Prof. Dr. Christopher Almeling
Rz. 85
Die Bedeutung internationaler Prüfungsstandards hat in den letzten Jahrzehnten immer weiter zugenommen (vgl. Ruhnke, DB 1999, 237; Ruhnke, DB 2006, 1169; in Bezug auf die ISA vgl. Gewehr/Moser, WPg 2018, 193; Schmid, BB 2018, 2991; kritisch Olbrich/Weimann, BFuP 2011, 180; Naumann/Feld, WPg 2013, 641). Bereits in der Gesetzesbegründung zum KonTraG wird auf die Risikoorientierung der Abschlussprüfung in Anlehnung an internationale Grundsätze verwiesen (vgl. Begr.RegE KonTraG, BT-Drucks. 13/9712, 26). Durch das BilMoG wurde Abs. 5 neu eingeführt, der die Anwendung von internationalen Prüfungsstandards vorschreibt, soweit sie von der Europäischen Kommission angenommen wurden. Zwar ist eine solche Annahme noch nicht erfolgt und es wird mitunter in absehbarer Zeit nicht mit einer solchen Annahme gerechnet (vgl. auch Rz. 279). Allerdings hatten internationale Prüfungsstandard seit Langem mittelbare Relevanz für Abschlussprüfungen nach § 317, da die ISA vom IDW als Mitglied der IFAC (vgl. Rz. 100) in die IDW Prüfungsstandards transformiert wurden (sog. Transformationsmodell; vgl. Gewehr/Moser, WPg 2018, 193). Mittlerweile ist das IDW dazu übergegangen, internationale Prüfungsgrundsätze in deutsche Sprache zu übersetzen und unter Ergänzung deutscher Spezifika unter der Bezeichnung ISA [DE] zusammen mit spezifischen Prüfungsstandards in seine Berufsgrundsätze zu integrieren (Integrationsmodell; vgl. Gewehr/Moser, WPg 2018, 193; Philipps, WP Praxis 2016, 1). Weiterhin verweist das IDW in Prüfungsstandards für besondere Prüfungsgegenstände zT direkt auf internationale Prüfungsstandards (zB ISAE 3000 (Revised) im Falle des IDW PS 410 (06.2022), zur ESEF-Prüfung vgl. Rz. 820 ff.).
Rz. 86
Als bedeutender berufsständischer Standardsetzer auf intern...