Fachbeiträge & Kommentare zu Berichterstattung

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ESRS E1: Detailbetrachtung ... / 3.2.3 Parameter und Ziele

Die dritte Säule der Offenlegungspflichten umfasst insgesamt folgende sechs Teilstandards: ESRS E1-4: Ziele in Bezug auf Strategien zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel Der Teilstandard ESRS E1-4 verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung konkreter, überprüfbarer Zielsetzungen, die sich aus der strategischen Ausrichtung in Bezug auf den Klimawandel ergeben. Diese...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 7 Erweiterte Risiko- und Chancenanalyse durch Einbeziehung von Lage- und anderen Berichten

Rz. 178a In den letzten Jahren kann ein vorsichtiger Wandel weg von bzw. ergänzend zu der bislang im Zentrum der Betrachtung stehenden Jahres- sowie Konzernabschlüsse hin zur stärkeren Einbeziehung einer Analyse des Lageberichts und weiterer Berichte, insbesondere der Nachhaltigkeitsberichte festgestellt werden. Die – teilweise auf gesetzlich verpflichteter Basis – bisherige...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.3 Strukturelle Erfolgsanalyse

Rz. 73 Im Rahmen der strukturellen Erfolgsanalyse stehen die Erfolgsspaltung nach Ergebnisschichten und die Erfolgsspaltung nach Unternehmenssegmenten im Mittelpunkt der Betrachtung. Bei der Erfolgsspaltung nach Ergebnisschichten wird das vom Unternehmen ausgewiesene Jahresergebnis in homogene Teilergebnisse mit betriebswirtschaftlich relevanter Aussage zerlegt, wobei aus ex...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.4 Aufwands- und Ertragsanalyse

Rz. 90 Neben der Erfolgsspaltung nach Ergebnisschichten sowie nach Unternehmenssegmenten ist die Aufwands- und Ertragsanalyse ein weiteres Element der strukturellen Analyse des Erfolgs, wobei dies auch bereits im Rahmen der flexiblen Analyse teilweise untersucht wurde. Mit ihr sollen der Anteil einzelner Teilergebnisse und Erfolgskomponenten an der Ergebnisentstehung tieferg...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 5 Aufbereitungsmaßnahmen

Rz. 47 Aufbereitungsmaßnahmen sind immer dann erforderlich, wenn die ausgewiesenen Daten in Bilanz und GuV sowie ggf. Kapitalflussrechnung und Segmentberichterstattung nicht unmittelbar dem Bedarf der Unternehmensanalyse entsprechen. Zum einen finden sich weitere relevante Informationen im Anhang, zum anderen stellen die Rechnungslegungsdaten aufgrund unterschiedlich ausgenu...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 1 Begriff und Zielsetzung der Bilanzanalyse

Rz. 1 Der Jahresabschluss ist – zusammen mit dem in jüngster Zeit immer wichtiger werdenden Lagebericht – für externe Interessenten ein zentrales, oft sogar das einzige Instrument zur Unterrichtung über die wirtschaftliche Lage von Unternehmen.[1] Bei Nichtkapitalgesellschaften besteht er aus der Bilanz und GuV,[2] bei Kapitalgesellschaften tritt der Anhang hinzu.[3] Von mit...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.7 Prospektive Analysemöglichkeiten der Erfolgslage

Rz. 129 Für die Unternehmensanalyse und Unternehmensbeurteilung reicht es nicht, zu wissen, was in der Vergangenheit gewesen ist, ebenso wichtig sind Informationen darüber, wie sich das Unternehmen in der Zukunft weiterentwickeln wird. Im Rahmen der Jahresabschlussanalyse wird in verschiedener Form auf die Zukunft geschlossen.[1] Zum einen sind naive Formen der Extrapolation...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Berichterstattung über bedeutsamste Risiken in besonderen Fällen

Rz. 528 [Autor/Zitation] Die Berichterstattung nach ISA 701 bzw. IDW PS 401 nF und Art. 10 Abs. 2 APrVO ist bei PIE als Pflichtinhalt des Bestätigungs- oder Versagungsvermerks konzipiert. Daher darf der Abschnitt "Besonders wichtige Prüfungssachverhalte …" auch dann nicht entfallen, wenn ausnahmsweise kein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt als mitzuteilen bestimmt worden...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Berichterstattung und Kommunikation

Rz. 1047 [Autor/Zitation] Gemäß § 321 Abs. 4 ist das Ergebnis der Prüfung nach § 317 Abs. 4 in einem besonderen Teil des Prüfungsberichts darzustellen; eine Berichterstattung im Bestätigungsvermerk ist nicht zulässig (IDW PS 340 nF (01.2022) Rz. 47).mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Berichterstattung bei Prüfung des Risikofrüherkennungssystems (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 174 [Autor/Zitation] Prüfungen von AG, die Aktien mit amtlicher Notierung ausgegeben haben, umfassen seit Änderung der §§ 316 ff. durch das KonTraG auch eine Beurteilung des Abschlussprüfers, ob der Vorstand die ihm nach § 91 Abs. 2 AktG obliegenden Maßnahmen in einer geeigneten Form getroffen hat und ob das danach einzurichtende Überwachungssystem seine Aufgaben erfüllen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Verhältnis zur Berichterstattung nach Abs. 1 Satz 3

Rz. 77 [Autor/Zitation] Die Berichterstattung nach Abs. 1 Satz 2 tritt neben die Redepflicht des Abs. 1 Satz 3. Überschneidungen ergeben sich, wenn die Lage des Unternehmens zugleich Bestandsgefährdungen oder wesentliche Entwicklungsbeeinträchtigungen erkennen lässt. In diesem Fall kann der Abschlussprüfer im Prüfungsbericht nach Abs. 1 Satz 2 zunächst seine Stellungnahme zur...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / L. Erweiterte Berichterstattung

I. Genossenschaften Rz. 284 [Autor/Zitation] Nach § 53 Abs. 1 GenG sind die Einrichtungen, die Vermögenslage sowie die Geschäftsführung der Genossenschaft einschließlich der Führung der Mitgliederliste zwecks Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung jährlich bzw. bei kleineren Genossenschaften alle zwei Jahre zu prüfen. Prüf...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / H. Berichterstattung über die Konzernabschlussprüfung

I. Allgemeines Rz. 215 [Autor/Zitation] § 321 gilt grds. auch für den Konzernprüfungsbericht. Die Neufassung von § 321 durch das KonTraG hat dies klargestellt. Bei Auslegung des § 321 sind jedoch die Besonderheiten zu beachten, die sich aus den Prüfungsgegenständen "Konzernabschluss" und "Konzernlagebericht" ergeben. Rz. 216 [Autor/Zitation] Zum sachlichen und zeitlichen Geltung...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Pflicht des Abschlussprüfers zur schriftlichen Berichterstattung (Abs. 1)

I. Grundnorm (Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Halbs. 1) und Berichtgrundsätze 1. Allgemeines Rz. 22 [Autor/Zitation] Nach Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Halbs. 1 hat der Abschlussprüfer über Art und Umfang sowie das Ergebnis der Prüfung schriftlich und mit der gebotenen Klarheit zu berichten. Diese Grundnorm wird durch die in Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 2 bis 4a aufgeführten Berichtspflich...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Berichterstattung über bedeutsamste Risiken im Regelfall

Rz. 520 [Autor/Zitation] Art. 10 Abs. 2 Buchst. c Ziffer i APrVO normiert die Berichterstattung über "bedeutsamste beurteilte Risiken wesentlicher falscher Darstellungen, einschließlich … Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von Betrug". Für Abschlussprüfer ist ohne Belang, aus welchen Gründen maßgebliche Rechnungslegungsgrundsätze fehlerhaft angewendet werden...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Berichterstattung über sonstige Prüfungsgegenstände im Bestätigungsvermerk

Rz. 688 [Autor/Zitation] Regelprüfungsgegenstand bei der gesetzlichen Abschlussprüfung ist nach § 316 Abs. 1 und Abs. 2 der JA und der Lagebericht bzw. der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sowie über § 324a Abs. 1 auch der Einzelabschluss iSd. § 325 Abs. 2a und der Lagebericht. Andere Prüfungsgegenstände als diese Rechnungslegung werden daher auch im Bestätigungsve...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Berichterstattung über Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und über unternehmensgefährdende Tatsachen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 230 [Autor/Zitation] Nach Abs. 1 Satz 3 ist im Konzernprüfungsbericht darzulegen, ob bei Durchführung der Prüfung Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften sowie Tatsachen festgestellt wurden, die den Bestand des Konzerns gefährden oder seine Entwicklung beeinträchtigen können oder die schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbeitne...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Information, Kommunikation und Berichterstattung

Rz. 985 [Autor/Zitation] Kommunikation ist ein kontinuierlicher, iterativer Prozess zur Erlangung und Verteilung von Informationen innerhalb der Organisation. Die Organisationsleitung nutzt relevante Informationen aus internen und externen Quellen, um das Risikomanagement zu unterstützen. Die Organisation setzt Informationssysteme zur Erfassung, Verarbeitung und Bewirtschaftu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Berichterstattung über die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung

Rz. 301 [Autor/Zitation] Zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung hat der Bundesfinanzminister "Grundsätze für die Prüfung von Unternehmen nach § 53 HGrG" herausgegeben (vgl. BdF, FN 1988, 192). Danach bilden die Vorschriften von § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG und § 43 Abs. 1 GmbHG den Maßstab für die nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 HGrG zu prüfende Ordnungsmäßigkeit der Geschä...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Berichterstattung und Kommunikation

Rz. 880 [Autor/Zitation] ISAE 3000 (Revised) Rz. 67 ff. stellt insbes. folgende Anforderungen an einen Prüfungsvermerk: Schriftform, klare Formulierung des Prüfungsurteils (ISAE 3000 (Revised) Rz. 67), klare Trennung des Prüfungsurteils von Informationen, die das Prüfungsurteil nicht betreffen (ISAE 3000 (Revised) Rz. 68), Mindestelemente des Prüfungsvermerks (ISAE 3000 (Revised...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Berichterstattung über Art und Umfang sowie das Ergebnis der Prüfung (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 225 [Autor/Zitation] Nach Abs. 1 Satz 1 hat der Abschlussprüfer über Art und Umfang sowie das Ergebnis der Prüfung des KA und Konzernlageberichts schriftlich und mit der gebotenen Klarheit zu berichten. Ebenso wie bei der Jahresabschlussprüfung (vgl. Rz. 22) wird der Berichtsumfang durch die Berichtspflichten des Abs. 1 Satz 2 und 3 sowie der Abs. 2 bis 4 konkretisiert. D...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Weitergehende Berichterstattung

Rz. 14 [Autor/Zitation] Die nach § 327 eingeschränkte Offenlegungspflicht lässt die gesellschaftsinterne Berichterstattung unberührt, so dass die entsprechenden (Informations-)Rechte der Gesellschafter nach § 175 Abs. 2 AktG, § 42a Abs. 1 GmbHG gleichwohl zu erfüllen sind (Beschlussempfehlung und Bericht des RA zum BiRiLiG, BT-Drucks. 10/4268, 121; Böcking/Gros/Rabenhorst in ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Berichterstattung über die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Rz. 253 [Autor/Zitation] Obwohl nach Abs. 2 Satz 3 lediglich darauf einzugehen ist, ob der Abschluss insgesamt unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft (und nicht des Konzerns) vermittelt, sollte – angesichts des Fehlens eines sachlichen Grundes für eine unterschiedliche Beh...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / K. Berichterstattung bei freiwilligen Abschlussprüfungen

Rz. 283 [Autor/Zitation] Sofern bei freiwilligen Jahresabschluss- oder Konzernabschlussprüfungen, dh., bei Prüfungen, die nach Art und Umfang einer Pflichtprüfung nach §§ 316 ff. entsprechen, ein Bestätigungsvermerk erteilt werden soll, gelten für den Prüfungsbericht die Ausführungen unter Rz. 111 und Rz. 166 grds. entsprechend. Insbesondere kann mit dem Auftraggeber nicht ei...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (3) Form der Berichterstattung

Rz. 314 [Autor/Zitation] Die Angaben zu den "Bewertungs- und Abschreibungsmethoden einschließlich wesentlicher Änderungen" hat in verbaler Form zu erfolgen. Betragsmäßige Angaben sind nicht erforderlich. Die Darstellung muss in geschlossener Form erfolgen, um die Klarheit und Übersichtlichkeit der Berichterstattung zu gewährleisten. Eine Aufteilung der Angabepflichten auf die...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 3.2.2 Hinweise zur Berichterstattung gem. DCGK

Rz. 8h DCGK Grundsatz 21 stellt im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Angaben klar, dass die Gesellschaft die Aktionäre bei Informationen unter gleichen Voraussetzungen gleich zu behandeln hat. Dies ist die Wiedergabe der Gesetzeslage nach § 53a AktG, etwa bei Ad-hoc-Mitteilungen, die stets an alle aktuellen und potenziellen Investoren zu richten sind. Allerdings hat ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Berichterstattung über die Nachtragsprüfung (Abs. 3 Satz 2)

1. Bericht über das Ergebnis der Prüfung (Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1) Rz. 123 [Autor/Zitation] Nach dem RefE CSRD-UmsG soll der noch geltende und nachfolgend aus Abs. 3 Satz 2 verwendete Begriff "Prüfungsbericht" durch den Begriff "Abschlussprüfungsbericht" ersetzt werden, vgl. Rz. 44 ff. Über das Ergebnis der Nachtragsprüfung ist zu berichten (§ 316 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1). Der Wo...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Ergänzung bei nicht fristgerechter Vorlage der nichtfinanziellen Berichterstattung gem. § 317 Abs. 2 Satz 5

1. Anforderungen und Erläuterungen Rz. 563 [Autor/Zitation] Zur künftigen Ablösung der nichtfinanziellen Berichterstattung durch den Nachhaltigkeitsbericht vgl. Rz. 101 ff. Bei Unternehmen oder Konzernen, die zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet sind, prüfen Abschlussprüfer nach § 317 Abs. 2 Satz 4, ob die nichtfinanzielle Erklärung bzw. Konzernerklärung oder de...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Berichterstattung über die inhaltliche Prüfung einer nichtfinanziellen Erklärung im Bestätigungsvermerk

Rz. 707 [Autor/Zitation] Zur künftigen Ablösung der nichtfinanziellen Berichterstattung durch den Nachhaltigkeitsbericht vgl. Rz. 101 ff. § 317 Abs. 2 Satz 4 verlangt, die oder den nach den Vorgaben der §§ 289b bis 289e bzw. der §§ 315b und 315c zu erstellende(n) nichtfinanzielle Erklärung, gesonderten nichtfinanziellen Bericht, nichtfinanzielle Konzernerklärung oder gesondert...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 7. Berichterstattung über Gegenstand, Art und Umfang der Konzernprüfung (Abs. 3)

Rz. 259 [Autor/Zitation] Nach Abs. 3 hat der Abschlussprüfer in einem besonderen Abschnitt des Prüfungsberichts Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung zu erläutern. Die Vorschrift spricht die Konzernabschlussprüfung zwar nicht ausdrücklich an, jedoch kann es keinem Zweifel unterliegen, dass Abs. 3 auch für den Konzernprüfungsbericht gilt. Rz. 260 [Autor/Zitation] Als Gegenstand...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / J. Berichterstattung bei der Prüfung von Unternehmen öffentlichen Interesses

Rz. 279 [Autor/Zitation] Im Falle der Prüfung von Unternehmen öffentlichen Interesses (§ 316a) schreibt Art. 11 APrVO die Berichterstattung in einem sog. Zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss vor. Dieser zusätzliche Bericht ist aufgrund des Vorrangs des europäischen Verordnungsrechts in diesen Fällen der "eigentliche" Prüfungsbericht, allerdings sind die Aufforderunge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Berichterstattung im Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk

Rz. 36 [Autor/Zitation] § 321 HGB regelt die Inhalte des vom Abschlussprüfer an die Auftraggeber zu erstattenden Prüfungsberichts. Bei der sinngemäßen Anwendung der Vorschrift können sich inhaltliche Besonderheiten vor allem abhängig vom Prüfungsgegenstand und vom Prüfungsurteil ergeben (vgl. Rz. 38). Ebenso können auch die Vorgaben für die Inhalte des Prüfungsberichts nach A...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Berichterstattung bei Prüfung der Inanspruchnahme von Offenlegungserleichterungen

Rz. 646 [Autor/Zitation] Werden Abschlussprüfer ergänzend zur Abschlussprüfung beauftragt, auch die zutreffende Inanspruchnahme von Offenlegungserleichterungen in dem zur Offenlegung bestimmten Abschluss zu prüfen, sollen sie darüber in einem gesonderten Vermerk, getrennt von dem aufgrund der Abschlussprüfung erteilten Bestätigungs- oder Versagungsvermerk berichten. Dafür eig...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Berichterstattung im Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk

Rz. 26 [Autor/Zitation] § 321 HGB regelt die Inhalte des vom Abschlussprüfer zu erstattenden Prüfungsberichts. Bei der sinngemäßen Anwendung der Vorschrift können sich inhaltliche Besonderheiten vor allem abhängig vom Prüfungsgegenstand ergeben (vgl. Rz. 13 ff.). Umfasst dieser keinen Lagebericht, entfallen die darauf bezogenen Ausführungen im Prüfungsbericht gem. § 321 Abs. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Berichterstattung und Kommunikation

Rz. 655 [Autor/Zitation] In Bezug auf den Prüfungsvermerk regelt ISA 600 (Revised 2022) Rz. 53, dass der Prüfungsvermerk zum Konzernabschluss keinen Bezug zu Teilbereichsprüfern nehmen darf, außer wenn eine solche Bezugnahme durch Gesetze oder andere Rechtsvorschriften gefordert wird. Wenn eine solche Bezugnahme durch Gesetze oder andere Rechtsvorschriften gefordert wird, mus...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Berichterstattung des bisherigen Prüfers

Rz. 475 [Autor/Zitation] Nach § 318 Abs. 6 Satz 4 hat der kündigende Abschlussprüfer über das Ergebnis seiner bisherigen Prüfung zu berichten. Diese Bestimmung soll sicherstellen, dass die Feststellungen des ausscheidenden Abschlussprüfers nicht unter den Tisch fallen, sondern den Gesellschaftsorganen und dem neuen Prüfer bekannt werden (vgl. Begr.RegE zu § 163 AktG aF bei Kr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Clemm, Abschlussprüfer und Aufsichtsrat, ZGR 1980, 455; Leffson, Wirtschaftsprüfung, 4. Aufl. 1988; Martens, Die Vorlage des Jahresabschlusses und des Prüfungsberichts gegenüber dem Wirtschaftsausschuß, DB 1988, 1229; Niehaus, Bedeutung und Inhalt des Berichts über die handelsrechtliche Jahresabschlussprüfung, DB 1988, 817; Plendl, Die Berichterstattung des Abschlussprüfers ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bericht über das Ergebnis der Prüfung (Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1)

Rz. 123 [Autor/Zitation] Nach dem RefE CSRD-UmsG soll der noch geltende und nachfolgend aus Abs. 3 Satz 2 verwendete Begriff "Prüfungsbericht" durch den Begriff "Abschlussprüfungsbericht" ersetzt werden, vgl. Rz. 44 ff. Über das Ergebnis der Nachtragsprüfung ist zu berichten (§ 316 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1). Der Wortlaut der Bestimmung beschränkt sich allein auf diese Forderung....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Berichtspflicht gem. § 107 Abs. 3 Satz 8 AktG (Abs. 2 Satz 4 Var. 1)

Rz. 355 [Autor/Zitation] Nach Abs. 2 Satz 4 Var. 1 ist § 107 Abs. 3 Satz 8 AktG entsprechend anzuwenden. § 107 Abs. 3 Satz 8 AktG sieht vor, dass dem AR regelmäßig über die Arbeit der Ausschüsse zu berichten ist. Diese Vorgabe gilt folglich im Grundsatz auch für den Prüfungsausschuss nach § 324. Der Verweis (seinerzeit auf § 107 Abs. 3 Satz 5 AktG idF des AReG) geht auf das A...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 3.7 Diversity-Bericht

Rz. 12 Ab dem Geschäftsjahr 2017 erfolgt für bestimmte börsennotierte Unternehmen (s. Rz. 6) eine Ausweitung der Erklärung der Unternehmensführung um weitere Diversitätsangaben.[1] Konkret handelt es sich über die bereits gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen zur Frauenquote hinaus um eine Beschreibung des Diversitätskonzepts, das im Hinblick auf die Zusammensetzu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Gloeckner, Die zivilrechtliche Haftung des Wirtschaftsprüfers, 1967 (zitiert "Haftung"); Schulze-Osterloh, Zur öffentlichen Funktion des Abschlußprüfers, ZGR 1976, 411; Forster, Die Praxis der Zusätze zum Bestätigungsvermerk, WPg 1980, 573; Leffson, Der Einfluß einer erkennbaren Gefährdung der Unternehmung auf die Aussagen im Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk, WPg 1980...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Grundsatz der Vollständigkeit

Rz. 39 [Autor/Zitation] Der Prüfungsbericht steht weiter unter dem Grundsatz der Vollständigkeit. Dieser Grundsatz ergibt sich auch aus § 332 Abs. 1 HGB, § 403 Abs. 1 AktG, wonach das Verschweigen erheblicher Umstände im Prüfungsbericht strafbar ist. Der Grundsatz der Vollständigkeit verlangt, dass im Prüfungsbericht alle in den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften oder vertr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Vorgesehene Änderungen des § 340k durch das CSRD-UmsG

Rz. 58 [Autor/Zitation] Im Zusammenhang mit der geplanten Umsetzung der CSRD-Richtlinie ergeben sich für Institute, die unter den Anwendungsbereich des § 340 ff. fallen, hinsichtlich der Prüfungsanforderungen nach § 340k HGB keine substanziellen, institutsspezifischen Besonderheiten. Die Änderungen in § 340k beinhalten im Wesentlichen begriffliche Anpassungen. So wird nunmehr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Verschweigen im Prüfungsbericht

Rz. 150 [Autor/Zitation] Der Inhalt des Prüfungsberichts ist in § 321 geregelt. Hiermit wird in Abgrenzung zur ersten Tatbestandsvariante (unrichtiges Berichten) das Weglassen von gesetzlich zu berichtenden Angaben sanktioniert. Das heißt, was gesetzlich zu berichten ist, unterliegt der Strafandrohung. Nicht hingegen umfasst sind Teile freiwilliger Berichterstattung. Rz. 151 [...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen

Rz. 90 [Autor/Zitation] Berichtspflichtig sind Tatsachen, die den Bestand des Unternehmens gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können. Es muss sich somit um Tatsachen handeln, die von erheblichem Gewicht sind. Rz. 91 [Autor/Zitation] Eine Gefährdung des Bestands liegt vor, wenn ernsthaft damit zu rechnen ist, dass das Unternehmen in absehbarer Zeit seine...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Bei Unternehmen des öffentlichen Interesses (sog. Public Interest Entities) befindet sich die externe Berichterstattung spätestens seit der Finanzkrise 2008/2009 in einer zentralen Umbruchphase. Aufgrund der zunehmenden Komplexität durch die Megatrends der Vernetzung und Digitalisierung, die nicht selten disruptive Geschäftsmodelle zur Folge haben, ist die traditionell...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Erweiterte Struktur des Bestätigungsvermerks zur Berücksichtigung sonstiger Prüfungsgegenstände

Rz. 238 [Autor/Zitation] Sind neben dem Abschluss und Lagebericht pflichtgemäß weitere Prüfungsgegenstände zu prüfen und ist darüber ebenfalls ein Urteil im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk abzugeben (vgl. Rz. 48), muss das von Abschlussprüfern inhaltlich und strukturell entsprechend berücksichtigt werden. Strukturell werden dann die Berichterstattung über einen sog. sons...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Regelungsgehalt, Bedeutung und Reichweite der Vorschrift

Rz. 510 [Autor/Zitation] Art. 10 Abs. 2 Buchst. c APrVO verlangt im Bestätigungsvermerk "zur Untermauerung des Prüfungsurteils: i) eine Beschreibung der bedeutsamsten beurteilten Risiken wesentlicher falscher Darstellungen, einschließlich der beurteilten Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von Betrug, ii) eine Zusammenfassung der Reaktion des Prüfers auf dies...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Anforderungen und Erläuterungen

Rz. 445 [Autor/Zitation] Fallen Unternehmen in den Anwendungsbereich des § 342 und erfüllen sie die Voraussetzungen der §§ 342b, c, d, e oder f, sind sie verpflichtet, der das Unternehmensregister führenden Stelle einen Ertragsteuerinformationsbericht für das abgelaufene GJ spätestens ein Jahr nach dem Ende des Berichtszeitraums in deutscher Sprache zur Einstellung in das Unt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Bestimmung der bedeutsamsten Risiken und typische Sachverhalte

Rz. 516 [Autor/Zitation] Abschlussprüfer wählen besonders wichtige Prüfungssachverhalte für ihre Berichterstattung im Bestätigungsvermerk nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen aus. Bei dieser Auswahl gehen sie schrittweise vor. Auswahlgrundlage bilden in Schritt 1 alle Sachverhalte, die Abschlussprüfer mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben. In Schritt 2 sel...mehr