Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5 Maßnahmen mit Auslandsberührung

Rz. 14 Dem Betriebsrat eines inländischen Betriebs stehen bei personellen Maßnahmen grundsätzlich auch gegenüber im Ausland tätigen Arbeitnehmern die Beteiligungsrechte der §§ 99 ff. BetrVG zu. Erfasst werden solche Mitarbeiter, bei deren Tätigkeit es sich um eine "Ausstrahlung" des Inlandsbetriebs handelt. Erforderlich ist eine Beziehung zum Inlandsbetrieb, die es rechtfert...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.2.4 Korrektur einer irrtümlichen Eingruppierung

Rz. 63 Der Arbeitgeber will eine nach seiner Auffassung irrtümliche Eingruppierungsentscheidung korrigieren (BAG, Beschluss v. 20.3.1990, 1 ABR 20/89 [1]). Wird eine zu hohe Vergütung rechtsgrundlos gezahlt, so kann die Zahlung einseitig vom Arbeitgeber eingestellt werden (BAG, Urteil v. 18.2.1998, 4 AZR 581/96 [2]). Der Arbeitgeber hat aber im Streitfall darzulegen und ggf. z...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.8 Bestellung eines Datenschutzbeauftragten oder eines sonstigen Beauftragten

Rz. 122a Ein Gesetzesverstoß ist auch gegeben, wenn ein Arbeitnehmer, der die in § 37 Abs. 5 DSGVO geforderten Qualifikationen nicht besitzt, zum Datenschutzbeauftragten bestellt wird.[1] Rz. 122b Gleiches gilt für sonstige betriebliche Beauftragte, bei denen gesetzlich geforderte persönliche oder fachliche Qualifikationen vorhanden sein müssen, z. B. die Bestellung eines Imm...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 103 BetrVG ergänzt zunächst den besonderen Kündigungsschutz des § 15 KSchG . Dieser regelt, dass dem dort und in § 103 Abs. 1 BetrVG genannten Personenkreis nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden kann. Die ordentliche Kündigung, also auch eine ordentliche Änderungskündigung, ist unzulässig (Ausnahmen: § 15 Abs. 4, Abs. 5 KSchG). Im Abs. 3 ist darüb...mehr

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Datenschutz im Arbeitsschutz / 3 Wer ist für den Datenschutz zuständig und wie läuft der Prozess ab?

Hauptverantwortlicher für den Datenschutz ist die Geschäftsführung. Optimalerweise hat das Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten (intern oder extern) bestellt, welcher der Geschäftsführung beratend zur Seite steht und als Ansprechpartner für die Mitarbeiter agiert. Bei datenschutzrelevanten Themen und Projekten sollte daher der Datenschutzbeauftragte unbedingt involviert...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.6 Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen

Rz. 24 Gleiches gilt für die Verlängerung von zunächst befristet abgeschlossenen Arbeitsverträgen (BAG, Beschluss v. 28.10.1986, 1 ABR 16/85 [1]) oder deren Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Eine Ausnahme soll für die Verlängerung eines befristeten Probearbeitsverhältnisses gelten, sofern dem Betriebsrat vor der Einstellung zur Probe mitgeteilt worden ist, de...mehr

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Datenschutz im Arbeitsschutz / 5 Abschluss und Ausblick

Das Thema Datenschutz wird im Hinblick auf die Digitalisierung auch zukünftig ein wesentlicher Aspekt im Arbeitsschutz sein. Eine gute interdisziplinäre Vernetzung bietet die beste Voraussetzung, die anstehenden Herausforderungen zu meistern. Auch wenn sich nicht jeder vertieft in die einzelnen Regelungen des Datenschutzes einarbeiten kann, so können jedoch im Umgang mit sen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Sanktionen

Rz. 14 Ein Verstoß des Arbeitgebers gegen die Bestimmung des § 105 BetrVG führt nicht zur Unwirksamkeit der Maßnahme gegenüber einem leitendem Angestellten, insbesondere führt eine unterbliebene Information des Betriebsrats nicht zu einer Unwirksamkeit der Kündigung. Der Arbeitgeber kann auch nicht gem. § 101 BetrVG (auch nicht durch analoge Anwendung) gezwungen werden, eine...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3 Eingruppierung im Gemeinschaftsbetrieb

