Fachbeiträge & Kommentare zu Berichterstattung

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.4.1 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1

Rz. 26 Berichtspflichtige Unternehmen haben eine Beschreibung der Prozesse, mit welchen wesentliche klimabezogene Auswirkungen und klimabedingte Risiken und Chancen identifiziert werden, anzugeben. Unternehmen müssen hierbei berücksichtigen, welche Auswirkungen das Unternehmen auf den Klimawandel hat, mit besonderem Fokus auf die THG-Emissionen des Unternehmens (ESRS E1-6); we...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 2.3.4 Einbezug der Wertschöpfungskette

Rz. 37 Mit der CSRD erwächst für die Ersteller von Nachhaltigkeitsberichten grds. die Notwendigkeit zur Berücksichtigung von Informationen zur Wertschöpfungskette. Folglich beinhalten die im Nachhaltigkeitsbericht enthaltenen Informationen über das berichtende Unternehmen auch Informationen über die wesentlichen Auswirkungen und Risiken, die mit diesem aufgrund seiner Geschä...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 9 Fazit

Rz. 102 Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass bis zur Einführung von einheitlichen Standards für die Prüfung künftiger Nachhaltigkeitserklärungen innerhalb des (Konzern-)Lageberichts seitens der EU-Kommission noch teils für die Prüfpraxis relevante Fragestellungen zu klären sein werden. Vor dem Hintergrund des Mitgliedstaatenwahlrechts zur Zulassung von unabhängigen Er...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.4.2.2 Qualitative Merkmale der Informationen

Rz. 79 Die im VSME-Nachhaltigkeitsbericht dargestellten Informationen sollen die – auch aus ESRS Set 1 (ESRS 1.19) bekannten – Merkmale erfüllen, nämlich: relevant, wahrheitsgetreu, vergleichbar, überprüfbar und verständlich sein (§ 3 Rz 18 ff.). Anders als in Set 1 (ESRS 1, App. B) werden diese Anforderungen im ESRS VSME nicht konkretisiert; es wird bspw. nicht erläutert, d...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.4.2.4 Empfehlung zur Berichterstattungsebene

Rz. 81 Der ESRS VSME kann sowohl für den Nachhaltigkeitsbericht auf Einzelunternehmensebene als auch für den Konzernnachhaltigkeitsbericht verwendet werden. EFRAG empfiehlt in ESRS VSME.14 ausdrücklich die Erstellung eines Konzernnachhaltigkeitsberichts, sofern Konzernstrukturen bestehen. Aufgrund der Informationsfunktion der Konzernberichterstattung ist dieser Empfehlung au...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.3 Finanzielle Wesentlichkeit

Rz. 41 Die finanzielle Wesentlichkeitsbewertung beinhaltet die Identifizierung von Informationen, die für Hauptnutzer der allgemeinen Finanzberichterstattung bei Entscheidungen über die Bereitstellung von Ressourcen für das berichtspflichtige Unternehmen als wesentlich betrachtet werden können (ESRS 1.48). Insbes. werden Informationen für Hauptnutzer der allgemeinen Finanzbe...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2 Stakeholder im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 7 Stakeholder können als weiteres zentrales Element innerhalb der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie der Due Diligence betrachtet werden. Insbes. bei der Wesentlichkeitsanalyse ermöglicht erst die Einbindung der Stakeholder, wesentliche Auswirkungen zu identifizieren und zu priorisieren (ESRS 1.24). Rz. 8 Erstmals wird mit den ESRS eine klare Definition des Begriffs "...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 2.4.1 ESRS E4-4 – Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

Rz. 36 Die Angabepflicht konkretisiert und ergänzt die Angabepflichten gem. ESRS 2 MDR-T ("Nachverfolgung der Wirksamkeit von Strategien und Maßnahmen durch Zielvorgaben"; ESRS E4.31; § 4 Rz 142–145). Somit sind biodiversitäts- und ökosystembezogene Ziele offenzulegen (ESRS E4.29). Die zusätzlich geforderten Angaben nach ESRS E4.32 beinhalten: ob bei der Festlegung der Ziele ...mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / 5 Auswirkungen auf die Berichtspraxis und Fazit

