Fachbeiträge & Kommentare zu Berichterstattung

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Veränderungen in den rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen

Rz. 60 [Autor/Zitation] Die Berichterstattung über Veränderungen in den rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen gehört grds. nicht zum gesetzlichen Pflichtinhalt des Prüfungsberichts. Gleichwohl entspricht sie langjähriger Berufsübung (vgl. Warneke, WPg 1960, 201, 204) und vermittelt den Berichtsempfängern häufig wertvolle Informationen. Insbesondere bei Gesellschaften...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Forster, Neue Pflichten des Abschlußprüfers nach dem Aktiengesetz von 1965, WPg 1965, 585; Forster, Die durch § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes erweiterte Abschlußprüfung, WPg 1975, 393; Baetge, Früherkennung negativer Entwicklungen der zu prüfenden Unternehmung mit Hilfe von Kennzahlen, WPg 1980, 651; Forster, Abschlußprüfer und Abschlußprüfung im Wandel – Auswirkungen d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 43 [Autor/Zitation] Aufgrund des Charakters als Blankettvorschrift ergibt sich der Geltungsbereich nicht aus der Vorschrift selbst. Der Geltungsbereich ist durch die Klammerzusätze (§ 321) und (§ 322) auf die dort niedergelegten Regelungen zum Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk definiert. Ein Blankett ist eine Norm, die den Verstoß gegen andere Normen unter Strafe st...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Angaben im Prüfungsbericht

Rz. 84 [Autor/Zitation] Die Inhalte des Prüfungsberichts sind in § 321 festgelegt. Nur ein unrichtiges Berichten bzw. ein Weglassen der in § 321 festgelegten Berichtspflichten kann den Tatbestand erfüllen. Darüber hinaus vereinbarte Berichtsteile, also solche, die ohne eine gesetzliche Berichtspflicht zwischen Abschlussprüfer und geprüftem Unternehmen vereinbart werden bzw. a...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Unrichtige Wiedergabe im Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung bzw. im gesonderten nichtfinanziellen Bericht sowie in der Erklärung zur Unternehmensführung

Rz. 122 [Autor/Zitation] Alle KapGes. und KapCoGes., die keine kleinen KapGes. nach § 264 Abs. 1 sind, haben neben dem JA einen Lagebericht zu erstellen und offenzulegen (zu weiteren verpflichteten Unternehmen vgl. Kleindieck in BeckOGK HGB, § 289 Rz. 19 ff. [6/2022]). Der Zweck des Lageberichts sollte nicht – wie verbreitet in der Literatur zu lesen – vornehmlich als Ergänzu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Leichtfertigkeit (Abs. 3)

Rz. 229 [Autor/Zitation] Tatbestand des § 332 war bislang ausschließlich das bewusste, unrichtige Berichten, das bewusste Schweigen oder das bewusste Abgeben eines unrichtigen Bestätigungsvermerks. Rz. 230 [Autor/Zitation] Durch das FISG wurde § 332 Abs. 3 ergänzt. Damit wird auch das leichtfertige Abgeben eines unrichtigen Bestätigungsvermerks bei PIE unter Strafe gestellt. Di...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Fachqualifikation: Begriff Rechnungsleger

Rz. 52 [Autor/Zitation] Die Vorstellung der Legislative über die fachliche Kompetenz der "Rechnungsleger" ergibt sich aus der Gesetzesbegründung: "Rechnungsleger sind dabei alle Personen, die als Diplom-Kaufmann bzw. Kauffrau, Diplom-Volkswirt oder mit entsprechender Qualifikation die Handelsbücher oder die sonstigen in § 257 Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten Unterlagen für Kapitalge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 40 [Autor/Zitation] Durch die Vierte Richtlinie des Rates v. 25.7.1978 aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen (RL 78/660/EWG – Jahresabschluss-Richtlinie oder 4. EG-Richtlinie; ABl. EG 1978 Nr. L 222, 11) wurde in Art. 51 die Pflicht geregelt, dass bestimmte Gesellschaften ihren Jahre...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 298 [Autor/Zitation] Ist eine Gebietskörperschaft unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Anteile an einem Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts beteiligt, so kann sie nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG verlangen, dass der Abschlussprüfer die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung prüft und darüber hinaus in seinem Prüfungsbericht zu bestimmten Punkte...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Weitere Prüfungsgegenstände

Rz. 28 [Autor/Zitation] Besonderheiten ergeben sich auch in Bezug auf weitere Aspekte des Prüfungsgegenstands nach § 324a. Sofern das den nach § 325 Abs. 2a für Offenlegungszwecke erstellende Unternehmen eine börsennotierte AG ist (zum Begriff vgl. auch § 316a Rz. 73), muss im Rahmen der Abschlussprüfung gem. § 317 Abs. 4 auch beurteilt werden, "ob der Vorstand die ihm nach § ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Zutreffende Darstellung der Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung (Abs. 6 Satz 2)

Rz. 392 [Autor/Zitation] Zur Vermittlung eines zutreffenden Bildes von der Lage des geprüften Unternehmens oder Konzerns, muss der Lage- bzw. Konzernlagebericht auch auf Chancen und Risiken bei dessen künftiger Entwicklung eingehen (so bereits BT-Drucks. 13/9712, 27 in Bezug auf die Risiken der künftigen Entwicklung, spätere Erweiterung auch auf Chancen, um die Entscheidungsn...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Mit § 332 soll die Ehrlichkeit des Abschlussprüfers einer gesetzlichen Abschlussprüfung gestärkt werden (Spatscheck/Wulf, DStR 2003, 173, 178). Geschütztes Rechtsgut ist das Vertrauen in die Ergebnisse der Arbeit eines Abschlussprüfers, dh. die Vollständigkeit und Richtigkeit von Bestätigungsvermerk und Prüfungsbericht (Mansdörfer in Heymann3, § 332 HGB...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Ziel des § 18 PublG ist es, den unehrlich berichtenden Abschlussprüfer zu bestrafen. Rz. 2 [Autor/Zitation] Die Berichterstattung eines Abschlussprüfers über die von ihm durchgeführte Abschlussprüfung soll den subjektiven Feststellungen des Abschlussprüfers entsprechen. Diese Berichterstattung erfolgt durch den Prüfungsbericht und durch den Bestätigungsve...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Prüfungspflicht

Rz. 67 [Autor/Zitation] Tatbestandsvoraussetzung ist das Vorliegen einer handelsrechtlichen Pflichtprüfung (Altenhain in HKMS3/4, § 332 HGB Rz. 2 [9/2024]; Grottel/Hoffmann in Beck BilKomm.14, § 332 HGB Rz. 2). Rz. 68 [Autor/Zitation] Unstrittig ist, dass gesetzliche JA und Konzernabschlussprüfungen nach § 316 in den Anwendungsbereich fallen. Rz. 69 [Autor/Zitation] Zu beachten i...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Veränderungen in den rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Konzerns

Rz. 268 [Autor/Zitation] Weiterhin kann es sinnvoll sein, die (wesentlichen) Veränderungen in den rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Konzerns ähnlich wie im Bericht über die Jahresabschlussprüfung darzustellen (vgl. die Ausführungen in Rz. 60 f., die hier entspr. gelten). Der Umfang der Berichterstattung hat sich an dem vernünftigerweise anzunehmenden Informat...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Anforderungen und Erläuterungen

Rz. 436 [Autor/Zitation] Nach § 317 Abs. 3a Satz 1 und 2 müssen KapGes., die als Inlandsemittent Wertpapiere iSd. § 2 Abs. 1 WpHG begeben und keine KapGes. iSd. § 327a sind, für Zwecke der Offenlegung eine Wiedergabe jeweils ihres JA und Lageberichts sowie ihres Konzernabschlusses und Konzernlageberichts entsprechend den Anforderungen des § 328 Abs. 1 erstellen und die Einhal...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Anforderungen und Erläuterungen

Rz. 563 [Autor/Zitation] Zur künftigen Ablösung der nichtfinanziellen Berichterstattung durch den Nachhaltigkeitsbericht vgl. Rz. 101 ff. Bei Unternehmen oder Konzernen, die zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet sind, prüfen Abschlussprüfer nach § 317 Abs. 2 Satz 4, ob die nichtfinanzielle Erklärung bzw. Konzernerklärung oder der gesonderte nichtfinanzielle Beri...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 2 Verpflichtete Unternehmen

Rz. 3 Die Erklärung zur Unternehmensführung müssen abgeben börsennotierte Aktiengesellschaften sowie Aktiengesellschaften, die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien zum Handel an einem organisierten Markt i. S. d.§ 2 Abs. 11 WpHG ausgegeben haben und deren Aktien mit Wissen der Gesellschaft[1] über ein multilaterales Handelssystem i. S. d. § 2 Abs. 8 Satz 1 Nr. 8 WpHG...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 14 [Autor/Zitation] Der Geltungsbereich des § 340k Abs. 1 hat sich vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen am Finanzmarkt und in Abhängigkeit von den steigenden Anforderungen seitens der Finanzaufsicht stetig weiterentwickelt und wird regelmäßig angepasst bzw. erweitert. So unterliegen seit der 6. KWG-Novelle im Jahre 1997 auch Finanzdienstleistungsinstitute iSd. § 1 ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Rechtlicher Charakter und Form des Konzernprüfungsberichts

Rz. 217 [Autor/Zitation] Über die Konzernabschlussprüfung ist grds. unabhängig von der Berichterstattung über den Einzelabschluss des MU selbständig zu berichten (vgl. IDW PS 450 Rz. 118). Zur gemeinsamen Berichterstattung im Fall der Zusammenfassung von Konzernanhang und Anhang bzw. Konzernlagebericht und Lagebericht des MU vgl. Rz. 225 ff. Rz. 218 [Autor/Zitation] Die Erstatt...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 5 Gliederungsvorschlag

Rz. 21 Die nachfolgende Tabelle stellt eine mögliche Gliederung für eine geschlossene Corporate Governance Berichterstattung im Rahmen der Erklärung zur Unternehmens- bzw. Konzernführung dar.[1] Die Inhalte zu den einzelnen Gliederungspunkten beruhen auf gesetzlichen Angabepflichten mit dem Stand des ARUG II, Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) sowie dem aktuellen Deut...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 16 [Autor/Zitation] Mit den Vorschriften zum § 340l hat der deutsche Gesetzgeber die Vorschriften von Art. 44 der EG-BBRL sowie Art. 2 bis 4 der EG-Zweigniederlassungs-Offenlegungs-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Bereits bei Abfassung der EG-BBRL wurde die Notwendigkeit erkannt, dass angesichts der Bedeutung der grenzüberschreitenden Tätigkeit von Kreditinstitute...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Inhalt einer Prüfung

Rz. 79 [Autor/Zitation] Gegenstand und Umfang einer Prüfung wird in § 317 bestimmt und in § 317 Abs. 4 bei börsennotierten Aktiengesellschaften gesetzlich erweitert. Rz. 80 [Autor/Zitation] § 317 Abs. 5 bestimmt, dass der Abschlussprüfer die internationalen Prüfungsstandards anzuwenden hat, in Abs. 6 wird dies um nationale Besonderheiten erweitert. Diese Regelungen betreffen da...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 78 [Autor/Zitation] Nach Abs. 1 Satz 3 hat der Abschlussprüfer die weitere Verpflichtung, über bei Durchführung der Prüfung festgestellte Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften sowie Tatsachen zu berichten, die den Bestand des geprüften Unternehmens gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können oder schwerwiegende Verstöße der gese...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Leichtfertigkeit

Rz. 40 [Autor/Zitation] Mit der Vorschrift des § 18 PublG soll die Unehrlichkeit des Abschlussprüfers und seiner Gehilfen bei der Berichterstattung eines PIE sanktioniert werden. Rz. 41 [Autor/Zitation] § 18 Abs. 2 Satz 2 PublG sieht eine Strafverschärfung für die vorsätzliche Erteilung eines unrichtigen Bestätigungsvermerks bei einem PIE vor. Rz. 42 [Autor/Zitation] § 18 Abs. 3 ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Darstellungs- und Formulierungsbeispiel