Rz. 44 Im Gemeinschaftsbetrieb besteht das Mitbestimmungsrecht bei der Eingruppierung nach § 99 BetrVG grundsätzlich gegenüber dem Vertragsarbeitgeber des betroffenen Arbeitnehmers, da für die an ihm beteiligten Arbeitgeber jeweils im Verhältnis zu ihren Arbeitnehmern verschiedene Vergütungsordnungen zur Anwendung gelangen können. Ebenso ist es möglich, dass für einen der am...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7 Schutz gegen Versetzungen

Rz. 68 Der Versetzung eines Funktionsträgers i. S. d. § 95 Abs. 3 BetrVG durch die der betroffene Funktionsträger sein Amt verlieren würde, kann der zuständige Betriebsrat die Zustimmung entspr. § 99 Abs. 2 Nrn. 1–6 BetrVG verweigern, wenn der Funktionsträger durch die Versetzung in einen anderen Betrieb versetzt werden würde und damit die Betriebszugehörigkeit und folglich ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.2.1 Änderung einer Vergütungsordnung

Rz. 58 Eine Vergütungsordnung ändert sich, weshalb alle Arbeitnehmer ohne Änderung der tatsächlichen Tätigkeit neu eingruppiert werden müssen (BAG, Beschluss v. 9.3.1993, 1 ABR 48/92; BAG, Beschluss v. 18.1.1994, 1 ABR 42/93 [1]; BAG, Beschluss v. 10.12.2002, 1 ABR 27/01 [2]). Praxis-Beispiel Neue Lohn- und Gehaltsgruppeneinteilung; Neufassung oder Vermehrung der allgemeinen Tä...mehr

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Burnout-Syndrom: Ursachen u... / 4.3 Selbstverantwortung

Die Besten und Engagiertesten heben sich durch persönliche Eigenschaften hervor, die jeder Arbeitgeber schätzt: Perfektionismus, Ehrgeiz, Engagement und Idealismus. Diese Stärken können aber auch gefährlich werden. Wer damit übertreibt, nie "Nein" sagt und immer wieder über seine Grenzen geht, läuft Gefahr, sich selbst "zu verheizen". Bis zum Burnout ist es dann nur ein klei...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.2.2 Zuweisung einer anderen Tätigkeit

Rz. 61 Dem Arbeitnehmer wird aufgrund Direktionsrechts, einer einvernehmlichen Regelung oder einer Änderungskündigung eine andere Tätigkeit zugewiesen, die den Tätigkeitsmerkmalen einer anderen Vergütungsgruppe entspricht (h. M). Hinweis Ist die Umgruppierung mit einer Versetzung verbunden, hat der Betriebsrat bezüglich beider Tatbestände ein Beteiligungsrecht. Wird eine Änder...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.1 Verfahrensweise

Rz. 25 Das Arbeitsgericht hat sowohl über den Feststellungsantrag als auch über den Zustimmungsersetzungsantrag des Arbeitgebers nach der im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung geltenden Rechtslage (BAG, Beschluss v. 25.1.2005, 1 ABR 61/03) zu entscheiden. Gesetzlich ist nicht geregelt, in welcher zeitlichen Reihenfolge das Arbeitsgericht über die Anträge zu entscheiden...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Die Vorschrift sichert die Einhaltung der personellen Mitbestimmungsrechte nach § 99 BetrVG und § 100 BetrVG durch die Möglichkeit der Festsetzung eines Zwangsgelds gegen den Arbeitgeber. Es ist ein 2-stufiges Verfahren vorgesehen: Zunächst kann der Betriebsrat eine rechtskräftige Verurteilung des Arbeitgebers zur Aufhebung einer personellen Maßnahme beantragen (§ 101 S...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.2 Beschäftigung von Arbeitnehmern

Rz. 18 Eine beteiligungspflichtige Einstellung liegt immer vor, falls Arbeitnehmer i. S. d. BetrVG beschäftigt werden sollen. Die Art des Arbeitsverhältnisses ist unerheblich. Erfasst werden also unbefristete wie befristete Arbeitsverhältnisse, auch wenn Letztere nur für einen sehr kurzen Zeitraum (tageweise!) bestehen, Probe-, Teilzeit-, Aushilfsarbeitsverhältnisse sowie Te...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.6 Arbeitskampf

Rz. 15 Eingeschränkt ist das Beteiligungsrecht gem. § 99 BetrVG im Arbeitskampf, soweit seine Ausübung unmittelbar und zwangsläufig zur Folge hätte, dass die Freiheit des Arbeitgebers, Arbeitskampfmaßnahmen zu ergreifen oder Folgen eines Arbeitskampfs zu begegnen, in ihrem Kernbereich beeinträchtigt würde (BVerfG, Beschluss v. 7.4.1997, 1 BvL 1/96). Daher gilt, dass der Betr...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4.5 Veränderungen des Betriebs

