Fachbeiträge & Kommentare zu Berichterstattung

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Genossenschaften

Rz. 284 [Autor/Zitation] Nach § 53 Abs. 1 GenG sind die Einrichtungen, die Vermögenslage sowie die Geschäftsführung der Genossenschaft einschließlich der Führung der Mitgliederliste zwecks Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung jährlich bzw. bei kleineren Genossenschaften alle zwei Jahre zu prüfen. Prüfungsgegenstand ist ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Rechtsfolgen bei Verstößen

Rz. 40 [Autor/Zitation] Nach § 316 Abs. 1 Satz 2 HGB kann ein JA nicht festgestellt werden, wenn keine Prüfung stattgefunden hat. Darauf nimmt § 6 PublG nicht Bezug. Das erscheint hier auch entbehrlich denn § 10 Abs. 1 Nr. 1 PublG bestimmt, dass ein nicht geprüfter JA nichtig ist; zu Einzelheiten vgl. § 10 PublG Rz. 8 ff. Bei KapGes. sowie haftungsbeschränkten Personenhandels...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Anforderungen und Erläuterungen

Rz. 363 [Autor/Zitation] Veröffentlichen Unternehmen oder Konzerne ihre geprüfte Rechnungslegung und den dazu gehörenden Bestätigungsvermerk mit weiteren, aber ungeprüften finanziellen und nichtfinanziellen Informationen in einem Geschäftsbericht, handelt es sich bei den darin aufgenommenen ungeprüften Informationen für Abschlussprüfer um sog. sonstige Informationen (vgl. zB ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundnorm (Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Halbs. 1) und Berichtgrundsätze

1. Allgemeines Rz. 22 [Autor/Zitation] Nach Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Halbs. 1 hat der Abschlussprüfer über Art und Umfang sowie das Ergebnis der Prüfung schriftlich und mit der gebotenen Klarheit zu berichten. Diese Grundnorm wird durch die in Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 2 bis 4a aufgeführten Berichtspflichten konkretisiert. Über die in diesen Vorschriften aufgeführten Berich...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Formblatt (Abs. 1)

Rz. 8 [Autor/Zitation] Der Ertragsteuerinformationsbericht ist gem. Abs. 1 zwingend unter Verwendung des Formblatts zu erstellen (Benzinger/Hachmeister in HKMS3/4, § 342l HGB Rz. 2 [7/2023]; Böcking/Korn in EBJS5, § 342l HGB Rz. 1; Cordes/Leonhardt, FR 2023, 46; Fehrenbacher/Traut in MünchKomm. HGB5, § 342l HGB Rz. 3; Kirsch in BilR eKommentar, § 342l HGB Rz. 11 [7/2023]; Kit...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Anwendungsbereich und Prüfungsgegenstand

Rz. 670 [Autor/Zitation] Lagebericht und Konzernlagebericht sind bereits in § 316 Abs. 1 und 2 als Gegenstand der Prüfung genannt. Insoweit verzichtet § 317 darauf, sie nochmals als Gegenstand zu benennen, zumal die Prüfungsurteile, die der Abschlussprüfer in Bezug auf JA und Konzernabschluss zu treffen hat, im Einzelnen näher bestimmt werden. Rz. 671 [Autor/Zitation] Prüfungsp...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Ende der PIE-Eigenschaft

Rz. 64 [Autor/Zitation] Umgekehrt zur Entstehung der PIE-Eigenschaft endet sie, wenn die zuvor erfüllte PIE-Definition nach § 316a Satz 2 Nr. 1, 2 oder 3 nicht mehr erfüllt ist. Rz. 65 [Autor/Zitation] Bei PIE iSd. § 316a Satz 2 Nr. 1 ist das etwa beim Delisting (Beendigung einer vorherigen Börsenzulassung zB auf Antrag oder infolge Formwechsel) oder Downlisting (Wechsel vom or...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Berichtsgrundsätze (Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1)

a) Allgemeines Rz. 32 [Autor/Zitation] Der Prüfungsbericht ist schriftlich zu erstatten (Abs. 1 Satz 1). Mündliche Äußerungen und Informationen informeller Art befreien den Abschlussprüfer nicht von der ihm obliegenden Berichtspflicht; umgekehrt sehen die von den WP verwendeten allgemeinen Auftragsbedingungen (Stand 1.1.2024) in Ziff. 5 vor, dass derartige Äußerungen auch für ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Zutreffendes Bild von der Lage der Kapitalgesellschaft bzw. des Konzerns

Rz. 694 [Autor/Zitation] Nach Abs. 2 Satz 1 ist der Lagebericht vom Abschlussprüfer nicht nur darauf zu prüfen, ob er mit dem JA und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, sondern auch darauf, ob er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Unternehmens vermittelt. Danach hat der Abschlussprüfer eine Gesamtwürdigung des von der Unternehmensleit...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Inhalt des Konzernprüfungsberichts

1. Berichterstattung über Art und Umfang sowie das Ergebnis der Prüfung (Abs. 1 Satz 1) Rz. 225 [Autor/Zitation] Nach Abs. 1 Satz 1 hat der Abschlussprüfer über Art und Umfang sowie das Ergebnis der Prüfung des KA und Konzernlageberichts schriftlich und mit der gebotenen Klarheit zu berichten. Ebenso wie bei der Jahresabschlussprüfung (vgl. Rz. 22) wird der Berichtsumfang durc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 32 [Autor/Zitation] Der Prüfungsbericht ist schriftlich zu erstatten (Abs. 1 Satz 1). Mündliche Äußerungen und Informationen informeller Art befreien den Abschlussprüfer nicht von der ihm obliegenden Berichtspflicht; umgekehrt sehen die von den WP verwendeten allgemeinen Auftragsbedingungen (Stand 1.1.2024) in Ziff. 5 vor, dass derartige Äußerungen auch für den Abschlussp...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Stellungnahme zur Beurteilung der Lage des Konzerns durch die gesetzlichen Vertreter (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 227 [Autor/Zitation] Im Konzernprüfungsbericht ist vorweg zur Beurteilung der Lage des Konzerns durch die gesetzlichen Vertreter Stellung zu nehmen, wobei insbes. auf die Beurteilung des Fortbestands und der künftigen Entwicklung des Konzerns unter Berücksichtigung des Konzernlageberichts einzugehen ist, soweit die geprüften Unterlagen und der Konzernlagebericht eine solc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Adressat der Pflicht

Rz. 9 [Autor/Zitation] Die Pflicht, das oberste MU dazu aufzufordern, für das vergangene GJ einen Ertragsteuerinformationsbericht zur Verfügung zu stellen, der bestimmten gesetzlichen Anforderungen entspricht, trifft nach § 342f Abs. 1 primär die im HR angemeldeten ständigen Vertreter einer Zweigniederlassung iSd. § 342 Abs. 2 Nr. 2 einer KapGes. iSd. § 342 Abs. 2 Nr. 1 Alt. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Aufbau des Prüfungsberichts

a) Allgemeines Rz. 51 [Autor/Zitation] § 321 stellt bestimmte Anforderungen an die Gliederung des Prüfungsberichts (vgl. auch Forster in FS Baetge, 935, 939 ff.; krit. IDW, FN 1997, 4, 10): In einem (ersten) Teil des Prüfungsberichts ist "vorweg" Stellung zur Beurteilung der Unternehmenslage durch die gesetzlichen Vertreter zu nehmen. Außerdem ist in diesem Teil des Prüfungsber...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Grundsatz der Unparteilichkeit

Rz. 48 [Autor/Zitation] Der Grundsatz, dass sich der Abschlussprüfer bei der Erstattung von Prüfungsberichten unparteiisch zu verhalten hat, ergibt sich aus den allgemeinen Berufspflichten. Er wird in § 323 Abs. 1 Satz 1 HGB und in § 43 Abs. 1 Satz 2 WPO ausdrücklich erwähnt und enthält im Zusammenhang mit der Abschlussprüfung vor allem die Verpflichtung zur objektiven Berich...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Geschütztes Rechtsgut (Schutzweck)

Rz. 16 [Autor/Zitation] In der Literatur finden sich unterschiedliche Ansichten über den Schutzzweck von § 331. Diese Strafvorschrift – wie auch § 17 PublG – schützt nach hM als Kollektivrechtsgut das Vertrauen der Rechnungslegungsadressaten in die Vollständigkeit, Richtigkeit und Klarheit der Informationen über die Lage der von der Vorschrift betroffenen Gesellschaften und K...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. "Redepflicht" bei Gesetzesverstößen und Bestandsgefährdungen (Abs. 1 Satz 3)

1. Allgemeines Rz. 78 [Autor/Zitation] Nach Abs. 1 Satz 3 hat der Abschlussprüfer die weitere Verpflichtung, über bei Durchführung der Prüfung festgestellte Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften sowie Tatsachen zu berichten, die den Bestand des geprüften Unternehmens gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können oder schwerwiegende Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 1 Bedeutung der europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards

Die ESRS sind ein zentraler Bestandteil der CSRD, die eine umfassendere und detailliertere Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte vorschreibt. Ziel ist es, eine größere Transparenz zu schaffen und Unternehmen dazu zu bewegen, ihre Nachhaltigkeitsleistung zu verbessern. Der ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette – fokussiert sich speziell a...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Prüfungsstandards

Rz. 1000 [Autor/Zitation] Die Art des Prüfungsgegenstands ist im Rahmen internationaler Prüfungsgrundsätze ausschlaggebend für die Frage, welche Prüfungsstandards bei der Prüfung zu beachten sind (vgl. Rz. 285). Das Assurance Framework unterscheidet Prüfungsaufträge danach, ob es sich bei den Sachverhaltsinformationen um vergangenheitsbezogene (historische) Finanzinformatione...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute

Rz. 288 [Autor/Zitation] Nach § 340k Abs. 1 Satz 1 haben Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute unabhängig von ihrer Größe ihren JA und Lagebericht sowie ihren KA und Konzernlagebericht nach §§ 316–324 prüfen zu lassen, wobei § 319 Abs. 1 Satz 2 nicht anzuwenden ist. Für den Inhalt des Prüfungsberichts sind neben § 321 ergänzend: die Bestimmungen des KWG, die Verord...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Erwartbare Änderungen im Zuge des CSRD-UmsG

Rz. 63 [Autor/Zitation] Mögliche inhaltliche Änderungen des § 340i Abs. 5 durch das CSRD-UmsG idF des RefE v. 10.7.2025 (abrufbar unter https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_CSRD-UmsG.html): (5) 1 Auf den Konzernlagebericht ist § 315 Absatz 3a nur anzuwenden, wennmehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Zusammenfassung

Rz. 307 [Autor/Zitation] Die Zusammenfassung ist an die erweiterte Zielsetzung der Prüfung bei öffentlichen Unternehmen anzupassen. Vom BdF (FN 1988, 192, 194) wird hierfür folgender Wortlaut vorgeschlagen: "Wir haben bei unserer Prüfung auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Absatz 1 Nr. 1 und 2 HGrG beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Pflicht

Rz. 11 [Autor/Zitation] Welche Angaben der Ertragsteuerinformationsbericht enthalten muss, regelt § 342c Abs. 1 über einen Verweis auf einzelne Vorschriften des Dritten Titels. Die Untergliederung der inhaltlichen Vorgaben in Nr. 1 und Nr. 2 beruht darauf, dass nur ein Verstoß gegen die in Nr. 1 genannten Vorschriften gem. § 342o Abs. 1 Nr. 1 bußgeldbewehrt ist und ist daher ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeines

Rz. 215 [Autor/Zitation] § 321 gilt grds. auch für den Konzernprüfungsbericht. Die Neufassung von § 321 durch das KonTraG hat dies klargestellt. Bei Auslegung des § 321 sind jedoch die Besonderheiten zu beachten, die sich aus den Prüfungsgegenständen "Konzernabschluss" und "Konzernlagebericht" ergeben. Rz. 216 [Autor/Zitation] Zum sachlichen und zeitlichen Geltungsbereich vgl. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Börsennotierte Gesellschaften