Rz. 70 Wenige Wahlrechte und Vorgaben der Finanzberichterstattung führen dazu, dass bestimmte Tochterunternehmen vom faktischen Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses ausgenommen sind bzw. werden können. Dies führt jedoch nicht automatisch dazu, dass diese Tochterunternehmen in die Konzernnachhaltigkeitserklärung ebenso nicht einbezogen werden müssen. Der Einbezug von U...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 2.2 Anwendungsbereich und -zeitpunkt

Rz. 17 Nach Art. 3 Abs. 2, 3 Bilanz-RL n. F. sind als KMU Unternehmen definiert, die an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen mind. zwei der drei Größenmerkmale für kleine oder mittelgroße Unternehmen erfüllen:[1]mehr

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§ 1C Strategieanbindung der... / 2.1 Strategieklärung

Rz. 22 Zu Beginn der Strategieklärung empfiehlt es sich, zunächst ein grundlegendes Verständnis für die Logik der Transformation einer spezifischen Branche in Richtung Nachhaltigkeit zu schaffen.[1] Dies unterstützt die Bewertung der aktuellen strategischen Ausrichtung sowie die Ableitung strategischer Handlungsfelder und kann in drei Stufen erfolgen (Abb. 7 in Rz 24). Als Er...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 2.2 ISAE 3000 (Revised)

Rz. 23 Der International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) wurde im Dezember 2013 seitens des IAASB veröffentlicht und findet Anwendung auf Prüfbescheinigungen von sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfungen durch Wirtschaftsprüfer ab dem 15.12.2015.[1] Die Bescheinigung nach ISAE 3000 (Revised) stellt die in der Praxis (noch) am häufigsten anzutreffen...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.7 ESRS E1-8 – Interne CO2-Bepreisung

Rz. 97 Nach der Angabepflicht zur internen CO2-Bepreisung hat das Unternehmen offenzulegen, ob es interne CO2-Bepreisungssysteme implementiert hat.[1] Sofern dies der Fall ist, sind Angaben verpflichtend zu tätigen, inwieweit diese Systeme die Entscheidungsfindung und die Anreizsetzung der Implementierung der klimabezogenen Konzepte und Ziele unterstützen (ESRS E1.62). Nach ...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 3 Fazit

Rz. 113 ESRS E1 umfasst Angabepflichten hinsichtlich des Klimawandels. In Übereinstimmung mit den anderen Umweltstandards sind Informationen zur Identifikation und zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie zu den Zielen und den korrespondierenden Kennzahlen zu geben. ESRS E1 berücksichtigt zwei Dimensionen: Klimaschutz (climate change mitigation) und Anpassu...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 2.5 Fazit

Rz. 56 Bislang stellte der ED ESRS LSME einen wichtigen Beitrag zur Diskussion um angemessene Anforderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU dar. Zwar gab es auch bislang nur einen überschaubaren Anwendungsbereich für den ED ESRS LSME, allerdings wäre insbes. die daran geknüpfte value chain cap-Funktion mit erheblichen Auswirkungen auf die Berichterstattungsp...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 7 Zukunftsorientierte Information, Schätzungen und Ergebnisunsicherheit

Rz. 75 Falls notwendig, sollen in der Nachhaltigkeitserklärung historische mit zukunftsbezogenen Informationen verknüpft werden, um ein besseres Verständnis der offengelegten Nachhaltigkeitsinformationen zu ermöglichen (ESRS 1.74). Im Zuge der Offenlegung von Parametern müssen u. U. Annahmen und Schätzungen, inkl. Szenario- und Sensitivitätsanalysen, herangezogen werden (ESR...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.1 Hintergrund, Bedeutung und Zielsetzung

