Fachbeiträge & Kommentare zu Berichterstattung

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.4 Konzernzahlungsbericht

7.4.1 Einzubeziehende Unternehmen Rz. 152 In einen etwaig zu erstellenden Konzernzahlungsbericht sind gem. § 341v Abs. 3 Satz 1 Halbs. 1 HGB das MU und zunächst alle TU einzubeziehen, wobei deren Sitz nicht von Bedeutung ist. Allerdings nimmt § 341v Abs. 4 Satz 1 HGB TU jenseits eines der beiden Industriezweige wieder von einer Einbeziehung aus. Auch die Befreiungswirkungen d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Zum Umsetzungsstand s. § 289b Rz 21. Rz. 13 Durch das CSRD-UmsG entfällt der § 289d HGB in der bisherigen Form bzw. geht im neuen § 289c HGB-E "Inhalt des Nachhaltigkeitsberichts; Verordnungsermächtigung" auf, denn § 289c Abs. 6 Satz 1 HGB-E regelt die künftig verpflicht...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 102 Die im Lagebericht anzugebenden Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung betreffen zukunftsgerichtete Aussagen. Regelmäßig sind hiervon der Prognose- und Risikobericht erfasst. Rz. 103 Der frühere Nachtragsbericht nach § 289 Abs. 2 Nr. 1 HGB a. F. wurde im Zuge des BilRUG durch eine Verlagerung in den Anhang (§ 285 Nr. 33 HGB) abgelöst. Rz. 104 Eine umfassende Prü...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Inhaltliche Anforderungen an den Konzernlagebericht (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 13 Das befreite MU muss neben einem befreienden Konzernabschluss mit Verweis auf § 292 Abs. 1 Nr. 2 HGB einen Konzernlagebericht aufstellen, der entweder einem nach der Bilanzrichtlinie erstelltem Konzernlagebericht entspricht oder eine entsprechende gleichwertige Berichterstattung darstellt. Nach bisheriger – und wegen der Bezugnahme auf § 292 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) HG...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Gegenstand und Umfang

Rz. 85 Gegenstand der Prüfung nach § 317 Abs. 2 HGB ist der Lagebericht gem. § 289 HGB sowie der Konzernlagebericht nach § 315 HGB. Der Umfang der Prüfung des Lageberichts bzw. Konzernlageberichts bezieht sich nach der Vorschrift auf den Einklang mit dem Jahresabschluss/Konzernabschluss sowie den bei der Abschlussprüfung gewonnenen Erkenntnissen und der Vermittlung eines zutr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Klarheit

Rz. 29 Der Grundsatz der Klarheit ist in Abs. 1 Satz 1 explizit angesprochen. Der Grundsatz verlangt eine verständliche, eindeutige und problemorientierte Berichterstattung. Hierzu gehört eine übersichtliche, möglichst kontinuierliche Gliederung, die nach den Berufsgrundsätzen wie folgt empfohlen wird:[1] Prüfungsauftrag, Grds. Feststellungen, Gegenstand, Art und Umfang der Prü...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Elektronisches Berichtsformat des Konzernlageberichts (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 2 Gem. § 315e Abs. 1 Nr. 1 HGB-E sind MU, die ihren Konzernlagebericht gem. § 315b HGB um einen Konzernnachhaltigkeitsbericht erweitern müssen, dazu verpflichtet, ihren Konzernlagebericht in einem einheitlichen elektronischen Berichtsformat nach Maßgabe der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 aufzustellen. Dies bedeutet, dass der gesamte Konzernlagebericht, einschl. der...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

Rz. 170 Zum Gegenstand der Konzernabschlussprüfung ist anzugeben, nach welchen Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht aufgestellt wurden. Darüber hinaus sind Angaben zum Prüfungsgegenstand erforderlich betreffend die Prüfung[1] der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der Ordnungsmäßigkeit der in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresab...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Mit dem BilReG [1] wurde die Vorschrift erstmals ins HGB eingefügt. Durch § 315e Abs. 3 HGB wird das in Art. 5 der IAS-VO vorgesehene Mitgliedstaatenwahlrecht – auch für alle nicht kapitalmarktorientierten MU einen Konzernabschluss nach internationalen Standards freiwillig zuzulassen – in nationales Recht umgesetzt. Rz. 4 Sowohl durch das BilRUG vom 17.7.2015 als auch du...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 Durch die im Januar 2023 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurden die europäischen Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung umfassend überarbeitet und der Anwenderkreis deutlich erweitert. Infolgedessen sind künftig auch bestimmte Drittstaatsunternehmen von der Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen, sofern sie in einem...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.6 Gemeinschaftsprüfungen (joint audit)

Rz. 220 Bei Gemeinschaftsprüfungen ist ein gemeinsamer Prüfungsbericht der Gemeinschaftsprüfer zu erstatten.[1] Folgende Besonderheiten gilt es zu berücksichtigen:[2] Die Ausführungen zum Prüfungsauftrag müssen Angaben zur gemeinsamen Bestellung mehrerer WP/vBP bzw. WPG/BPG enthalten. Da die Gemeinschaftsprüfer jeweils die Gesamtverantwortung für das Prüfungsergebnis haben, si...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2 Auskünfte an Konzern-Abschlussprüfer in Drittstaaten (Abs. 5)

Rz. 64 Der durch das AReG neu eingefügte Abs. 5 dient der Umsetzung von Art. 23 Abs. 5 Unterabs. 1 und 3 der überarbeiteten Abschlussprüferrichtlinie. Die Regelung normiert eine Übermittlungsbefugnis (keine Übermittlungspflicht) des Abschlussprüfers an den Konzernabschlussprüfer des in einem Drittland ansässigen MU und entspricht somit den Regelungen des Abs. 4. Rz. 65 Besond...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Tathandlung

Rz. 16 § 332 Abs. 1 HGB enthält für gesetzliche Abschlussprüfer und deren Gehilfen drei Tatbestände: die unrichtige Berichterstattung, das Verschweigen erheblicher Umstände im Prüfungsbericht und das Erteilen eines unrichtigen Bestätigungsvermerks. Diese drei Tatbestände werden unter dem Begriff "Verletzung der Berichtspflicht" zusammengefasst. 3.1 Tatgegenstand Rz. 17 Tauglicher ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Befreiungsmöglichkeiten

Rz. 10 Nach den europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Drittstaatsunternehmen ist es den Mitgliedstaaten gestattet, eine doppelte Berichterstattung durch TU und Zweigniederlassung derselben Hauptniederlassung zu vermeiden. Veröffentlicht ein anderes TU oder eine andere Zweigniederlassung einen Nachhaltigkeitsbericht der Hauptniederlassung in der EU, k...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.4 Suspendierung des Wahlrechts

Rz. 144 § 286 Abs. 1 HGB ermöglicht es, insoweit auf eine Berichterstattung zu verzichten, als es "für das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder einer ihrer Länder erforderlich" ist (§ 286 Rz 4 ff.). Durch § 325 Abs. 2a Satz 6 HGB wird angeordnet, dass eine Berufung auf diese Ausnahmeregelung dazu führt, dass eine befreiende Wirkung des IFRS-Einzelabschlusses nicht eintri...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 6 § 315h HGB-E bezieht sich auf die KapG, die nach § 289b Abs. 1 HGB-E verpflichtet sind, ihren Lagebericht, um einen Nachhaltigkeitsbericht zu erweitern. Nach dem RegE CSRD-UmsG [1] erfährt § 289b HGB eine umfassende Überarbeitung und die Berichterstattung wird auf alle großen KapG i. S. d. § 267 HGB und kapitalmarktorientierte Unt nach § 264d HGB (KleinstKapG ausgenomme...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.13 Angaben zu nahestehenden Personen (Abs. 1 Nr. 13)

Rz. 86 Angaben sind zumindest über wesentliche marktunübliche Geschäfte des MU und der TU mit nahestehenden Unt und Personen, einschl. der Angaben über deren Wert, über die Art der Beziehung zu den nahestehenden Unt und Personen, in den Konzernanhang aufzunehmen. Dabei ist es freigestellt, ob nur über die wesentlichen marktunüblichen Geschäfte oder über alle Geschäfte mit na...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung (Abs. 2)

Rz. 94 Abs. 2 Satz 1 verpflichtet den Abschlussprüfer festzustellen, ob die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen, der Jahresabschluss sowie der Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Vorschriften des Gesellschaftsvertrags bzw. der Satzung entsprechen. Da es sich um die Feststellung der Ordnungsmäßigkeit handelt, kann auf die Darstellung vo...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.2.3 Unternehmen von öffentlichem Interesse