Rz. 73 [Autor/Zitation] Der Begriff "börsennotierte Gesellschaften" ist im deutschen Handels- und Gesellschaftsrecht in § 3 Abs. 2 AktG für Zwecke der aktienrechtlichen Vorschriften definiert als "Gesellschaften, deren Aktien zu einem Markt zugelassen sind, der von staatlich anerkannten Stellen geregelt und überwacht wird, regelmäßig stattfindet und für das Publikum mittelbar...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Andere Institutionen

Rz. 26 [Autor/Zitation] Nach § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 gehört es zu den Aufgaben des privaten Rechnungslegungsgremiums, das BMJ bei Gesetzesvorhaben zu Rechnungslegungsvorschriften zu beraten. Damit ist der Adressat – das BMJ – klar benannt. Beispielsweise wurde das DRSC durch das BMJ zur Durchführung einer Studie zur Untersuchung der nichtfinanziellen Berichterstattung deut...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Prüfungsbericht

Rz. 53 [Autor/Zitation] Ein Bestätigungsvermerk gem. § 322 ist bei allen Abschlussprüfungen nach oder entsprechend § 316 zu erteilen (vgl. bereits Rz. 46 sowie Rz. 621). Der Bestätigungsvermerk nach § 322 dokumentiert – wie auch der Prüfungsbericht nach § 321 bzw. bei PIE nach Art. 11 Abs. 2 APrVO iVm. § 321 HGB (vgl. § 316a Satz 1 iVm. § 321 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2) – Ergebni...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Allgemeine Berichtsgrundsätze

Rz. 224 [Autor/Zitation] Die allgemeinen Berichtsgrundsätze der Klarheit, Vollständigkeit, Berichtswahrheit und Unparteilichkeit (vgl. im Einzelnen Rz. 36 ff.) gelten auch für den Konzernprüfungsbericht (vgl. IDW PS 450, 118).mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Täter

Rz. 155 [Autor/Zitation] Grundsätzlich nennt § 331 Abs. 1 Nr. 2 denselben Personenkreis wie in Nr. 1 als Täter, dh., die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs oder des AR der KapGes. (s. Rz. 97). Während die Billigung des JA einer AG nach § 172 iVm. § 171 Abs. 2 Satz 4 AktG im Regelfall zu seiner Feststellung führen, sofern nicht Vorstand und AR beschließen, die Fests...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IX. Anlässe der Erteilung eines Bestätigungsvermerks außerhalb der gesetzlichen oder freiwilligen Abschlussprüfung

Rz. 710 [Autor/Zitation] Auch außerhalb der Prüfung der Rechnungslegung nach oder entsprechend § 316 kann es Fälle der Prüfung einer Rechnungslegung geben, bei der über das Ergebnis in einem Bestätigungs- oder Versagungsvermerk berichtet wird. Auch hierzu hat das IDW für verschiedene solcher Fälle gesonderte Verlautbarungen mit speziellen Hinweisen, Erläuterungen und Formulie...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 234 [Autor/Zitation] Nach Abs. 2 Satz 1 ist im Konzernprüfungsbericht darzustellen, ob die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen, der KA und der Konzernlagebericht den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung entsprechen und ob die gesetzlichen Vertreter die verlangten Aufklärungen und Nachweise erbrac...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Darstellungen zum Konzernlagebericht

Rz. 249 [Autor/Zitation] Nach Abs. 2 Satz 1 ist im Konzernprüfungsbericht darzustellen, ob der Konzernlagebericht (§ 315) den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung des MU entspricht (vgl. hierzu die Ausführungen zum Lagebericht unter Rz. 126 ff.).mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Prüfungsauftrag

Rz. 58 [Autor/Zitation] Aus dem Prüfungsbericht muss die Bestellung (Wahl und Auftragserteilung; vgl. § 318 Rz. 44 ff.) ersichtlich sein. Es ist somit zu erwähnen, ob die Haupt- oder Gesellschafterversammlung, bei der GmbH ggf. auch ein dafür vorgesehenes Gremium, oder das Gericht den Abschlussprüfer gewählt hat und wann die gesetzlichen Vertreter oder der AR den Auftrag erte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Haftung für Verschulden des Gehilfen und der gesetzlichen Vertreter

