Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen mit mind. 3.000 bzw. 1.000 Beschäftigten in Deutschland ab dem 1.1.2023 bzw. 2024 zum Schutz von Menschen- und Umweltrechten entlang der Lieferketten. Zu den Kernelementen der Sorgfaltspflichten gehört nach dem Gesetz die Einrichtung eines Risikomanagements, um Risiken von Menschenrechtsverletzungen und Schädigungen der Umwelt zu identifizieren, zu vermeiden oder zu minimieren. Das Gesetz sieht eine regelmäßige Berichterstattung diesbzgl. vor. Eine Verabschiedung einer Europäischen Richtlinie mit ggf. strengeren Anforderungen ist im Jahr 2023 zu erwarten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge