Rz. 54
In einem weiteren Abschnitt des Bestätigungsvermerks hat der Abschlussprüfer nunmehr seine eigenen Verantwortlichkeiten für die Prüfung des Abschlusses und des Lageberichts darzustellen. Dies dient der Klarheit der Berichterstattung, damit die Empfänger des Bestätigungsvermerks besser als beim bisherigen erkennen können, welche Verantwortungen der Abschlussprüfer hat und welche nicht (Reduzierung der Erwartungslücke).
Rz. 55
Die Beschreibung der Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers nimmt einen gewissen Umfang ein. Der Abschlussprüfer hat drei Möglichkeiten, diese Beschreibung vorzunehmen:
- Beschreibung insg. innerhalb des Bestätigungsvermerks;
- Beschreibung in einer Anlage zum Bestätigungsvermerk. In diesem Fall muss der Bestätigungsvermerk einen Verweis auf die Stelle enthalten, an der diese Anlage zu finden ist;
- im Bestätigungsvermerk ist ein gesonderter Verweis auf die Stelle der Website des IDW aufzunehmen, an der diese Beschreibung zu finden ist.
Wählt der Abschlussprüfer die Möglichkeit 3 (Verweis auf die IDW-Website), muss er sich vergewissern, dass die dortige Beschreibung die Anforderungen des IDW PS 400 n. F. enthält.
Rz. 56
Nachfolgend wird die Musterformulierung für die "Langfassung" innerhalb des Bestätigungsvermerks (Möglichkeit 1) dargestellt. IDW PS 400 n. F. enthält in den Anlagen 1.2 und Anlagen 1.3 Formulierungsmuster für die Möglichkeiten 2 und 3 der obigen Aufstellung.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen und Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insg. ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft v...