In Artikel 16 und Artikel 10 Absatz 2 der Taxonomieverordnung werden "ermöglichende Tätigkeiten" und "Übergangstätigkeiten" definiert.[1] Übergangstätigkeiten sind Tätigkeiten, für die es noch keine -armen Alternativen gibt, die im Hinblick auf die Treibhausgasemissionen in dem betreffenden Sektor oder Wirtschaftszweig die beste Leistung erbringen und die die beiden folgenden Bedingungen erfüllen: i) Sie dürfen die Entwicklung und den Einsatz von CO2-armen Alternativen nicht behindern und ii) sie dürfen in Anbetracht der wirtschaftlichen Lebensdauer von CO2-intensiven Vermögenswerten nicht zu Lock-in-Effekten bei diesen Vermögenswerten führen. Ermöglichende Tätigkeiten schaffen dagegen für andere unmittelbar die Möglichkeit, einen wesentlichen Beitrag zu einem Umweltziel zu leisten.

Für die Berichterstattung zur Taxonomiefähigkeit nach Artikel 10 des delegierten Rechtsakts über die Offenlegungspflichten sollten Wirtschaftstätigkeiten, die als ermöglichende Tätigkeiten oder Übergangstätigkeiten definiert sind, nicht anders behandelt werden als andere Tätigkeiten. Wenn sie unter die jeweilige Tätigkeitsbeschreibung fallen, sollten sie als taxonomiefähig betrachtet werden.

Allerdings gilt eine Wirtschaftstätigkeit nach der EU-Taxonomie nur dann als ermöglichende Tätigkeit oder Übergangstätigkeit, wenn sie die technischen Bewertungskriterien in den entsprechenden Abschnitten der Anhänge I und II des delegierten Rechtsakts zur Klimataxonomie erfüllt. Daher können insbesondere für das erste Jahr bzw. die ersten Jahre der Berichterstattung zur Taxonomiefähigkeit nach Artikel 10 des delegierten Rechtsakts über die Offenlegungspflichten diese Tätigkeiten lediglich auf freiwilliger Basis als taxonomiefähige Übergangstätigkeiten bzw. taxonomiefähige ermöglichende Tätigkeiten betrachtet und als solche gemeldet, d. h. ausgewiesen werden. Dies unterscheidet sich nicht von der Berichterstattung zur Taxonomiefähigkeit anderer Tätigkeiten: Auch in diesem Fall gibt die Taxonomiefähigkeit einer Tätigkeit keinen Hinweis auf ihre Umweltleistung.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge