Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / I. Versicherungspflichten

Karl-Christian Bay, Matthias Scheunemann
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 18

[Autor/Zitation]

Tatobjekt ist die abzugebende Versicherung. Die Versicherung iSd. § 264 Abs. 3, § 89 Abs. 1 Satz 5 ist obligatorischer Teil des Jahres- und Halbjahresfinanzberichts (§ 114 Abs. 2 Nr. 3, § 115 Abs. 2 Nr. 3 WpHG).

Entgegen der literarischen Bezeichnung handelt es sich bei § 331a nicht um ein Eidesdelikt. Vielmehr ist die Norm parallel zu § 153 StGB einzuordnen, wobei § 331a in Abweichung davon keine Rücktrittsmöglichkeit vorsieht. Entscheidendes Merkmal für die Erklärung ist, dass lediglich die schriftliche Versicherung erfasst ist. Entsprechend § 264 Abs. 2 Satz 3 ist für die Erklärung lediglich die schriftliche Form relevant (Grottel/Hoffmann in Beck BilKomm.14, § 331a HGB Rz. 5).

Gegenstände der Abgabe einer nicht richtigen Versicherung sind der JA (§ 264 Abs. 2), der Lagebericht (§ 289 Abs. 1), der KA (§ 297 Abs. 2) und der Konzernlagebericht (§ 315 Abs. 1), wobei diese sich in ihrem jeweiligen Ausmaß unterscheiden (Olbermann in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht3, § 331a HGB Rz. 6).

 

Rz. 19

[Autor/Zitation]

Die Versicherungspflichten haben nach bestem Wissen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (VFE-Lage) der KapGes. widerzugeben. Je nach Berichtsart erstreckt sich die Versicherungspflicht der Lageberichte und Konzernlageberichte auch auf eine zutreffende Darstellung des Geschäftsverlaufs einschließlich des Geschäftsergebnisses, sowie die Aufstellung einer prognostizierten Entwicklung sowie die Darstellung der wesentlichen Chancen und Risiken.

 

Rz. 20

[Autor/Zitation]

Die Anknüpfung der Strafbarkeit an Prognoseentscheidungen wird teilweise kritisch gesehen. Begründet wird dies damit, dass die Berichterstattung über wesentliche Chancen und Risiken auch die Darstellung und Bewer...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Produktempfehlung


Zum Thema haufe.de
Jahreswechsel: Frohes neues Jahr 2026
Happy New Year Business-People Konfetti Sekt
Bild: AdobeStock

Für das neue Jahr 2026 wünschen wir Ihnen alles Gute, Gesundheit und viel Erfolg!


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren