Fachbeiträge & Kommentare zu BAG-Urteil

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.4 Verlust des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung

Negativvoraussetzung ist schließlich das fehlende Verschulden des Beschäftigten an der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Im Gegensatz zu BAT und TVöD fehlt hier die Eingrenzung auf grobe Fahrlässigkeit. Eine Legaldefinition fehlt. Es handelt sich nicht um ein Verschulden i. S. des § 276 BGB , sondern ein den Anspruch beseitigendes "Verschulden gegen sich selbst" i. S. d...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.2.2 Gewährung des Urlaubs (Absatz 1 Satz 2)

Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden; es genügt also nicht, wenn der Urlaub lediglich bis zum Ende des Urlaubsjahres angetreten wird. Der Urlaub kann dabei auch in Teilen genommen werden, muss aber mindestens aus ganzen Tagen bestehen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2). Der fällige Urlaubsanspruch ist vom Arbeitnehmer durch Kundgabe seines Urlaubsw...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.2.1 Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts (Absatz 1 Satz 1)

Urlaub bedeutet die bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht zum Zwecke der Erholung des Arbeitnehmers. Diese Erholungsphase von der Arbeitszeit soll der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Arbeitskraft dienen. Der Urlaubsanspruch besteht aber auch dann, wenn der Arbeitnehmer in dem Urlaubsjahr nur eine geringe oder gar keine Arbeitsleistung erbracht hat, sofern er bei ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 9.6 Überstunden (Absatz 7)

Überstunden sind einheitlich die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten (vgl. Erl. zu § 8 Abs. 1) für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen. Ob dies auch für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer gilt, für diese also erst dann zuschlags...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 9.6.1.3 Wechselschicht-/Schichtarbeit (Absatz 8 Buchst. c)

Im Schichtsystem ist die Arbeitszeit in der Regel nicht gleichmäßig auf die Wochen verteilt, sondern es ergeben sich Verschiebungen, die sich im sog. "Schichtplanturnus" ausgleichen. Schichtplanturnus ist nach einem Urteil des BAG zu der insoweit korrespondierenden Regelung in § 7 Abs. 8 Buchst. c TVöD der Zeitraum, für den ein Schichtplan im Vorhinein aufgestellt ist[1]. Ein...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.2.3 Krankheit

Der Begriff "Krankheit" ist weder im EFZG noch im TV-V definiert. Nach der Rechtsprechung des BAG setzt eine Krankheit im Sinne des § 3 EFZG (= § 13 Abs. 1 Satz 1 TV-V) einen regelwidrigen körperlichen oder geistigen Zustand voraus. Regelwidrig ist ein körperlicher oder geistiger Zustand dann, wenn er nach allgemeiner Erfahrung unter Berücksichtigung eines natürlichen Verlau...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.2 Auflösungsvertrag (Absatz 1 Satz 1 Buchst. b)

§ 19 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b entspricht § 33 Abs. 1 Buchst. b TVöD. Nach dem auch im Arbeitsrecht – wenn auch eingeschränkt – geltenden Grundsatz der Vertragsfreiheit (§ 305 BGB) können die Parteien des Arbeitsvertrages diesen jederzeit einvernehmlich aufheben. Ein Auflösungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform (Absatz 6 sowie § 623 BGB). Bei einem Vertrag übe...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 20.2 Wirkung und Reichweite der Ausschlussfrist (Satz 1)

§ 20 TV-V erfasst alle Ansprüche, die auf dem Arbeitsverhältnis beruhen und die der Arbeitgeber nicht erfüllt hat oder die dem Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer zustehen. Hierunter fallen die monatlich neu entstehenden Ansprüche, soweit es sich um laufende Ansprüche handelt. Nur bei einmaligen Leistungen (z. B. Sonderzahlung, Jubiläumsgeld) kann der gesamte Anspruch auf...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.3 Urlaubsübertragung (Absatz 2)

Im Vergleich zu den früheren Regelungen sind die Übertragungsmöglichkeiten des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr im TV-V erheblich vereinfacht worden. Die Regelung der Übertragung knüpft an die Regelung des Bundesurlaubsgesetzes. Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 TV-V muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt werden. Dies richtet sich zunächst nur an die Adresse des Arbeitge...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.1.2.3 Bestimmtheit der Rückzahlungsklausel

Rz. 33 Um dem Bestimmtheitsgebot des § 307 BGB gerecht zu werden, ist im Rahmen der Rückzahlungsklausel zu regeln, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe den Arbeitnehmer eine Rückzahlungsverpflichtung trifft. Eine Rückzahlungsklausel bei Austritt aus eigenem Wunsch oder Verschulden benachteiligt den Arbeitnehmer hingegen in der Regel nicht unangemessen. Eine Rück...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.2 Freiwilligkeitsvorbehalte

Rz. 35 Zwar ist von der Rechtsprechung nicht ganz eindeutig geklärt, ob Freiwilligkeitsvorbehalte tatsächlich der Inhaltskontrolle unterliegen, da sie ja gerade der Verhinderung eines vertraglichen Anspruches dienen und es damit bereits an einer Vertragsbedingung fehle. Um eine mögliche Unwirksamkeit zu vermeiden – und auch weil die besseren Argumente für eine Kontrollfähigk...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.5 Höhe des Urlaubsanspruchs (Absatz 3)

Aus § 14 Abs. 3 Satz 1 ergibt sich die Höhe des Urlaubsanspruchs. Das Urteil des BAG vom 20.3.2012, 9 AZR 529/10 –, wonach § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD in der früheren Fassung nicht AGG-konform und damit rechtsunwirksam war, hat für den TV-V keine Bedeutung. Absatz 3 Satz 1 differenziert nicht nach Lebensalter, sondern sieht einen einheitlichen Anspruch auf 30 Arbeitstage Erholun...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 3.3 Nebenbeschäftigung (Absatz 2)

Eines der Ziele der Neugestaltung des Tarifrechts für die Versorgungsbetriebe war die Lösung vom Beamtenrecht. Konsequenterweise wurde beim Nebentätigkeitsrecht die bisherige Bezugnahme auf die beamtenrechtlichen Regelungen (wie in § 11 BAT) gestrichen. Das Recht des Beschäftigten, eine Nebentätigkeit auszuüben, folgt aus der Berufsfreiheit, Art. 12 GG. Arbeitnehmer des öffe...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.1 Erreichen der Altersgrenze (Absatz 1 Satz 1 Buchst. a)

§ 19 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a TV-V in der vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Fassung entsprach § 33 Abs. 1 Buchst. a TVöD. Nach der früheren Rechtslage hatten Arbeitnehmer, die die allgemeine Wartezeit erfüllt haben, mit Vollendung des 65. Lebensjahres einen Anspruch auf Altersrente (Regelaltersrente nach § 35 SGB VI). Mit Wirkung vom 1. Januar 2020 sind s...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 4.3 Begriff der Betriebszugehörigkeit

Betriebszugehörigkeit ist die bei demselben Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit. Die Festlegung, dass die Zeit bei demselben Arbeitgeber zurückgelegt sein muss, schließt die Berücksichtigung von Zeiten bei einem anderen Arbeitgeber grundsätzlich aus.[1] Dieser Ausschluss erstreckt sich nicht auf Anwartschaften, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften (z. ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.3.2 Fehlen zumutbarer Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten (Absatz 2 Satz 2)

Sind keine anderweitigen zumutbaren Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten vorhanden, tritt die gleiche Rechtsfolge ein wie bei Vorliegen der vollen Erwerbsminderung des Arbeitnehmers. § 19 Abs. 2 Satz 2 entspricht insoweit § 19 Abs. 1 Satz 1 Buchst. d. Die Tarifregelung beruht auf der Annahme der Tarifvertragsparteien, der Arbeitnehmer werde im Fall der Erwerbsminderung künftig d...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.6.2 Einbeziehung des § 5 BUrlG

In Absatz 5 zweiter Halbsatz ist ausdrücklich klargestellt, dass § 5 BUrlG unberührt bleibt. Diese gesetzliche Vorschrift, die durch tarifvertragliche Regelungen nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer abgeändert werden kann, sieht in § 5 Abs. 1 BUrlG vor, dass eine Zwölftelung des Jahresurlaubs nur in folgenden 3 Fällen zulässig ist: Der Arbeitnehmer erwirbt wegen Nichterfüllung...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.4 Widerrufsklauseln

