Fachbeiträge & Kommentare zu Berichterstattung

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Krumnow/Sprißler/Bellavite-Hövermann/Kemmer/Alves/Brütting/Lauinger/Löw/Namann/Paul/Pfitzer/Scharpf (Hrsg.), Rechnungslegung der Kreditinstitute, 2. Aufl. 2004; Rimmelspacher/Schäfer/Schönberger, Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz: Neue Anforderungen an die nichtfinanzielle Berichterstattung und darüber hinaus, KoR 2017, 225; Gaber, Bankbilanz nach HGB, 3. Aufl. 2023.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Anwendungsbereich und Prüfungsgegenstand

Rz. 670 [Autor/Zitation] Lagebericht und Konzernlagebericht sind bereits in § 316 Abs. 1 und 2 als Gegenstand der Prüfung genannt. Insoweit verzichtet § 317 darauf, sie nochmals als Gegenstand zu benennen, zumal die Prüfungsurteile, die der Abschlussprüfer in Bezug auf JA und Konzernabschluss zu treffen hat, im Einzelnen näher bestimmt werden. Rz. 671 [Autor/Zitation] Prüfungsp...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 1 Bedeutung der europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards

Die ESRS sind ein zentraler Bestandteil der CSRD, die eine umfassendere und detailliertere Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte vorschreibt. Ziel ist es, eine größere Transparenz zu schaffen und Unternehmen dazu zu bewegen, ihre Nachhaltigkeitsleistung zu verbessern. Der ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette – fokussiert sich speziell a...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Ende der PIE-Eigenschaft

Rz. 64 [Autor/Zitation] Umgekehrt zur Entstehung der PIE-Eigenschaft endet sie, wenn die zuvor erfüllte PIE-Definition nach § 316a Satz 2 Nr. 1, 2 oder 3 nicht mehr erfüllt ist. Rz. 65 [Autor/Zitation] Bei PIE iSd. § 316a Satz 2 Nr. 1 ist das etwa beim Delisting (Beendigung einer vorherigen Börsenzulassung zB auf Antrag oder infolge Formwechsel) oder Downlisting (Wechsel vom or...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Zutreffendes Bild von der Lage der Kapitalgesellschaft bzw. des Konzerns

Rz. 694 [Autor/Zitation] Nach Abs. 2 Satz 1 ist der Lagebericht vom Abschlussprüfer nicht nur darauf zu prüfen, ob er mit dem JA und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, sondern auch darauf, ob er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Unternehmens vermittelt. Danach hat der Abschlussprüfer eine Gesamtwürdigung des von der Unternehmensleit...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Berichtsgrundsätze

aa) Allgemeines Rz. 36 [Autor/Zitation] Im Prüfungsbericht hat der Abschlussprüfer über das Ergebnis der Prüfung unparteiisch, vollständig, wahrheitsgetreu und mit der gebotenen Klarheit schriftlich zu berichten (vgl. IDW PS 450 Rz. 8 ff.; Justenhoven/Deicke in Beck BilKomm.14, § 321 HGB Rz. 20 ff.; Pohlentz in HWRev.2, Sp. 1499, 1504 f.; Schulze zur Wiesch, ZfB 1965, 643, 654...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Grundsatz der Unparteilichkeit

Rz. 48 [Autor/Zitation] Der Grundsatz, dass sich der Abschlussprüfer bei der Erstattung von Prüfungsberichten unparteiisch zu verhalten hat, ergibt sich aus den allgemeinen Berufspflichten. Er wird in § 323 Abs. 1 Satz 1 HGB und in § 43 Abs. 1 Satz 2 WPO ausdrücklich erwähnt und enthält im Zusammenhang mit der Abschlussprüfung vor allem die Verpflichtung zur objektiven Berich...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Darstellungen nach Abs. 2 Satz 1

a) Allgemeines Rz. 234 [Autor/Zitation] Nach Abs. 2 Satz 1 ist im Konzernprüfungsbericht darzustellen, ob die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen, der KA und der Konzernlagebericht den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung entsprechen und ob die gesetzlichen Vertreter die verlangten Aufklärungen und Na...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Formale Darstellung und Formulierungsbeispiele