Rz. 115 [Autor/Zitation] Neben der Haftungsmöglichkeit des Abschlussprüfers für eigenes Verschulden bei Auswahl und Überwachung seiner Prüfungsgehilfen hat er außerdem ohne eigenes Verschulden über § 278 Satz 1 BGB das Verschulden seiner Gehilfen wie eigenes zu vertreten (Ebke in MünchKomm. HGB5, § 323 Rz. 170; Grundmann in MünchKomm. BGB9, § 278 Rz. 21, 48). Dies gilt nicht ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Überblick

Rz. 250 [Autor/Zitation] Für die GuV von Einzelkaufleuten und Personenhandelsgesellschaften sieht § 5 Abs. 5 folgende Erleichterungen vor: Aufstellung der GuV nach den für das Unternehmen geltenden Bestimmungen (Satz 1); s. Rz. 253 ff. Ausweis der Steuern bei Anwendung einer Gliederung nach § 275 HGB (Satz 2); s. Rz. 270 ff. Anlage zur Bilanz im Falle der Nichtoffenlegung der Gu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Zusammenfassung

Rz. 62 [Autor/Zitation] Im Allgemeinen ist es üblich, in den Prüfungsbericht eine Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses aufzunehmen. Auf wesentliche Beanstandungen, die die Prüfung ergeben hat, ist – ggf. durch Textverweise auf die entsprechenden Stellen im Bericht – hinzuweisen. Ferner sind Meinungsverschiedenheiten mit den gesetzlichen Vertretern oder etwaige Entscheidung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erklärung zur Unternehmensf... / 4.2 Aufstellungsintervall

Rz. 17 Auch wenn einige Inhalte der Erklärung nicht jährlich anfallenden Änderungen unterliegen, fordert der Gesetzgeber eine jährliche Berichterstattung durch die Integration der Erklärung oder zumindest des Verweises in den Lagebericht. Somit wird auch der Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung durch den Zeitpunkt der endgültigen Aufstellung des Lageberichts bestimmt, wobei ei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Strafrechtliche Folgen einer Verletzung der besonderen Pflichten des Abs. 1

Rz. 213 [Autor/Zitation] Die Vorschriften der §§ 332, 333 regeln die strafrechtliche Verantwortlichkeit bei einer schuldhaften Verletzung von Verhaltenspflichten des § 323. Strafbar sind demnach die falsche oder in wesentlichen Punkten unvollständige Berichterstattung, die Erteilung eines inhaltlich unrichtigen Bestätigungsvermerks, die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen zu §§ 1–23 P... / D. Zwingende Geltung, Sanktionen

Rz. 14 [Autor/Zitation] Die Bestimmungen des PublG sind als Mindeststandard zwingend und können auch durch Regelungen im Gesellschaftsvertrag oder Vereinbarung mit Gläubigern nicht abbedungen werden. Weitergehende Anforderungen sind dagegen zulässig. Rz. 15 [Autor/Zitation] Zur Durchsetzung der Regelungen über die Publizität von JA/KA und Lagebericht/Konzernlagebericht enthält ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 65 [Autor/Zitation] Nach der durch das KonTraG in § 321 eingefügten Regelung des Abs. 1 Satz 2 ist im Prüfungsbericht vorweg zur Beurteilung der Lage des Unternehmens durch die gesetzlichen Vertreter Stellung zu nehmen, wobei insbes. auf die Beurteilung des Fortbestands und der künftigen Entwicklung des Unternehmens unter Berücksichtigung des Lageberichts einzugehen ist, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 266 [Autor/Zitation] Im Konzernprüfungsbericht erscheint es sinnvoll, weitere Angaben zu machen. Dazu gehören insbes. Angaben zum Prüfungsauftrag (§ 318 Abs. 2). Ferner kommt eine Darstellung der Entwicklung der rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen des Konzerns in Betracht.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Inhalt der Pflicht

Rz. 13 [Autor/Zitation] Welche Angaben der Ertragsteuerinformationsbericht enthalten muss, bestimmt § 342b Abs. 1 über einen Verweis auf einzelne Vorschriften des Dritten Titels. Die Untergliederung der inhaltlichen Vorgaben in Nr. 1 und Nr. 2 beruht darauf, dass nur ein Verstoß gegen die in Nr. 1 genannten Vorschriften gem. § 342o Abs. 1 Nr. 1 bußgeldbewehrt ist und erfolgte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Aufbau des Konzernprüfungsberichts

Rz. 271 [Autor/Zitation] Infolge der Änderung durch das KonTraG stellt § 321 nunmehr bestimmte Anforderungen an den Aufbau des Konzernprüfungsberichts: Ebenso wie im Bericht über die Jahresabschlussprüfung sind auch im Konzernprüfungsbericht bestimmte Feststellungen "vorweg", im Hauptteil oder in besonderen Abschnitten zu treffen (vgl. auch Rz. 124). Weiterhin kommen auch im ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erklärung zur Unternehmensf... / 3.3 Verweise auf Angaben zur Organvergütung

Rz. 8u Mit dem ARUG II wurde auf Basis europäischer Vorgaben die Darstellung der Vergütung der Organmitglieder der börsennotierten Gesellschaften neu geregelt. So ist ab dem Geschäftsjahr 2021 ein Vergütungsbericht nach § 162 AktG zu erstellen, der zuvor bereits in umfangreichen Empfehlungen zur Berichterstattung über die Organvergütung im DCGK gefordert wurde, nun aber mit ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 5 [Autor/Zitation] § 341l wurde durch das Bilanzrichtlinie-Gesetz (BiRiLiG) vom 19.12.1985 eingeführt. Das BiRiLiG diente der Umsetzung der Vierten und Siebten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften (EG) zur Harmonisierung der Rechnungslegungsvorschriften in den Mitgliedstaaten. Mit der Einführung der Vorschrift wurden spezifische Offenlegungspflichten für V...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Subjektiver Tatbestand

Rz. 102 [Autor/Zitation] Entscheidend für die Verwirklichung der Tatbestände ist, dass der Abschlussprüfer entgegen seinen Erkenntnissen aus der Prüfung berichtet. Der Abschlussprüfer muss wissen, dass das, was er berichtet, falsch oder unvollständig ist und dass es derart erheblich ist, dass es einen Berichtsleser bei zutreffender Kenntnis zu einer anderen Beurteilung der La...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Weitergehende Berichterstattungspflichten

Rz. 18 [Autor/Zitation] Die nach Abs. 1 eingeschränkte Offenlegungspflicht lässt die gesellschaftsinterne Berichterstattung unberührt, so dass die entsprechenden (Informations-)Rechte der Gesellschafter nach § 175 Abs. 2 AktG, § 42a Abs. 1 GmbHG gleichwohl zu erfüllen sind (Fehrenbacher in MünchKomm. HGB5, § 326 Rz. 5; Grottel in Beck BilKomm.14, § 326 HGB Rz. 4; Kersting in ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Müller/Müller, Ertragsteuerinformationsbericht – Erweiterung der Berichterstattung um steuerliche Aspekte mit einem weiteren gesonderten Bericht, IRZ 2022, 547; Bachmann/Seifert, Einführung eines public Country-by-Country Reportings – Kritische Anmerkungen zum Gesetzentwurf, DB 2023, 1175; Grotherr, Pflichtangaben ohne länderbezogenen Ausweis, DStZ 2023, 287; Heider, Referen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 [Autor/Zitation] Als spezielle Vorschrift für Versicherungsunternehmen ergänzt § 341l die allgemeinen Offenlegungspflichten, die für alle Kaufleute und Unternehmen in §§ 325–329 HGB definiert sind. Während die allgemeinen Vorschriften des HGB die grundlegenden Anforderungen an die Offenlegung für alle Unternehmen festlegen, regelt § 341l HGB zusätzliche und spezifische ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeine Grundsätze und Verantwortlichkeiten

Rz. 620 [Autor/Zitation] Der internationale Prüfungsstandard für die Berücksichtigung von Besonderheiten bei der Durchführung von Konzernabschlussprüfungen ist ISA 600 (Revised 2022) "Special Considerations – Audits of Group Financial Statements (including the Work of Component Auditors)" (deutscher Titel gem. ISA [DE] 600 (Revised): "Besondere Überlegungen – Konzernabschluss...mehr