Rz. 133 § 341q HGB sieht vor, dass die Pflicht zur Erstellung eines Zahlungsberichts auch für KapG aus der mineralgewinnenden Industrie und des Holzeinschlags in Primärwäldern greift, wenn diese gem. den Schwellenwerten der Größenklasse der kleinen oder mittelgroßen KapG zuzuordnen sind, jedoch die für große KapG vorgesehenen Vorschriften anzuwenden haben. Dies trifft neben ...mehr

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Controlling im Verein / 4 Unterscheidung operatives und strategisches Controlling

Im Controlling wird zwischen operativem und strategischem Controlling unterschieden. Wesentliche Differenzierungsmerkmale in diesem Zusammenhang sind Zeit und Inhalt. Operatives Controlling betrachtet einen Zeitraum von ein bis drei Jahren, strategisches Controlling eine Zeitspanne ab drei Jahren aufwärts. Strategisches Controlling soll langfristige Aussagen zur Vereinsentwi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Comply or Explain (Abs. 4)

Rz. 11 Abs. 4 führt den Ansatz "Comply or Explain", wie er aus der Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG bereits bekannt ist,[1] in der nichtfinanziellen Erklärung ein. Entscheidet sich eine Ges. dafür, kein Konzept für den Umgang mit einem nichtfinanziellen Aspekt zu haben, muss sie das unter Angabe von Gründen erläutern. Dies wirkt sich allerdings nicht auf die Berichterst...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.1 Vollendung

Rz. 34 Da es sich bei § 332 HGB um ein Vergehen (§§ 12 Abs. 2, 23 Abs. 1 StGB) handelt, ist der Versuch mangels ausdrücklicher Bestimmung nicht strafbar. Bei den Tatbestandsalternativen der unrichtigen Berichterstattung und des Verschweigens erheblicher Umstände im Prüfungsbericht ist die Tat vollendet, wenn der Bericht dem gesetzlichen Adressaten gem. § 321 Abs. 5 HGB zugega...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick zum nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 328a HGB-E

Rz. 1 Mit der im Dezember 2022 im Amtsblatt der EU veröffentlichten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurden der Anwenderkreis und die Anforderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung weiter ausgeweitet, der aber mit der Omnibus-Initiative der EU-Kommission v. 26.2.2025 wieder reduziert werden soll (§ 289b HGB Rz 20).[1] Die richtliniengemäße Umsetzung...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2 Angaben zu den bedeutsamen finanziellen Leistungsindikatoren (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 46 In die Analyse des Geschäftsverlaufs sind finanzielle Leistungsindikatoren einzubeziehen (zu nichtfinanziellen Leistungsindikatoren s. Rz 78 ff.). Unter finanziellen Leistungsindikatoren werden insbes. Kennzahlen verstanden, die Aufschluss über wesentliche finanzielle Entwicklungen des Konzerns geben. Hier sind neben Bilanz-, Ertrags- und Liquiditätskennzahlen auch we...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Grundsatz der Vollständigkeit

Rz. 21 Nach dem Grundsatz der Vollständigkeit ist umfassend, unter Ausschöpfung aller erreichbaren Erkenntnisquellen, über die wirtschaftliche Situation des Unt zu berichten. Dieser Grundsatz ist im Zusammenhang mit dem Grundsatz der Wesentlichkeit zu sehen (quantitative oder qualitative Bedeutung eines betrieblichen Sachverhalts). Für die Auswahl der berichtspflichtigen Sac...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Normenzusammenhang und Zweck

Rz. 4 § 322 HGB ist für alle gesetzlichen Abschlussprüfungen (Jahresabschlussprüfung, Konzernabschlussprüfung) anzuwenden. In den §§ 316–324a HGB sind die gesetzlichen Grundlagen für die Abschlussprüfung kodifiziert. Eine wichtige Ausnahme betreffen Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse, sog. Public Interest Entities (PIE). Für diese sind für nach dem...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.3.4 Negativbericht

Rz. 151 Die Pflicht zur Erstellung eines jährlichen Zahlungsberichts ist unabhängig vom tatsächlichen Vorliegen etwaiger Zahlungen. Sofern der Anwendungskreis tangiert wird, ist auch dann ein Zahlungsbericht aufzustellen, wenn im Berichtszeitraum keine berichtspflichtigen Zahlungen geleistet wurden. In diesem Fall ist im Zahlungsbericht gem. § 341t Abs. 1 HGB lediglich anzug...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Mit dem BilRUG wurde als Umsetzung der Vorgabe der Bilanz-RL (Art. 29 Abs. 1 RL 2013/34/EU i. V. m. Art. 20 RL 2013/34/EU) in § 315 HGB ein Abs. 5 angefügt, der mit dem CSR-RL-Umsetzungsgesetz ab dem Gj 2017 in einen neuen § 315d HGB verschoben wurde, der bestimmte MU zu einer Erklärung zur Unternehmensführung für den Konzern verpflichtet. Danach sind die in § 289a HGB ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.1 Reichweite

