Fachbeiträge & Kommentare zu Berichterstattung

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 5 Einfluss des EU-Omnibus-Pakets auf den ESRS S2

Mit dem EU-Omnibus-Paket strebt die Europäische Kommission eine praxisnähere und besser verzahnte Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung an. Ein zentraler Hebel ist die Überarbeitung der ESRS. Auch wenn das EU-Omnibus-Paket insgesamt auf Entlastung ausgerichtet ist, bleibt die Relevanz des ESRS S2 ungebrochen, gerade im Zusammenspiel mit dem deutschen LkSG und der EU...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundlagen und Definitionen

Rz. 940 [Autor/Zitation] Die zur Erzeugung der Aussagen über das Risikofrüherkennungssystem erforderliche Messung hat anhand geeigneter Kriterien zu erfolgen (vgl. auch Rz. 128). Weder in § 91 Abs. 2 AktG noch in Abs. 4 werden solche Kriterien, dh. die Anforderungen an die Ausgestaltung des Risikofrüherkennungssystems, genannt. Rz. 941 [Autor/Zitation] International anerkannte ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Durchführung

Rz. 965 [Autor/Zitation] Eine Organisation identifiziert und bewertet Risiken, die die Fähigkeit der Organisation, ihre Strategie und ihre Organisationsziele zu erreichen, beeinflussen. Sie priorisiert Risiken im Hinblick auf ihren Schweregrad und berücksichtigt dabei ihren Risikoappetit. Die Organisation wählt Reaktionen auf beurteilte Risiken aus und überwacht die Umsetzung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Allgemeinverständliche und problemorientierte Darstellung (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 184 [Autor/Zitation] Die Beurteilung des Prüfungsergebnisses soll nach § 322 Abs. 2 Satz 2 "allgemeinverständlich und problemorientiert … erfolgen" und dabei soll auch der Umstand berücksichtigt werden, "dass die gesetzlichen Vertreter den Abschluss zu verantworten haben". Obwohl sich diese Bestimmung ihrem Wortlaut nach nur auf die Beurteilung des Prüfungsergebnisses bez...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Bedeutung des Widerrufs und weiteres Verfahren

Rz. 662 [Autor/Zitation] Das betroffene Unternehmen bzw. der betroffene Konzern darf den widerrufenen Bestätigungsvermerk ebenso wie den Prüfungsbericht nicht mehr verwenden und der jeweilige Abschlussprüfer ist diesen gegenüber für den widerrufenen Bestätigungsvermerk nicht weiter haftbar. Rz. 663 [Autor/Zitation] Die Rechtsgültigkeit eines bereits festgestellten oder gebillig...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Versicherungspflichten

Rz. 18 [Autor/Zitation] Tatobjekt ist die abzugebende Versicherung. Die Versicherung iSd. § 264 Abs. 3, § 89 Abs. 1 Satz 5 ist obligatorischer Teil des Jahres- und Halbjahresfinanzberichts (§ 114 Abs. 2 Nr. 3, § 115 Abs. 2 Nr. 3 WpHG). Entgegen der literarischen Bezeichnung handelt es sich bei § 331a nicht um ein Eidesdelikt. Vielmehr ist die Norm parallel zu § 153 StGB einzuo...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 8 [Autor/Zitation] Für die Unternehmen im Anwendungsbereich des PublG ist § 6 PublG Pendant zu § 316 HGB , der die Pflichtprüfung für KapGes. und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften normiert; zu Einzelheiten vgl. § 316 HGB Rz. 1 ff. Verweise in § 6 Abs. 1 PublG auf § 316 Abs. 3 sowie § 317 ff. HGB stellen den vom Gesetzgeber gewollten anforderungsbezogenen Gl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Darstellungs- und Formulierungsbeispiel zur Prüfung nach § 317 Abs. 3a

Rz. 444 [Autor/Zitation] Das folgende Darstellungs- und Formulierungsbeispiel fasst die Anforderungen an die Berichterstattung zur ESEF-Prüfung zusammen und dient zugleich dazu, sie im Zusammenhang zu verdeutlichen; zugrunde liegt dem Beispiel die Prüfung der Wiedergaben des Konzernabschlusses zum 31.12.01 und des Konzernlageberichts für das GJ 01 der im Inland börsennotierte...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Gesetzliche Einschränkungen

Rz. 74 [Autor/Zitation] Die Stellungnahme des Abschlussprüfers zur Beurteilung der Lage des Unternehmens durch die gesetzlichen Vertreter setzt grds. einen Lagebericht voraus, in dem die gesetzlichen Vertreter eine solche Beurteilung abgegeben haben. Darüber hinaus ist die Stellungnahme nach dem Gesetzeswortlaut nur erforderlich, soweit die geprüften Unterlagen und der Lagebe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Voraussetzungen für die Berichtspflicht

Rz. 83 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht nach Abs. 1 Satz 3 ist zunächst an die Voraussetzung geknüpft, dass der Abschlussprüfer die möglicherweise berichtspflichtigen Tatsachen "bei Durchführung der Prüfung" festgestellt hat. Hierbei ist zu bedenken, dass die Jahresabschlussprüfung problemorientiert anzulegen ist. Mithin sind alle Feststellungen im Prüfungsbericht zu verw...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Methoden zur verlustfreien Bewertung

Rz. 166 [Autor/Zitation] Instituten stehen mit der GuV-orientierten und der barwertigen Methode zwei anerkannte und gleichwertige Methoden zur Ermittlung der Drohverlustrückstellung zur Verfügung (vgl. IDW RS BFA 3 nF Rz. 34). Rz. 167 [Autor/Zitation] In der GuV-orientierten Methode ist eine Drohverlustrückstellung dann zu bilden, wenn die diskontierten Periodenergebnisbeiträge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Prüfungsvorschriften der APrVO

Rz. 30 [Autor/Zitation] § 316a Satz 1 normiert das Verhältnis zwischen den Prüfungsnormen des HGB und der APrVO (VO (EU) 537/2014) wie folgt: "Auf die Abschlussprüfung bei Kapitalgesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse sind, sind die Vorschriften dieses Unterabschnitts nur insoweit anzuwenden, als nicht die Verordnung (EU) Nr. 537/2014 … anzuwenden ist" (§ 3...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Unrichtiges Berichten

Rz. 132 [Autor/Zitation] Die erste Tatbestandsvariante nennt das unrichtige Berichten über das Ergebnis einer Abschlussprüfung. Problematisch ist die Verwendung des Begriffs "das Ergebnis". Eine Abschlussprüfung hat mehrere Ziele und Berichtsgegenstände. Das Ergebnis einer Prüfung wird hingegen in einem Bestätigungsvermerk zusammengefasst. Der bewusst unrichtig abgegebene Bes...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften

Rz. 87 [Autor/Zitation] Zu den berichtspflichtigen Tatbeständen gehören zunächst Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, wozu nach der Gesetzesbegründung auch die GoB zählen (vgl. Begr.RegE, BR-Drucks. 872/97, 76). Rz. 88 [Autor/Zitation] § 321 verwendet die Begriffe "Unrichtigkeiten" und "Verstöße", ohne sie zu definieren. Eine Unterscheidung danach, ob di...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Anwendung allgemeiner Grundsätze

Rz. 678 [Autor/Zitation] Aus einem wirtschaftlich sehr unsicheren Umfeld (mit stark steigender Inflation und Zinsen, hohen Energiekosten, gestörten Lieferketten ua.), pandemischen Situationen wie in der jüngeren Vergangenheit der Coronavirus-Pandemie (mit zeitweiligen Lockdown-Maßnahmen, Reise- und Kontaktbeschränkungen sowie Schließung von Häfen, Flughäfen ua.) oder kriegeri...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Lebensversicherung

Rz. 15 [Autor/Zitation] Seit dem Wegfall der Vorabgenehmigung der technischen Berechnungsgrundlagen durch die Aufsichtsbehörde mit der Änderung des VAG infolge des Inkrafttretens des Dritten Durchführungsgesetz/EWG zum VAG im Jahr 1994 wird der Bestand der LVU eingeteilt in Alt- und Neubestand. Rz. 16 [Autor/Zitation] Der Altbestand umfasst die vor dem 29.7.1994 abgeschlossenen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Besonderheiten bei Genossenschaften und Sparkassen

