Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Abmahnung: Wirksamkeit / 9 Beteiligung des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung

Dr. Carsten Teschner
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

9.1 Kein Beteiligungsrecht des Betriebsrats

Der Betriebsrat muss bei Ausspruch der Abmahnung nicht angehört oder beteiligt, nicht einmal vom Ausspruch informiert werden[1], allerdings bei einer evtl. später beabsichtigten Kündigung.[2] Da die Abmahnung ein Produkt der Rechtsprechung zum Individualarbeitsrecht ist, gibt es im Betriebsverfassungsgesetz keine Regelung, die sich mit der Abmahnung direkt befasst.

 
Achtung

Evtl. Beteiligungsrecht des Personalrats

Anders ist dies in den Landespersonalvertretungsgesetzen (z. B. § 81 Abs. 2 Nr. 2 LPVG Baden-Württemberg: Mitwirkung des Personalrats auf Antrag des Beschäftigten; § 74 Abs. 2 LPVG NRW).

 
Praxis-Tipp

Freiwillige Information des Betriebsrats erwägen

Dennoch wird der Betriebsrat in der Praxis nicht selten über den Ausspruch einer Abmahnung durch den Arbeitgeber informiert. Solche zusätzlichen und freiwilligen Informationen tragen dazu bei, die vom Gesetz geforderte "vertrauensvolle Zusammenarbeit"[3] zu stärken.

[1] BAG, Beschluss v. 17.10.1989, 1 ABR 100/88.
[2] § 102 BetrVG.
[3] § 2 Abs. 1 BetrVG.

9.2 Tätigwerden des Betriebsrats bei Beschwerden

Der abgemahnte Arbeitnehmer kann sich beim Betriebsrat beschweren, wenn er sich durch die Abmahnung benachteiligt oder ungerecht behandelt fühlt.[1]

In einem solchen Fall ist es Aufgabe des Betriebsrats, zunächst zu prüfen, ob er die Beschwerde für berechtigt erachtet oder nicht. Hält der Betriebsrat die Beschwerde für berechtigt, muss er gemäß § 85 Abs. 1 BetrVG beim Arbeitgeber vorstellig werden und Abhilfe der Beschwerde verlangen. Der Arbeitgeber hat dann dem Betriebsrat über die Behandlung der Beschwerde Bescheid zu geben und eine unberechtigte Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen.

Kommt zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat keine Einigung über die Berechtigung der Beschwerde zustande, kann der Betriebsrat die Einigungsstelle nicht anrufen, da es um einen individuelle...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Diskriminierung / 7.2 Schadensersatz und Entschädigung
    1
  • BGM in kleinen und mittleren Unternehmen / 7 Umsetzung und Praxis des BGM in KMU – Best-Practice
    0
  • Entgelt-TV, Wach- u. Sicherheitsgewerbe, Sachsen-Anhalt, ... / § 6 Urlaub
    0
  • Frotscher/Geurts, EStG § 41c Änderung des Lohnsteuerabzugs / 2.2 Durchführung der Neuberechnung
    0
  • Jansen, SGB VI § 64 Rentenformel für Monatsbetrag der Rente / 2.1.1 Persönliche Entgeltpunkte nach Nr. 1
    0
  • Jung, SGB VII § 67 Voraussetzungen der Waisenrente / 2.3.1.2.6 Praktikum
    0
  • Sauer, SGB III § 79 Leistungen (außer Kraft)
    0
  • Sommer, SGB V § 65e Ambulante Krebsberatungsstellen / 2.1 Förderung (Abs. 1)
    0
  • Wehrpflichtgesetz / § 53 [vom 01.12.2010 bis 31.12.2025]
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Personal
Abrechnung verständlich erklärt: Entgeltabrechnung 2026
Entgeltabrechnung 2026
Bild: Haufe Shop

Das Nachschlagewerk für die rasche und korrekte Entgeltabrechnung. Expert:innen stellen an über 420 Beispielrechnungen alle wichtigen Fälle vor und zeigen, wie Sie auch knifflige Fälle korrekt durchführen. Und das Entgeltabrechnungs-ABC enthält über 560 verschiedene Entgeltarten. So sind Sie immer auf der sicheren Seite!


Abmahnung: Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers
Abmahnung: Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers

Zusammenfassung Überblick Der Beitrag stellt die Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers auf eine Abmahnung dar. Schwerpunktmäßig geht es darum, wann er einen Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte hat. Gesetze, Vorschriften und ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren