Fachbeiträge & Kommentare zu Berichterstattung

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 5 Prüfungshandlungen

Rz. 56 Im Zuge eines Attestierungsauftrags zur sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfung gibt der Wirtschaftsprüfer über die in der Nachhaltigkeitsberichterstattung inkludierten Sachverhaltsinformationen eine zusammenfassende Beurteilung ab.[1] Von besonderer Bedeutung hierfür ist das Zusammenspiel zwischen Nachhaltigkeitsbelangen, den für die Messung bzw. Evaluierung der N...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 3.5 ESRS 2 MDR-T – Nachverfolgung der Wirksamkeit von Konzepten und Maßnahmen durch Zielvorgaben

Rz. 142 Ziel von ESRS 2 MDR-T ist es, ein Verständnis für die Ziele zu schaffen, die das Unternehmen in Bezug auf seine wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte gesetzt hat. Die Natur dieses Verständnisses wird in ESRS 2 vergleichsweise ausführlich spezifiziert, was einerseits die Bedeutung dieser Mindestangabepflicht unterstreicht, andererseits weiter darlegt, welche Aussagekraf...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 3 Fazit

Rz. 185 ESRS S1 lässt sich als "Flaggschiff-Standard" bezeichnen – sowohl innerhalb des Gesamtsystems des Set 1 der ESRS als auch im Besonderen als bereits elaboriertester Teil der "S-Säule" der vorliegenden Standards. Ähnlich komplex ist einzig ESRS E1 zum Thema des Klimawandels – das einen besonderen Schwerpunkt der regulatorischen Initiativen darstellt. Die Arbeitskräfte ...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 2.1 Ebenen von Standards und Angabepflichten

Rz. 3 ESRS 1 legt die grundlegende Struktur der ESRS dar und behandelt damit zugleich das Zusammenspiel der bereits vorliegenden und noch in Entwicklung befindlichen ESRS. Unterschieden werden drei Ebenen von Standards, die sektorunabhängig für alle berichtspflichtigen Unternehmen gelten (ESRS 1.4): generelle Standards (cross-cutting standards): diese umfassen ESRS 1 ("Allgem...mehr

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§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 3 Fazit

Rz. 65 ESRS S3 deckt eine potenziell besonders weit gefasste Zahl an Stakeholder-Gruppen ab, mit denen sich berichtspflichtige Unternehmen in ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung zu befassen haben – und dieser zugrunde liegend auch für ihre Sustainability Due Diligence. Viele Fragestellungen gewinnen für europäische Unternehmen insbes. bei der Berichterstattung entlang ihr...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.3 ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Rz. 31 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. c) der CSRD ist geregelt, dass berichtspflichtige Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsbericht eine Beschreibung der Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen sowie ihres Fachwissens und ihrer Fähigkeiten in Bezug auf die Erfüllung dieser Rolle oder des Zugangs dieser Organe zu solchem Fachwissen...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.1 ESRS 2 BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärungen

Rz. 15 Angabepflicht ESRS 2 BP-1 umfasst einige grundlegende Informationen zu Umfang und Inhalt der vorgelegten Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bei den Nutzern dieser Berichterstattung soll ein Verständnis darüber geschaffen werden, wie die Nachhaltigkeitserklärung erstellt wurde. Auf folgende drei Aspekte ist einzugehen (ESRS 2.3 f.): Festlegung der Berichtsgrenzen i. A., A...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 5.2 Geschäftsbeziehungen und Wertschöpfungskette

Rz. 124 Eine bedeutsame Abweichung gegenüber dem Umfang der Berichtsgrenzen regeln die ESRS im Hinblick auf die Wertschöpfungskette: "Die in der Nachhaltigkeitserklärung enthaltenen Informationen über das Bericht erstattende Unternehmen werden durch Informationen über die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen ergänzt, die mit dem Unternehmen durch seine direkten und...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / Literaturtipps

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 1.2 TCFD-Rahmen als gemeinsame Basis

Rz. 5 Trotz der bedeutsamen Unterschiede gibt es Gemeinsamkeiten in den (Klima-)Regeln. Allen Anforderungen ist der TCFD-Rahmen als (Ausgangs-)Basis gemein. Bei der Entwicklung ihrer jeweiligen Offenlegungsrichtlinien haben die SEC, die EFRAG und der ISSB jeweils Elemente des Offenlegungsrahmens der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) verwendet, um ihr...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 1.4 Phase-in-Regelungen

Rz. 29 In seiner Gesamtheit unterliegt der ESRS S1 den Phase-in-Regelungen für Unternehmen bzw. Konzerne, deren Zahl an Arbeitnehmern im Jahresschnitt nicht über 750 liegt. Für das erste Jahr ihrer Berichtspflicht können diese Unternehmen bzw. Konzerne die Berichterstattung gem. ESRS S1 gänzlich unterlassen. Im Zuge des "Quick Fix" der EU-Kommission vom Juli 2025 wurde diese...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 2.3 KFS/PG 13 und KFS/PE 28

Rz. 29 In Österreich legt der Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW) in einem eigenen Fachgutachten die berufliche Auffassung dar, nach der Wirtschaftsprüfer sonstige Prüfungen planen, durchführen und darüber Bericht erstatten sollen. Als Grundlage für das Fachgutachten zur Durchführung von sonstigen ...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 8 Qualitätskriterien des ESRS 1

Rz. 80 Vor dem Hintergrund der künftigen Prüfung der im (Konzern-)Lagebericht enthaltenen Nachhaltigkeitserklärung sind insbes. die in ESRS 1, App. B (§ 3 Rz 18 ff.) aufgeführten qualitativen Informationscharakteristika von Bedeutung. Diese beinhalten die: Relevanz (ESRS 1.QC1–QC4), wahrheitsgetreue Darstellung (ESRS 1.QC5–QC9), Vergleichbarkeit (ESRS 1.QC10–QC12), Überprüfbarke...mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / 1 Problemstellung

Rz. 1 In der Anwendungspraxis wird zunächst i. d. R. von identischen Konsolidierungskreisen für die finanzielle und die nachhaltigkeitsbezogene Berichterstattung ausgegangen; insbes. beim Vorliegen nicht (voll)konsolidierter (Tochter-)Unternehmen können die Vorgaben zu den Inhalten der Nachhaltigkeitserklärung mit den Regelungen zum (finanziellen) Konsolidierungskreis in Kon...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.2 ESRS S1-6 – Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens

Rz. 74 ESRS S1-6 sieht vor, dass berichtspflichtige Unternehmen Schlüsselinformationen zur Struktur der Arbeitskräfte des Unternehmens offenlegen sollen. Diese Angabepflicht bezieht sich lediglich auf alle Arbeitnehmer der Unternehmen, die in der Nachhaltigkeitsberichterstattung erfasst wurden (ESRS S1.AR53), aber nicht auf Fremdarbeitskräfte. Die Intention dieser Offenlegun...mehr

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§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 1.4 Phase-in-Regelungen

Rz. 25 ESRS 1, App. C enthält keine der spezifischen Angabepflichten von ESRS S3. Der Standard unterliegt in seiner Gesamtheit den Phase-in-Regelungen für Unternehmen bzw. Konzerne, deren Zahl an Arbeitnehmern im Jahresschnitt 750 nicht überschreitet; für die ersten zwei Jahre ihrer Berichtspflicht können diese Unternehmen bzw. Konzerne die Berichterstattung gem. ESRS S3 unt...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 4.1 Anforderungen des ISSB im Überblick

Rz. 27 Am 26.6.2023 veröffentlichte der ISSB seine ersten beiden Standards, IFRS S1 "Allgemeine Anforderungen an die Offenlegung von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen" und IFRS S2 "Klimabezogene Angaben". IFRS S1 legt allgemeine Anforderungen für die Offenlegung wesentlicher Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Finanzrisiken und -chancen sowie andere allgemei...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.4.2.6 Vergleichsinformationen

Rz. 83 Das Unternehmen muss Vergleichsinformationen für das Vorjahr angeben, mit Ausnahme solcher Kennzahlen, die erstmalig angegeben werden. Die Vorgabe hinsichtlich der Angabe zu Vergleichsinformationen gilt ab dem zweiten Berichtsjahr. Auch wenn in ESRS VSME.12 lediglich "Kennzahlen" bei erstmaliger Berichterstattung explizit von der Pflicht zur Angabe von Vergleichsangab...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.4 ESRS 2 GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen

Rz. 56 In ESRS 2 GOV-2 wird geregelt, dass Unternehmen offenzulegen haben, wie die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane über Nachhaltigkeitsaspekte informiert werden und wie diese Aspekte während des Berichtszeitraums behandelt wurden. Berichtsadressaten sollen auf Basis dieser Informationen besser nachvollziehen können, ob die Mitglieder dieser Gremien angemessen inf...mehr

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§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 2.2.3 ESRS S3-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können

Rz. 47 Die Angabepflicht ESRS S3-3 verlangt eine Darstellung der formalen Kanäle, die betroffenen Gemeinschaften offenstehen, um Bedenken oder Anliegen direkt an das Unternehmen heranzutragen, und/oder wie es die Bereitstellung solcher Kanäle durch seine Geschäftspartner unterstützt. Umfasst sind auch Darstellungen, wie Folgemaßnahmen mit den betroffenen Gemeinschaften umges...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 1.1.1 Inhaltliche Prüfpflicht

Rz. 1 Große Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen öffentlichen Interesses mit durchschnittlich mehr als 500 Beschäftigten, die ihren Sitz in EU-Mitgliedstaaten haben, sind derzeit gem. der RL 2014/95/EU[1] (kurz NFRD) verpflichtet, Informationen im Zusammenhang mit fünf Mindestbelangen der Nachhaltigkeit offenzulegen.[2] Zu diesen Mindestbelangen gehören Umwelt-, Sozial- und ...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / Literaturtipps

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§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 2.2.1 ESRS E3-3 – Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen

Rz. 33 Die Offenlegung der vom Unternehmen festgelegten Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen (ESRS E3.20) soll ein Verständnis über die Ziele vermitteln, die sich das Unternehmen zur Unterstützung seiner diesbzgl. Konzepte und zur Bewältigung seiner wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in diesem Zusammenhang gesetzt hat (ESRS E3.31). Die Offenlegu...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 2.2 Umgang mit Treibhausgasemissionen

Rz. 19 Alle drei Rahmenwerke verlangen die Offenlegung von Treibhausgasemissionen und verweisen auf das Greenhouse Gas Protocol.[1] Unterstellt wird mind. eine qualitative Wesentlichkeit der Information, somit besteht keine Möglichkeit auf einen Verzicht einer Angabe überhaupt. Das Rahmenwerk des ISSB lässt die Verwendung anderer Methoden nur dann zu, wenn dies von einer Bör...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 10 Fazit

Rz. 201 ESRS 1 enthält grundlegende Regelungen für das Gesamtsystem der Berichterstattung gem. ESRS. Zwar ergeben sich aus ESRS 1 selbst keine unmittelbaren Berichtspflichten, allerdings nehmen die weiteren ESRS in vielen Fällen Bezug auf konkrete Regelungsbereiche und fordern konkrete Angaben etwa zur Darstellung der in ESRS 1 inhaltlich geregelten Wesentlichkeitsanalyse. A...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 2.3.5 Berichtszeitraum, Zeithorizonte und Vergleichsinformationen

Rz. 45 Der Berichtszeitraum für den Nachhaltigkeitsbericht stimmt gem. ED ESRS LSME Abschn. 1.70 mit dem des Jahresabschlusses des LSME-Unternehmens überein. Darüber hinaus sind bei der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte festzulegen, wobei die vorgeschlagenen Regelungen grds. denen in ESRS Set 1 entsprechen (§ 3 Rz 134 ff.). ...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.1 ESRS S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Rz. 70 Die Angabepflichten des ESRS S1-5 fordern, ein Verständnis darüber zu schaffen, inwieweit berichtspflichtige Unternehmen terminierte und ergebnisorientierte Ziele nutzen, um Fortschritte bei der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen bzw. Erzielung wesentlicher positiver Auswirkungen sowie bei der Steuerung wesentlicher Risiken und Chancen im Zusammenhang mit...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / Vorbemerkung

Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) befassen sich zunehmend mit Aspekten der Nachhaltigkeit ihrer Geschäftstätigkeit, damit verbunden sind Fragen zur Berichterstattung darüber. Gem. der derzeit geltenden CSRD wäre diese Berichterstattung für wenige KMU verpflichtend. Allerdings wären nach den sog. Omnibus-Vorschlägen der EU-Kommission vom 26.2.2025 (§ 1 Rz 16) zukünftig...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 1.1.3 Prüfung der Nachhaltigkeitserklärung gem. CSRD

Rz. 7 Die verpflichtende externe materielle Prüfpflicht wird durch die Corporate Sustainability Reporting Directive[1] (CSRD) normiert (siehe zum Zeitplan der Umsetzung § 1 Rz 11). Die in einem ersten Schritt extern materiell mit begrenzter Sicherheit zu prüfenden Inhalte umfassen demnach:[2] die Übereinstimmung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit den gesetzlichen Anford...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.11 ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