Rz. 64 Zeitgleich mit dem Entwurf des ESRS LSME hat EFRAG im Januar 2024 einen Entwurf für einen freiwillig anwendbaren ESRS für KMU außerhalb des Anwendungsbereichs der CSRD veröffentlicht: den Exposure Draft Voluntary ESRS for non-listed small- and medium-sized enterprises (ED ESRS VSME).[1] Zusätzlich zum ED ESRS VSME wurden die Grundlagen der Schlussfolgerungen (Basis fo...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 5 Tab. 1 zeigt die Nachhaltigkeitsaspekte, die bei der Wesentlichkeitsanalyse zu würdigen sind, inkl. der Themen, Unterthemen und Unter-Unterthemen für ESRS E4:mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.3 Status des ESRS VSME

Rz. 72 Die CSRD in ihrer derzeitigen Fassung sieht für den freiwillig anwendbaren ESRS VSME, anders als für den in Rz 8 ff. dargestellten ESRS LSME, keine Vorgaben für die inhaltliche Ausgestaltung, den Anwenderkreis oder den Anwendungszeitpunkt vor. Auch die sog. value chain cap-Funktion liegt derzeit lediglich beim ESRS LSME, nicht aber beim ESRS VSME (ED ESRS VSME.BC31 ff...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 1.4 Phase-in-Regelungen

Rz. 13 Gem. ESRS 1, App. C können Unternehmen oder Gruppen, die am Bilanzstichtag nicht mehr als 750 Mitarbeitende im Durchschnitt des Geschäftsjahrs beschäftigt haben, auf die in ESRS E4 (ESRS S1, ESRS S2, ESRS S3 oder ESRS S4) geforderten Angaben verzichten. Es muss nach ESRS 2.17 jedoch angegeben werden, ob die von ESRS E4 (ESRS S1, ESRS S2, ESRS S3 und ESRS S4) abgedeckt...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 2.3.2 ESRS E4-2 – Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

Rz. 28 Die Angabepflichten zu Konzepten (policies) in ESRS E4-2 verweisen auf ESRS 2 MDR-P ("Strategien zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten"; ESRS E4.22; § 4 Rz 132–133). Die Angaben, die spezifisch durch ESRS E4 zu tätigen sind, umfassen Konzepte zur Steuerung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken, Abhängigkeiten und Chancen im Zusammenhang mit Biodiversität...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 1.4 Phase-in-Regelungen

Rz. 7 ESRS 1, App. C enthält spezifische Phase-in-Regelungen für zwei Angabepflichten des ESRS E1:mehr

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§ 1C Strategieanbindung der... / 1.2 Strategierelevanz für das eigene Unternehmen

Rz. 8 Aus der Perspektive eines Unternehmens lassen sich die genannten makroökonomischen Entwicklungen als sozio-ökologische Disruptionen interpretieren, die zu tiefgreifenden Veränderungen in den Märkten führen können. Angesichts der sozio-ökologischen Realitäten des 21. Jahrhunderts wird die bisherige Art und Weise zu wirtschaften zunehmend infrage gestellt und eine Richtu...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 1.2 Zusicherungsniveau

Rz. 14 Grds. wird von Abschlussprüfern bzw. Prüfungsgesellschaften zwischen zwei Niveaus der Zusicherung bei der Durchführung sonstiger betriebswirtschaftlicher Prüfungen[1] unterschieden: zum einen Bestätigungsaufträge zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit (Rz 15), zum anderen Bestätigungsaufträge zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit (Rz 16). Von dieser Logik we...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 1 Einführung

Rz. 1 Bislang gilt, dass mit der am 5.1.2023 in Kraft getretenen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) neben haftungsbeschränkten großen Unternehmen sowie bestimmten Kreditinstituten und Versicherungen u. a. auch kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, sofern deren übertragbare Wertpapiere – sowohl Eigenk...mehr

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§ 1C Strategieanbindung der... / 2.2 Strategieumsetzung

Rz. 37 Der Erfolg eines Unternehmens basiert auf zwei wesentlichen Faktoren: den richtigen Strategien und einer effektiven Umsetzung. Mit strategischen Ansätzen für mehr Nachhaltigkeit und Resilienz (Rz 30 ff.) kann ein Unternehmen Wettbewerbsvorteile schaffen und damit eine "Strategie-Prämie" realisieren. Darüber hinaus ist die Umsetzungskompetenz eine Quelle für Wettbewerb...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 6 Konnektivität und Kohärenz zur Finanzberichterstattung