Rz. 565 [Autor/Zitation] Das folgende Darstellungs- und Formulierungsbeispiel fasst die Anforderungen an die ergänzende Berichterstattung im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk in Fällen der zeitlich nachgelagerten Prüfung des nichtfinanziellen Berichts bzw. Konzernberichts nach § 317 Abs. 2 Satz 5 zusammen und dient zugleich dazu, sie im Zusammenhang zu verdeutlichen; zugru...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Anforderungen und Erläuterungen

Rz. 330 [Autor/Zitation] Nach § 322 Abs. 2 Satz 3 müssen Abschlussprüfer im Bestätigungsvermerk auf Risiken, die den Fortbestand des geprüften Unternehmens oder eines Konzernunternehmens gefährden, gesondert eingehen. § 321 Abs. 1 Satz 3 enthält mit der Berichtspflicht im Prüfungsbericht "über bei Durchführung der Prüfung festgestellte … Tatsachen …, die den Bestand des geprü...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Vorabberichterstattung

Rz. 108 [Autor/Zitation] Ist besondere Eile geboten, so kann es angebracht sein, auf die Feststellungen bereits in einem Vorabbericht einzugehen (vgl. auch Weber, WPg 1993, 729, 739). Dieser Vorabbericht ist aufgrund seiner besonderen Bedeutung auch in den Prüfungsbericht aufzunehmen (zum Grundsatz der Berichtseinheitlichkeit vgl. Rz. 43 ff.; vgl. hierzu ferner IDW PS 450 Rz....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Weitere Berichtspflichten

Rz. 303 [Autor/Zitation] Des Weiteren sieht § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG vor, dass auf Verlangen der berechtigten Gebietskörperschaft folgende Punkte im Prüfungsbericht darzustellen sind: die Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage sowie die Liquidität und Rentabilität der Gesellschaft, verlustbringende Geschäfte und die Ursachen der Verluste, wenn diese Geschäfte und die Ursachen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / M. Rechtsfolgen von Verstößen gegen § 321

Rz. 308 [Autor/Zitation] Für das geprüfte Unternehmen können sich Folgewirkungen ergeben, wenn der Abschlussprüfer – entgegen seiner Pflicht keinen Prüfungsbericht erstattet oder wenn dieser so lücken- oder fehlerhaft ist, dass er die Zielsetzung der Berichterstattung in keiner Weise erfüllen kann. In diesem Fall ist nach bislang hM (vgl. WP Handbuch18, Kap. M Rz. 558; Justen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Auswirkungen auf Pflichten von Organmitgliedern, Wirtschaftsprüfern und der Bilanzkontrolle der BaFin.

Rz. 89 [Autor/Zitation] Da die DRS nach Möllers/Fekonja (ZGR 2012, 777, 797, 815) für die Gerichte eine Befassungs- und subsidiäre Befolgungspflicht begründen, muss ein Organmitglied, welches den DRS nicht folgen möchte, dies im Klagefall gegenüber dem Gericht ggf. begründen, etwa dadurch, dass die gewählte Abweichung von den DRS als ebenfalls GoB-konform betrachtet wird (aA ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Lagebericht

Rz. 188 [Autor/Zitation] Auf einen nach § 5 Abs. 2 aufzustellenden Lagebericht sind die Bestimmungen des § 289 HGB sinngemäß anzuwenden. Mangels Verweisung sind die §§ 289a–289f HGB (ergänzende rechtsformspezifische Vorgaben, Nichtfinanzielle Erklärung, Erklärung zur Unternehmensführung) für einen nach PublG aufzustellenden Lagebericht unbeachtlich. Rz. 189 [Autor/Zitation] Für...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Janis, Victims of Groupthink, 1972; Hüffer, Der Aufsichtsrat in der Publikumsgesellschaft, ZGR 1980, 320; Clemm, Abschlussprüfer und Aufsichtsrat, ZGR 1980, 455; Bleicher/Paul, Das amerikanische Board-Modell im Vergleich zur deutschen Vorstands-, Aufsichtsratsverfassung, DBW 1986, 263; Goerdeler, Das Audit Committee in den USA, ZGR 1987, 219; Lück, Audit Committee, ZfbF 1990...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 6 Fazit

Mit dem ESRS S2 rücken Einkaufsabteilungen stärker in den Fokus der unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie sind künftig gefordert, menschenrechtliche Risiken entlang der Wertschöpfungskette nicht nur zu identifizieren und zu bewerten, sondern auch systematisch zu dokumentieren und zu steuern. Der Standard verlangt eine systematische Verankerung sozialer Krit...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Personelle Reichweite der Verschwiegenheitspflicht

Rz. 46 [Autor/Zitation] Im Grundsatz besteht die Verschwiegenheitspflicht gegenüber allen Personen, die nicht mit der Abschlussprüfung befasst sind (IDW QS 1 Rz. 58; OLG München v. 21.4.2022 – 8 U 4257/21, BKR 2022, 646). Fraglich ist daher, gegenüber welchen Personen sie nicht besteht: Rz. 47 [Autor/Zitation] Zum Zwecke der Durchführung der Abschlussprüfung und aufgrund entspr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Berichtspflichten des Abschlussprüfers an die Aufsichtsbehörde (Abs. 2)

Rz. 32 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer eines Versicherungsunternehmens ist dazu verpflichtet, der Aufsichtsbehörde über festgestellte Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften sowie Tatsachen zu berichten, die den Bestand des geprüften Versicherungsunternehmens bzw. des Konzerns gefährden oder die Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können oder schwerw...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Umfang der Prüfung

Rz. 169 [Autor/Zitation] Der Umfang der Berichterstattung wird einerseits von der Notwendigkeit bestimmt, über die Prüfungsfeststellungen vollständig, klar und wahr zu berichten, andererseits von der Rücksichtnahme auf den Berichtsleser, dem nicht zugemutet werden darf, aus vielem Unwichtigen und Selbstverständlichen das Wichtige und Wesentliche herauszufinden. Der Prüfungsbe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ausführungen zur Lagedarstellung der gesetzlichen Vertreter

Rz. 67 [Autor/Zitation] Seiner Pflicht, zur Lagedarstellung der gesetzlichen Vertreter Stellung zu nehmen, kommt der Abschlussprüfer nach, indem er die für die Empfänger des Prüfungsberichts wesentlichen Daten und Angaben aus JA und Lagebericht hervorhebt, erläutert und beurteilt (vgl. auch IDW PS 450 Rz. 29; ferner den Fragenkatalog von Forster in FS Baetge, 935, 946 f.). Di...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 30 [Autor/Zitation] Folgende gesetzliche Regelungen nehmen Bezug auf § 317: § 316a Satz 1 im Zusammenhang mit der Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (vgl. im Einzelnen § 316a Rz. 30 ff.), § 321 Abs. 4 Satz 1 im Zusammenhang mit der Berichterstattung im Prüfungsbericht über die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems nach § 91 Abs. 3 AktG (vgl. im Ei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erklärung zur Unternehmensf... / 3.2.1 Grundsachverhalte

Rz. 8a Nach § 289f Abs. 2 Nr. 1 HGB ist zunächst die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG in die Erklärung aufzunehmen. Diese Erklärung hat der Gesetzgeber wenig eindeutig geregelt. Sie stellt keinen Bestandteil des Jahresabschlusses dar, sondern ist ein eigenständiger Teil der externen Rechnungslegung, weshalb sie nach § 325 Abs. 1 Nr. 2 HGB gesondert als offenlegungspflich...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) Änderungen durch das CSRD-UmsG

Rz. 101 [Autor/Zitation] Das CSRD-UmsG transformiert die Regelungen der "Corporate Sustainability Reporting Directive" (CSRD, Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie; vgl. RL (EU) 2022/2464 v. 14.12.2022, ABl. EU 2022 Nr. L 322, 15) in deutsches Recht. Das Gesetzgebungsverfahren dazu sollte nach den Richtlinienvorgaben bis zum 6.7.2024 abgeschlossen sein. Ein früherer Ums...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Beachtung gesetzlicher Vorschriften

Rz. 705 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer hat sich ein Urteil darüber zu bilden, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung des Lage- oder Konzernlageberichts beachtet worden sind. Hierbei hat er zu prüfen, ob die Berichterstattung über den Geschäftsverlauf und die Lage des Unternehmens alle wesentlichen Aussagen enthält und die Aussagen trotz der zwangsläufig subjek...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum

Birck/Meyer, Die Bankbilanz, Teillieferungen 1 und 2, 3. Aufl. 1976; Hopt, Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich, Sonderheft AG 1997, 42; Böcking/Orth, Neue Vorschriften zur Rechnungslegung und Prüfung durch das KonTraG und das KapAEG – Ergebnisse eines kapitalmarktinduzierten Reformzwangs, DB 1998, 1241; Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute, 2. Aufl. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundlagen und Prüfungsurteile

Rz. 930 [Autor/Zitation] Unter dem Begriff des Prüfungsumfangs (vgl. Rz. 10) versteht man die Prüfungshandlungen, die ein Prüfer im Einzelfall für notwendig erachtet, um die Ziele der Prüfung zu erreichen. Das Ziel einer Prüfung ist es im Allgemeinen, das Vertrauen von Zielpersonen zum Prüfungsgegenstand zu erhöhen, indem der Prüfer ein oder mehrere Prüfungsurteile über den P...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Inhaltliche Prüfung der nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung im Rahmen der Abschlussprüfung

Rz. 780 [Autor/Zitation] Gemäß Abs. 2 Satz 4 ist in Bezug auf die nichtfinanzielle Erklärung bzw. Konzernerklärung (§§ 289b bis 289e bzw. §§ 315b und 315c) nur zu prüfen, ob die entsprechenden Erklärungen bzw. Berichte vorgelegt wurden (vgl. Rz. 673). Dies schließt nicht aus, dass der Abschlussprüfer auf freiwilliger Basis auch zur inhaltlichen Prüfung der nichtfinanziellen E...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Rz. 180 [Autor/Zitation] Am 16.12.2022 wurde die RL (EU) 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) veröffentlicht. Sie ersetzt die RL 2014/95/EU zur nichtfinanziellen Berichterstattung (Non-Financial Reporting Directive – NFRD) v. 22.10.2014 und trifft umfangreiche Regelungen zur externen Prüfung der Nachhaltigkeitsbe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbeitnehmern gegen Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung

Rz. 100 [Autor/Zitation] Die Berichterstattung nach Abs. 1 Satz 3 umfasst ferner erkennbare schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbeitnehmern gegen Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung, soweit sich diese nicht unmittelbar auf die Rechnungslegung beziehen (ua. IDW PS 450 Rz. 48). Die Berichtspflicht für Verstöße auf dem Gebiet der Rechnungslegung b...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / Zusammenfassung

Überblick Die Erklärung zur Unternehmensführung ist nach § 289f HGB von bestimmten börsennotierten Unternehmen in den Lagebericht aufzunehmen und stellt einen Bericht über die Corporate Governance dar. Nach § 315d HGB wird diese Pflicht auf bestimmte Konzerne übertragen. Bereits seit einigen Jahren stellt der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) klar, dass in der Erklä...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Darstellungen zum Jahresabschluss

Rz. 119 [Autor/Zitation] Im Prüfungsbericht ist ferner darzustellen, ob der JA – auf einer ordnungsmäßigen Buchführung aufbauend und an den letzten JA anschließend – den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung entspricht. Die durch das KonTraG in § 321 eingefügte Bezugnahme auf die ergänzenden Bestimmungen des Gese...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Berufsgrundsätze internationaler Standardsetzer

Rz. 85 [Autor/Zitation] Die Bedeutung internationaler Prüfungsstandards hat in den letzten Jahrzehnten immer weiter zugenommen (vgl. Ruhnke, DB 1999, 237; Ruhnke, DB 2006, 1169; in Bezug auf die ISA vgl. Gewehr/Moser, WPg 2018, 193; Schmid, BB 2018, 2991; kritisch Olbrich/Weimann, BFuP 2011, 180; Naumann/Feld, WPg 2013, 641). Bereits in der Gesetzesbegründung zum KonTraG wird...mehr