Fachbeiträge & Kommentare zu Berichterstattung

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / K. Berichterstattung bei freiwilligen Abschlussprüfungen

Rz. 283 [Autor/Zitation] Sofern bei freiwilligen Jahresabschluss- oder Konzernabschlussprüfungen, dh., bei Prüfungen, die nach Art und Umfang einer Pflichtprüfung nach §§ 316 ff. entsprechen, ein Bestätigungsvermerk erteilt werden soll, gelten für den Prüfungsbericht die Ausführungen unter Rz. 111 und Rz. 166 grds. entsprechend. Insbesondere kann mit dem Auftraggeber nicht ei...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Weitergehende Berichterstattung

Rz. 14 [Autor/Zitation] Die nach § 327 eingeschränkte Offenlegungspflicht lässt die gesellschaftsinterne Berichterstattung unberührt, so dass die entsprechenden (Informations-)Rechte der Gesellschafter nach § 175 Abs. 2 AktG, § 42a Abs. 1 GmbHG gleichwohl zu erfüllen sind (Beschlussempfehlung und Bericht des RA zum BiRiLiG, BT-Drucks. 10/4268, 121; Böcking/Gros/Rabenhorst in ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (3) Form der Berichterstattung

Rz. 314 [Autor/Zitation] Die Angaben zu den "Bewertungs- und Abschreibungsmethoden einschließlich wesentlicher Änderungen" hat in verbaler Form zu erfolgen. Betragsmäßige Angaben sind nicht erforderlich. Die Darstellung muss in geschlossener Form erfolgen, um die Klarheit und Übersichtlichkeit der Berichterstattung zu gewährleisten. Eine Aufteilung der Angabepflichten auf die...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 3.2.2 Hinweise zur Berichterstattung gem. DCGK

Rz. 8h DCGK Grundsatz 21 stellt im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Angaben klar, dass die Gesellschaft die Aktionäre bei Informationen unter gleichen Voraussetzungen gleich zu behandeln hat. Dies ist die Wiedergabe der Gesetzeslage nach § 53a AktG, etwa bei Ad-hoc-Mitteilungen, die stets an alle aktuellen und potenziellen Investoren zu richten sind. Allerdings hat ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Berichterstattung über die Nachtragsprüfung (Abs. 3 Satz 2)

1. Bericht über das Ergebnis der Prüfung (Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1) Rz. 123 [Autor/Zitation] Nach dem RefE CSRD-UmsG soll der noch geltende und nachfolgend aus Abs. 3 Satz 2 verwendete Begriff "Prüfungsbericht" durch den Begriff "Abschlussprüfungsbericht" ersetzt werden, vgl. Rz. 44 ff. Über das Ergebnis der Nachtragsprüfung ist zu berichten (§ 316 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1). Der Wo...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Ergänzung bei nicht fristgerechter Vorlage der nichtfinanziellen Berichterstattung gem. § 317 Abs. 2 Satz 5

1. Anforderungen und Erläuterungen Rz. 563 [Autor/Zitation] Zur künftigen Ablösung der nichtfinanziellen Berichterstattung durch den Nachhaltigkeitsbericht vgl. Rz. 101 ff. Bei Unternehmen oder Konzernen, die zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet sind, prüfen Abschlussprüfer nach § 317 Abs. 2 Satz 4, ob die nichtfinanzielle Erklärung bzw. Konzernerklärung oder de...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Berichterstattung über die inhaltliche Prüfung einer nichtfinanziellen Erklärung im Bestätigungsvermerk

Rz. 707 [Autor/Zitation] Zur künftigen Ablösung der nichtfinanziellen Berichterstattung durch den Nachhaltigkeitsbericht vgl. Rz. 101 ff. § 317 Abs. 2 Satz 4 verlangt, die oder den nach den Vorgaben der §§ 289b bis 289e bzw. der §§ 315b und 315c zu erstellende(n) nichtfinanzielle Erklärung, gesonderten nichtfinanziellen Bericht, nichtfinanzielle Konzernerklärung oder gesondert...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 7. Berichterstattung über Gegenstand, Art und Umfang der Konzernprüfung (Abs. 3)

Rz. 259 [Autor/Zitation] Nach Abs. 3 hat der Abschlussprüfer in einem besonderen Abschnitt des Prüfungsberichts Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung zu erläutern. Die Vorschrift spricht die Konzernabschlussprüfung zwar nicht ausdrücklich an, jedoch kann es keinem Zweifel unterliegen, dass Abs. 3 auch für den Konzernprüfungsbericht gilt. Rz. 260 [Autor/Zitation] Als Gegenstand...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / J. Berichterstattung bei der Prüfung von Unternehmen öffentlichen Interesses

Rz. 279 [Autor/Zitation] Im Falle der Prüfung von Unternehmen öffentlichen Interesses (§ 316a) schreibt Art. 11 APrVO die Berichterstattung in einem sog. Zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss vor. Dieser zusätzliche Bericht ist aufgrund des Vorrangs des europäischen Verordnungsrechts in diesen Fällen der "eigentliche" Prüfungsbericht, allerdings sind die Aufforderunge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Berichterstattung bei Prüfung der Inanspruchnahme von Offenlegungserleichterungen

Rz. 646 [Autor/Zitation] Werden Abschlussprüfer ergänzend zur Abschlussprüfung beauftragt, auch die zutreffende Inanspruchnahme von Offenlegungserleichterungen in dem zur Offenlegung bestimmten Abschluss zu prüfen, sollen sie darüber in einem gesonderten Vermerk, getrennt von dem aufgrund der Abschlussprüfung erteilten Bestätigungs- oder Versagungsvermerk berichten. Dafür eig...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Berichterstattung im Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk

Rz. 36 [Autor/Zitation] § 321 HGB regelt die Inhalte des vom Abschlussprüfer an die Auftraggeber zu erstattenden Prüfungsberichts. Bei der sinngemäßen Anwendung der Vorschrift können sich inhaltliche Besonderheiten vor allem abhängig vom Prüfungsgegenstand und vom Prüfungsurteil ergeben (vgl. Rz. 38). Ebenso können auch die Vorgaben für die Inhalte des Prüfungsberichts nach A...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Berichterstattung im Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk

Rz. 26 [Autor/Zitation] § 321 HGB regelt die Inhalte des vom Abschlussprüfer zu erstattenden Prüfungsberichts. Bei der sinngemäßen Anwendung der Vorschrift können sich inhaltliche Besonderheiten vor allem abhängig vom Prüfungsgegenstand ergeben (vgl. Rz. 13 ff.). Umfasst dieser keinen Lagebericht, entfallen die darauf bezogenen Ausführungen im Prüfungsbericht gem. § 321 Abs. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Berichterstattung und Kommunikation

Rz. 655 [Autor/Zitation] In Bezug auf den Prüfungsvermerk regelt ISA 600 (Revised 2022) Rz. 53, dass der Prüfungsvermerk zum Konzernabschluss keinen Bezug zu Teilbereichsprüfern nehmen darf, außer wenn eine solche Bezugnahme durch Gesetze oder andere Rechtsvorschriften gefordert wird. Wenn eine solche Bezugnahme durch Gesetze oder andere Rechtsvorschriften gefordert wird, mus...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Berichterstattung des bisherigen Prüfers

Rz. 475 [Autor/Zitation] Nach § 318 Abs. 6 Satz 4 hat der kündigende Abschlussprüfer über das Ergebnis seiner bisherigen Prüfung zu berichten. Diese Bestimmung soll sicherstellen, dass die Feststellungen des ausscheidenden Abschlussprüfers nicht unter den Tisch fallen, sondern den Gesellschaftsorganen und dem neuen Prüfer bekannt werden (vgl. Begr.RegE zu § 163 AktG aF bei Kr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bericht über das Ergebnis der Prüfung (Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1)

Rz. 123 [Autor/Zitation] Nach dem RefE CSRD-UmsG soll der noch geltende und nachfolgend aus Abs. 3 Satz 2 verwendete Begriff "Prüfungsbericht" durch den Begriff "Abschlussprüfungsbericht" ersetzt werden, vgl. Rz. 44 ff. Über das Ergebnis der Nachtragsprüfung ist zu berichten (§ 316 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1). Der Wortlaut der Bestimmung beschränkt sich allein auf diese Forderung....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Clemm, Abschlussprüfer und Aufsichtsrat, ZGR 1980, 455; Leffson, Wirtschaftsprüfung, 4. Aufl. 1988; Martens, Die Vorlage des Jahresabschlusses und des Prüfungsberichts gegenüber dem Wirtschaftsausschuß, DB 1988, 1229; Niehaus, Bedeutung und Inhalt des Berichts über die handelsrechtliche Jahresabschlussprüfung, DB 1988, 817; Plendl, Die Berichterstattung des Abschlussprüfers ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Berichtspflicht gem. § 107 Abs. 3 Satz 8 AktG (Abs. 2 Satz 4 Var. 1)