Rz. 37 Zulässig ist, Ansprüche des Arbeitnehmers, die zunächst unbedingt und unbefristet gewährt werden, unter Widerrufsvorbehalt zu stellen. Primär wird die Wirksamkeit eines Widerrufsvorbehalts anhand des § 308 Nr. 4 BGB beurteilt.[1] Doch auch die Wertungen des § 307 Abs. 1 BGB fließen bei der Wirksamkeitsprüfung ein. So muss aus den Transparenzgründen des § 307 Abs. 1 Sa...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.5 Widerruf von Dienstwagennutzung

Rz. 38 Ein unbegrenztes einseitiges Rückforderungsrecht der privaten Nutzungsmöglichkeit eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber ist nicht möglich, da der Vergütungsanspruch nach §§ 611, 615 BGB auch das private Nutzungsrecht am Fahrzeug umfasst. Bei Überlassung des Dienstwagens zur privaten Nutzung wird der private Nutzungsvorteil zum Bestandteil des Vergütungsanspruchs in...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.13 Haftungserweiterungsklauseln

Rz. 46 Die anerkannten Kernpunkte der Haftungsprivilegierung (z. B. die Haftungsfreistellung bei leichtester Fahrlässigkeit) sind nach Ansicht von Literatur und Rechtsprechung[1] zwingendes Arbeitnehmerschutzrecht. Eine einzel- oder kollektivvertragliche Abweichung zulasten der Arbeitnehmer scheidet demnach aus. Allerdings ist eine Modifikation der Haftungslage des Arbeitneh...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 3.2 Pflichten des Arbeitnehmers (Absatz 1)

Absatz 1 definiert die vertraglichen Hauptpflichten der Arbeitnehmer, nämlich zur gewissenhaften und ordnungsgemäßen Ausführung der übertragenen Aufgaben und zur Beachtung der Anordnungen des Arbeitgebers. Dass die im Rahmen des Arbeitsvertrags geschuldete Leistung gewissenhaft und ordnungsgemäß auszuführen ist, stellt eine Selbstverständlichkeit dar. Der Arbeitnehmer hat in ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2.3 Unangemessenheit und Interessenabwägung

Rz. 12 Weiterhin muss die Benachteiligung des Vertragspartners auch unangemessen sein. Die Rechtsprechung geht dann von Unangemessenheit aus, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen ang...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 2.7 Probezeit (Absatz 2)

Die Regelungen zur Probezeit in Absatz 2 sind an sich entbehrlich, da die tarifvertragliche Probezeit im TV-V materiell nicht nennenswert untersetzt ist. Die einzige Anknüpfung an die Probezeit findet sich in § 19 Abs. 4, der bestimmt, dass befristete Arbeitsverhältnisse während der Probezeit (ordentlich) kündbar sind. Diese einzige Untersetzung der Probezeit wird praktisch j...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.5.1 Mehrfacherkrankungen

Hier sind verschiedene Fallkonstellationen zu unterscheiden: Denkbar ist eine erneute Erkrankung nach vorangegangener Arbeitsunfähigkeit, eine zusätzliche Erkrankung während bereits bestehender Arbeitsunfähigkeit oder eine Fortsetzungserkrankung. Erneute Erkrankung nach vorangegangener Arbeitsunfähigkeit Jede auf einer neuen Krankheit beruhende Arbeitsunfähigkeit begründet grunds...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2 Regelungsgehalt

Rz. 17 Das Transparenzgebot ist eine ganz eigenständige Prüfungskategorie als Unterfall der unangemessenen Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB. Rechtsfolge bei Verstoß ist damit auch die Unwirksamkeit der Klausel, § 306 BGB. Es besagt, dass eine unangemessene Benachteiligung vorliegt, wenn die Bestimmung nicht klar und verständlich ist. Das hat zur Folge, dass der V...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 10.2 Höhe und Berechnung der Zeitzuschläge (Absatz 1 Sätze 1 und 2)

