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DRS 11 wurde gemäß § 342 Abs. 2 HGB am 10.4.2002 durch das BMJ im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die Bekanntmachung der letztmaligen Änderung erfolgte am 31.8.2005 durch das BMJ. Mit Bekanntmachung des DRÄS 4 gem. § 342 Abs. 2 HGB durch das BMJ am 18.2.2010 wurde der DRS 11 aufgehoben. Er war letztmals anzuwenden auf das Geschäftsjahr, das vor dem oder am 31.12.2009 begann. Grund der Aufhebung war ebenfalls das BilMoG, konkret die Einfügung der Anhangangaben nach § 314 Abs. 1 Nr. 13 HGB zu Geschäften mit nahestehenden Personen.[1] Anders als bei DRS 10 erfolgte jedoch bislang keine weitere Befassung des DRSC mit dem Thema.

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