Rz. 355 [Autor/Zitation] Nach Abs. 2 Satz 4 Var. 1 ist § 107 Abs. 3 Satz 8 AktG entsprechend anzuwenden. § 107 Abs. 3 Satz 8 AktG sieht vor, dass dem AR regelmäßig über die Arbeit der Ausschüsse zu berichten ist. Diese Vorgabe gilt folglich im Grundsatz auch für den Prüfungsausschuss nach § 324. Der Verweis (seinerzeit auf § 107 Abs. 3 Satz 5 AktG idF des AReG) geht auf das A...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Gloeckner, Die zivilrechtliche Haftung des Wirtschaftsprüfers, 1967 (zitiert "Haftung"); Schulze-Osterloh, Zur öffentlichen Funktion des Abschlußprüfers, ZGR 1976, 411; Forster, Die Praxis der Zusätze zum Bestätigungsvermerk, WPg 1980, 573; Leffson, Der Einfluß einer erkennbaren Gefährdung der Unternehmung auf die Aussagen im Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk, WPg 1980...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 3.7 Diversity-Bericht

Rz. 12 Ab dem Geschäftsjahr 2017 erfolgt für bestimmte börsennotierte Unternehmen (s. Rz. 6) eine Ausweitung der Erklärung der Unternehmensführung um weitere Diversitätsangaben.[1] Konkret handelt es sich über die bereits gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen zur Frauenquote hinaus um eine Beschreibung des Diversitätskonzepts, das im Hinblick auf die Zusammensetzu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Erweiterte Struktur des Bestätigungsvermerks zur Berücksichtigung sonstiger Prüfungsgegenstände

Rz. 238 [Autor/Zitation] Sind neben dem Abschluss und Lagebericht pflichtgemäß weitere Prüfungsgegenstände zu prüfen und ist darüber ebenfalls ein Urteil im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk abzugeben (vgl. Rz. 48), muss das von Abschlussprüfern inhaltlich und strukturell entsprechend berücksichtigt werden. Strukturell werden dann die Berichterstattung über einen sog. sons...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Regelungsgehalt, Bedeutung und Reichweite der Vorschrift

Rz. 510 [Autor/Zitation] Art. 10 Abs. 2 Buchst. c APrVO verlangt im Bestätigungsvermerk "zur Untermauerung des Prüfungsurteils: i) eine Beschreibung der bedeutsamsten beurteilten Risiken wesentlicher falscher Darstellungen, einschließlich der beurteilten Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von Betrug, ii) eine Zusammenfassung der Reaktion des Prüfers auf dies...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Anforderungen und Erläuterungen

Rz. 445 [Autor/Zitation] Fallen Unternehmen in den Anwendungsbereich des § 342 und erfüllen sie die Voraussetzungen der §§ 342b, c, d, e oder f, sind sie verpflichtet, der das Unternehmensregister führenden Stelle einen Ertragsteuerinformationsbericht für das abgelaufene GJ spätestens ein Jahr nach dem Ende des Berichtszeitraums in deutscher Sprache zur Einstellung in das Unt...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Bei Unternehmen des öffentlichen Interesses (sog. Public Interest Entities) befindet sich die externe Berichterstattung spätestens seit der Finanzkrise 2008/2009 in einer zentralen Umbruchphase. Aufgrund der zunehmenden Komplexität durch die Megatrends der Vernetzung und Digitalisierung, die nicht selten disruptive Geschäftsmodelle zur Folge haben, ist die traditionell...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Grundsatz der Vollständigkeit

Rz. 39 [Autor/Zitation] Der Prüfungsbericht steht weiter unter dem Grundsatz der Vollständigkeit. Dieser Grundsatz ergibt sich auch aus § 332 Abs. 1 HGB, § 403 Abs. 1 AktG, wonach das Verschweigen erheblicher Umstände im Prüfungsbericht strafbar ist. Der Grundsatz der Vollständigkeit verlangt, dass im Prüfungsbericht alle in den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften oder vertr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Vorgesehene Änderungen des § 340k durch das CSRD-UmsG