Rz. 70 Das Unternehmen muss den Berichtsnutzern ermöglichen, Zusammenhänge zwischen der innerhalb der Nachhaltigkeitserklärung offengelegten Information und jener in anderen Teilen der Unternehmensberichterstattung angegebenen Information zu verstehen (ESRS 1.118). Hiermit einhergehend ist die Möglichkeit der Aufnahme von Information mittels Verweis auf bspw. andere Abschnit...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.4.2.7 "if applicable"-Ansatz

Rz. 85 Bei Anwendung des ESRS VSME ist im Vergleich zu den ESRS Set 1 keine Wesentlichkeitsanalyse erforderlich. Als eine deutliche Vereinfachung wird stattdessen der sog. "if applicable"-Ansatz zugrunde gelegt (ESRS VSME.13 und ESRS VSME.BC75 ff.). Mit der Ausweitung dieses (im Entwurf bereits für das Basic Module vorgesehenen) Ansatzes auf den gesamten ESRS VSME hat EFRAG ...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 1.1.2 Aktuell angewandte Prüfstandards

Rz. 6 De lege ferenda gibt es keine spezifischen Prüfungsstandards für nachhaltigkeitsbezogene Informationen. Die International Federation of Accountants (IFAC) gemeinsam mit der Association of International Certified Professional Accountants (AICPA) legt in ihrem Bericht "The state of play: Sustainability disclosure & assurance" aus dem Jahr 2024 Kennzahlen u. a. zur global...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.5.2 Basic Module

Rz. 89 Die ersten Angaben, die gem. B1 zu machen sind, betreffen die Grundlagen für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts. Dazu gehört die Angabe, ob Option A (nur Basic Module) oder Option B (Basic und Comprehensive Module) gewählt wurde, ob Angaben aufgrund von Vertraulichkeit ausgelassen wurden sowie ob der Bericht auf Einzel- oder Konzernebene erfolgt. Im Fall eines...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.2 ESRS E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix

Rz. 57 ESRS E1-5 verlangt Informationen zum Energieverbrauch und zum Energiemix des Unternehmens, um ein Verständnis für den Gesamtenergieverbrauch des Unternehmens, die Energieeffizienz, die Aktivitäten in den Bereichen Kohle, Öl und Gas und den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergiemix zu vermitteln (ESRS E1.36). Rz. 58 Gem. ESRS E1.37 ist der Gesamtenergieverbrauch im Z...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.6 ESRS E1-7 – Abbau von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Zertifikate

Rz. 85 Hinsichtlich der Entnahme von Treibhausgasen (THG) und Projekten zur Verringerung von THG finanziert über CO2-Zertifikate hat das Unternehmen folgende Angaben verpflichtend zu tätigen (ESRS E1.56): Die ggf. erzielte Entnahme sowie die Speicherung von THG i. R. v. Projekten in CO2-Äquivalenten. Hierbei sind Projekte i. R. d. eigenen Tätigkeiten zu berücksichtigen sowie ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.3 Berichterstattung

Rz. 141 § 321 Abs. 4 HGB sieht die Berichterstattung des Abschlussprüfers über die Ergebnisse der Prüfung nach § 317 Abs. 4 HGB in einem gesonderten Abschnitt des Prüfungsberichts vor (§ 321 Rz 133). Rz. 142 Eine Berichterstattung im Bestätigungsvermerk kommt grds. nicht in Betracht, es sei denn, ein Prüfungshemmnis (§ 322 Rz 81) liegt vor oder festgestellte Mängel sind gleic...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.4 Berichterstattung bei Prüfung von nach internationalen Rechnungslegungsnormen aufgestellten Abschlüssen