Rz. 36 [Autor/Zitation] Genossenschaften und Sparkassen unterliegen nicht per se den Vorschriften der §§ 316 bis 324a. Zudem können die Mitgliedstaaten, auf Art. 2 Abs. 3 und 4 APrVO gestützt, die Abschlussprüfung bei Genossenschaften und Sparkassen von der Anwendung der APrVO insgesamt oder einzelner Bestimmungen daraus ausnehmen; das soll die "Fortexistenz des etablierten S...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (a) Unabhängigkeit des Abschlussprüfers

Rz. 314 [Autor/Zitation] Die Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers zählt zu den beiden bereits durch das BilMoG eingeführten (Rz. 295) ausdrücklich hervorgehobenen Kernaufgaben des Prüfungsausschusses im Rahmen der Überwachung der Abschlussprüfung. Mit der Neufassung von § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG durch das CSRD-UmsG-E (Rz. 59) wird ggf. auch die Befassung mit der...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Angaben im Anhang und im Lagebericht

Rz. 94 [Autor/Zitation] Im Rahmen der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben die Versicherungsunternehmen darauf hinzuweisen, wenn Wertpapiere der dauernden Vermögensanlage gewidmet wurden. Falls dies der Fall ist, ist im Anhang darüber zu berichten, ob bei Wertminderungen, die voraussichtlich nur vorübergehend sind, Abschreibungen vorgenommen wurden. Rz....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Offenlegungsfrist

Rz. 8 [Autor/Zitation] Aufgrund des Verweises auf § 325 Abs. 1a hat die elektronische Übermittlung der offenzulegenden Unterlagen spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag des Geschäftsjahres, auf das sie sich beziehen, zu erfolgen. Die Offenlegungsfrist beginnt mit diesem Abschlussstichtag. Zur Wahrung der Frist ist gem. § 325 Abs. 4 Satz 2 der Zeitpunkt der Übermittlun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Spende

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Spenden sind freiwillige, unentgeltliche Zuwendungen zur Förderung bestimmter begünstigter Zwecke iSv § 10b Abs 1 EStG. Sie sind als BA abzugsfähig, wenn sie betrieblich bzw beruflich veranlasst sind und private Motive damit ausgeschlossen werden. Zu den BA gehören daher auch Sponsoringaufwendungen eines Freiberuflers zur Förderung von Persone...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Prüfungsrisikoorientierter Ansatz

Rz. 110 [Autor/Zitation] Den Prüfungsstandards des IAASB und des IDW (vgl. Rz. 103) liegt der (prüfungs-)risikoorientierte Prüfungsansatz zugrunde. Dieser beruht auf der Erkenntnis, dass die Erteilung eines Bestätigungsvermerks durch den Abschlussprüfer immer mit dem Risiko eines Fehlurteils behaftet ist (Prüfungsrisiko). Das Fehlurteil kann entweder darin bestehen, dass der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen

Rz. 1020 [Autor/Zitation] Eine Vielzahl der Informationen, die der Abschlussprüfer für die Prüfung des JA und des Lageberichts benötigt, dient auch als Grundlage für die Prüfung nach Abs. 4. Die Prüfung nach Abs. 4 wird deshalb zweckmäßigerweise in die entsprechenden Phasen der Abschlussprüfung einbezogen. Rz. 1021 [Autor/Zitation] Im Rahmen der Prüfungsplanung, bei der sich de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 46 [Autor/Zitation] Ein Bestätigungsvermerk ist nach den Vorgaben des § 322 bei allen Abschlussprüfungen nach oder entsprechend § 316 zu erteilen (vgl. auch § 316 Rz. 25 und Rz. 83). Demzufolge sind die Geltungsbereiche beider Vorschriften im Wesentlichen deckungsgleich. Seinem Wortlaut nach sind die in § 322 für den Bestätigungsvermerk normierten Regelungen im Gleichklang...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Voraussetzungen für die Erteilung eines Bestätigungsvermerks und inhaltliche Besonderheiten

Rz. 700 [Autor/Zitation] Wird die Rechnungslegung zB der Einzelkaufleute oder der Personenhandelsgesellschaften, die mit ihrer Rechnungslegung nicht unter die im PublG normierte Prüfungspflicht fallen, oder der nicht prüfungspflichtigen kleinen KapGes. (einschließlich Kleinstkapitalgesellschaft) freiwillig geprüft und soll das Ergebnis der Prüfung in einem Bestätigungsvermerk...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Regelungsgehalt, Bedeutung und Reichweite der Vorschrift