Rz. 47 Die in § 323 Abs. 1 Satz 1 HGB dem Abschlussprüfer auferlegte Verschwiegenheitspflicht ist ein zentraler Eckpfeiler zum Schutz der geprüften Ges. (Rz 7). Sie ist daher umfassend und weit auszulegen und bezieht sich grds. auf alles, was der Abschlussprüfer (und die übrigen der Verschwiegenheitspflicht unterliegenden Personen vgl. Rz 21) i. R. d. Durchführung der Abschl...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.4.1 Einzubeziehende Unternehmen

Rz. 152 In einen etwaig zu erstellenden Konzernzahlungsbericht sind gem. § 341v Abs. 3 Satz 1 Halbs. 1 HGB das MU und zunächst alle TU einzubeziehen, wobei deren Sitz nicht von Bedeutung ist. Allerdings nimmt § 341v Abs. 4 Satz 1 HGB TU jenseits eines der beiden Industriezweige wieder von einer Einbeziehung aus. Auch die Befreiungswirkungen des Konzernabschlusses werden tw. ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.3 Freiwillige Angaben

Rz. 39 Der verkürzte Konzernanhang i. R. d. unterjährigen Berichterstattung gem. § 115 WpHG i. V. m. § 114 WpHG von MU, die als Inlandsemittenten Aktien oder Schuldtitel i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1 WpHG begeben, muss grds. den gleichen Rechnungslegungsgrundsätzen genügen wie der Jahresabschluss. Rz. 40 Aufgrund der verkürzten Bilanz und GuV mit den wesentlichen Gliederungsposi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4 Zweigniederlassungsbericht (Abs. 2 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 96 Im Lagebericht sind Angaben zu den in- und ausländischen Zweigniederlassungen der Ges. zu machen. Als Zweigniederlassung angesehen wird "ein auf Dauer angelegter, räumlich und organisatorisch von der Hauptniederlassung getrennter Unternehmensteil ohne eigene Rechtspersönlichkeit, der im Außenverhältnis selbstständig handelt und im Innenverhältnis weisungsgebunden ist....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 321 HGB ist eine für alle nach HGB prüfungspflichtigen Ges. (große und mittelgroße KapG, KapCoGes) zu beachtende Vorschrift. Eigentlich "Betroffener" der Regelung ist aber nicht der Bilanzierende, sondern dessen Abschlussprüfer. Die Vorschrift regelt die Mindestinhalte für den Prüfungsbericht, die der Gesetzgeber dem gesetzlichen Abschlussprüfer auferlegt hat. Rz. 2 D...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Voraussetzungen für die Nichtaufnahme (Abs. 1)

Rz. 2 Ges. können nach dem Wortlaut von § 289e Abs. 1 HGB in eng begrenzten Ausnahmefällen von der Berichterstattung über künftige Entwicklungen oder Belange, über die Verhandlungen geführt werden, absehen. Dafür muss einerseits nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung des Vorstands ansonsten der Ges. ein erheblicher Nachteil oder, angelehnt an den Wortlaut der CSR-RL, d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8.4 Unternehmen von öffentlichem Interesse

Rz. 42 Straferhöhend wirkt sich aus, soweit der Täter einen inhaltlich unrichtigen Bestätigungsvermerk (Rz 26) zu dem Jahresabschluss oder dem Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a HGB oder zu dem Konzernabschluss einer KapG, die ein Unt von öffentlichem Interesse nach § 316a Satz 2 HGB ist, erteilt. Nicht unter diese Qualifikation fallen die beiden weiteren Tatbestandsalternat...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Wahrheit

Rz. 33 Der Grundsatz der Wahrheit des Prüfungsberichts erfordert, dass der Inhalt des Prüfungsberichts den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen muss. Der Abschlussprüfer hat im Prüfungsbericht darzustellen, wenn er sich im Zuge einer eigenverantwortlichen Verwertung auf die Ergebnisse anderer Abschlussprüfer (z. B. durchgeführte Abschlussprüfungen von Tochtergesellschafte...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Übersicht