Rz. 29 § 103 Abs. 3 BetrVG ist nicht anwendbar im Fall einer Betriebsspaltung oder Reorganisation des Betriebs, da es sich hierbei nicht um eine Versetzung handelt, der betriebsverfassungsrechtliche Funktionsträger vielmehr seinen Arbeitsplatz behält[1] oder wenn er zwar im Zuge dieser Maßnahmen versetzt wird, jedoch der Betriebsrat, dem er angehört, nach § 21a Abs. 1 BetrVG...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.1 Begriff

Rz. 55 Umgruppierung i. S. v. § 95 Abs. 1, § 99 Abs. 1 BetrVG ist die Änderung der Einreihung des Beschäftigten in eine im Betrieb geltende Vergütungsordnung (BAG, Beschluss v. 19.4.2012, 7 ABR 52/10 [1]). Sie besteht in der Feststellung, dass die Tätigkeit des Arbeitnehmers nicht oder nicht mehr den Merkmalen der Vergütungsgruppe entspricht, in die er bisher eingruppiert ist...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4.7 Ausnahmen von der Beteiligungspflicht

Rz. 96 Nach § 95 Abs. 3 Satz 2 BetrVG gilt die Bestimmung des jeweiligen Arbeitsplatzes nicht als Versetzung, wenn Arbeitnehmer nach der Eigenart ihres Arbeitsverhältnisses üblicherweise nicht ständig an einem bestimmten Arbeitsplatz beschäftigt werden. Maßgebend ist also nicht, ob ein Arbeitgeber nach dem Vertragsinhalt des Arbeitsverhältnisses einen Wechsel verlangen kann,...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4.6.2 Räumliche Versetzung

Rz. 88 Eine räumliche Versetzung liegt regelmäßig in einem Ortswechsel. Die Zuweisung eines anderen Arbeitsorts ist mit Ausnahme von Bagatellfällen stets die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs. Ein Ortswechsel liegt immer vor, wenn die Arbeitsleistung in einer anderen geografischen Gemeinde erbracht werden soll oder ein Wechsel von einem Betriebsteil zu einem anderen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2 Überprüfung durch das Arbeitsgericht

Rz. 50 Das Arbeitsgericht hat in vollem Umfang nachzuprüfen, ob die beantragte Kündigung oder Versetzung wirksam bzw. dringend notwendig ist oder nicht, es hat von Amts wegen alle maßgebenden Umstände aufzuklären, soweit sich der Arbeitgeber auf einen bestimmten Sachverhalt beruft. Das Arbeitsgericht überprüft nicht lediglich die Ermessensentscheidung des Betriebsrats, sonde...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4.5.1 Änderung des Arbeitsbereichs

Rz. 75 Das Betriebsverfassungsgesetz definiert selbst nicht, was unter einem Arbeitsbereich zu verstehen ist. "Arbeitsbereich" sind Aufgabe und Verantwortung des Arbeitnehmers sowie die Art seiner Tätigkeit und ihre Einordnung in den Arbeitsablauf des Betriebs. Der Begriff ist räumlich und funktional zu verstehen. Er umfasst neben der Arbeitsleistung auch die Art der Tätigke...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Betroffene Personen

Rz. 12 Dem Beteiligungsrecht des Betriebsrats unterliegen nicht nur Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zum Unternehmer stehen. Es besteht auch bei Personen, die keine Arbeitnehmer sind, wenn die betreffenden Mitarbeiter in den Betrieb eingegliedert werden. Hierfür ist maßgebend, dass sie zusammen mit den Arbeitnehmern des Betriebs eine Arbeit zu verrichten haben, die i...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.4 Fremdfirmeneinsatz

Rz. 21 Der Einsatz von Fremdarbeitnehmern, die aufgrund eines Dienst- oder Werkvertrags ihres Vertragsarbeitgebers auf dem Betriebsgelände eines anderen Arbeitgebers tätig sind, führt allein noch nicht zu ihrer Eingliederung und damit zu einer Einstellung i. S. d. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, selbst wenn die von ihnen zu erbringende Dienst- oder Werkleistung hinsichtlich Art, ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.1 Begriff und Motive der Betriebsaufspaltung

