Rz. 4

Im Schrifttum werden zahlreiche Systematisierungsmöglichkeiten angeführt. Am häufigsten findet sich eine recht unvollständige Systematisierung nach der historischen Entwicklung mit einer Unterteilung in klassische und neuere Bilanzauffassungen.[1] Die Unterteilung in klassische und neuere Ansätze ist unstrittig. Problematisch gestaltet sich hingegen die weiterführende Systematisierung.

 

Rz. 5

Eine wichtige Systematisierungsmöglichkeit stellt die Unterteilung nach der Anzahl der verfolgten Rechnungslegungszwecke dar. Diese Unterteilung ist in der Literatur den klassischen Bilanztheorien vorbehalten, da es einst hierüber einen Disput gab und eine Anwendung dieser Unterteilung auf die neueren Bilanztheorien aufgrund ihrer hochgradigen Verschiedenheit nicht sinnvoll erscheint. Monistische Bilanzauffassungen haben jeweils nur eine Zielsetzung. Hier sind die statische und die dynamische Bilanztheorie zu nennen. Demgegenüber verfolgen dualistische Bilanzauffassungen 2 Rechnungslegungszwecke. Dies ist bei der organischen Bilanzauffassung der Fall. Die pluralistische Bilanz muss allen an sie gestellten Anforderungen gerecht werden. Die totale Bilanzauffassung von Le Coutre ist eine solche pluralistische Bilanz.

 

Rz. 6

Nach der Art ihrer Entstehung werden deduktive und induktive Bilanztheorien unterschieden. Nach der deduktiven Methode werden Bilanzierungsgrundsätze aus allgemeinen Erkenntnissen und Überlegungen abgeleitet. Die induktive Methode betrachtet zunächst die Bilanzierungspraxis als Ausgangslage und versucht wohlbegründete Verbesserungsvorschläge zu liefern.[2] Die organische Bilanztheorie sowie die Mehrzahl der neueren Bilanztheorien wurden nach der deduktiven Methode, die dynamische und die statische Bilanztheorie nach der induktiven Methode entwickelt.[3]

 

Rz. 7

Nach der Art der Aufgabenstellung wird in formelle und materielle Bilanztheorien unterschieden. Formelle Bilanztheorien befassen sich mit dem Inhalt von Bilanz und GuV, materielle Bilanztheorien versuchen dagegen die Regeln für eine zielentsprechende Abschlussgestaltung zu formulieren.[4] Der Inhalt von Bilanz und GuV war Ausgangspunkt für die Überlegungen zur Ausgestaltung der Rechnungslegung und markieren somit den Beginn der eigentlichen Diskussion über Bilanztheorien. Daher gelten die statische, als die Bilanz und die Bewertung des (Rein-)Vermögens in den Mittelpunkt stellende, und die dynamische, als die Erfolgslage in den Mittelpunkt stellende, Bilanztheorie als formelle, die organische Bilanztheorie und die neueren Bilanztheorien dagegen als materielle Bilanztheorien.[5]

 

Rz. 8

Die nachfolgende Abbildung gibt einen Überblick[6] über wichtige inländische und rein finanziell orientierte Bilanztheorien, wobei die aktuellen Entwicklingen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung nur durch die Aufnahme der Integrierten Berichterstattung angedeutet sind.[7]

Überblick über wesentliche Bilanztheorien

Abb. 1: Überblick wesentlicher Bilanztheorien

[1] Vgl. Bieg/Kußmaul/Waschbusch, Externes Rechnungswesen, 6. Aufl. 2012, S. 10.
[2] Vgl. Hax, in Kosiol, Handwörterbuch des Rechnungswesens, 1970, Sp. 238.
[3] Vgl. Hax, in Kosiol, Handwörterbuch des Rechnungswesens, 1970, Sp. 239.
[4] Vgl. Lehmann, ZfB 1955, S. 538.
[5] Die Einteilung nach formellen und materiellen Bilanztheorien entspricht nur einer Tendenzumschreibung und stellt keine eindeutige Systematisierung dar. Auch die statische und die dynamische Bilanztheorie brachten Regeln für eine zielentsprechende Bilanzgestaltung hervor.
[6] Die Berücksichtigung einer größeren Anzahl von Bilanztheorien erschwert eine geschlossene Systematisierung. Vgl. Seicht, Die kapitaltheoretische Bilanz und die Entwicklung der Bilanztheorien, 1970, S. 47. So können einige Bilanzauffassungen mehreren Kriterien zugeordnet werden. Eine widerspruchsfreie Systematisierung scheint nicht möglich zu sein.
[7] Vgl. Federmann/Müller, Bilanzierung nach Handelsrecht und Steuerrecht, 13. Aufl. 2018, S. 150.

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