Rz. 205 Hauptanwendungsfall für die Berichterstattung über die Prüfung von nach internationalen Rechnungslegungsnormen aufgestellten Abschlüssen ist die Prüfung von Konzernabschlüssen, die nach § 315e HGB aufgestellt sind. MU, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder freiwillig einen Konzernabschluss nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufstellen, haben diesen ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1 Unrichtige Berichterstattung

Rz. 19 Der Bericht über das Ergebnis der Prüfung ist unrichtig, wenn er von den wirklichen Prüfungsfeststellungen abweicht. Es ist also nicht entscheidend, ob das mitgeteilte Prüfungsergebnis von der Wirklichkeit abweicht, sondern allein ob der Bericht vom Ergebnis der Prüfung abweicht. Rz. 20 Der Prüfer, der aufgrund fehlerhafter Feststellungen einen objektiv unrichtigen Prü...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Aspekte der nichtfinanziellen Berichterstattung (Abs. 2)

Rz. 3 § 289c Abs. 2 HGB setzt die Vorgaben von Art. 19a Abs. 1 der Bilanzrichtlinie in der Fassung der CSR-RL zur Reichweite der nichtfinanziellen Berichterstattung um. Die in der Richtlinie aufgeführten Mindestaspekte werden fast in der gleichen Reihenfolge genannt, ohne eine Priorisierung zu präjudizieren: Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrecht...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Sonderfragen der Berichterstattung

6.1 Freiwillige Prüfungen Rz. 191 Bei freiwilligen Abschlussprüfungen können Prüfungsgegenstand, Prüfungsdurchführung und Berichterstattung über die Prüfung zwischen Auftraggeber und Abschlussprüfer grds. frei vereinbart werden. Soweit allerdings ein Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB bei solchen Prüfungen erteilt werden soll, sind die für gesetzliche Abschlussprüfungen gelte...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Berichterstattung an den Folgeprüfer (Abs. 4 und 5)

5.1 Grundsatz (Abs. 4) Rz. 58 Abs. 4 der Vorschrift räumt dem Folgeprüfer ein unmittelbar ggü. dem bisherigen Abschlussprüfer geltendes Informationsrecht ein. Dieses Informationsrecht gilt nicht nur für einen regulären Prüferwechsel, sondern auch für einen vorzeitigen Abschlussprüferwechsel (gerichtliche Ersetzung, Kündigung aus wichtigem Grund). Rz. 59 Die Vorschrift kodifizi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Vorgaben zur Einnahme der Konzernsichtweise bei der Berichterstattung (Abs. 2)

Rz. 6 Der Gesetzgeber wiederholt die Anforderungen an die inhaltliche Ausgestaltung anders als in Art. 29a der EU-Bilanzrichtlinie nicht noch einmal für die Konzernberichterstattung, sondern nutzt die Verweismöglichkeit. Allerdings wird in § 315c Abs. 2 HGB explizit darauf hingewiesen, dass die Konzernsichtweise einzunehmen ist. Dabei ist auf den Konzern bezogen auf den tats...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Berichterstattung über Finanzinstrumente (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a und b)

Rz. 82 Abs. 2 Nr. 1a und b der Vorschrift gehen zurück auf das BilReG, das die Vorschriften des Art. 46 Abs. 2f der Bilanzrichtlinie i. d. F. d. Fair-Value-RL bez. der Risikoberichterstattung über Finanzinstrumente in deutsches Recht transformierte. Zweck der neuen Nr. 1a und b war es, den Informationsgehalt von Lageberichten und die Vergleichbarkeit zu verbessern. Rz. 83 Abs...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.5 Berichterstattung über die Wertschöpfungskette (§ 289c Abs. 4 HGB-E)

Rz. 23 Gem. § 289c Abs. 4 HGB-E sollen, soweit für das Verständnis erforderlich, die Angaben nach § 289c Abs. 1 und 2 HGB-E auch Informationen zur eigenen Geschäftstätigkeit und zur Wertschöpfungskette umfassen, einschl. Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsbeziehungen und Lieferketten. Dies erweitert den Betrachtungsrahmen auf die gesamte Wertschöpfungskette und unterstreic...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 Zahlungsbericht (länderbezogene Berichterstattung)