Rz. 111 ESRS 2 IRO-1 fordert Angaben, die einem Verständnis von der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse durch das berichtspflichtige Unternehmen dienen. Ausgangspunkt sind die Verfahrensanforderungen gem. ESRS 1, Kap. 3. Sowohl ist nachvollziehbar zu machen, wie die Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens identifiziert wurden, als auch, wie die Bewertung ihrer...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.4 ESRS E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen

Rz. 71 Nach ESRS E1.44 hat das berichtende Unternehmen gesondert voneinander anzugeben: seine Scope-1-THG-Bruttoemissionen (sowohl als Angabe in Tonnen CO2-Äquivalent als auch unter Nennung des prozentualen Anteils der Scope-1-Treibhausgasemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen; Letzteres ergibt sich aus ESRS E1.48), seine Scope-2-THG-Bruttoemissionen (in Tonnen CO...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / Literaturtipps

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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 4 In der Berichterstattung zu ESRS S2 ist die generelle Herangehensweise des Unternehmens zu erklären und wie es seine Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette identifiziert und behandelt. Für die Berichterstattung unterliegen alle Standards, inkl. der Unterthemen und Unter-Unterthemen, der vom Unternehmen durchzuführenden Wesentlichkeitsanalyse. Wenn da...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.2.4 ESRS S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

Rz. 64 Die Angabepflichten des ESRS S1-4 verlangen von berichtspflichtigen Unternehmen die Offenlegung ihrer Maßnahmen, um wesentliche negative und positive Auswirkungen zu adressieren. Weiterhin sind Maßnahmen darzustellen, wie wesentliche Risiken und Chancen in Bezug auf die Arbeitskräfte des Unternehmens gesteuert werden. Auch die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ist darzuste...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 2.3.1 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken, Abhängigkeiten und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

Rz. 23 ESRS E4.17 beinhaltet zusätzliche Angaben, die die Offenlegungsanforderungen nach ESRS 2 IRO-1 in Bezug auf Biodiversität und Ökosysteme ergänzen. Bei der Wesentlichkeitsanalyse hinsichtlich biologischer Vielfalt und Ökosysteme sind alle in Tab. 1 dargestellten Unterthemen sowie Unter-Unterthemen (Rz 5) zu berücksichtigen (ESRS E4.AR4). Die Biodiversität und Ökosystem...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.1 (Sustainability) Due Diligence

Rz. 45 Der Due-Diligence-Prozess eines Unternehmens im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte bildet das Fundament der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der damit verbundenen Wesentlichkeitsanalyse. Dies ergibt sich v. a. aus dem in ESRS 1 dargelegten Umstand, dass die durchzuführende Wesentlichkeitsanalyse (insbes. hinsichtlich der Auswirkungs-Wesentlichkeit) auf den bereit...mehr

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ESRS: Begriffsbestimmungen / Mindestangabepflicht

In einer Mindestangabepflicht wird der erforderliche Inhalt der Informationen festgelegt, die das Unternehmen bei der Berichterstattung über Konzepte, Maßnahmen, Kennzahlen oder Ziele entweder gemäß einer Angabepflicht in einem ESRS oder auf einer unternehmensspezifischen Basis angibt.mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 6 ESRS 1.AR16 enthält die Aufstellung der Nachhaltigkeitsaspekte, die bei der Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind (§ 3). Die für ESRS G1 einschlägige Aufstellung von Themen, Unterthemen und Unter-Unterthemen enthält Tab. 1:mehr

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§ 20 ESEF für die elektroni... / 3.4 Zweck der maschinenlesbaren Auszeichnung und die Rolle von KI

Rz. 21 Mit der maschinenlesbaren Auszeichnung ergeben sich für die Nutzer der Daten (insbes. Investoren und Analysten) folgende Vorteile: Die ausgezeichneten Berichtsinformationen lassen sich standardisiert und ohne Erfordernis von Formatanpassungen und manuellen Eingriffen elektronisch auslesen. Durch die standardisierte Extraktion der Daten (technisch: XBRL-Instanzen) wird ...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.8 ESRS E1-9 – Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen

Rz. 100 Die Angabepflicht ESRS E1-9 erweitert die Informationen zu den aktuellen finanziellen Effekten gem. ESRS 2 SBM-3 (ESRS 2.48(d)). Sie erfordert Angaben einerseits über die erwarteten finanziellen Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken, andererseits über wesentliche klimabezogene Chancen, von denen das Unternehmen profitieren könnte. Das Hauptziel...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 3.1 Allgemeines

Rz. 127 Die Mindestangabepflichten (MDR), die ESRS 2 vorsieht (Rz 2), kommen immer dann zur Anwendung, wenn ein Unternehmen einen Nachhaltigkeitsaspekt als wesentlich beurteilt und infolgedessen Angaben zu Konzepten, Maßnahmen, Zielen und Maßnahmen tätigt (§ 3 Rz 10). Die zu den MDR in ESRS 2 vorgesehenen Angaben stellen eine Ergänzung zu den Angabepflichten der vier (sekund...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 7.2 Einsatz von Verweisen

Rz. 163 ESRS 1 erlaubt den Einsatz von Verweisen bzw. ermutigt zu diesem sogar, um Redundanzen in der Berichterstattung zu vermeiden. Einzig die Lesbarkeit der gesamten Nachhaltigkeitserklärung darf nicht beeinträchtigt werden, indem diese etwa durch eine zu große Zahl an Verweisen fragmentiert wird (ESRS 1.122). Innerhalb der Nachhaltigkeitserklärung sind solche Verweise un...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 3 Fazit

Rz. 79 Die Bereiche Umwelt und Soziales betrachten teilw. sehr kleinteilig die verschiedenen Aspekte der Nachhaltigkeit und verlangen detaillierte Offenlegungspflichten. Allerdings unterliegen diese der sehr ermessensbehafteten Einschätzung der Wesentlichkeit. Daher ist als zusammenhaltende Klammer die Berichterstattung über die Berücksichtigung der Aspekte auch in der Corpo...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 8 Schutzklauseln

Rz. 176 ESRS 1 enthält zwei explizite Schutzklauseln, die es Unternehmen erlauben, Angaben zu unterlassen – insbes. dann, wenn diese in der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wurden: "Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, Verschlusssachen oder vertrauliche Informationen anzugeben, selbst wenn diese als wesentlich betrachtet werden" (ESRS 1.105). Im Besonde...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 2.3.3 Doppelte Wesentlichkeit im ED ESRS LSME

Rz. 32 ED ESRS LSME schreibt für LSME-Unternehmen in Abschn. 1.22 – ebenso wie ESRS 1.21 für Anwender des Set 1 – vor, dass über Nachhaltigkeitsaspekte auf der Grundlage des Grundsatzes der doppelten Wesentlichkeit zu berichten ist. ED ESRS LSME spezifiziert also die Informationen, die ein LSME-Unternehmen über seine wesentlichen Auswirkungen und Risiken in Bezug auf einen b...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 3 Fazit

Rz. 48 ESRS E4 umfasst Angabepflichten hinsichtlich biologischer Vielfalt und Ökosysteme. In Übereinstimmung mit den anderen Umweltstandards sind Informationen zur Identifikation und zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie zu den Zielen und den korrespondierenden Kennzahlen zu geben. ESRS E4 berücksichtigt drei Ebenen: die direkten Ursachen des Verlusts der...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / Literaturtipps

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§ 20 ESEF für die elektroni... / 4.2 EFRAG-Vorschläge zur Erweiterung der ESEF-Basistaxonomie im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 24 Im Kontext der noch ausstehenden Überarbeitung des ESEF RTS wurden durch EFRAG zwei ESEF-Taxonomieentwürfe mit konkreten Vorschlägen zum Gesamtumfang der vordefinierten Auszeichnungselemente erarbeitet und konsultiert. Ein Taxonomievorschlag umfasste die Auszeichnungselemente zu den Berichtspflichten gem. dem ESRS Set 1, während der andere Vorschlag die Auszeichnungse...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 8.1 Relevanz

Rz. 84 Hinsichtlich des Informationscharakteristikums der Relevanz ist insbes. auf die Wesentlichkeit der Information für die Nutzer der Nachhaltigkeitserklärung abzustellen. Gem. ESRS 1.QC1 wird Nachhaltigkeitsinformation u. a. dann als relevant eingestuft, wenn diese in einem Unterschied in der Nutzerentscheidung – vor dem Hintergrund der doppelten Wesentlichkeit – münden ...mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / 4.4 Unklares Konzept der Berichtsgrenzen

Rz. 55 In ihren Q&A geht EFRAG der Frage nach der Relevanz der in den Konzernabschluss nicht einbezogenen Tochterunternehmen nach und versucht diese mit Verweis auf die sog. Berichtsgrenzen (reporting boundaries) zu beantworten.[1] So können Tochterunternehmen, die aus Wesentlichkeitserwägungen oder aufgrund nationaler Bestimmungen für den Konzernabschluss in diesen nicht ei...mehr