In Anhang 1 Abschnitt 1.1.3.1 ("Nenner") des delegierten Rechtsakts über die Offenlegungspflichten ist Folgendes für den Nenner des KPI für die Meldungen zur Taxonomiekonformität festgelegt: "Der Nenner umfasst direkte, nicht kapitalisierte Kosten, die sich auf Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Reparatur sowie sämtliche anderen direkten Ausgaben im Zusammenhang mit der täglichen Wartung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens durch das Unternehmen oder Dritte beziehen, an die Tätigkeiten ausgelagert werden, die notwendig sind, um die kontinuierliche und effektive Funktionsfähigkeit dieser Vermögenswerte sicherzustellen."
Die OpEx-Kategorie steht in diesem Sinne in engem Zusammenhang mit den Wartungs- und Reparaturkosten, die in der OpEx-Definition in Anhang I Abschnitt 1.1.3.1 bereits ausdrücklich erwähnt werden.
In der Praxis bedeutet dies, dass der Nenner des OpEx-KPI für die Berichterstattung zur Taxonomiekonformität die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Kosten einbezieht bzw. ausschließt.
Einbezogene Kosten | Ausgeschlossene Kosten[1] |
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Die Website der Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen[2] enthält weitere Empfehlungen zu bewährten Verfahren für die freiwillige Berichterstattung zur Taxonomiefähigkeit im ersten Berichtsjahr bzw. in den ersten Berichtsjahren.
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