7.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 127 Mit den §§ 341q–y HGB wurde die Pflicht zur Berichterstattung über Zahlungen an staatliche Stellen in deutsches Recht übernommen. Unt (MU) i. S. d. § 341q HGB i. V. m. § 341r Nr. 1–2 HGB n. F. (i. V. m. § 341v Nr. 1 HGB), die in der mineralgewinnenden Industrie bzw. im Holzeinschlag in Primärwäldern tätig und gleichzeitig als KapG oder dies...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.4 Berichterstattung über den Prozess zur Informationsermittlung (§ 289c Abs. 3 HGB-E)

Rz. 22 Nach § 289c Abs. 3 HGB-E ist über den Prozess zur Ermittlung der den Angaben zugrunde liegenden Informationen zu berichten. Dies beinhaltet insbes.: die Beschreibung der Methoden und Verfahren, die zur Datenerhebung und -analyse verwendet wurden, die Darstellung des Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse. Dies erhöht die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der berichteten ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.4 Form der Berichterstattung

Rz. 125 Der Abhängigkeitsbericht ist in seiner Gesamtheit nicht zu publizieren, sondern nur dem Abschlussprüfer und dem Aufsichtsrat zugänglich zu machen.[1] Jedoch ist die Schlusserklärung des Vorstands nach § 312 Abs. 3 Satz 3 AktG in den Lagebericht aufzunehmen. Rz. 126 Da nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB (seit 1994) bestimmte kleine AGs keinen Lagebericht mehr aufstellen müss...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 10 Aufgrund der Zielsetzung der Stärkung der Transparenz und Vergleichbarkeit der Unternehmensberichterstattung in puncto Nachhaltigkeit hat die EU die CSRD erlassen, die die bisherigen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich erweitert und präzisiert....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Angaben im Einzelnen (Abs. 3)

Rz. 4 Nach § 289c Abs. 3 HGB sind jeweils solche Angaben zu machen, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage der KapG sowie der Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die genannten Aspekte erforderlich sind, einschl. einer Beschreibung der verfolgten Konzepte, einschl. der von der KapG angewandten Due-Diligence-Prozesse (Nr. 1), der Ergebniss...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Prognose-, Chancen- und Risikobericht (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 43 Wenngleich mit dem BilReG vorwiegend die Etablierung der IFRS als weiterer Standard der externen Rechnungslegung in Deutschland in Verbindung gebracht wird, erweiterte dieser Reformschritt (nochmals) die Inhalte des Lageberichts: Ausgehend vom BiRiLiG (1985) hatten Unt, die nach § 264 Abs. 1 HGB verpflichtet waren, einen Lagebericht zu erstellen, zumindest den Geschäft...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Zum Umsetzungsstand s. § 289b Rz 21. Rz. 133 Im Zuge der Umsetzung der CSRD in deutsches Recht wird auch der bisherige § 289 HGB an einigen Stellen angepasst. So wird § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB durch den RegE CSRD-UmsG (2025) aufgehoben, weil die Versicherungen der Mitglied...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Bisher mögliche Rahmenwerke

Rz. 3 In den Erwägungsgründen zur CSR-RL ist beispielhaft eine Vielzahl von nationalen, unionsbasierten wie auch internationalen Rahmenwerken aufgeführt,[1] die genutzt werden können.[2] Dazu gehören das auf der europäischen EMAS-Verordnung[3] und der internationalen Umweltmanagementnorm ISO 14001[4] basierende "Eco-Management and Audit Scheme" (EMAS) oder auf internationaler ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Inhaltliche Ausgestaltung (Abs. 1)

Rz. 5 Inhaltlich ist neben einer kurzen Beschreibung des Geschäftsmodells in der nichtfinanziellen Konzernerklärung zumindest auf Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie die Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung einzugehen (§ 315c Abs. 1 HGB i. V. m. § 289c Abs. 1 und 2 HGB). Sollte die Konzernleitung ein Konzept zu einem oder mehrere...mehr