Im delegierten Rechtsakt über die Offenlegungspflichten wird in zwei Abschnitten auf immaterielle Güter im Zusammenhang mit der Berichterstattung zur Taxonomiekonformität Bezug genommen:

  1. in Abschnitt 1.1.1 in Bezug auf die Umsatz-KPI und
  2. in Abschnitt 1.1.2.1 in Bezug auf den Nenner des CapEx-KPI.

Daher muss die CapEx-Berichterstattung nach Artikel 10 Absatz 2 des delegierten Rechtsakts über die Offenlegungspflichten immaterielle Güter einschließen, die den in Artikel 1 Absatz 5 des delegierten Rechtsakts über die Offenlegungspflichten definierten taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten entsprechen.

Derselbe Ansatz sollte für die Offenlegung der taxonomiefähigen Umsätze verfolgt werden. Das bedeutet, dass der Nettoumsatz aus immateriellen Gütern angerechnet werden sollte, wenn er taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des delegierten Rechtsakts über die Offenlegungspflichten entspricht.

Immaterielle Güter sind in der OpEx-Definition nicht berücksichtigt. Zu beachten ist jedoch die Definition des Nenners des OpEx-KPI in Abschnitt 1.1.3.1, der sich auf "direkte nicht kapitalisierte Kosten" bezieht (siehe Frage 12). Daher zählen immaterielle Güter, die nach dem internationalen Rechnungslegungsstandard 38 nicht kapitalisiert werden, nicht zu den Aktiva und werden daher den OpEx zugerechnet.

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