Für die Verantwortlichen und das Projektteam der Steuerabteilung der V AG ergeben sich eine Reihe von Schlussfolgerungen aus der erstmaligen und erfolgreichen Durchführung eines Joint-Audit-Prozesses in der V-Gruppe:

  • Die Unterstützung des Top-Managements für das Projekt "Joint Audit" ist eine notwendige Voraussetzung. Diese wurde durch den Leiter der Steuerabteilung der V AG eingeholt und jederzeit gewährleistet.
  • Als besonders vorteilhaft wahrgenommen wird die aktive und intensive Beteiligung des Steuerpflichtigen, bzw. der verantwortlichen Steuerabteilung, am gesamten oben beschriebenen Prozess in den beteiligten Ländern.
  • Die Bildung eines dedizierten Projektteams ist unbedingt geboten, bestehend aus erfahrenen Mitarbeitern der deutschen und ausländischen Steuerabteilung der V-Gruppe.
  • Eine sorgfältige Vorbereitung und Durchführung des Joint Audits seitens der Steuerabteilung ist essenziell. Dazu gehört auch die regelmäßige interne Berichterstattung über den Status und Fortschritt des Joint Audits sowie die nächsten Schritte.
  • Die Begleitung der Vorbereitung durch externe Berater ist hilfreich, insbesondere bei der eingehenden Stärken-/Schwächenanalyse.
  • Die Finanzverwaltungen der beteiligten Länder agieren sehr professionell, jederzeit konstruktiv, ergebnisorientiert und pragmatisch wo möglich.
  • Es konnte eine zügige Verständigung mit den beteiligten Finanzverwaltungen über den geprüften Sachverhalt erzielt werden, im vorliegenden Fall innerhalb von 16 Monaten. Daraus ergibt sich eine vergleichsweise schnelle Rechtssicherheit für den Steuerpflichtigen.
  • Gleichzeitig wurden damit wesentlich langwierigere Verständigungsverfahrens oder die Nutzung anderer Rechtsmittel in den beteiligten Ländern vermieden. Aus Sicht der Steuerabteilung sind daher die angestrebten Hauptziele des Joint Audits in vollem Umfang erreicht.
  • Es sollte nicht unterschätzt werden, dass aufgrund des engen Zeitrahmens und des daraus resultierenden intensiven "Prüfungsdrucks", sehr hohe Anforderungen an die schnelle Reaktionsfähigkeit der Steuerabteilung gestellt werden. Die Bereitstellung angemessener Ressourcen ist daher wesentlich, wie oben beschrieben.

Insgesamt erscheint aus Sicht der Steuerabteilung der V AG ein Joint Audit als sehr geeignetes, jederzeit empfehlenswertes und vor allem zukunftsweisendes Mittel zur steuerlichen Würdigung komplexer, werthaltiger und strategisch bedeutsamer Intercompany-Transaktionen zwischen den beteiligten Finanzverwaltungen. Die Schnelligkeit der Abwicklung bietet aus Unternehmensperspektive einen deutlichen Vorteil für den Steuerpflichtigen, insbesondere im Vergleich zu bilateralen Verständigungs- und Vorabverständigungsverfahren oder zur Führung eines Prozesses vor einem Finanzgericht.

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