Rz. 58 [Autor/Zitation] Im Zusammenhang mit der geplanten Umsetzung der CSRD-Richtlinie ergeben sich für Institute, die unter den Anwendungsbereich des § 340 ff. fallen, hinsichtlich der Prüfungsanforderungen nach § 340k HGB keine substanziellen, institutsspezifischen Besonderheiten. Die Änderungen in § 340k beinhalten im Wesentlichen begriffliche Anpassungen. So wird nunmehr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Verschweigen im Prüfungsbericht

Rz. 150 [Autor/Zitation] Der Inhalt des Prüfungsberichts ist in § 321 geregelt. Hiermit wird in Abgrenzung zur ersten Tatbestandsvariante (unrichtiges Berichten) das Weglassen von gesetzlich zu berichtenden Angaben sanktioniert. Das heißt, was gesetzlich zu berichten ist, unterliegt der Strafandrohung. Nicht hingegen umfasst sind Teile freiwilliger Berichterstattung. Rz. 151 [...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen

Rz. 90 [Autor/Zitation] Berichtspflichtig sind Tatsachen, die den Bestand des Unternehmens gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können. Es muss sich somit um Tatsachen handeln, die von erheblichem Gewicht sind. Rz. 91 [Autor/Zitation] Eine Gefährdung des Bestands liegt vor, wenn ernsthaft damit zu rechnen ist, dass das Unternehmen in absehbarer Zeit seine...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Forster, Neue Pflichten des Abschlußprüfers nach dem Aktiengesetz von 1965, WPg 1965, 585; Forster, Die durch § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes erweiterte Abschlußprüfung, WPg 1975, 393; Baetge, Früherkennung negativer Entwicklungen der zu prüfenden Unternehmung mit Hilfe von Kennzahlen, WPg 1980, 651; Forster, Abschlußprüfer und Abschlußprüfung im Wandel – Auswirkungen d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Fachqualifikation: Begriff Rechnungsleger

Rz. 52 [Autor/Zitation] Die Vorstellung der Legislative über die fachliche Kompetenz der "Rechnungsleger" ergibt sich aus der Gesetzesbegründung: "Rechnungsleger sind dabei alle Personen, die als Diplom-Kaufmann bzw. Kauffrau, Diplom-Volkswirt oder mit entsprechender Qualifikation die Handelsbücher oder die sonstigen in § 257 Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten Unterlagen für Kapitalge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 298 [Autor/Zitation] Ist eine Gebietskörperschaft unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Anteile an einem Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts beteiligt, so kann sie nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG verlangen, dass der Abschlussprüfer die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung prüft und darüber hinaus in seinem Prüfungsbericht zu bestimmten Punkte...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Bestimmung der bedeutsamsten Risiken und typische Sachverhalte

Rz. 516 [Autor/Zitation] Abschlussprüfer wählen besonders wichtige Prüfungssachverhalte für ihre Berichterstattung im Bestätigungsvermerk nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen aus. Bei dieser Auswahl gehen sie schrittweise vor. Auswahlgrundlage bilden in Schritt 1 alle Sachverhalte, die Abschlussprüfer mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben. In Schritt 2 sel...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Veränderungen in den rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen

Rz. 60 [Autor/Zitation] Die Berichterstattung über Veränderungen in den rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen gehört grds. nicht zum gesetzlichen Pflichtinhalt des Prüfungsberichts. Gleichwohl entspricht sie langjähriger Berufsübung (vgl. Warneke, WPg 1960, 201, 204) und vermittelt den Berichtsempfängern häufig wertvolle Informationen. Insbesondere bei Gesellschaften...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 43 [Autor/Zitation] Aufgrund des Charakters als Blankettvorschrift ergibt sich der Geltungsbereich nicht aus der Vorschrift selbst. Der Geltungsbereich ist durch die Klammerzusätze (§ 321) und (§ 322) auf die dort niedergelegten Regelungen zum Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk definiert. Ein Blankett ist eine Norm, die den Verstoß gegen andere Normen unter Strafe st...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 40 [Autor/Zitation] Durch die Vierte Richtlinie des Rates v. 25.7.1978 aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen (RL 78/660/EWG – Jahresabschluss-Richtlinie oder 4. EG-Richtlinie; ABl. EG 1978 Nr. L 222, 11) wurde in Art. 51 die Pflicht geregelt, dass bestimmte Gesellschaften ihren Jahre...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Angaben im Prüfungsbericht

