Im delegierten Rechtsakt zur EU-Klimataxonomie sind die ersten technischen Kriterien für die Ermittlung der Tätigkeiten festgelegt, die einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leisten. Er erfasst mehr Wirtschaftstätigkeiten und mehr Umweltziele, als dies bisher in marktbasierten grünen Finanzierungsrahmen der Fall war. Die EU-Taxonomie soll Anreize für Investoren schaffen, Übergangsprojekte zu finanzieren. Indem eindeutig definiert wird, was grün ist, soll die Taxonomie Unternehmen Anreize geben und sie motivieren, neue Projekte zu starten oder bestehende Projekte so anzupassen, dass sie diese Kriterien erfüllen.

Die Berichterstattung über taxonomiekonforme grüne Tätigkeiten durch Unternehmen wird dazu führen, dass auf dem Markt verlässlichere und besser vergleichbare Informationen über die Nachhaltigkeit für Investoren und Interessenträger allgemein zugänglich sind. Wenn Unternehmen dies wünschen, können sie die EU-Taxonomie als verlässliche Grundlage nutzen, um die Umsetzung ihrer Klima- und Umweltziele zu planen und Kapital für diesen Übergang zu beschaffen. Finanzmarktteilnehmer können die EU-Taxonomie anwenden, wenn sie dies wünschen, um überzeugende grüne Finanzprodukte zu entwickeln. Die EU-Taxonomie kann Marktteilnehmern zwar Anhaltspunkte für ihre Investitionsentscheidungen geben, untersagt aber nicht, in irgendwelche Tätigkeiten zu investieren. Unternehmen sind nicht zur Taxonomiekonformität verpflichtet, und Investoren können frei über ihre Investitionen entscheiden.

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