Fachbeiträge & Kommentare zu Berichterstattung

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Ausweis und Erläuterung latenter Steuern im Konzern

Rz. 35 Nach § 306 Satz 6 HGB dürfen die Posten der latenten Steuern im Konzern mit den Posten nach § 274 HGB zusammengefasst werden. Durch diese Saldierung ist für den Abschlussadressaten die Ursache latenter Steuern nicht mehr ersichtlich,[1] jedoch wird dieser Mangel durch die nach § 314 Abs. 1 Nr. 21 HGB erforderlichen Anhangangaben geheilt. Wie § 285 Nr. 29 HGB für den J...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 § 264 HGB verpflichtet die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften, ggf. mit Ausnahme von Kleinstkapitalgesellschaften, zur Erweiterung des Jahresabschlusses um einen Anhang sowie – mit Ausnahme von kleinen KapG (§ 267 Rz 10 ff.) – zur Erstellung eines Lageberichts. Sollte eine kapitalmarktorientierte KapG zulässigerweise keinen Konzernabschluss erstellen, so ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Ausgabe vor dem Abschlussstichtag

Rz. 7 Die Aktivierung eines Rechnungsabgrenzungspostens setzt einen Zahlungsvorgang voraus. Unter Zahlungsvorgang sind neben baren (Kasse) und unbaren (Bank) Zahlungsvorgängen sowie der Hergabe und Entgegennahme von Schecks, Wechseln und dergleichen auch Einbuchungen von Forderungen und ähnlichen Ansprüchen bzw. Verbindlichkeiten oder Rückstellungen zu verstehen. Praxis-Beis...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.11 Angaben zu derivativen Finanzinstrumenten (Abs. 1 Nr. 11)

Rz. 79 Die Art und der Umfang von Angaben zu derivativen Finanzinstrumenten (identisch mit § 285 Abs. 1 Nr. 19 HGB) verpflichten zu einer umfassenden Berichterstattung hinsichtlich schwebender Geschäfte und den damit verbundenen Risiken. Der Berichtsumfang bezieht sich auf das MU sowie alle einbezogenen TU und soll somit eine Gesamtbeurteilung ermöglichen. Dabei ist es unerh...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 § 326 HGB räumt den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs kleiner KapG i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB (§ 267 Rz 2 ff.) sowie den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs von KleinstKapG (§ 267a Rz 1 ff.) und ihnen jeweils gleichgestellten Personengesellschaften i. S. v. § 264a HGB größenabhängige Erleichterungen bei der Offenlegung des Jahresabschlusses ein. ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.2.2 Aktivposten

Rz. 37 Die Erläuterung der Anschaffungskosten im Anlagevermögen ist grds. in keiner besonderen Weise notwendig, da diese eindeutig in § 255 Abs. 1 HGB definiert sind. In bestimmten Sonderfällen, z. B. Tausch, tauschähnliche Geschäfte, Verschmelzungen zum Buchwert, erhaltene Zuschüsse und Subventionen, kann jedoch eine Berichterstattung geboten sein.[1] Rz. 38 Die Angabe der H...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.3 Ertragslage

Rz. 74 Trotz der begrifflichen Verkürzung auf den Ertrag statt auf den Erfolg können unter der Ertragslage die Gesamtheit der die Ertragskraft bestimmenden Parameter und ihrer Auswirkungen auf Erfolgsindikatoren verstanden werden.[1] Die Ertragskraft ist die Fähigkeit des Unt, gegenwärtig und in Zukunft Gewinne zu erwirtschaften. Im Jahresabschluss ist die GuV, ergänzt um en...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Regelungszweck und Inhalt

Rz. 1 Die Regelung zielt darauf ab, diejenigen Personen zu schützen, die im Inland mit den Niederlassungen ausländischer KapG in Beziehungen treten.[1] Dies soll erreicht werden, indem die ausländische Hauptniederlassung der inländischen Zweigniederlassung verpflichtet wird, ihre nach dem für sie maßgeblichen Recht aufgestellten, geprüften und offengelegten "Unterlagen der R...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Weitere Berichterstattungspflichten

Rz. 11 Neben den Effekten auf den Jahresabschluss und den Lagebericht sind durch kapitalmarktorientierte Gesellschaften u. U. weitere Berichterstattungen vorzunehmen: Vergütungsbericht nach § 162 AktG für börsennotierte Aktiengesellschaften: Der Vergütungsbericht muss unter Namensnennung aller gegenwärtigen und früheren Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder u. a. die festen u...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Grundsatz der Klarheit

Rz. 22 Der Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit verlangt eine verständliche, prägnante und übersichtliche Darstellung der Lageberichtsinformationen. Dies bedingt, dass die Angaben weder vage noch weitschweifig sein dürfen. Hierzu gehört bereits die Kennzeichnung von Anfang und Ende des Lageberichts im Geschäftsbericht. Eine systematische Gliederung des Lageberichts s...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Exkurs: Vergütungsbericht nach § 162 AktG

Rz. 41 Mit dem ARUG II ist der Vergütungsbericht ab dem Gj 2021 aus dem Konzernlagebericht herausgelöst worden und muss seither als gesonderter Bericht nach § 162 AktG von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam erstellt und getrennt vom Konzernlagebericht veröffentlicht werden.[1] Nach § 162 Abs. 1 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft seit dem ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.1 Bestätigungsvermerk für den Abschluss eines Unternehmens von öffentlichem Interesse

Rz. 143 Bestätigungsvermerke für den Abschluss von Unternehmen von öffentlichem Interesse, sog. Public Interest Entities (PIE), müssen neben den Vorgaben von § 322 HGB auch die Vorgaben der EU-APrVO enthalten. Hieraus ergeben sich zusätzliche Anforderungen, die ebenfalls in der IDW PS 400er-Reihe umgesetzt worden sind. Rz. 144 Die für alle Bestätigungsvermerke geltende Anford...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Angaben zum Geschäftsverlauf und Analyse von Geschäftsverlauf und Lage des Konzerns (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 20 Der Geschäftsverlauf des Gj ist in einem Wirtschaftsbericht zu analysieren, zusammenzufassen und wiederzugeben. Hierbei sind die Geschäftsfelder des Konzerns sowie die Struktur und Komplexität des Konzerns ausgewogen und umfassend zu berücksichtigen. Es sind nicht nur finanzielle Angaben, sondern auch nicht finanzielle Leistungsindikatoren in den Wirtschaftsbericht au...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Allgemeiner Ausschlussgrund: Besorgnis der Befangenheit (Abs. 2)

Rz. 22 Gem. Abs. 2 ist ein Wirtschaftsprüfer bzw. vereidigter Buchprüfer als Abschlussprüfer ausgeschlossen, wenn Gründe vorliegen, nach denen die Besorgnis der Befangenheit besteht. Dies können insb. Beziehungen geschäftlicher, finanzieller oder persönlicher Art sein. Es handelt sich hierbei um den allgemeinen Grundsatz der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. In der Vorsch...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Compliance-Gefährdungsanaly... / 2.2 Besonderheiten bei Compliance-Risiken

Compliance-Risiken sind unter der Rubrik "Operative Risiken – Rechtsrisiken" Teil des allgemeinen Risikomanagementsystems des Unternehmens. Vor diesem Hintergrund haben sie einige Besonderheiten: Generell gilt der Grundsatz: Keine Chancen ohne Risiken. Aufgabe des allgemeinen Risikomanagements ist es daher, Chancen und Risiken unter Abschätzung von Wahrscheinlichkeit, Schaden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 81a Stellen... / 2.8 Bundeseinheitliche Bestimmungen nach Abs. 6

Rz. 23 Die KBV und die KZBV sind nach Abs. 6 beauftragt, bis zum 1.1.2017 einheitliche Bestimmungen über die einheitliche Organisation der Einrichtungen nach Abs. 1 Satz 1 bei ihren Mitgliedern, die Ausübung der Kontrollen nach Abs. 1 Satz 2, die Prüfung der Hinweise nach Abs. 2, die Zusammenarbeit nach Abs. 3, die Unterrichtung nach Abs. 4 und die Berichte nach Abs. 5 zu treffen. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 81a Stellen... / 2.7 Berichtspflicht

Rz. 22 Die eigenständige Ermittlungs- und Prüfstelle hat den hauptamtlichen Vorstand der Körperschaft über ihre Arbeit und Ergebnisse zu informieren, damit ggf. Konsequenzen gezogen werden. Über die Ergebnisse der Ermittlungen und Prüfungen hat der Vorstand einer KV/KZV bzw. der KBV und der KZBV regelmäßig der jeweiligen Vertreterversammlung zu berichten. Damit erfährt auch d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Schädigungseignung.

Rn 9 Die Tatsachenbehauptung muss zur Kreditgefährdung oder zur Herbeiführung von Nachteilen für Erwerb oder Fortkommen des Betroffenen (also immer zur Herbeiführung eines Vermögensschadens) geeignet sein. Eine Kreditgefährdung liegt vor, wenn das Vertrauen Dritter darauf, dass der Betroffene seine Verbindlichkeiten begleichen wird, erschüttert ist (RG JW 1933, 1254; Frankf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Persönlichkeitsbeeinträchtigungen.

Rn 10 Ehrverletzung (›Caroline-Urteile‹ BGHZ 128, 1; NJW 96, 984; BGHZ 131, 332; Bezeichnung eines Anwalts als ›Winkeladvokat‹ Köln 18.7.12 – 16 U 184/11); Börsenjournalist (BGH NJW 94, 2614); Sorgfaltspflichtverletzung Presse (BGHZ 132, 13); Zeuge Ehrenschutz (BGH NJW 86, 2502); Bismarck (RGZ 45, 170); verdeckte Tatsachenbehauptung (BVerfG NJW 04, 1942 [BVerfG 19.02.2004 - ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 7. Verbreitungsschutz.

Rn 51 Er soll die unzulässige Weitergabe von persönlichkeitsrelevanten Umständen an einzelne Dritte oder an die Öffentlichkeit verhindern, insb die Offenbarung und Weitergabe der bereits in unzulässiger Weise fixierten privaten Umstände (s.o. Rn 50; BVerfG NJW 17, 1377 – Kachelmann; NJW 08, 39 – Esra; 03, 3262; 00, 1859; 00, 1921; BGHZ 13, 338; 15, 262; 31, 312; 36, 80; 45, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einwilligungsbedürftige Rechtsgeschäfte.

Rn 15 Nicht lediglich rechtlich vorteilhaft und damit einwilligungsbedürftig sind die Ablehnung eines Angebots; die Annahme einer Erbschaft (Hamm ZErb 16, 76, 79) und die Annahme der Schenkung eines Erbteils (AG Stuttgart FamRZ 71, 182) wegen der Haftung für die Nachlassverbindlichkeiten; die Ausschlagung der Erbschaft wegen des Verlusts der Erbenstellung (Fröhler BWNotZ 13,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsangleichung in der EU.

Rn 23 Für wenige europäische Gesellschaftsformen ( EWIV, SE, Europäische Genossenschaft) macht einheitliches unionsrechtliches Sachrecht in EU-Verordnungen die Anwendung von IntGesR zT entbehrlich, s jeweils mwN die Darstellungen bei MAHIntWirtR/Wegen/Mossler § 11 Rz 272–373 (mit einer statistischen Übersicht zur SE in Rz 276f); Ulmer/Behrens/Hoffmann Einl B Rz 297 f, 299 ff ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 14. Das APR im Internet.

Rn 58 Eine besondere Herausforderung und zugleich eine neue Eingriffsintensität für das APR stellen die Veröffentlichungen im Internet dar. Dies ist vor allem verknüpft mit der Dauerhaftigkeit aller gespeicherten Informationen und den außerordentlichen Ausspähungs- und Suchfunktionen im Netz. Dazu kommen unendliche Verknüpfungsmöglichkeiten. Dadurch stellen sich Grundsatzfra...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / f) Sonstige Eingriffe.

Rn 104 Als sonstige Eingriffe in das Recht am Unternehmen kommen zB Absatzbehinderungen in Betracht (BeckOGK/T Voigt § 823 Rz 232 mN). Dazu könnten im Verhältnis zum Emittenten auch aktivistische Leerverkaufsattacken – die sich nicht ohne Weiteres in die Kategorien Tatsachenbehauptung/Meinungsäußerung einordnen lassen – zählen, bei denen eine Haftung nach § 823 I jedoch rege...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Geschützte Sphäre.

Rn 36 In jedem Falle setzt der Eingriff in das APR eine geschützte Sphäre voraus (zu dem abgestuften Schutzkonzept vgl Ricker NJW 90, 2097 [BFH 13.03.1990 - IX R 104/85]; Diederichsen Jura 08, 1). Bei natürlichen Personen ist es weithin anerkannt, zwischen drei verschiedenen Sphären zu trennen. Die Individualsphäre (Sozialsphäre) bezeichnet alle Kontakte einer Person zu ihre...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsmethoden / 2.1.3 Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters

Das Persönlichkeitsrecht ist das Recht des Einzelnen auf Achtung seiner Menschenwürde und auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.[1] Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht als Arbeitgeber hat er dafür zu sorgen, dass das Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters im Rahmen des Arbeitsverhältnisses nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht nur für den Arbeitgeber, sondern genau...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Projektmanagement: der rich... / 6.2 Welche Organisationsform eignet sich wofür?

Es gibt fünf gängige Praktiken, Projekte zu organisieren, die wir Ihnen vorstellen wollen. Projektmanagement in Linienfunktion Das PM in Personalunion mit der Linienfunktion auszu‐üben, stellt eigentlich einen Grenzfall dar, denn hier verzichtet man auf die Einrichtung von Projektstellen – es gibt im Prinzip keine eigene Organisation. In der Praxis übernimmt z. B. ein Abteilun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 280 Aufgaben / 2.2 Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 3 § 280 verpflichtet die Bundesagentur für Arbeit insgesamt. Anders als bei den Kernaufgaben werden insoweit nicht die örtlichen Agenturen für Arbeit beauftragt. Dahinter steht, dass ungeachtet regionaler Erhebungen regelmäßig auch eine Abbildung der bundesweiten Verhältnisse, ggf. auch Beobachtungen im Ausland und vergleichende Berichterstattung erwartet wird, auf die d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 283 Arbeit... / 2.3 Weisungsrecht

Rz. 12 Abs. 2 räumt dem BMAS ein umfassendes Weisungsrecht gegenüber der Bundesagentur für Arbeit ein. Das fachliche Weisungsrecht des BMAS geht über die Rechtsaufsicht hinaus und betont damit die besondere politische Bedeutung der statistischen Ergebnisse und der Arbeitsmarktberichterstattung, für die die Verantwortlichkeit der Ministerien besteht. Es handelt sich um eine K...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Krisenkommunikation für Ver... / 2 Krisenkommunikation muss koordiniert sein

Eine Person ist für die Krisenkommunikation zu benennen. Nur diese Person hat die Aufgabe und Zuständigkeit, zu dem Krisenfall Informationen herauszugeben und als Ansprechpartner:in für Anfragen von außen zu fungieren; insofern ist die Verfügbarkeit ein wichtiges Kriterium. Es muss nicht unbedingt auf den/die Pressesprecher:in hinauslaufen. Achtung Der/die Ansprechpartner:in ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 281 Arbeit... / 2.1.2 Statistiken nach Abs. 1

Rz. 8 Abs. 1 Satz 1 führt in einer Auflistung die Themenbereiche auf, zu denen Statistiken von der Bundesagentur für Arbeit als amtliche Statistiken zu erstellen sind. Aus der Auflistung ergibt sich nur unterschiedlich konkret, worüber die Statistik jeweils zu berichten hat. Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 verpflichtet zu Statistiken über Arbeitslosigkeit, Arbeitsuche und Eingliede...mehr

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Sauer, SGB III § 282 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert die Aufgaben der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (Abs. 1 bis 4) und stellt dafür datenschutzrechtliche Regeln auf (Abs. 5 bis 7). § 280 definiert als weitere Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit die Statistik, die Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und die Arbeitsmarktberichterstattung. Arbeitsmarktstatistiken werden in § 281 unter besonderer...mehr

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Sauer, SGB III § 281 Arbeit... / 2.1.1 Amtliche Statistiken