Rz. 84 [Autor/Zitation] Die Inhalte des Prüfungsberichts sind in § 321 festgelegt. Nur ein unrichtiges Berichten bzw. ein Weglassen der in § 321 festgelegten Berichtspflichten kann den Tatbestand erfüllen. Darüber hinaus vereinbarte Berichtsteile, also solche, die ohne eine gesetzliche Berichtspflicht zwischen Abschlussprüfer und geprüftem Unternehmen vereinbart werden bzw. a...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Unrichtige Wiedergabe im Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung bzw. im gesonderten nichtfinanziellen Bericht sowie in der Erklärung zur Unternehmensführung

Rz. 122 [Autor/Zitation] Alle KapGes. und KapCoGes., die keine kleinen KapGes. nach § 264 Abs. 1 sind, haben neben dem JA einen Lagebericht zu erstellen und offenzulegen (zu weiteren verpflichteten Unternehmen vgl. Kleindieck in BeckOGK HGB, § 289 Rz. 19 ff. [6/2022]). Der Zweck des Lageberichts sollte nicht – wie verbreitet in der Literatur zu lesen – vornehmlich als Ergänzu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Leichtfertigkeit (Abs. 3)

Rz. 229 [Autor/Zitation] Tatbestand des § 332 war bislang ausschließlich das bewusste, unrichtige Berichten, das bewusste Schweigen oder das bewusste Abgeben eines unrichtigen Bestätigungsvermerks. Rz. 230 [Autor/Zitation] Durch das FISG wurde § 332 Abs. 3 ergänzt. Damit wird auch das leichtfertige Abgeben eines unrichtigen Bestätigungsvermerks bei PIE unter Strafe gestellt. Di...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Rechtlicher Charakter und Form des Konzernprüfungsberichts

Rz. 217 [Autor/Zitation] Über die Konzernabschlussprüfung ist grds. unabhängig von der Berichterstattung über den Einzelabschluss des MU selbständig zu berichten (vgl. IDW PS 450 Rz. 118). Zur gemeinsamen Berichterstattung im Fall der Zusammenfassung von Konzernanhang und Anhang bzw. Konzernlagebericht und Lagebericht des MU vgl. Rz. 225 ff. Rz. 218 [Autor/Zitation] Die Erstatt...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 2 Verpflichtete Unternehmen

Rz. 3 Die Erklärung zur Unternehmensführung müssen abgeben börsennotierte Aktiengesellschaften sowie Aktiengesellschaften, die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien zum Handel an einem organisierten Markt i. S. d.§ 2 Abs. 11 WpHG ausgegeben haben und deren Aktien mit Wissen der Gesellschaft[1] über ein multilaterales Handelssystem i. S. d. § 2 Abs. 8 Satz 1 Nr. 8 WpHG...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 16 [Autor/Zitation] Mit den Vorschriften zum § 340l hat der deutsche Gesetzgeber die Vorschriften von Art. 44 der EG-BBRL sowie Art. 2 bis 4 der EG-Zweigniederlassungs-Offenlegungs-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Bereits bei Abfassung der EG-BBRL wurde die Notwendigkeit erkannt, dass angesichts der Bedeutung der grenzüberschreitenden Tätigkeit von Kreditinstitute...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Veränderungen in den rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Konzerns

Rz. 268 [Autor/Zitation] Weiterhin kann es sinnvoll sein, die (wesentlichen) Veränderungen in den rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Konzerns ähnlich wie im Bericht über die Jahresabschlussprüfung darzustellen (vgl. die Ausführungen in Rz. 60 f., die hier entspr. gelten). Der Umfang der Berichterstattung hat sich an dem vernünftigerweise anzunehmenden Informat...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Inhalt einer Prüfung

