In Anhang 1 Abschnitt 1.1.3.1 ("Nenner") des delegierten Rechtsakts über die Offenlegungspflichten ist Folgendes für den Nenner des KPI für die Meldungen zur Taxonomiekonformität festgelegt: "Der Nenner umfasst direkte, nicht kapitalisierte Kosten, die sich auf Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Reparatur sowie sämtliche anderen direkten Ausgaben im Zusammenhang mit der täglichen Wartung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens durch das Unternehmen oder Dritte beziehen, an die Tätigkeiten ausgelagert werden, die notwendig sind, um die kontinuierliche und effektive Funktionsfähigkeit dieser Vermögenswerte sicherzustellen."

Die OpEx-Kategorie steht in diesem Sinne in engem Zusammenhang mit den Wartungs- und Reparaturkosten, die in der OpEx-Definition in Anhang I Abschnitt 1.1.3.1 bereits ausdrücklich erwähnt werden.

In der Praxis bedeutet dies, dass der Nenner des OpEx-KPI für die Berichterstattung zur Taxonomiekonformität die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Kosten einbezieht bzw. ausschließt.

 
Einbezogene Kosten Ausgeschlossene Kosten[1]
  • Wartungsmaterial
  • Kosten eines Mitarbeiters für die Reparatur einer Maschine
  • Kosten eines Mitarbeiters für die Reinigung einer Fabrik
  • IT für die Wartung
  • Gemeinkosten
  • Rohmaterial
  • Kosten eines Mitarbeiters, der eine Maschine bedient
  • Kosten für die Verwaltung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten
  • Elektrizität, Flüssigkeiten oder Reagenzien, die für den Betrieb von Sachanlagen benötigt werden

Die Website der Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen[2] enthält weitere Empfehlungen zu bewährten Verfahren für die freiwillige Berichterstattung zur Taxonomiefähigkeit im ersten Berichtsjahr bzw. in den ersten Berichtsjahren.

[1] Diese Liste ist nicht erschöpfend und enthält Beispiele für Ausgaben, die nicht unter den OpEx-Begriff "Wartung und Reparatur sowie sämtliche anderen direkten Ausgaben im Zusammenhang mit der täglichen Wartung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens durch das Unternehmen oder Dritte beziehen, an die Tätigkeiten ausgelagert werden, die notwendig sind, um die kontinuierliche und effektive Funktionsfähigkeit dieser Vermögenswerte sicherzustellen" gemäß Anhang I Abschnitt 1.1.3.1 fallen. Generell sollten Ausgaben im Zusammenhang mit Gemeinkosten ausgeschlossen werden, um die Subjektivität, die mit der Zuordnung dieser Gemeinkosten zu dem betreffenden Posten des Sachanlagevermögens verbunden ist, so weit wie möglich zu vermeiden.
[2] "Platform on Sustainable Finance: Considerations on voluntary information as part of Taxonomy-eligibility reporting" (Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen: Überlegungen zu freiwilligen Angaben im Rahmen der Berichterstattung zur Taxonomiefähigkeit).

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