FAQ EU-Umwelt-Taxonomie

Die EU-Umwelttaxonomie-VO wächst weiter. Neben der Veröffentlichung von neuen delegierten Rechtsakten und FAQ-Dokumenten ist auch die Taxonomieberichterstattung ein gemeinsamer europäischer Schwerpunkt für die Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung durch die nationalen Enforcement-Stellen.

Der aktuelle Stand der EU-Umwelttaxonomie-VO

Die EU-Umwelttaxonomie-VO, Verordnung (EU) 2020/852, umfasst bisher die folgenden erlassenen delegierten Rechtsakte:

  • Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 zu den beiden klimabezogenen Umweltzielen,
  • Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178 zur Berichterstattung,
  • Delegierte Verordnung (EU) 2022/1214 zur Aufnahme neuer Wirtschaftstätigkeiten (i.V.m. Atomenergie und Erdgas) bzgl. der beiden klimabezogenen Umweltziele und zur Überarbeitung der Berichterstattung,
  • Delegierte Verordnung (EU) 2023/2485 zur Überarbeitung alter und zur Aufnahme neuer Wirtschaftstätigkeiten bzgl. der beiden klimabezogenen Umweltziele und
  • Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486 zur Aufnahme neuer Wirtschaftstätigkeiten bzgl. der vier nichtklimabezogenen Umweltziele und zur Überarbeitung der Berichterstattung.

FAQ-Dokumente zur EU-Umwelttaxonomie-VO

Während die EU-Umwelttaxonomie-VO, Verordnung (EU) 2020/852, weiter wächst, sind nun auch Frage- und Antwort-(FAQ-) Dokumente offiziell bekannt gemacht worden.

Bekanntmachung C/2023/267: Technische Bewertungskriterien der 2 klimabezogenen Umweltziele

Das 55-seitige FAQ-Dokument (Bekanntmachung C/2023/267) fokussiert sich auf Themen zu den technischen Bewertungskriterien der 2 klimabezogenen Umweltziele. Das Dokument ist unterteilt in 3 Abschnitte.

  • Zunächst werden übergreifende Fragen, etwa Fragen zu Verfahren, Aktualisierungen und weiteren Entwicklungen sowie Fragen zum Umfang der Wirtschaftstätigkeiten und zu den im delegierten Rechtsakt zur Klimataxonomie festgelegten technischen Bewertungskriterien beantwortet.
  • In Abschnitt 2 erfolgen sektorspezifische (= branchenspezifische) Fragen zu technischen Bewertungskriterien und
  • in Abschnitt 3 werden Fragen zu wiederkehrenden DNSH-Kriterien (= Mindestschutzkriterien) beschrieben.

Bekanntmachung C/2023/267 zur Auslegung und Anwendung bestimmter Rechtsvorschriften des delegierten Rechtsakts zur EU-Klimataxonomie zur Festlegung technischer Bewertungskriterien für Wirtschaftstätigkeiten, die wesentlich zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel beitragen und erhebliche Beeinträchtigungen eines der anderen Umweltziele vermeiden

Empfehlung C/2023/305: Themen zur Taxonomieberichterstattung

Das FAQ-Dokument (Empfehlung C/2023/305) fokussiert sich auf 22 Seiten zu Themen zur Taxonomieberichterstattung. Insgesamt finden sich hier 34 Fragen und Antworten zu der allgemeinen Anwendung der Taxonomie.

Empfehlung C/2023/305 zur Auslegung und Umsetzung bestimmter Rechtsvorschriften des delegierten Rechtsakts über die Offenlegungspflichten nach Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung für die Meldung von taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten und Vermögenswerten (zweite Bekanntmachung der Kommission) 

ESMA-Prüfungsschwerpunkte: Besonderes Augenmerk auf Taxonomieberichterstattung

Die für Nicht-Finanzunternehmen, die zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet sind, abzugebenden Einstufungen der Unternehmenstätigkeit (Umsatz, Betriebsaufwand und Investitionen) in die Bereiche taxonomiefähig und taxonomiekonform rücken in den Fokus der Prüfung.

So hat die European Securities and Markets Authority (ESMA) am 25.10.2023 ihr Public Statement mit den gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkten der nationalen Enforcement-Stellen in der EU (in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin) für die Prüfung der Jahresfinanzberichte von kapitalmarktorientierten Unternehmen für das Geschäftsjahr 2023 veröffentlicht. Dabei werden Prüfungsschwerpunkte für die nichtfinanzielle Berichterstattung gesondert aufgeführt und es soll ein besonderes Augenmerk auf

  • die nötige Taxonomieberichterstattung (Verordnung (EU) 2020/852),
  • die Berichterstattung über klimabezogene Ziele, Maßnahmen und Fortschritte sowie
  • die Berichterstattung über Scope 3-Treibhausgasemissionen gelegt werden.
  • Auch sollen die Vorbereitungen für die Anwendung der CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464) sowie
  • der Umgang mit den Empfehlungen der Europäischen Kommission zur Übergangsfinanzierung (Empfehlung (EU) 2023/1425) kritisch betrachtet werden.

Da die Taxonomieangaben in der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erfolgen haben, könnte (es wird im Rahmen des Bürokratieabbaus gerade diskutiert, dies zu verhindern) sich die Anwendung ab 2025 auch auf große Kapitalgesellschaften oder zur Konzernrechnungslegung verpflichtete Unternehmen erstrecken. Bislang sind die Angabepunkte in den ESRS per Querverweis mit aufgenommen, stehen aber unter dem Wesentlichkeitsvorbehalt.

ESMA: European common enforcement priorities for 2023 annual financial reports

In eigener Sache: Wie treibe ich Nachhaltigkeit im Unternehmen voran?

In der News-Reihe "Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung" fasst Herr Prof. Dr. Müller monatlich die neusten und relevantesten Entwicklungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung prägnant für Sie zusammen. Weitere Ausgaben:

Unterstützung bei der Anwendung der ESRS

DRSC-Kurzumfrage zur Implementierung der ESRS unter den DAX 40-Unternehmen

ISSB überarbeitet die Sustainability Accounting Standards Board (SASB)-Standards