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet zur Generierung von Statistiken aus dem Geschäftsbereich der Bundesagentur für Arbeit. Die Vorschrift konkretisiert den Auftrag aus § 280 Nr. 1. Abs. 1 Satz 1 listet dazu zunächst auf, welche amtlichen Statistiken die Bundesagentur für Arbeit zu erstellen hat. Generieren von Statistiken meint dabei die Erstellung und Pflege von Statistiken. §...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 282a Überm... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt einerseits Übermittlungsbefugnisse der Bundesagentur für Arbeit insbesondere an statistische Ämter (Abs. 1 bis Abs. 2b), aber auch an die obersten Bundes- und Landesbehörden (Abs. 4) und andererseits Übermittlungsbefugnisse statistischer Ämter an die Bundesagentur für Arbeit (Abs. 3). Damit wird insbesondere bezweckt, die für die Aufgaben nach § 2...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 282a Überm... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 regelt die Übermittlung von Sozialdaten der Bundesagentur für Arbeit an die statistischen Ämter des Bundes und der Länder, soweit diese für einen Zensus erforderlich sind. Beim Zensus handelt es sich um eine Erhebung, die ermittelt, wie viele Menschen in einem Land, einer Stadt leben, wie sie wohnen und arbeiten. Bei der Planung eines Zensus wird mittlerweile nu...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Förderungen beantragen / 3 Pluspunkte sammeln: Das kommt gut an

Kniffelig wird es möglicherweise bei offenen Fragen, wie solchen nach der Zielsetzung des Projekts oder der Darstellung, warum das Projekt wichtig ist – hier kommt es unter Umständen stark auf die Formulierung an. Präzise und verständliche Antworten sind wichtig, Fachbegriffe sind zu erläutern. Oft spielen erwartbare Zukunftsperspektiven des zu fördernden Projekts eine wicht...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 3.2.1 Governance

Im Rahmen des ESRS G1 verweist die Governance-Säule ausschließlich auf den Querschnittsstandard ESRS 2 GOV-1. Dieser verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung der Rollen und Zuständigkeiten ihrer Leitungs-, Verwaltungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeit. Im Zentrum steht die Frage, wer innerhalb der Organisation für die Steuerung, Überwachung und Integration von...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 3.2.2 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Die zweite Offenlegungssäule des ESRS G1 befasst sich mit der Frage, wie Unternehmen ihr Geschäftsgebaren im Hinblick auf potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen analysieren, steuern und weiterentwickeln – insbesondere im Verhältnis zu externen Geschäftspartnern wie Lieferanten und Dienstleistern. Im Zentrum steht die transparente Darlegung, wie Risiken wie Korruption,...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 2 Einordnung des ESRS G1 in die Gesamtheit der ESRS

Die ESRS bilden das zentrale Berichtsrahmenwerk im Kontext der CSRD. Sie konkretisieren die in der Richtlinie verankerten Offenlegungspflichten und strukturieren die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen entlang der drei bekannten Kategorien. Insgesamt umfasst das ESRS-Rahmenwerk derzeit zwölf sektorübergreifende Standards, ergänzt durch zwei Querschnittsstandards...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 5 Einfluss des EU-Omnibus-Pakets auf den ESRS G1

Mit dem EU-Omnibus-Paket verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, die Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung praktikabler, fokussierter und insbesondere für KMU leichter umsetzbar zu gestalten – ohne die grundsätzliche Ambition der CSRD zu verwässern. Auch der ESRS G1 ist von diesen Anpassungen betroffen. Die überarbeiteten Vorgaben betreffen insbesondere dr...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 1 Governance im Einkauf – Der ESRS G1 als strategischer Hebel für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung

Mit dem ESRS G1 "Unternehmensführung" rückt die Governance-Struktur von Unternehmen als zentrales Element nachhaltiger Unternehmensführung in den Fokus der regulatorischen Berichterstattung. Der Standard verlangt von CSRD-pflichtigen Unternehmen eine umfassende Offenlegung zu Leitungs- und Kontrollstrukturen, internen Kontrollsystemen, unternehmerischen Entscheidungsprozesse...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
Wesentlichkeitsanalyse "lig... / Zusammenfassung

Überblick Zum Download des Excel-Tools Die hier verwendete Methodik bietet einen pragmatischen und einfachen Einstieg in die Wesentlichkeitsanalyse. Sie soll helfen, die wesentlichen Themen im Unternehmen zu erfassen und zu bewerten, ohne sich in den Detailtiefen der Bewertung zu verlieren. Es handelt sich um eine Abschätzung, die für die strategische Ausrichtung oder die fre...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
Wesentlichkeitsanalyse "lig... / 2 Wozu das Tool gut ist

Mithilfe des Tools können Sie eine klare Priorisierung von Themen mit Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft für Ihr Unternehmen vornehmen. Ebenso können Sie die finanziellen Risiken und Chancen Ihres Unternehmens erfassen und bewerten. Damit verfügen Sie über eine sehr gute Grundlage für Ihre Strategie, Berichterstattung und interne Steuerung. Wir haben das Tool praxisgere...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
Wesentlichkeitsanalyse "lig... / 4.1.1 Variante A im Reiter "Wesentlichkeitsanalyse":

Wählen Sie zunächst in Spalte A ein passendes Themenfeld aus. Hier können Sie aus der Liste ein passendes Themenfeld aussuchen. Um die Arbeit für eine mögliche Berichterstattung zu erleichtern, zeigt Ihnen das Tool nach Auswahl des Themenfelds die zugehörigen Standards oder Abschnitte des ESRS oder VSME an. Die passenden Zuordnungen zu ESRS und VSME erscheinen automatisch. Dann ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlussgliederung / 4.1 Bedeutung und größenabhängige Erleichterungen

Rz. 46 Der Anhang stellt neben Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung die dritte Komponente des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkten Personengesellschaften dar.[1] Wesentliche Aufgabe des Anhangs ist es, weitergehende Informationen über solche Sachverhalte zu vermitteln, die aus der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung nicht unmittelbar ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Dekarbonisierung in Scope 1... / 4.2 Kurzfristige und langfristige CO2-Bilanzierung – Strategieentwicklung im Übergang zur Klimaneutralität

Die Erstellung einer belastbaren CO2-Bilanz ist ein zentraler Bestandteil jeder Dekarbonisierungsstrategie. Sie bildet nicht nur die Grundlage für operative Maßnahmen, sondern dient auch der internen Steuerung, externen Kommunikation und regulatorischen Absicherung. Unternehmen stehen dabei vor der Wahl zwischen einem kurzfristig umsetzbaren, aber groben Proxy-Ansatz und ein...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Dekarbonisierung in Scope 1... / 4.2.1 Definition von KPIs und Indikatoren: Klimaleistung messbar machen

Die Entwicklung und Implementierung geeigneter Key Performance Indicators (KPIs) ist ein zentraler Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität. Erst durch klar definierte Kennzahlen lassen sich Fortschritte in der Emissionsreduktion systematisch erfassen, bewerten und steuern. Gleichzeitig stellen sie sicher, dass Nachhaltigkeitsziele nicht nur kommuniziert, sondern auch überpr...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Skills von Nachhaltigkeitsb... / 9 Was muss ich als Quereinsteiger beachten?

Quereinsteiger aus Finance Wenn Quereinsteiger aus dem Finanzbereich in die Rolle eines Nachhaltigkeitsmanagers wechseln möchten, sind bestimmte Fähigkeiten und Kompetenzen gefragt. Um ihr eigenes Potenzial zu erkennen, sollten sie zunächst analysieren, welche fachrelevanten Fähigkeiten und Kompetenzen sie in den Job einbringen können. Hierbei können sie sich an den Anforderu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Postlauf.

Rn 40 Auf die Einhaltung der von der Bundespost (BGH NJW-RR 04, 1217 [BGH 13.05.2004 - V ZB 62/03]) oder sonstigen Briefbeförderern (BGH NJW-RR 08, 930 [BGH 23.01.2008 - XII ZB 155/07]) angegebenen Brieflaufzeiten darf vertraut werden, auch vor den Feiertagen (BGH NJW 08, 587 [BGH 19.07.2007 - I ZB 100/06]). Das gilt grds auch während einer Pandemie (BGH AnwBl 21, 172 [BGH 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Persönliche Anhörung eines Vertreters des Jugendamts.

Rn 18 Das Gericht hat in dem frühen Erörterungstermin einen Vertreter des Jugendamts persönlich anzuhören. Hierdurch soll der zuständige Mitarbeiter des Jugendamts in die Lage versetzt werden, sich zum aktuellen Sachstand zu äußern, wie er sich im Termin darstellt. Die mündliche Berichterstattung soll vermeiden, dass sich ein Elternteil durch einen schriftlichen Bericht in e...mehr