Rz. 345 [Autor/Zitation] Nach § 322 Abs. 3 Satz 2 kann ein Abschlussprüfer in den Bestätigungsvermerk "zusätzlich einen Hinweis auf Umstände aufnehmen, auf die er in besonderer Weise aufmerksam macht, ohne den Bestätigungsvermerk einzuschränken". Obwohl die Vorschrift in Abs. 3 zur Regelung des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks normiert ist, kann ein solcher Hinweis zusä...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Änderungen durch das ESEF-UG, das FISG und das EStOffRLUG

Rz. 98 [Autor/Zitation] Mit dem auch sog. ESEF-UG wurde § 322 Abs. 1 um einen neuen Satz 4 erweitert. Hintergrund ist die damit gleichzeitig in § 317 Abs. 3a eingeführte Pflicht zur Prüfung der von "Emittenten" für die Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergabe des geprüften Abschlusses und Lageberichts (vgl. § 316 Rz. 37) mit gesonderter Berichterstattung dazu im Bestä...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Erklärungen und Beurteilungen (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 251 [Autor/Zitation] Sind nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung keine Einwendungen zu erheben, müssen Abschlussprüfer den Bestätigungsvermerk ohne Einschränkungen erteilen; darauf hat das geprüfte Unternehmen einen ggf. einklagbaren Rechtsanspruch (vgl. Rz. 615 ff.). In Bezug auf den geprüften Abschluss (Jahres-, Konzern- oder IFRS-Einzelabschluss) erklären Abschlus...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 9 [Autor/Zitation] § 324a wurde mit dem BilReG (Bilanzrechtsreformgesetz v. 4.12.2004, BGBl. I 2004, 3166) in das HGB aufgenommen. Seitdem haben sich Regelungsgehalt und Wortlaut der Vorschrift nicht verändert. Das liegt nicht zuletzt auch daran, dass die Vorschrift, die bei der Prüfung des Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a anzuwendenden HGB-Prüfungsnormen nicht expliz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 28 [Autor/Zitation] § 316 bildet die Grund- und zugleich Kernnorm für die gesetzliche Abschlussprüfungspflicht. Ist die Vorschrift anzuwenden, gilt das automatisch und obligatorisch, jeweils soweit dem Fall nach einschlägig, auch für die weiteren handelsrechtlichen Vorschriften für die Abschlussprüfung (§§ 317–324a). Darin sind Regelungen normiert zu Gegenstand und Umfang...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Stand: 06/02 – 07/2025 Hinweis: Aufhebung der Sonderregelung zum 01.01.2026 Seit dem Jahr 2004 können Unternehmer im Inland sogenannte Umsatzsteuerlager betreiben. Darin können bestimmte Waren umsatzsteuerfrei gehandelt werden. Die Ware wird dabei nicht bewegt. Wird die Ware aus dem Umsatzsteuerlager entnommen (Auslagerung), fällt Umsatzsteuer an. Mit dem Jahressteuerge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ergänzung des Bestätigungsvermerks (Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2)

Rz. 127 [Autor/Zitation] Nach Durchführung der Nachtragsprüfung ist der (bereits erteilte und weiterhin wirksame) Bestätigungsvermerk entsprechend zu ergänzen. Mit dieser Regelung soll praktischen Bedürfnissen entsprochen werden (vgl. BT-Drucks. 10/317, 95 dort zu § 275 HGB-E). Diesen Gesichtspunkt gilt es bei der Auslegung zu beachten. Die Vorschrift beschränkt sich darauf zu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Abschlussprüfer

Rz. 19 [Autor/Zitation] Abschlussprüfer ist der WP, welcher mit der betreffenden Abschlussprüfung befasst ist. Prüfungsgesellschaften, die Abschlussprüfer sind, handeln zwar grds. durch deren gesetzliche Vertreter, jedoch können diese gesetzlichen Vertreter nur Täter sein, wenn sie auch mit der betreffenden Prüfung persönlich befasst sind (Baumbach/Hueck, GmbHG). Dies ergibt ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Gegenstand und Maßstäbe der Überwachung

Rz. 229 [Autor/Zitation] § 107 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AktG-E setzt in knappen Worten Art. 39 Abs. 6 Buchst. b APrRL 2006/43/EG idF CSRD (EU) 2022/2464 um. Nach dieser gemeinschaftsrechtlichen Vorgabe gehört es (künftig) zu den Aufgaben des (regulären) Prüfungsausschusses, den Rechnungslegungsprozess und ggf. den Nachhaltigkeitsberichterstattungsprozess, einschließlich des Prozes...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Prüfungsurteile

Rz. 150 [Autor/Zitation] Unter dem Begriff des Prüfungsumfangs (vgl. Rz. 10) versteht man die Prüfungshandlungen, die ein Prüfer im Einzelfall für notwendig erachtet, um die Ziele der Prüfung zu erreichen. Das Ziel einer Prüfung ist es im Allgemeinen, das Vertrauen von Zielpersonen zum Prüfungsgegenstand zu erhöhen, indem der Prüfer ein oder mehrere Prüfungsurteile über den P...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Birck/Meyer, Die Bankbilanz, 3. Aufl. 1976-1989; Böcking, Bilanzrechtstheorie und Verzinslichkeit, 1988; Fey/Mujkanovic, Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Finanzanlagevermögen, WPg. 2003, 213; Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute, 2. Aufl. 2004; Böcking/Torabian, Risikomanagement und Bilanzierung von Finanzinstrumenten in Schäfer Risikomanagement und kapital...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 177 [Autor/Zitation] Grundsätzlich gelten die Vorgaben der APrVO gem. Art. 44 APrVO ab dem 17.6.2016. Sie sind demnach auf alle GJ und Prüfungen anzuwenden, die nach diesem Tag beginnen (European Commission, https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/questions-answers-03092014_en.pdf). Rz. 178 [Autor/Zitation] Soweit sich die Regelungen auf geprüfte Unternehmen beziehen,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Uneingeschränktes Prüfungsurteil

Rz. 395 [Autor/Zitation] Aufgrund ihrer bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse müssen sich Abschlussprüfer zum geprüften Lage- bzw. Konzernlagebericht ein Urteil in Bezug auf die nach § 322 Abs. 6 Satz 1 abzugebenden Erklärungen (vgl. Rz. 376 f.) bilden. Sind gegen die Inhalte und Aussagen im geprüften Lage- bzw. Konzernlageberichts keine Einwendungen zu erheben und konnten d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Beschreibung des Gegenstands der Prüfung (Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 und Satz 3)

Rz. 122 [Autor/Zitation] § 322 Abs. 1 Satz 2 und 3 verlangt, den Gegenstand der Prüfung zu beschreiben. Weitere Konkretisierungen dazu enthalten beide Vorschriften nicht. Insbesondere bleibt damit offen, welche Angaben im Einzelnen die Beschreibung des Prüfungsgegenstands umfassen soll. Nach dem Gesamtzusammenhang der handelsrechtlichen Prüfungsvorschriften lassen sich aus § ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Darstellungen zum Konzernabschluss

Rz. 244 [Autor/Zitation] Im Konzernprüfungsbericht ist ferner darzustellen, ob der KA den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung des MU entspricht (Abs. 2 Satz 1; vgl. hierzu auch die entsprechenden Ausführungen zum Bericht über die Jahresabschlussprüfung unter Rz. 119 ff.). Rz. 245 [Autor/Zitation] Im Rahmen seiner...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Einwendungen (Abs. 4 Satz 1) oder Prüfungshemmnisse

Rz. 276 [Autor/Zitation] Sind von Abschlussprüfern gegen den von ihnen geprüften Abschluss (Jahres-, Konzern- oder IFRS-Einzelabschluss) Einwendungen zu erheben, müssen sie den Bestätigungsvermerk gem. § 322 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 einschränken oder gem. § 322 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 versagen. Die Abgrenzung zwischen Einschränkung und Versagung lässt sich nicht trennscharf ziehen, si...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Anzeige-, Erläuterungs- und Mitteilungspflichten des Abschlussprüfers

Rz. 31 [Autor/Zitation] Die Kommunikation des Abschlussprüfers mit den Adressaten der Abschlussprüfung von Instituten geht über die Erstellung des Prüfungsberichts hinaus. Die nicht institutsspezifische Kommunikation ist in der sog. Redepflicht des § 321 Abs. 1 Satz 3 geregelt und wird durch die "Grundsätze für die Kommunikation mit den für die Überwachung Verantwortlichen" (...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Begriffsklärung und -abgrenzung