Rz. 79 [Autor/Zitation] Gegenstand und Umfang einer Prüfung wird in § 317 bestimmt und in § 317 Abs. 4 bei börsennotierten Aktiengesellschaften gesetzlich erweitert. Rz. 80 [Autor/Zitation] § 317 Abs. 5 bestimmt, dass der Abschlussprüfer die internationalen Prüfungsstandards anzuwenden hat, in Abs. 6 wird dies um nationale Besonderheiten erweitert. Diese Regelungen betreffen da...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Leichtfertigkeit

Rz. 40 [Autor/Zitation] Mit der Vorschrift des § 18 PublG soll die Unehrlichkeit des Abschlussprüfers und seiner Gehilfen bei der Berichterstattung eines PIE sanktioniert werden. Rz. 41 [Autor/Zitation] § 18 Abs. 2 Satz 2 PublG sieht eine Strafverschärfung für die vorsätzliche Erteilung eines unrichtigen Bestätigungsvermerks bei einem PIE vor. Rz. 42 [Autor/Zitation] § 18 Abs. 3 ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Darstellungs- und Formulierungsbeispiel

Rz. 565 [Autor/Zitation] Das folgende Darstellungs- und Formulierungsbeispiel fasst die Anforderungen an die ergänzende Berichterstattung im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk in Fällen der zeitlich nachgelagerten Prüfung des nichtfinanziellen Berichts bzw. Konzernberichts nach § 317 Abs. 2 Satz 5 zusammen und dient zugleich dazu, sie im Zusammenhang zu verdeutlichen; zugru...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Anforderungen und Erläuterungen

Rz. 330 [Autor/Zitation] Nach § 322 Abs. 2 Satz 3 müssen Abschlussprüfer im Bestätigungsvermerk auf Risiken, die den Fortbestand des geprüften Unternehmens oder eines Konzernunternehmens gefährden, gesondert eingehen. § 321 Abs. 1 Satz 3 enthält mit der Berichtspflicht im Prüfungsbericht "über bei Durchführung der Prüfung festgestellte … Tatsachen …, die den Bestand des geprü...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Weitere Berichtspflichten

Rz. 303 [Autor/Zitation] Des Weiteren sieht § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG vor, dass auf Verlangen der berechtigten Gebietskörperschaft folgende Punkte im Prüfungsbericht darzustellen sind: die Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage sowie die Liquidität und Rentabilität der Gesellschaft, verlustbringende Geschäfte und die Ursachen der Verluste, wenn diese Geschäfte und die Ursachen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Weitere Prüfungsgegenstände

Rz. 28 [Autor/Zitation] Besonderheiten ergeben sich auch in Bezug auf weitere Aspekte des Prüfungsgegenstands nach § 324a. Sofern das den nach § 325 Abs. 2a für Offenlegungszwecke erstellende Unternehmen eine börsennotierte AG ist (zum Begriff vgl. auch § 316a Rz. 73), muss im Rahmen der Abschlussprüfung gem. § 317 Abs. 4 auch beurteilt werden, "ob der Vorstand die ihm nach § ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Zutreffende Darstellung der Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung (Abs. 6 Satz 2)

Rz. 392 [Autor/Zitation] Zur Vermittlung eines zutreffenden Bildes von der Lage des geprüften Unternehmens oder Konzerns, muss der Lage- bzw. Konzernlagebericht auch auf Chancen und Risiken bei dessen künftiger Entwicklung eingehen (so bereits BT-Drucks. 13/9712, 27 in Bezug auf die Risiken der künftigen Entwicklung, spätere Erweiterung auch auf Chancen, um die Entscheidungsn...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Mit § 332 soll die Ehrlichkeit des Abschlussprüfers einer gesetzlichen Abschlussprüfung gestärkt werden (Spatscheck/Wulf, DStR 2003, 173, 178). Geschütztes Rechtsgut ist das Vertrauen in die Ergebnisse der Arbeit eines Abschlussprüfers, dh. die Vollständigkeit und Richtigkeit von Bestätigungsvermerk und Prüfungsbericht (Mansdörfer in Heymann3, § 332 HGB...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Ziel des § 18 PublG ist es, den unehrlich berichtenden Abschlussprüfer zu bestrafen. Rz. 2 [Autor/Zitation] Die Berichterstattung eines Abschlussprüfers über die von ihm durchgeführte Abschlussprüfung soll den subjektiven Feststellungen des Abschlussprüfers entsprechen. Diese Berichterstattung erfolgt durch den Prüfungsbericht und durch den Bestätigungsve...mehr