Rz. 1 Der Begriff der Betriebsaufspaltung (auch Betriebsspaltung, -abspaltung, -teilung oder Doppelgesellschaft genannt) ist weder gesetzlich definiert noch bestehen gesetzliche Bestimmungen, die die Besteuerungsfolgen einer Betriebsaufspaltung beinhalten. Sie ist ein Gebilde, das regelmäßig Folge eines Aufteilungsvorgangs ist. Ein 1985 unternommener Versuch, eine gesetzlich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalakte / 5.2 Hinzuziehung Dritter

Nach § 3 Abs. 5 TVöD bzw. § 3 Abs. 6 TV-L nimmt entweder der Beschäftigte oder eine bevollmächtigte Person Einsicht in die Personalakten. Die tariflichen Regelungen sehen keine Hinzuziehung eines Dritten, der gemeinsam mit dem Beschäftigten Einsicht in die Personalakten nimmt, vor. In Betrieben mit einem Betriebsrat kann der Beschäftigte jedoch gemäß § 83 Abs. 1 Satz 2 BetrVG...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalakte / 5.3 Einsichtnahme durch Dritte ohne Zustimmung des Beschäftigten

§ 3 Abs. 5 TVöD bzw. § 3 Abs. 6 TV-L regeln das Recht zur Einsichtnahme durch den Beschäftigten bzw. eine durch den Beschäftigten bevollmächtigte Person. Regelungen zur Einsichtnahme durch Dritte ohne Zustimmung des Beschäftigten sind in den Tarifverträgen nicht enthalten. Der Arbeitgeber darf Daten aus Personalakten seiner Beschäftigten nur unter den strengen Voraussetzunge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalakte / 4.3 Anspruch auf Einsichtnahme durch eine bevollmächtigte Person

Nach § 3 Abs. 5 Satz 2 TVöD bzw. § 3 Abs. 6 Satz 2 TV-L kann der Beschäftigte einen Dritten zur Einsichtnahme bevollmächtigen. Dabei ist der Beschäftigte frei in der Entscheidung, an wen er das Einsichtsrecht überträgt. Als Bevollmächtigte kommen sowohl betriebsangehörige als auch betriebsfremde Personen infrage. Der Beschäftigte kann jedoch nur eine bestimmte natürliche Per...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalakte / 4.1.6 Datenschutz

Personalakten beinhalten sensible personenbezogene Daten. Der Arbeitgeber hat bei der Personalaktenführung auf die Belange des Datenschutzes und des Persönlichkeitsrechts des Beschäftigten Rücksicht zu nehmen und den Grundsatz der Vertraulichkeit zu wahren (siehe dazu auch Abschnitt 4.1.5). Die Vorschriften der DSGVO sowie des BDSG – insbesondere § 26 BDSG – sind zu beachten...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Balanced Score Card: Einfüh... / 3 Diese Fehler sollten Sie vermeiden

Folgende Aspekte sind ausschlaggebend für den Erfolg einer BSC als Managementinstrument, ob nun auf Unternehmens- oder Funktionsbereichsebene wie dem Personalmanagement: Stabiler statt wackeliger Aufsatzpunkt Ist keine Strategie formuliert, fehlt der Aufsatzpunkt. Die BSC wird beliebig und kann keinen fallspezifischen Wertbeitrag liefern. Ausgereifte Ziele, Kennzahlen, Vorgaben...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kommunikation: Gestaltung u... / 3.1.2 Organisatorische Vorüberlegungen

Zunächst ist abzuklären, ob die Analyse von allen Interessengruppen des Unternehmens getragen wird. Hinweis Mitarbeiter-Interessenvertretung einbinden! Beziehen Sie neben der Geschäftsführung unbedingt auch die Interessenvertretungen der Mitarbeiter (z. B. Betriebsrat) mit in die Situationsbeschreibung ein. Danach ist zu überlegen, wer die Analyse durchführen soll. Es gibt die ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Rolle und Aufgaben der Fach... / 5.3 Ableitung von Maßnahmen

Bei psychischen Belastungen gibt es keine festgelegten Grenzwerte, die angeben, ab wann Schutzmaßnahmen erforderlich sind.[1] Um zu vermeiden, dass die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung interessensgeleitet interpretiert werden, sollte die Fachkraft für Arbeitssicherheit – möglichst gemeinsam mit dem Betriebsarzt, dem Betriebsrat und der Unternehmensleitung – darauf hinwi...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Rolle und Aufgaben der Fach... / 1.1 Aktuelle Erkenntnisse der Sifa-Langzeitstudie

