Mediengestalter werden in folgenden Bereichen i. d. R. dual für den Medien- und Kommunikationsbereich ausgebildet und wirksam:[1]

Bild und Ton

  • Planung von Arbeitsabläufen,
  • Aufbauen, Anschließen und in Betrieb nehmen von bild- und tontechnischen Geräten (Festlegen von Kamerastandpunkten, Positionierung der Mikrofone),
  • Herstellen, Bearbeiten, Prüfen und Verwalten von Bild- und Tonmaterial für Studio-, szenische und dokumentarische, EB-[2], Radio- und Fernsehproduktion sowie für Radio- und Fernsehsendungen, Bildmontage, 3 D-Grafiken, Tonaufnahmen, -schnitte, -synchronisation und -mischungen,
  • multimediale Kombination von Videos und O-Tönen,
  • Realisierung von Produktionsaufträgen unter Livebedingungen,
  • Zusammenarbeit im Produktions- und Redaktionsteam.

Digital und Print[3]

  • Beratung und Planung: Kunden-Akquisition, projektbegleitende Kundenberatung hinsichtlich inhaltlichem und zeitlichem Arbeitsablauf und Kosten, Projektplanung und Konzeption,
  • Konzeption und Visualisierung: Gestaltungsorientierte Aufbereitung von Vorlagen und Daten für Print- und multimediale Produkte bzw. zur Nutzung in digitalen Medien, Visualisierung der Ideen und Entwürfe für Digital- und Printmedien,
  • Gestaltung und Technik: Typografische Gestaltung und digitale Bildbearbeitung, Datenausgabeprozesse in Ausgabemedien in Form von Digitaldruck, Fotogravur-Zeichnung (z. B. Farbauszüge herstellen, Muster nachbearbeiten), Musiknotenherstellung.

Aufgrund des zu nutzenden Monitors als Arbeitsmittel und der zeitlichen Bindung der Mediengestalter an den Bildschirm muss bei dieser Berufsgruppe von Bildschirmarbeitsplätzen ausgegangen werden, die der Bildschirmarbeitsverordnung unterliegen.

Berufsgruppen

Im Rahmen des o. g. Geltungsbereichs ist das Professiogramm insbesondere auf Mediengestalter in folgenden Unternehmen anwendbar:

  • Druck- und Medienwirtschaft,
  • Verlage,
  • Werbeagenturen bzw. Werbeabteilungen größerer Unternehmen,
  • Hersteller von Online-Medien,
  • Foto- Film- und Videolabors,
  • Tonstudios,
  • Film, Funk und Fernsehen.

Die Ausbildung dauert i. d. R. 3 Jahre.

[1] Verordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter Digital und Print/zur Mediengestalterin Digital und Print,

Verordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter Bild und Ton/zur Mediengestalterin Bild und Ton.

[2] EB: Elektronische Berichterstattung.
[3] Ueberschär: Mediengestalter/Mediengestalterin für Digital- und Printmedien, Arbeitsmed.Sozialmed.Umweltmed 36 (2001) 4, S. 310-311.

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