Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / l) Typische Sachverhalte

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Interessenausgleich bei Teilbetriebsstilllegung einschließlich Namensliste und Transfergesellschaft

Rz. 996 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.74: Interessenausgleich bei Teilbetriebsstilllegung (einschließlich Namensliste und Transfergesellschaft) Die Firma _________________________ (Name und Anschrift der Gesellschaft) – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und der Betriebsrat des Betriebs _________________________ der Gesellschaft – nachfolgend "Betr...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ff) Mitbestimmungsverfahren in der betrieblichen Organisation des Arbeitsschutzes

Rz. 594 Eine Vielzahl der Arbeitsschutzvorschriften sind unter Berücksichtigung der konkreten betrieblichen Verhältnisse umzusetzen. Sie enthalten Schutzziele, benennen vielfältige Pflichten des Arbeitgebers zum Schutz von Leben und Gesundheit der Beschäftigten, ohne abschließend festzulegen, was der Arbeitgeber gesetzlich zu tun verpflichtet ist. Für den Arbeitgeber bestehe...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (d) Amtszeit

Rz. 97 § 5 des Musters sieht – abweichend von der gesetzlichen Auffanglösung – eine einheitliche Amtszeit aller SE-Betriebsratsmitglieder von vier Jahren vor. Andernfalls würde sich die Amtszeit der auf das Ausland entfallenden Mitglieder des SE-Betriebsrats nach dem jeweiligen nationalen Recht richten, was zu einem ständigen Wechsel der Belegschaft führen kann,[323] die jew...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Feststellung der Dringlichkeit einer vorläufigen personellen Maßnahme

Rz. 366 Möchte der Arbeitgeber die personelle Maßnahme schon durchführen, ehe das Zustimmungsersetzungsverfahren eingeleitet oder ein laufendes Zustimmungsersetzungsverfahren rechtskräftig entschieden ist, kommt eine vorläufige personelle Maßnahme in Betracht, § 100 BetrVG. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme aus sachlichen Gründen dringend erforderlich ist. Eine solche vor...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (f) Beschlussfassung

Rz. 99 Die Regelungen zur Beschlussfähigkeit und -fassung in § 7 des Musters orientieren sich im Ausgangspunkt an der gesetzlichen Auffanglösung (§ 24 Abs. 3 SEBG). Danach ist der SE-Betriebsrat beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist; Beschlüsse werden grundsätzlich mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Optional kann ein doppe...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Adressat

Rz. 1097 Die Zuleitung hat nach den genannten Vorschriften an den "zuständigen Betriebsrat" zu erfolgen. Die Frage, welcher Betriebsrat jeweils zuständig ist, richtet sich nach den Vorschriften des Betriebsverfassungsrechts (§§ 50, 58 BetrVG).[2904] Zuleitungsadressat kann demnach entweder der örtliche Betriebsrat, der Gesamtbetriebsrat oder – sofern vorhanden – der Konzernb...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / g) Verfahren beim "Versuch" des Interessenausgleichs

Rz. 970 Kommt ein Interessenausgleich zustande, kann der Unternehmer im Anschluss daran mit der Umsetzung der Betriebsänderung beginnen, also z.B. nach Anhörung des Betriebsrats gemäß § 102 BetrVG und Beachtung des Massenentlassungsverfahrens Kündigungen aussprechen. Rz. 971 Einigen sich die Betriebsparteien über die geplante Betriebsänderung nicht, genügt es dem Unternehmer,...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster Betriebsvereinbarung Gleitzeit

Rz. 241 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.31: Betriebsvereinbarung Gleitzeit Zwischen _________________________ (Name, Adresse Arbeitgeber) und dem Betriebsrat[771] der _________________________ (Name Arbeitgeber) des Betriebs _________________________, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, wird zur Regelung der gleiten...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (l) Information der Arbeitnehmervertreter

Rz. 105 Die Weitergabe der Informationen aus den Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren nach §§ 11 und 12 der Vereinbarung ist ebenfalls Teil des Unterrichtungsprozesses. Nach § 30 SEBG hat der SE-Betriebsrat sämtliche Arbeitnehmervertretungen über die Ergebnisse der Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren zu informieren. Sind keine Arbeitnehmervertretungen vorhanden, sind di...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung

Rz. 467 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.44: Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung Zwischen der _________________________ (Bezeichnung und Anschrift des Unternehmens) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem Betriebsrat der _________________________ (Bezeichnung des Unternehmens), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden – nachfolgend "Betrie...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 714 Der Einsatz eines Leiharbeitnehmers ist wie eine Einstellung zu behandeln, § 14 Abs. 3 AÜG. Der Betriebsrat ist also entsprechend anzuhören. Allerdings sind dabei einige Besonderheiten, die sich aus dem Leiharbeitnehmerverhältnis ergeben, zu beachten. Rz. 715 Nicht nur der erste Einsatz eines Leiharbeitnehmers löst die Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach §§ 99–10...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 732 Die Stellungnahme des Betriebsrats zur Unterrichtung des Arbeitgebers nach § 100 BetrVG bedarf keiner Form.[1918] Aus Beweisgründen ist es aber sinnvoll, schriftlich zu antworten. In der Verweigerung der Zustimmung nach § 99 BetrVG liegt nicht zugleich das Bestreiten der sachlichen Notwendigkeit der vorläufigen Maßnahme. Dies muss vielmehr gesondert erfolgen, auch we...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Interessenausgleich bei Betriebsstilllegung

Rz. 995 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.73: Interessenausgleich bei Betriebsstilllegung Die Firma _________________________ (Name und Anschrift der Gesellschaft) – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und der Betriebsrat des Betriebs _________________________ der Gesellschaft – nachfolgend "Betriebsrat" genannt – vereinbaren folgenden Interessenausgleic...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Regelungsabrede zur Zusammenarbeit im Betrieb

Rz. 13 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.2: Regelungsabrede zur Zusammenarbeit im Betrieb Zwischen dem Betriebsrat der X-GmbH, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________ – im Folgenden: Betriebsrat – und der X-GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer _________________________ – im Folgenden: Arbeitgeber – wird folgende Regelung...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / f) Tarifvertrag gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) BetrVG

Rz. 75 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.23: Tarifvertrag gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) BetrVG Zwischen dem Unternehmen _________________________ (Bezeichnung) vertreten durch _________________________ und der Gewerkschaft _________________________ (Bezeichnung), vertreten durch _________________________ wird in Ausgestaltung des § 3 BetrVG nachfolgender T...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Antrag bei vorläufiger Durchführung der personellen Maßnahme durch den Arbeitgeber

Rz. 422 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.33: Antrag bei vorläufiger Durchführung der personellen Maßnahme durch den Arbeitgeber An das Arbeitsgericht _________________________ _________________________ Aktenzeichen: _________________________ Im Beschlussverfahren mit den Beteiligten: 1. Firma _________________________ (Verfahrensbevollmächtigte: __________...mehr

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§ 3 Prozessrecht / d) Nähere Vereinbarung mit dem Arbeitgeber

Rz. 327 Im Hinblick auf die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers schreibt das Gesetz in § 80 Abs. 3 BetrVG vor, dass zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber eine "nähere Vereinbarung" über die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zu treffen ist. Diese Vereinbarung kann auch formlos getroffen werden, da sie keine Betriebsvereinbarung ist.[806] Sie muss die Person des Recht...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / f) Betriebsvereinbarung zu Sprechstunden

Rz. 21 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.5: Betriebsvereinbarung zu Sprechstunden Zwischen dem Betriebsrat der X-GmbH, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________ – im Folgenden: Betriebsrat – und der X-GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer _________________________ – im Folgenden: Arbeitgeber – wird folgende Betriebsvereinbar...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Kosten und Sachaufwand, § 40 BetrVG

Rz. 24 Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für die Tätigkeit des Betriebsrats (§ 40 Abs. 1 BetrVG) besteht nur im Rahmen des für die Betriebsratsarbeit Erforderlichen[110] und steht unter dem Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit.[111] Werden Sach- und Personalmittel zur Verfügung gestellt, die nicht erforderlich sind und bei denen es darüber hinaus an einer erkennbaren K...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Mitbestimmungswidriges Verhalten

Rz. 486 Mitbestimmungswidriges Verhalten liegt vor, wenn der Arbeitgeber Maßnahmen, die von einem Mitbestimmungstatbestand erfasst werden, ergreift, ohne dass hierfür die Zustimmung des Betriebsrats vorliegt. Auf ein Verschulden kommt es nicht an.[1164] Nicht erforderlich ist, dass der Betriebsrat überhaupt nicht beteiligt wurde. Selbst wenn der Betriebsrat informiert wurde,...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Schreiben an Arbeitgeber wegen Kostenübernahme für Schulungsteilnahme gem. §§ 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG

Rz. 31 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.8: Schreiben an Arbeitgeber wegen Kostenübernahme für Schulungsteilnahme gemäß §§ 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG Rechtsanwalt _________________________ (Name, Anschrift) An die X-GmbH (Firmenbezeichnung, Anschrift) (Ort, Datum) Schulungsteilnahme gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG durch Betriebsratsmitglied __________________...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (c) Wahl/Bestellung

Rz. 96 Die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder des SE-Betriebsrats richtet sich gemäß § 3 des Musters nach den jeweiligen nationalen Bestimmungen, wobei § 3 Abs. 3 einige Mindeststandards für sog. Urwahlen vorsieht. § 3 Abs. 5 regelt den Fall, dass ein Mitgliedstaat keine bzw. nicht die ihm zustehende Anzahl an Mitgliedern in den SE-Betriebsrat wählt/entsendet.[322] Die...mehr

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§ 3 Prozessrecht / c) Antragstellung des Arbeitgebers und Entscheidung des Arbeitsgerichts

Rz. 367 Ist unklar oder streitig, ob der Betriebsrat der personellen Maßnahme innerhalb der Wochenfrist ordnungsgemäß widersprochen hat, so sollte dies bei der Antragstellung berücksichtigt werden. Der Arbeitgeber kann dann die Feststellung beantragen, dass die Zustimmung des Betriebsrats als erteilt gilt.[902] Hilfsweise beantragt er, erstens die Zustimmung des Betriebsrats...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung zur Vertrauensarbeitszeit

Rz. 239 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.30: Betriebsvereinbarung zur Vertrauensarbeitszeit Zwischen _________________________ (Name, Adresse Arbeitgeber) und dem Betriebsrat[759] der _________________________ (Name Arbeitgeber) des Betriebs _________________________, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, wird zur Rege...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (i) Jährliche Sitzung

Rz. 102 Gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 4 SEBG muss die Beteiligungsvereinbarung eine Aussage zur Häufigkeit der Sitzungen des SE-Betriebsrats enthalten. Nach der gesetzlichen Auffanglösung steht dem SE-Betriebsrat – oder dem geschäftsführenden Ausschuss – das Recht zu, vor den Sitzungen mit der Leitung der SE in deren Abwesenheit zu tagen, § 24 Abs. 2 S. 1 SEBG. Weitere Sitzungen sin...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Zwingende Mitbestimmung – Mitbestimmung als Wirksamkeitsvoraussetzung – Rechtsfolgen eines Verstoßes

Rz. 168 Der Arbeitgeber kann eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme nach § 87 Abs. 1 BetrVG nur mit Zustimmung des Betriebsrats durchführen. Rz. 169 Hinweis Hierzu bedarf es der Entscheidung im Gremium nach ordnungsgemäßer Ladung, der Beschlussfähigkeit des Betriebsrats (§ 33 BetrVG) und der durch Abstimmung herbeigeführten Willensbildung. Eine nicht von einem wirksamen Betri...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 6. Betriebsvereinbarung zur Betriebsordnung

Rz. 451 In der Praxis werden die Begriffe Arbeits- und Betriebsordnung oft synonym verwendet und dieselben Regelungen mal unter der Bezeichnung Arbeitsordnung, ein anderes Mal unter der Bezeichnung Betriebsordnung getroffen. Hier wird wie folgt unterschieden: Die Betriebsordnung enthält in erster Linie Regelungen über das (Ordnungs-)Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb; es ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 704 Der Betriebsrat hat drei Möglichkeiten, dem Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zu einer geplanten personellen Maßnahme zu begegnen: Er stimmt ausdrücklich zu; er antwortet nicht in der Wochenfrist des § 99 Abs. 3 BetrVG, dann wird seine Zustimmung fingiert; oder er widerspricht der geplanten Maßnahme. Handelt es sich um eine Einstellung und Eingruppierung oder ei...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Folgen für den Arbeitnehmer

Rz. 377 Eine betriebsverfassungsrechtlich unwirksame Maßnahme ist nicht in jedem Fall auch individualrechtlich unwirksam. "Die Durchführung einer personellen Maßnahme ohne Zustimmung des Betriebsrats stellt zunächst nur einen Pflichtverstoß gegenüber dem Betriebsrat dar; die Maßnahme ist betriebsverfassungsrechtlich unwirksam. Eine gleichzeitige individualrechtliche Unwirksa...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 420 Wenn der Arbeitgeber das gerichtliche Zustimmungsersetzungsverfahren und ggf. schon das einwöchige Anhörungsverfahren beim Betriebsrat nicht abwarten will, kann er die personelle Maßnahme nach Maßgabe des § 100 BetrVG vorläufig durchführen. Voraussetzung hierfür ist:mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 425 Es kommt häufig vor, dass der Arbeitgeber zur Eingruppierung untätig bleibt. Das hat auch damit zu tun, dass er den Betriebsrat im Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG "verklagen" muss und hierbei die Richtigkeit der von ihm vorgenommenen Eingruppierung darzulegen und zu beweisen hat. Unterbleibt dieses, ist es Sache des Betriebsrats, tätig zu werde...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 4. Antrag auf Erstattung von Schulungskosten gem. § 37 Abs. 6 BetrVG

Rz. 320 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.23: Antrag auf Erstattung von Schulungskosten gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG An das Arbeitsgericht Antrag In dem Beschlussverfahren mit den Beteiligten 1. Betriebsrat der _________________________ (Firma), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, Antragsteller, – Verfahrensbevollmächtigte: ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Gerichtliches Zustimmungsersetzungsverfahren

Rz. 356 Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung zu einer Einstellung, Versetzung, Eingruppierung oder Umgruppierung, so kann der Arbeitgeber sanktionslos von der Maßnahme Abstand nehmen. Anderes gilt nur, wenn er dem betreffenden Mitarbeiter gegenüber ausnahmsweise verpflichtet ist, ein Zustimmungsersetzungsverfahren einzuleiten.[859] Der Arbeitgeber kann aber auch von s...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Ziele, Wertung der Zielerreichung, § 3

Rz. 327 Werden mehrere Zielkategorien zugrunde gelegt, müssen diese gewichtet werden. Verbreitet wird angenommen, dass auch diese Festlegung der Ziele und die Gewichtung der Ziele gegeneinander – und damit letztlich auch die an diese Ziele anknüpfende variable Vergütung – der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrates unterliegt.[1007] Dies ist zweifelhaft. Denn Dotierungsra...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 1. Einleitung

Rz. 927 Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten sind in §§ 106–113 BetrVG geregelt. Der erste Unterabschnitt (§§ 106–110 BetrVG) befasst sich mit der Unterrichtung des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten, die in der dort vorgesehenen Form (z.B. Bildung eines Wirtschaftsausschusses) nur dann erfolgen muss, wenn das Unternehmen ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 1. Allgemeines

Rz. 331 § 23 Abs. 3 BetrVG ist ein bekanntes Instrument des Betriebsrats zur Durchsetzung seiner Rechte. Obwohl manchmal von einem "23-III-Verfahren" gesprochen wird, gibt es hierfür keine eigene Verfahrensart. Die Vorschrift ist vielmehr nur eine von mehreren Anspruchsgrundlagen, auf die man Anträge im Beschlussverfahren stützen kann. § 23 Abs. 3 BetrVG schließt andere oder ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (h) Weitere Ausschüsse

Rz. 101 § 9 gestattet dem SE-Betriebsrat die Bildung weiterer Ausschüsse. Die Ausschussbildung steht allerdings unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Vorstands. Dies soll ein ausschweifendes Ausschusswesen verhindern, das insbesondere bei länderübergreifender Tätigkeit enorme Kosten nach sich ziehen kann (zu den Reisekosten und Dienstausfallzeiten treten z.B. Kosten für Ver...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 693 Der Betriebsrat ist in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern vor jeder Versetzung anzuhören. Bei der Versetzung leitender Angestellter muss der Betriebsrat dagegen nur informiert werden, § 105 BetrVG. Versetzung i.S.v. § 99 BetrVG ist unabhängig von dem arbeitsvertraglichen Versetzungsbegriff und der arbeitsvertraglichen Möglichkeit ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / e) Wirkung der Anfechtung

Rz. 279 Ist die Anfechtung begründet und eine nachträgliche Berichtigung des Wahlfehlers möglich, muss das Gericht diese Korrektur im Beschluss vornehmen. Nur bei fehlender Behebbarkeit des Wahlmangels darf es die Wahl für unwirksam erklären. Insoweit geht die gerichtliche Korrektur der Kassation des Wahlergebnisses vor.[628] Erklärt das Gericht die Wahl für unwirksam, wird ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster

Rz. 692 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.56: Unterrichtung und Einholung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer geplanten Einstellung und Eingruppierung An: Betriebsrat Zu Händen des Betriebsratsvorsitzenden – im Hause – Von: Personalabteilung Datum: _________________________ Betr.: Unterrichtung über die beabsichtigte Einstellung und Eingruppierung ei...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 411 Als typischer Sachverhalt kann angesehen werden, dass der Arbeitgeber immer wieder Einstellungen von Arbeitnehmern vornimmt, ohne die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats zu beachten, sei es, dass er den Betriebsrat gar nicht informiert, sei es, dass er den Betriebsrat zwar informiert, aber die Einstellung trotz der Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats vornimmt. Hie...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 4. Antrag auf Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht gem. § 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG

Rz. 617 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.50: Antrag auf Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht An das Arbeitsgericht _________________________ Ort, Datum Geschäftszeichen Kündigungsschutzverfahren: _________________________ Einstweiliges Verfügungsverfahren gemäß § 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG der _________________________ GmbH, vertreten durch ihren Ge...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 3 Prozessrecht / 1. Allgemeines

Rz. 373 §§ 99, 100 BetrVG gewähren dem Betriebsrat Mitwirkungsrechte bezüglich Einstellungen, Versetzungen und Ein- und Umgruppierungen. § 101 BetrVG soll diese Mitwirkungsrechte sichern, indem er gewährleistet, dass auch tatsächlich keine Beschäftigung entgegen den Mitwirkungsrechten erfolgt. Daher kann der Betriebsrat nach § 101 BetrVG verlangen, dass der Arbeitgeber die o...mehr

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§ 3 Prozessrecht / dd) Fachliteratur

Rz. 302 Zu den zur Verfügung zu stellenden Sachmitteln gehört weiterhin die Fachliteratur. Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat arbeits- und sozialrechtliche Gesetzessammlungen, die wichtigsten einschlägigen Gesetzestexte, Kommentare, Unfallverhütungsvorschriften, einschlägige Tarifverträge, Fachzeitschriften und Entscheidungssammlungen zur Verfügung zu stellen.[705] Ob dem B...mehr

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§ 3 Prozessrecht / ee) Inhaber des Schulungsanspruchs

Rz. 313 Inhaber des Schulungsanspruchs gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG ist grundsätzlich der Betriebsrat als Kollektivorgan. Erst wenn der Betriebsrat im Rahmen des Entsendebeschlusses ein bestimmtes Mitglied für eine Schulungsteilnahme bestimmt hat, erwirbt dieses einen abgeleiteten Individualanspruch auf die Schulungsteilnahme.[761] Schulungsberechtigt sind grundsätzlich die orden...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 1. Allgemeines

Rz. 618 Die Frage, ob der Betriebsrat mittels einer einstweiligen Verfügung Maßnahmen einer Betriebsänderung, insbesondere den Ausspruch von Kündigungen, untersagen lassen kann, ist eines der umstrittensten Themen im Arbeitsrecht. Da das BAG hierüber nicht entscheiden kann,[1446] müssen sich Arbeitgeber und Betriebsräte darauf einstellen, dass von Gericht zu Gericht untersch...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Antrag auf Teilnahme an Personalgesprächen

Rz. 353 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.26: Antrag auf Teilnahme an Personalgesprächen An das Arbeitsgericht _________________________ Antrag im Beschlussverfahren betreffend die Firma _________________________ (Name) mit den Beteiligten:mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Vereinbarung zur Trennung des gemeinsamen Betriebs

Rz. 61 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.16: Vereinbarung zur Trennung des gemeinsamen Betriebs Zwischen dem Unternehmen _________________________ (Bezeichnung), vertreten durch _________________________ – im Folgenden X-GmbH– und dem Unternehmen _________________________ (Bezeichnung), vertreten durch _________________________ – im Folgenden Y-GmbH– wird fo...mehr