Die Sifa-Langzeitstudie zeigt, dass Fachkräfte für Arbeitssicherheit – ebenso wie Betriebsärzte, Führungskräfte und Betriebsräte – ein deutliches Tätigkeits- und v. a. Wirksamkeitsdefizit im Bereich der psychischen Belastungen haben.[1] Der Anteil der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die angeben, in diesem Bereich intensiv tätig zu sein, liegt mit max. 30 % deutlich unter d...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Rolle und Aufgaben der Fach... / 5.1 Auswahl des Analyseinstrumentes

Das Analysespektrum bei der Beurteilung arbeitsbedingter psychischer Belastung kann unterschiedlich breit gefasst sein. Im Allgemeinen wird zwischen orientierenden Verfahren, Screening-Verfahren und Experten-Verfahren differenziert. Abb. 2 verdeutlicht die Unterschiede. Abb. 2: Verfahren bei der Beurteilung arbeitsbedingter psychischer Belastungen Grundsätzlich wird empfohlen,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalakte / 4.1.7 Inhalte von Personalakten

Den Inhalt der Personalakte bestimmt grundsätzlich der Arbeitgeber. Die Gestaltungsfreiheit des Arbeitgebers ist aufgrund des Bundesdatenschutzgesetzes sowie grundrechtlicher Wertentscheidungen beschränkt. Für die Frage, welche konkreten Vorgänge und Informationen aufbewahrt und damit zur materiellen Personalakte genommen werden dürfen, ist § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG maßgeblich....mehr

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TV-Ärzte/VKA – "Aufstellung" des Dienstplans – Zuschlag

BAG, Urteil vom 16.3.2023, 6 AZR 130/22 Leitsatz (amtlich) Ein Dienstplan ist i. S. d. § 10 Abs. 11 Satz 1 TV-Ärzte/VKA bereits dann "aufgestellt", wenn der Arbeitgeber in Ausübung seines Direktionsrechts die anfallenden Dienste geplant und den Dienstplan bekannt gemacht hat. Nicht erforderlich ist, dass der Betriebs- bzw. Personalrat dem Dienstplan zustimmt oder die Einigung ...mehr

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Abmahnung: Voraussetzungen ... / 7 Beteiligungsrechte des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung

Der Betriebsrat muss bei Ausspruch der Abmahnung nicht beteiligt, ja nicht einmal vom Ausspruch informiert werden [1], wohl aber bei einer evtl. später beabsichtigten Kündigung.[2] Da die Abmahnung aber ein Produkt der Rechtsprechung zum Individualarbeitsrecht ist, gibt es im Betriebsverfassungsgesetz keine Regelung, die sich mit der Abmahnung direkt befasst. Anders ist dies ...mehr

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BR-Mitbestimmung: Betriebli... / 4 Umfang des Mitbestimmungsrechts

Durch eine erzwingbare Betriebsvereinbarung[1] können (nur) die Grundzüge des betrieblichen Vorschlagswesens (BVW) geregelt werden. Der Betriebsrat hat auch im Zusammenhang mit der Einführung von Grundsätzen über das BVW das jedem Bestimmungsrecht innewohnende sogenannte Initiativrecht. Das beschreibt der Sache nach das Recht des Betriebsrats, einseitig über die Anrufung der ...mehr

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BR-Mitbestimmung: Betriebli... / 2 Begriff des Verbesserungsvorschlags

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht bezüglich eines Vorschlagswesens nur so weit, als Verbesserungsvorschläge im Sinne von freiwilligen Sonderleistungen der Arbeitnehmer Gegenstand dieses Vorschlagswesens sind. Der Vorschlag muss vom Arbeitnehmer freiwillig gemacht worden sein; er muss eine über den arbeitsvertraglich umschriebenen Aufgabenbereich hinausgehende ...mehr

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BR-Mitbestimmung: Betriebli... / Zusammenfassung

Überblick Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht über die Aufstellung allgemeiner Grundsätze eines betrieblichen Vorschlagswesens (BVW). Das betriebliche Vorschlagswesen bezieht sich nur auf Verbesserungsvorschläge, nicht auch auf andere schöpferische Leistungen von Arbeitnehmern, die urheberrechtsfähige Sonderleistungen oder Erfindungen sind. Das Mitbestimmungsrecht be...mehr

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Abmahnung: Voraussetzungen ... / 10.1 Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers

Die Abmahnung beeinträchtigt den Arbeitnehmer in seinem Persönlichkeitsrecht. Ihm steht das Recht zu, wie folgt auf eine Abmahnung zu reagieren: Aufforderung an den Arbeitgeber, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen, Gegenvorstellung gemäß § 83 Abs. 1 BetrVG zu der Personalakte reichen, Beschwerde beim Betriebsrat oder auch beim Arbeitgeber wegen ungerechter Behandlun...mehr

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Abmahnung: Voraussetzungen ... / 9 Besonderheiten bei Betriebsratsmitgliedern

Auch bei Betriebsratsmitgliedern können arbeitsvertragliche Pflichtverstöße abgemahnt werden, denn auch ein Betriebsratsmitglied hat seine arbeitsvertraglich geschuldeten Pflichten zu erfüllen.[1] Dem Betriebsrat als Gremium steht kein Anspruch zu, die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte eines seiner Mitglieder zu verlangen.[2] Verletzen Betriebsratsmitglieder dageg...mehr

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BR-Mitbestimmung: Betriebli... / 5 Prämierung des Verbesserungsvorschlags

Die Vergütung des konkreten Verbesserungsvorschlags unterliegt zwar nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats, jedoch hat der einzelne Arbeitnehmer, der freiwillig eine Sonderleistung erbringt, unter Umständen einen individualrechtlichen Vergütungsanspruch gegen den Arbeitgeber aus § 612 BGB bzw. aus § 242 BGB. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber den Verbesserungsvo...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Ausschluss aus dem Betriebsrat /Auflösung des Betriebsrats

Rz. 22 Die Mitgliedschaft erlischt nach § 24 Nr. 5 BetrVG auch im Falle des Ausschlusses aus dem Betriebsrat oder der Auflösung des Betriebsrates durch gerichtliche Entscheidung. Hiermit sind die Fälle des § 23 Abs. 1 BetrVG angesprochen. Die Mitgliedschaft endet mit Rechtskraft des entsprechenden arbeitsgerichtlichen Beschlusses.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Betriebe mit Betriebsrat

Rz. 12 In Betrieben mit Betriebsrat beginnt die Amtszeit des neu gewählten Betriebsrats im Normalfall am Tag nach Ablauf von dessen Amtszeit. Nach § 21 S. 3 BetrVG beginnt die Amtszeit jedoch spätestens am 1.6. des Wahljahres, wenn zu diesem Zeitpunkt das Wahlergebnis bekannt gegeben ist. Rz. 13 War jedoch in den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 der alte Betriebsrat nur noc...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Ausschluss aus dem Betriebsrat durch gerichtliche Entscheidung

Rz. 16 Das Arbeitsgericht entscheidet über den Ausschlussantrag im Beschlussverfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG, §§ 80 ff. ArbGG. Mit der Rechtskraft des Beschlusses endet die Mitgliedschaft im Betriebsrat und ein Ersatzmitglied rückt dauerhaft nach (vgl. § 25 Abs. 1 S. 1 BetrVG).mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Auflösung des Betriebsrats durch gerichtliche Entscheidung

Rz. 22 Mit der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung endet die Amtszeit des Betriebsrats und damit – zwangsläufig – auch die seiner Mitglieder und Ersatzmitglieder. Dies ergibt sich auch aus § 13 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG. Nach § 49 BetrVG erlischt gleichzeitig die Mitgliedschaft der betreffenden Betriebsratsmitglieder im Gesamtbetriebsrat. Das Gleiche gilt nach § 57 BetrVG f...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Nachrücken beim einköpfigen Betriebsrat

Rz. 25 In Betrieben mit bis zu 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern besteht der Betriebsrat nach § 9 S. 1 BetrVG nur aus einem Mitglied. In diesen Fällen ist stets im vereinfachten Wahlverfahren nach § 14a BetrVG und damit nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl zu wählen. Die Vertretung folgt den oben dargestellten Regeln. Die bisherige Besonderheit, nach der ein Ersatzmitglied...mehr

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Betriebskriminalität: Wege ... / 2.2.3 Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der präventiven Videoüberwachung

Videokameras sind technische Einrichtungen i. S. d. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Die Videoüberwachung innerhalb des Betriebs unterliegt daher in jedem Fall der Mitbestimmung des Betriebsrats, weil auch Arbeitnehmer von den Kameras erfasst werden (sollen).[1]mehr