Rz. 531 [Autor/Zitation] Die folgenden Darstellungs- und Formulierungsbeispiele fassen die Anforderungen an die Berichterstattung im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk zu den besonders wichtigen Prüfungssachverhalten (einschließlich Berichterstattung nach Art. 10 Abs. 2 Buchst. c APrVO) zusammen und dienen zugleich dazu, sie im Zusammenhang zu verdeutlichen; zugrunde liegt ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Vorwegberichterstattung (Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2)

1. Allgemeines Rz. 65 [Autor/Zitation] Nach der durch das KonTraG in § 321 eingefügten Regelung des Abs. 1 Satz 2 ist im Prüfungsbericht vorweg zur Beurteilung der Lage des Unternehmens durch die gesetzlichen Vertreter Stellung zu nehmen, wobei insbes. auf die Beurteilung des Fortbestands und der künftigen Entwicklung des Unternehmens unter Berücksichtigung des Lageberichts ei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 8. Weitere Angaben im Konzernprüfungsbericht

a) Allgemeines Rz. 266 [Autor/Zitation] Im Konzernprüfungsbericht erscheint es sinnvoll, weitere Angaben zu machen. Dazu gehören insbes. Angaben zum Prüfungsauftrag (§ 318 Abs. 2). Ferner kommt eine Darstellung der Entwicklung der rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen des Konzerns in Betracht. b) Prüfungsauftrag Rz. 267 [Autor/Zitation] Aus dem Konzernprüfungsbericht muss d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Berichtspflichtige Tatbestände im Einzelnen

a) Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften Rz. 87 [Autor/Zitation] Zu den berichtspflichtigen Tatbeständen gehören zunächst Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, wozu nach der Gesetzesbegründung auch die GoB zählen (vgl. Begr.RegE, BR-Drucks. 872/97, 76). Rz. 88 [Autor/Zitation] § 321 verwendet die Begriffe "Unrichtigkeiten" und "Verstö...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum –

Allgemein: Geßler, Die Wirtschaftsprüfer als Garanten aktienrechtlicher Publizität, WPg 1956, 463; Forster, Die Jahresabschlußprüfung nach dem Aktiengesetz 1965, WPg 1965, 389; Forster, Neue Pflichten des Abschlußprüfers nach dem Aktiengesetz 1965, WPg 1965, 585; Richter, Die Sicherung der aktienrechtlichen Publizität durch ein Aktienamt, 1975; Schulze-Osterloh, Zur öffentli...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Unternehmen im Mehrheitsbesitz von Gebietskörperschaften

1. Allgemeines Rz. 298 [Autor/Zitation] Ist eine Gebietskörperschaft unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Anteile an einem Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts beteiligt, so kann sie nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG verlangen, dass der Abschlussprüfer die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung prüft und darüber hinaus in seinem Prüfungsbericht zu bes...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Prüfungsstandards

Rz. 1000 [Autor/Zitation] Die Art des Prüfungsgegenstands ist im Rahmen internationaler Prüfungsgrundsätze ausschlaggebend für die Frage, welche Prüfungsstandards bei der Prüfung zu beachten sind (vgl. Rz. 285). Das Assurance Framework unterscheidet Prüfungsaufträge danach, ob es sich bei den Sachverhaltsinformationen um vergangenheitsbezogene (historische) Finanzinformatione...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Reaktion auf beurteilte Risiken wesentlicher falscher Darstellungen

Rz. 640 [Autor/Zitation] In Bezug auf die Reaktion auf beurteilte Risiken wesentlicher falscher Darstellungen regelt ISA 600 (Revised 2022) Rz. 37 ff., dass der Konzernabschlussprüfer die Verantwortung für Art, zeitliche Einteilung und Umfang weiterer durchzuführender Prüfungshandlungen zu übernehmen hat. Dies umfasst auch die Festlegung der Teilbereiche, bei denen weitere Pr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Prüfungsstandards

Rz. 285 [Autor/Zitation] Aufgrund der Bedeutung internationaler Prüfungsstandards wird im Folgenden primär auf die ISA, soweit sinnvoll auch auf die ISA [DE] sowie einschlägige, gültige IDW PS eingegangen, wobei die Aspekte Dokumentation, Berichterstattung und Kommunikation keine besondere Beachtung erfahren, da diese Gegenstand von gesetzlichen Regelungen außerhalb des § 317...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute

Rz. 288 [Autor/Zitation] Nach § 340k Abs. 1 Satz 1 haben Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute unabhängig von ihrer Größe ihren JA und Lagebericht sowie ihren KA und Konzernlagebericht nach §§ 316–324 prüfen zu lassen, wobei § 319 Abs. 1 Satz 2 nicht anzuwenden ist. Für den Inhalt des Prüfungsberichts sind neben § 321 ergänzend: die Bestimmungen des KWG, die Verord...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Darstellungen zum Lagebericht

Rz. 126 [Autor/Zitation] Nach Abs. 2 Satz 1 ist darzustellen, ob der Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften entspricht. In Verbindung mit § 317 Abs. 2 bedeutet dies, dass der Lagebericht mit dem JA und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen des Abschlussprüfers in Einklang steht und dass der Lagebericht insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Unterneh...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundnorm (Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Halbs. 1) und Berichtgrundsätze

1. Allgemeines Rz. 22 [Autor/Zitation] Nach Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Halbs. 1 hat der Abschlussprüfer über Art und Umfang sowie das Ergebnis der Prüfung schriftlich und mit der gebotenen Klarheit zu berichten. Diese Grundnorm wird durch die in Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 2 bis 4a aufgeführten Berichtspflichten konkretisiert. Über die in diesen Vorschriften aufgeführten Berich...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 13 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Erstattung eines Prüfungsberichts gilt für alle gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfungen (§ 316 Rz. 28). Unternehmen öffentlichen Interesses (§ 316a) haben auch einen "zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss" gem. Art. 11 APrVO zu erstatten, der in der Sache nichts anderes als ein gesetzlich vorgeschriebener Prüfungsbericht ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Berichtsgrundsätze (Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1)

a) Allgemeines Rz. 32 [Autor/Zitation] Der Prüfungsbericht ist schriftlich zu erstatten (Abs. 1 Satz 1). Mündliche Äußerungen und Informationen informeller Art befreien den Abschlussprüfer nicht von der ihm obliegenden Berichtspflicht; umgekehrt sehen die von den WP verwendeten allgemeinen Auftragsbedingungen (Stand 1.1.2024) in Ziff. 5 vor, dass derartige Äußerungen auch für ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Inhalt des Konzernprüfungsberichts

1. Berichterstattung über Art und Umfang sowie das Ergebnis der Prüfung (Abs. 1 Satz 1) Rz. 225 [Autor/Zitation] Nach Abs. 1 Satz 1 hat der Abschlussprüfer über Art und Umfang sowie das Ergebnis der Prüfung des KA und Konzernlageberichts schriftlich und mit der gebotenen Klarheit zu berichten. Ebenso wie bei der Jahresabschlussprüfung (vgl. Rz. 22) wird der Berichtsumfang durc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 32 [Autor/Zitation] Der Prüfungsbericht ist schriftlich zu erstatten (Abs. 1 Satz 1). Mündliche Äußerungen und Informationen informeller Art befreien den Abschlussprüfer nicht von der ihm obliegenden Berichtspflicht; umgekehrt sehen die von den WP verwendeten allgemeinen Auftragsbedingungen (Stand 1.1.2024) in Ziff. 5 vor, dass derartige Äußerungen auch für den Abschlussp...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Stellungnahme zur Beurteilung der Lage des Konzerns durch die gesetzlichen Vertreter (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 227 [Autor/Zitation] Im Konzernprüfungsbericht ist vorweg zur Beurteilung der Lage des Konzerns durch die gesetzlichen Vertreter Stellung zu nehmen, wobei insbes. auf die Beurteilung des Fortbestands und der künftigen Entwicklung des Konzerns unter Berücksichtigung des Konzernlageberichts einzugehen ist, soweit die geprüften Unterlagen und der Konzernlagebericht eine solc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Darstellungen zu den weiteren geprüften Unterlagen

Rz. 238 [Autor/Zitation] Die weiteren geprüften Unterlagen (vgl. auch Rz. 115) umfassen insbes. die im Konzernabschluss zusammengefassten und grds. nach § 317 Abs. 3 zu prüfenden Jahresabschlüsse (vgl. IDW PS 450 Rz. 123). Rz. 239 [Autor/Zitation] Soweit in den KA einbezogene JA nach den Grundsätzen der §§ 316 ff. oder nach den Anforderungen der EU-Abschlussprüfungsrichtlinie (...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Aufbau des Prüfungsberichts

a) Allgemeines Rz. 51 [Autor/Zitation] § 321 stellt bestimmte Anforderungen an die Gliederung des Prüfungsberichts (vgl. auch Forster in FS Baetge, 935, 939 ff.; krit. IDW, FN 1997, 4, 10): In einem (ersten) Teil des Prüfungsberichts ist "vorweg" Stellung zur Beurteilung der Unternehmenslage durch die gesetzlichen Vertreter zu nehmen. Außerdem ist in diesem Teil des Prüfungsber...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Adressat der Pflicht

Rz. 9 [Autor/Zitation] Die Pflicht, das oberste MU dazu aufzufordern, für das vergangene GJ einen Ertragsteuerinformationsbericht zur Verfügung zu stellen, der bestimmten gesetzlichen Anforderungen entspricht, trifft nach § 342f Abs. 1 primär die im HR angemeldeten ständigen Vertreter einer Zweigniederlassung iSd. § 342 Abs. 2 Nr. 2 einer KapGes. iSd. § 342 Abs. 2 Nr. 1 Alt. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund doloser Handlungen (Verstöße)

Rz. 430 [Autor/Zitation] Abs. 1 Satz 3 fordert, dass die Prüfung so anzulegen ist, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die in Satz 2 aufgeführten Bestimmungen, die sich auf die Darstellung des sich nach § 264 Abs. 2 ergebenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KapGes. wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden. Verstöße iSd. Ab...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Geschütztes Rechtsgut (Schutzweck)

Rz. 16 [Autor/Zitation] In der Literatur finden sich unterschiedliche Ansichten über den Schutzzweck von § 331. Diese Strafvorschrift – wie auch § 17 PublG – schützt nach hM als Kollektivrechtsgut das Vertrauen der Rechnungslegungsadressaten in die Vollständigkeit, Richtigkeit und Klarheit der Informationen über die Lage der von der Vorschrift betroffenen Gesellschaften und K...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer (ISA 700 (Revised))

Rz. 554 [Autor/Zitation] ISA 700 (Revised) verlangt, im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk über Abschlussprüfungen bei "listed entities" den "engagement partner" namentlich zu nennen; aus Schutzgründen kann von der namentlichen Nennung abgesehen werden (vgl. ISA 700 (Revised) Rz. 46). Der Begriff "engagement partner" ist in den ISA definiert als "Auftragspartner – Der Partn...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. "Redepflicht" bei Gesetzesverstößen und Bestandsgefährdungen (Abs. 1 Satz 3)

1. Allgemeines Rz. 78 [Autor/Zitation] Nach Abs. 1 Satz 3 hat der Abschlussprüfer die weitere Verpflichtung, über bei Durchführung der Prüfung festgestellte Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften sowie Tatsachen zu berichten, die den Bestand des geprüften Unternehmens gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können oder schwerwiegende Ver...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Wesentlichkeit einer Falschdarstellung nach HGB und IFRS

Rz. 36 [Autor/Zitation] Am sorgfältigsten ausgearbeitet wurde der Begriff der Wesentlichkeit für die Zwecke der Prüfung des JA und Lageberichts. Nach § 317 Abs. 1 Satz 3 ist eine Prüfung des JA und Konzernabschlusses so anzulegen, dass (unbewusste) Unrichtigkeiten und (bewusste) Verstöße gegen die einschlägigen Rechnungslegungsnormen (HGB, IFRS), die sich auf die Darstellung ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bestandteile von Jahresabschluss und Lagebericht

Rz. 31 [Autor/Zitation] Der Jahresabschluss der Genossenschaft ist um einen Anhang als Pflichtbestandteil zu erweitern, der mit der Bilanz und der GuV eine Einheit bildet; der Vorstand hat außerdem einen Lagebericht aufzustellen (§ 336 Abs. 1 Satz 1). Der Lagebericht einer großen eG iSd. § 267 Abs. 3 Satz 1 ist gem. entsprechender Anwendung von §§ 289b ff. um eine nichtfinanz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Zusammengefasster Prüfungsbericht