Rz. 905 [Autor/Zitation] Bei einem Prüfungsgegenstand handelt es sich um Informationen, die durch die Anwendung von Kriterien auf einen zugrunde liegenden Sachverhalt entstehen (vgl. Rz. 121). Diese Informationen werden daher auch als Sachverhaltsinformationen bezeichnet. Nach § 91 Abs. 2 AktG hat der Vorstand einer Aktiengesellschaft geeignete Maßnahmen zu treffen, insbes. e...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Einbindung von Sachverständigen

Rz. 420 [Autor/Zitation] Mit der Einbindung von Sachverständigen (englisch: experts) können auf wirksame und wirtschaftliche Weise Risiken wesentlicher falscher Darstellungen in bestimmten komplexen Sachverhalten identifiziert werden. Über die in Rz. 410 angesprochenen geschätzten Werte hinaus können solche Sachverhalte bspw. die Bewertung von Finanzinstrumenten, Fragen im Zu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Beispiele aus der Abschlussprüfungspraxis

Rz. 421 [Autor/Zitation] Beispiele für Einschränkungen des Prüfungsurteils zum Lage- bzw. Konzernlagebericht, weil dieser nicht in allen wesentlichen Belangen den für seine Aufstellung geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht bzw. nicht insgesamt ein zutreffendes Bild der Lage des jeweiligen Unternehmens oder Konzerns vermittelt (vgl. IDW PS 350 nF Rz. A111 f.; IDW PS 4...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Kriterien für die Messung oder Beurteilung

Rz. 200 [Autor/Zitation] Nach § 325 Abs. 2a Satz 2 hat ein Unternehmen, das vom Wahlrecht nach § 325 Abs. 2a Satz 1 Gebrauch macht, die dort genannten internationalen Rechnungslegungsstandards vollständig zu befolgen (vgl. § 325 Rz. 148 ff.). Nach § 325 Abs. 2a Satz 3 sind auf einen solchen Abschluss auch folgende Vorschriften anzuwenden: § 243 Abs. 2 (Klarheit und Übersichtlic...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 51 [Autor/Zitation] § 321 stellt bestimmte Anforderungen an die Gliederung des Prüfungsberichts (vgl. auch Forster in FS Baetge, 935, 939 ff.; krit. IDW, FN 1997, 4, 10): In einem (ersten) Teil des Prüfungsberichts ist "vorweg" Stellung zur Beurteilung der Unternehmenslage durch die gesetzlichen Vertreter zu nehmen. Außerdem ist in diesem Teil des Prüfungsberichts die sog....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Darstellungen zur Konzernbuchführung

Rz. 235 [Autor/Zitation] Die Vorschriften zur Prüfungspflicht (§ 316 Abs. 2) sowie zu Gegenstand und Umfang der Prüfung (§ 317 Abs. 1) sprechen in Bezug auf die Konzernabschlussprüfung die "Buchführung" nicht an. Dies könnte den Schluss nahelegen, dass es für den Gesetzgeber eine "Konzernbuchführung" nicht gibt und sich der Begriff "Buchführung" in Abs. 2 Satz 1 dementspreche...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Darstellungen zu den Aufklärungs- und Nachweispflichten der gesetzlichen Vertreter

Rz. 250 [Autor/Zitation] Nach Abs. 2 Satz 6 ist im Konzernprüfungsbericht ferner darzustellen, ob die gesetzlichen Vertreter die verlangten Aufklärungen und Nachweise erbracht haben. Die entsprechenden Pflichten der gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens ergeben sich aus § 320 Abs. 3 Satz 1. Es dürfte jedoch keinem Zweifel unterliegen, dass in die Darstellung nach Abs....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Umfang von geschätzten Werten in der Rechnungslegung

Rz. 410 [Autor/Zitation] Geschätzte Werte können mitunter eine hohe Bedeutung für JA und Konzernabschlüsse haben. Hierbei können einzelne in die Schätzung eingehende Größen eine erhebliche Hebelwirkung entfalten (bspw. Zinssätze für die Diskontierung künftiger Zahlungsmittelzu- oder -abflüsse). Schätzungen sind insbes. bei Sachverhalten vorzunehmen, bei denen die bewertungsre...mehr