geldfaktoren" (Nr. 11), ferner bei der Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und der Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung (Nr. 10) mitzubesti...mehr

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Incentive / 3 Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Die Gewährung von Incentive-Leistungen ist Teil der betrieblichen Lohngestaltung und unterliegt daher der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrats i. S. v. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG. Es handelt sich um einen Bereich der sog. Teilmitbestimmung: Der Arbeitgeber kann frei über das "Ob" solcher Incentives entscheiden, erst die Ausgestaltung – das "Wie" – der Leistung fällt in d...mehr

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Insolvenz des Arbeitgebers / 8 Betriebsrat im Insolvenzverfahren

Der Betriebsrat behält im Insolvenzverfahren die Funktionsfähigkeit für die Wahrnehmung seiner Rechte, auch wenn der Betrieb im Insolvenzverfahren stillgelegt wird.[1] Das bereits zuvor von der Rechtsprechung[2] anerkannte Übergangsmandat des Betriebsrats gilt gemäß § 21a BetrVG nun auch gesetzlich für Spaltungen und Betriebszusammenlegungen bis zu 6 Monaten. § 120 InsO enthä...mehr

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Schichtarbeit / 5 Beteiligung des Betriebsrats

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hat der Betriebsrat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, mitzubestimmen über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, einschließlich Pausen, sowie über die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage. Zweck des Mitbestimmungsrechts ist es, die Interessen der Arbeitnehmer an der Lage der Arbeitszeit und da...mehr

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Arbeitskleidung / 5 Mitbestimmung des Betriebsrats

Vorgaben zur Verpflichtung, Arbeitskleidung zu tragen, sind grundsätzlich mitbestimmungspflichtig i. S. d. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.[1] Zur Gestaltung der Ordnung des Betriebs gehört auch die Anordnung des Tragens einer einheitlichen Arbeitskleidung, die dazu dient, das äußere Erscheinungsbild des Unternehmens zu fördern.[2] Nur in Ausnahmefällen kann die Anordnung, Arbeitsk...mehr

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Abordnung / 3 Beteiligung des Betriebsrats

Im Gegensatz zum öffentlichen Dienst ist die Abordnung in der Privatwirtschaft betriebsverfassungsrechtlich nicht gesondert geregelt. Die Abordnung wird im Regelfall eine Versetzung i. S. v. § 95 BetrVG sein, sodass der Betriebsrat vor einer Abordnung nach § 99 BetrVG anzuhören ist. Hinweis Mitbestimmung des Personalrats Nach § 78 Abs. 1 Nr. 7 BPersVG ist der Personalrat erst ...mehr

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Gewinnbeteiligung / 6 Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Soll die Gewinnbeteiligung wieder aus den Arbeitsverträgen gestrichen werden bzw. sollen die Arbeitnehmer künftig auf die Gewinnbeteiligung gegen eine Einmalzahlung verzichten, unterliegt dies dem Mittbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG.[1]. Die Streichung der Gewinnbeteiligung führt schließlich zu einer Änderung der geltenden Entlohnungsgrundsätze.mehr