Für die tatsächliche Arbeitsleistung erhält der Arbeitnehmer zunächst ein Entgelt von 100 v. H. pro Stunde, zu dem "neben dem Entgelt" bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen Zeitzuschläge hinzukommen ( Absatz 1 Satz 1 ). Das Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung richtet sich auch bei Überstunden abweichend von der Bemessungsgrundlage für die Zeitzuschläge nach der ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.4 Urlaubsgewährungszeitraum kraft Gesetzes

Das Gesetz sieht in 2 Fällen zwingend eine Verlängerung der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Urlaub vor, nämlich in § 24 Satz 2 MuSchG und in § 17 Abs. 2 BEEG .[1] Insoweit wird die tarifliche Regelung ergänzt. Hat eine Frau ihren Urlaub vor Beginn der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie diesen noch nach dem Ende ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 7.4 Rückkehr zur Vollzeitarbeit (Absatz 2)

Sofern der Arbeitnehmer eine befristete Teilzeitbeschäftigung nach Absatz 1 Satz 2 und 3 der Protokollerklärung zu § 7 Abs. 1 oder nach § 9a TzBfG ausgeübt hat, hat er nach Ablauf der befristeten Teilzeitbeschäftigung automatisch wieder einen Anspruch auf den zuvor geltenden Beschäftigungsumfang (in der Regel Vollzeitarbeit). Für den Fall der unbefristeten Teilzeitbeschäftigu...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.3 Pauschalabgeltungsvereinbarung wegen Überstunden

Rz. 36 Eine Vereinbarung mit einem "normalen Arbeitnehmer", nach der alle Überstunden mit dem Grundgehalt abgegolten sind, ist unwirksam, da sie eine unangemessene Benachteiligung i. S. d. § 307 Abs. 1 BGB darstellt. Erforderlich ist daher, dass der Umfang der mit dem Grundgehalt abgegoltenen Stunden vereinbart wird oder zumindest bestimmbar ist. Der Arbeitnehmer muss hier w...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 5.4.1 Gewährung einer Zulage für die Dauer der Übertragung (Absatz 3 Satz 1)

§ 5 Abs. 3 Satz 1 entspricht in etwa § 24 Abs. 1 BAT bzw. § 14 Abs. 1 TVöD und gilt auch für die in § 24 Abs. 2 BAT geregelten Fälle. Die Unterscheidung zwischen der vorübergehenden und der vertretungsweisen Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit enthält der TV-V – ebenso wie der TVöD – nicht. Nach der Protokollerklärung zu § 5 Abs. 3 gilt die Regelung auch für die Vertret...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 8.4 Gesetzliche Feiertage sowie 24. und 31. Dezember (Absatz 3)

Der TV-V enthält keine eigenständigen Bestimmungen zur Entgeltfortzahlung für an Feiertagen ausgefallene Arbeit, da insofern § 2 EFZG ausreichende Regelungen enthält. Für Arbeitnehmer, die an gesetzlichen Feiertagen arbeiten müssen, bestimmt § 10 Abs. 1 Satz 2 Buchst. e TV-V den Ausgleich für die notwendige Arbeit an Feiertagen in Form eines Zeitzuschlags. Welche Tage gesetz...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 8.6 Pflicht zur Leistung von Sonderformen der Arbeit (Absatz 5)

Gemäß Absatz 5 sind die Arbeitnehmer im Rahmen begründeter betrieblicher Notwendigkeiten zur Leistung folgender Sonderformen der Arbeit verpflichtet: Sonntagsarbeit Sonntagsarbeit ist die Arbeit an einem Sonntag (vgl. Erl zu § 10 Abs. 1 Satz 2 Buchst. c). Feiertagsarbeit Feiertagsarbeit ist die Arbeit an einem gesetzlichen Feiertag (vgl. Erl. zu § 8 Abs. 3 und § 10 Abs. 1 Satz 2...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.10 Versetzungsvorbehalt

Rz. 43 "Der Mitarbeiter ist verpflichtet, auch andere zumutbare Arbeiten auszuführen. Er kann auch auswärts eingesetzt werden." Bei einer solchen Klausel stellt sich die Frage der Vereinbarkeit mit dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. Es wird verletzt, wenn sich der Verwender ein mehr oder weniger schrankenloses Ermessen ausbedingt und den Vertragspartner dadurc...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 16.5 Ermäßigung der Sonderzahlung (Absatz 1 Satz 4)

Der Anspruch ermäßigt sich nach Absatz 1 Satz 4 um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgelt (§ 6), Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 13) oder Fortzahlung des Entgelts während des Erholungsurlaubs (§ 14) hat. Die Regelung bezieht sich auf die Sonderzahlung insgesamt, auch soweit diese über 100 v. H. hinausgeht. Anspruch au...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 10.6 Entgelt für Rufbereitschaft (Absatz 3)

Entscheidend für die Frage, ob Entgelt für Rufbereitschaft oder für Bereitschaftsdienst zu zahlen ist, ist nicht das Ausmaß der anfallenden Arbeitsleistung, sondern allein der Umfang der vom Arbeitgeber angeordneten Aufenthaltsbeschränkungen. Diese können auch konkludent erfolgen. Das ist z. B. anzunehmen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dadurch in der freien Wahl des ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2.5 Beurteilungskriterien

Rz. 14 Zur leichteren Überprüfbarkeit, ob eine Vertragsbedingung unangemessen ist, seien hier einige Kriterien aufgelistet. Dieser Katalog ist allerdings nicht abschließend, sondern soll lediglich als Orientierungshilfe dienen. Die Art des Arbeitsverhältnisses, insbesondere dabei die Stellung des Arbeitnehmers, ist für die Beurteilung von Bedeutung. Anhand dieser Gesichtspunk...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 8.11 Umkleidezeiten

Ob Umkleidezeiten zur Arbeitszeit rechnen, ist umstritten und kann nicht pauschal beantwortet werden. Nach der Rechtsprechung des BAG[1] setzt eine Berücksichtigung der Umkleidezeit als entgeltpflichtige Arbeitszeit voraus, dass der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten Kleidung vorschreibt und das Umkleiden im Betrieb erfolgen muss. Dies gilt insbesondere für eine besonde...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 7.5 Entgelt bei Teilzeitarbeit (Absatz 3)

§ 7 Abs. 3 ordnet generell an, dass und welche tarifvertraglichen Leistungen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern nur anteilig zustehen. Aufgrund des 9. Änderungstarifvertrages vom 31. März 2012 zum TV-V hat Absatz 3 eine neue Fassung erhalten. Dies beruht auf zeitgleich, nämlich mit Wirkung vom 1. März 2012, in Kraft getretenen Änderungen von § 17 Abs. 2. Anteilig im Verhältn...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.8.2 Überzahlung des Krankengeldzuschusses als Rentenvorschuss (Absatz 3 Satz 2)

§ 13 Abs. 3 Satz 2 geht davon aus, dass der Krankengeldzuschuss nur bis zu dem Zeitpunkt gewährt wird, von dem ab der Arbeitnehmer eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung einer zusätzlichen Alters- oder Hinterbliebenenversorgung oder einer sonstigen Versorgungseinrichtung erhält. In § 22 Abs. 4 Satz 2 TVöD ist – anders als in § 13 TV-V – ausdrücklich geregelt, dass ei...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.9.2 Nachweispflicht

Für den Normalfall sieht § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG vor, dass der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer vorzulegen hat, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage dauert; das Gesetz ordnet die Vorlage dann für den darauffolgenden Arbeitstag an. Nach § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG ist der Arbeitgebe...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 5.3.2 Stufenaufstieg (Absatz 2 Satz 2)

Ebenfalls abweichend vom Vergütungssystem des BAT und vom Lohnsystem des BMT-G II steigt der Arbeitnehmer gemäß Absatz 2 Satz 2 nicht alle 2 Jahre in die nächsthöhere Stufe auf, sondern in länger werdenden Zeitabschnitten. Damit wollen die Tarifvertragsparteien der häufig geäußerten Kritik Rechnung tragen, wonach Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes in den ersten Berufsjah...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 4 Höhe der Arbeitgeberleistung

Die vermögenswirksamen Leistungen als Zuschuss des Arbeitgebers werden nur als Bruttobetrag geschuldet.[1] Eine Zusammenfassung der monatlich zu gewährenden Arbeitgeberleistung für mehrere Fälligkeitszeiträume ist nicht möglich. 4.1 Grundbetrag 4.1.1 Vollbeschäftigte Für Vollbeschäftigte beträgt die vermögenswirksame Leistung gem. § 23 Abs. 1 Satz 2 TVöD für jeden vollen Kalend...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.7 Schriftformerfordernis (Absatz 6)

Absatz 6 schreibt entsprechend der gesetzlichen Regelungen in § 623 BGB (zu Kündigung und Auflösungsvertrag) und in § 14 Abs. 4 TzBfG (zur Befristung) vor, dass die Schriftform in allen Fällen Wirksamkeitsvoraussetzung für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung und Auflösungsvertrag sowie für die Befristung von Arbeitsverhältnissen ist. Die Schriftform gilt ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 9.3 Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft (Absätze 3 und 4)

Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft sind Sonderformen der Arbeit, deren Hauptmerkmal darin besteht, dass sie jeweils außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit und ohne Anrechnung auf diese durchgeführt werden. Die Definition des Bereitschaftsdienstes in Absatz 3 ist inhaltsgleich mit derjenigen in § 7 Abs. 3 TVöD. Die Definition der Rufbereitschaft in Absatz 4 ist bis auf S...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.1 Verständlichkeitsgebot

Rz. 18 Das Verständlichkeitsgebot erfordert, dass der Text der Vereinbarung sprachlich klar und durchschaubar formuliert ist. Über die sprachliche und grammatikalische Verständlichkeit hinaus muss der Verwender auch die formale Gestaltung so wählen, dass sich die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen des Vertrags für den Vertragspartner so deutlich darstellen, wie dies nac...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 3.4 Ärztliche Untersuchung (Absatz 3)

Nach § 3 Abs. 3 TV-V ist der Arbeitgeber bei gegebener Veranlassung berechtigt, den Arbeitnehmer durch einen Vertrauensarzt dahingehend untersuchen zu lassen, ob er zur Leistung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit in der Lage ist. Nach dieser Bestimmung erfolgt die Untersuchung nicht durch einen vom Arbeitgeber bestimmten Arzt, sondern durch den Vertrauensarzt. Vertr...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.3 Befristung und auflösende Bedingung (Absatz 1 Satz 1 Buchst. c)

Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung mit dem arbeitsvertraglich vereinbarten Beendigungstermin; gleiches gilt im Falle der Vereinbarung einer auflösenden Bedingung mit dem Eintritt derselben (§ 158 Abs. 2 BGB). Die früher geltenden Sonderregelungen für Zeitangestellte, Angestellte für Aufgaben von begrenzter Dauer und für Aushilfsangestellte (SR 2y BAT) sin...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.9.1 Anzeigepflicht

Ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Die Mitteilungspflicht besteht unabhängig von einem Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Sie besteht daher auch innerhalb der Wartefrist nach § 3 Abs. 3 EFZG , nach Ablauf von 6 Krankheitswochen und in allen F...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.4 Eintritt einer Erwerbsminderung (Absatz 1 Satz 1 Buchst. d)

Aufgrund des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20. Dezember 2000[1] ist mit Wirkung vom 1. Januar 2001 an die Stelle der bisherigen §§ 43, 44 SGB VI, die die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit und wegen Berufsunfähigkeit geregelt haben, die Vorschrift des § 43 SGB VI getreten, der die Begriffe volle und teilweise Erwerbsminderung definiert. D...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 7.2 Teilzeitanspruch (Absatz 1)

Die Grundregelung in Absatz 1 unterscheidet sich vom TzBfG in folgenden Punkten: Sie gilt schon während der ersten 6 Monate der Betriebszugehörigkeit. Der Rechtsanspruch nach dem TzBfG setzt erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten ein (§ 8 Abs. 1 TzBfG). Der Arbeitnehmer ist nicht an eine Frist für seinen Antrag gebunden, die er vor dem Beginn der von ihm gewünschten Teilzeit ...mehr