Rz. 275 [Autor/Zitation] Werden KA und JA (bzw. ein zulässigerweise aufgestellter Einzelabschluss nach internationalen Rechnungslagenstandards, § 325 Abs. 2a iVm. § 315e) zusammen offengelegt, so erlaubt § 325 Abs. 3a die Zusammenfassung der Bestätigungsvermerke (§ 322 Rz. 566 ff.) und – wenn von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird – auch die Zusammenfassung der Prüfungs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Prüfungsstandards und Ziele der Prüfung

Rz. 820 [Autor/Zitation] Die Art des Prüfungsgegenstands ist im Rahmen internationaler Prüfungsgrundsätze ausschlaggebend für die Frage, welche Prüfungsstandards bei der Prüfung zu beachten sind (vgl. Rz. 285). Das Assurance Framework unterscheidet Prüfungsaufträge danach, ob es sich bei den Sachverhaltsinformationen um vergangenheitsbezogene (historische) Finanzinformationen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Versicherungsunternehmen

Rz. 293 [Autor/Zitation] Die Bestimmungen des § 321 über den Bericht über die Jahresabschlussprüfung und über den Konzernprüfungsbericht sind nach § 341k Abs. 1 Satz 1 auch von Versicherungsunternehmen unabhängig von ihrer Größe anzuwenden. Rz. 294 [Autor/Zitation] Nach § 57 Abs. 1 VAG hat der Abschlussprüfer darüber hinaus zu berichten, ob das geprüfte Versicherungsunternehmen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Erteilung eines inhaltlich unrichtigen Bestätigungsvermerks

Rz. 161 [Autor/Zitation] Man unterscheidet zwischen uneingeschränktem Bestätigungsvermerk, eingeschränktem Bestätigungsvermerk, Nichterteilungsvermerk und Versagungsvermerk. Der Versagungsvermerk darf ausdrücklich nicht Bestätigungsvermerk genannt werden. Nach dem Wortlaut sind damit der unrichtig abgegebene Versagungsvermerk und der Nichterteilungsvermerk nicht von der Vorsc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Genossenschaften

Rz. 284 [Autor/Zitation] Nach § 53 Abs. 1 GenG sind die Einrichtungen, die Vermögenslage sowie die Geschäftsführung der Genossenschaft einschließlich der Führung der Mitgliederliste zwecks Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung jährlich bzw. bei kleineren Genossenschaften alle zwei Jahre zu prüfen. Prüfungsgegenstand ist ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Rechtsfolgen bei Verstößen

Rz. 40 [Autor/Zitation] Nach § 316 Abs. 1 Satz 2 HGB kann ein JA nicht festgestellt werden, wenn keine Prüfung stattgefunden hat. Darauf nimmt § 6 PublG nicht Bezug. Das erscheint hier auch entbehrlich denn § 10 Abs. 1 Nr. 1 PublG bestimmt, dass ein nicht geprüfter JA nichtig ist; zu Einzelheiten vgl. § 10 PublG Rz. 8 ff. Bei KapGes. sowie haftungsbeschränkten Personenhandels...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Anforderungen und Erläuterungen

Rz. 363 [Autor/Zitation] Veröffentlichen Unternehmen oder Konzerne ihre geprüfte Rechnungslegung und den dazu gehörenden Bestätigungsvermerk mit weiteren, aber ungeprüften finanziellen und nichtfinanziellen Informationen in einem Geschäftsbericht, handelt es sich bei den darin aufgenommenen ungeprüften Informationen für Abschlussprüfer um sog. sonstige Informationen (vgl. zB ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Formblatt (Abs. 1)

Rz. 8 [Autor/Zitation] Der Ertragsteuerinformationsbericht ist gem. Abs. 1 zwingend unter Verwendung des Formblatts zu erstellen (Benzinger/Hachmeister in HKMS3/4, § 342l HGB Rz. 2 [7/2023]; Böcking/Korn in EBJS5, § 342l HGB Rz. 1; Cordes/Leonhardt, FR 2023, 46; Fehrenbacher/Traut in MünchKomm. HGB5, § 342l HGB Rz. 3; Kirsch in BilR eKommentar, § 342l HGB Rz. 11 [7/2023]; Kit...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Aufgaben des Konzernprüfungsberichts

Rz. 221 [Autor/Zitation] Der Konzernprüfungsbericht dient der unabhängigen Unterrichtung insbes. des Aufsichtsrats und der Gesellschafter der GmbH über die Konzernrechnungslegung (vgl. auch Ludewig, WPg 1968, 233; Petersen/Weirich, WPg 1968, 255, 256; Schichold, Redepflicht des Konzernabschlussprüfers, 8 ff.; WP Handbuch18, Kap. M Rz. 570 ff), mit der oftmals erst ein zutreff...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Befreiung von der Pflicht zur Erstellung eines Ertragsteuerinformationsberichts (Abs. 2)

Rz. 13 [Autor/Zitation] Gemäß § 342c Abs. 2 sind die nach § 342c Abs. 1 zur Erstellung eines Ertragsteuerinformationsberichts verpflichteten Personen von ihrer Erstellungspflicht befreit, wenn die Gesellschaft ein CRR-Kreditinstitut iSd. § 1 Abs. 3d Satz 1 KWG oder ein Großes Wertpapierinstitut iSd. § 2 Abs. 18 WpIG ist und für den Berichtszeitraum unter Einbeziehung sämtlich...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeines

Rz. 215 [Autor/Zitation] § 321 gilt grds. auch für den Konzernprüfungsbericht. Die Neufassung von § 321 durch das KonTraG hat dies klargestellt. Bei Auslegung des § 321 sind jedoch die Besonderheiten zu beachten, die sich aus den Prüfungsgegenständen "Konzernabschluss" und "Konzernlagebericht" ergeben. Rz. 216 [Autor/Zitation] Zum sachlichen und zeitlichen Geltungsbereich vgl. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 22 [Autor/Zitation] Nach Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Halbs. 1 hat der Abschlussprüfer über Art und Umfang sowie das Ergebnis der Prüfung schriftlich und mit der gebotenen Klarheit zu berichten. Diese Grundnorm wird durch die in Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 2 bis 4a aufgeführten Berichtspflichten konkretisiert. Über die in diesen Vorschriften aufgeführten Berichtspflichten hi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Erwartbare Änderungen im Zuge des CSRD-UmsG

Rz. 63 [Autor/Zitation] Mögliche inhaltliche Änderungen des § 340i Abs. 5 durch das CSRD-UmsG idF des RefE v. 10.7.2025 (abrufbar unter https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_CSRD-UmsG.html): (5) 1 Auf den Konzernlagebericht ist § 315 Absatz 3a nur anzuwenden, wennmehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Allgemeine Berichtsgrundsätze

Rz. 224 [Autor/Zitation] Die allgemeinen Berichtsgrundsätze der Klarheit, Vollständigkeit, Berichtswahrheit und Unparteilichkeit (vgl. im Einzelnen Rz. 36 ff.) gelten auch für den Konzernprüfungsbericht (vgl. IDW PS 450, 118).mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IX. Anlässe der Erteilung eines Bestätigungsvermerks außerhalb der gesetzlichen oder freiwilligen Abschlussprüfung

Rz. 710 [Autor/Zitation] Auch außerhalb der Prüfung der Rechnungslegung nach oder entsprechend § 316 kann es Fälle der Prüfung einer Rechnungslegung geben, bei der über das Ergebnis in einem Bestätigungs- oder Versagungsvermerk berichtet wird. Auch hierzu hat das IDW für verschiedene solcher Fälle gesonderte Verlautbarungen mit speziellen Hinweisen, Erläuterungen und Formulie...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Prüfungsbericht

Rz. 53 [Autor/Zitation] Ein Bestätigungsvermerk gem. § 322 ist bei allen Abschlussprüfungen nach oder entsprechend § 316 zu erteilen (vgl. bereits Rz. 46 sowie Rz. 621). Der Bestätigungsvermerk nach § 322 dokumentiert – wie auch der Prüfungsbericht nach § 321 bzw. bei PIE nach Art. 11 Abs. 2 APrVO iVm. § 321 HGB (vgl. § 316a Satz 1 iVm. § 321 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2) – Ergebni...mehr