Rz. 1 Der § 289a HGB a. F. war 2009 im Zuge des BilMoG in das Handelsrecht aufgenommen worden und enthielt bis zum CSR-RL-Umsetzungsgesetz[1] die Erklärung zur Unternehmensführung. Diese wurde in den § 289f HGB verschoben. § 289a HGB n. F. nahm aus den Vorschriften zum Lagebericht ausgegliederte Inhalte auf, und zwar in Abs. 1 die übernahmerelevanten Angaben des früheren § 2...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6 Unparteilichkeit

Rz. 41 Der Grundsatz der Unparteilichkeit wird in § 323 Abs. 1 HGB, § 43 Abs. 1 Satz 2 WPO sowie in § 28 BS WP/vBP explizit betont. Er verlangt, dass der Abschlussprüfer alle getroffenen Feststellungen unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen sachlich und unvoreingenommen darzulegen hat und verpflichtet ihn damit zu einer objektiven Berichterstattung.[1] Zum Grund...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8.1 Veränderung des Kapitalanteils ohne Änderung des Status als Tochterunternehmen

Rz. 188 Kapitalerhöhungen beim TU sind für den Fall, dass alle Gesellschafter in gleicher Höhe beteiligt sind und es somit nicht zu einer Verschiebung der Eigentumsverhältnisse kommt, für die Kapitalkonsolidierung unerheblich (DRS 23.166). Es ist lediglich darauf zu achten, dass der Buchwert der Beteiligung am TU in der Bilanz des MU in gleicher Höhe steigt wie das anteilig...mehr

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Controlling im Verein / 3 Weitere Anforderungen an einen Controller im Verein

Neben den klassischen Aufgaben, die sich aus den Funktionen des Controllings ableiten lassen, sind vom Controller in der Regel weitere Tätigkeiten auszuführen. Diese sind zwar von Verein zu Verein unterschiedlich, jedoch zeichnen sich Aufgabenfelder ab: Pflege und Weiterentwicklung des Controlling-Systems (Optimierung) Einführen von Managementsystemen zur Unterstützung des Con...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Anwendbare Vorschriften (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 Abs. 1 Satz 1 bestimmt, dass die für den Jahresabschluss geltenden Prüfungsvorschriften auch auf den IFRS-Einzelabschluss anzuwenden sind. Anwendbar für den IFRS-Einzelabschluss sind somit folgende Vorschriften des HGB:mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.3 Erteilen eines unrichtigen Bestätigungsvermerks

Rz. 26 Der notwendige Inhalt des Bestätigungsvermerks ergibt sich aus § 322 Abs. 1 bis 3 und 6 HGB. Ein in dieser Form erteilter Bestätigungsvermerk ist dann unrichtig, wenn er nach dem Ergebnis der Abschlussprüfung nicht mit diesem Inhalt hätte abgegeben werden dürfen, sondern vielmehr eine Einschränkung des Bestätigungsvermerks oder gar dessen Versagung hätte erfolgen müss...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.2.4 Befreiung von der Zahlungsberichterstattung

Rz. 134 Gem. § 341s Abs. 2 HGB entfällt die Erstellungspflicht, sofern eine Einbeziehung in einen Konzernzahlungsbericht unter den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats erfolgt. In diesem Fall hat die KapG im Anhang anzugeben, bei welchem Unternehmen sie einbezogen und wo dieser Zahlungsbericht erhältlich ist. Gleiches gilt nach § 341s Abs. 3 HGB bei der Erstellung und Off...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 Unt aus Drittstaaten, die in einem hohen Umfang im Hoheitsgebiet der Europäischen Union wirtschaften, sollen zukünftig zur Bereitstellung von Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtet werden. Die Einführung der Berichtspflicht für bestimmte Unt mit Sitz in einem Drittstaat erfolgt i. R. d. Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), welche bereit...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.2.5.1 Bei Industriezugehörigkeit des Mutterunternehmens

Rz. 135 Nach § 341v Abs. 1 Satz 1 HGB i. V. m. § 341q HGB haben MU mit Sitz im Inland aus der mineralgewinnenden Industrie und der Industrie des Abbaus von Holz in Primärwäldern jährlich einen Konzernzahlungsbericht zu erstellen. Die Pflicht zur Konzernzahlungsberichterstattung ist mit der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verknüpft. Insofern ist auf die Beherr...mehr