Fachbeiträge & Kommentare zu BAG-Urteil

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.1 Überblick

Rz. 5 Nach dem BUrlG hat der Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis einen Anspruch auf Urlaub als Freistellung von der Arbeitspflicht. Regelungen dazu, wie dieser Anspruch geltend zu machen ist, finden sich nicht. § 7 BUrlG regelt in den Absätzen 1 und 2 folgende Abfolge: Die Festlegung des Urlaubs geschieht durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss die Urlaubswünsche des Arbeitn...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2.2.3 Besondere Ansprüche der Arbeitnehmer

§ 164 Abs. 4 SGB IX regelt Ansprüche der schwerbehinderten Mitarbeiter gegenüber ihren Arbeitgebern. Sie haben Anspruch auf eine Beschäftigung, in der sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können, bevorzugte Berücksichtigung bei innerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung zur Förderung ihres beruflichen Fortkommens, Erleichte...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.2.5 Beweislast

Rz. 147 Macht der Arbeitgeber den Verfall des Urlaubs zum Jahresende geltend, muss der Arbeitgeber darlegen und beweisen, dass er seinen Mitwirkungsobliegenheiten nachgekommen ist.[1] Der Arbeitnehmer hat sodann die Voraussetzungen für die Übertragung darzulegen und im Streitfall zu beweisen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer den Übergang aus dringenden betrieblichen Grü...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.1.1 Voraussetzung der Befristung des Urlaubsanspruchs

Rz. 121 Nach § 1 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Diese Bindungswirkung wird durch § 7 Abs. 3 BUrlG konkretisiert. Das BAG hat seit seiner grundlegenden Entscheidung vom 13.5.1982 [1] in ständiger Rechtsprechung gegen zunächst heftige Kritik von Teilen der Literatur[2] und instanzgerichtlicher Rechtsprechung[3] diesen ...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 3.6 Entscheidungsfristen

Das Integrationsamt soll seine Entscheidung innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags treffen.[1] Es darf diese Frist aus sachlichen Gründen überschreiten. Fehlen allerdings sachliche Gründe für ein Überziehen der Frist, hat der Arbeitgeber unter Umständen Schadensersatzansprüche nach § 839 BGB, Art. 34 GG. In den Fällen des § 172 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 SGB IX ist das...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5.4 Erweitertes Direktionsrecht

Rz. 15 Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitgeber der Frau auch eine Tätigkeit zuweisen, die nicht der vertraglich vereinbarten Tätigkeit entspricht. Zur Vermeidung eines weiteren Beschäftigungsverbots steht dem Arbeitgeber ein erweitertes Direktionsrecht zu. Das ist nunmehr auch in § 13 Abs. 1 Nr. 2 MuSchG gesetzlich geregelt. Der Arbeitgeber darf der Schwangeren...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.9.1 Erfüllbarkeit bei Arbeitsunfähigkeit

Rz. 92 Solange ein Arbeitnehmer wegen einer Erkrankung nicht die vertraglich geschuldete Leistung erbringen kann, ist der Urlaubsanspruch nicht erfüllbar.[1] Da der Arbeitnehmer als Folge einer Krankheit, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, von der Arbeitspflicht befreit ist, kann im gleichen Zeitraum Urlaub nicht gewährt werden. Dabei spielt keine Rolle, ob die Urlaubsgewähru...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.10 Nachträgliche Änderung

Rz. 95 Hat der Arbeitgeber aufgrund des Urlaubswunsches eines Arbeitnehmers den Urlaub mit Freistellungserklärung festgesetzt, sind hieran beide Seiten gebunden. Dies gilt auch, wenn berechtigte Änderungswünsche bestehen. Rz. 96 Unproblematisch ist die einvernehmliche Änderung oder Rückgängigmachung eines Urlaubstermins. Die Vereinbarung kann auch konkludent erfolgen.[1] Hinw...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 1.4 Fragerecht und Offenbarungspflicht im Bewerbungsgespräch

Die Frage nach einer Schwerbehinderung ist ausnahmsweise zulässig, wenn eine bestimmte körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit eine wesentliche und entscheidende Anforderung des konkreten Arbeitsplatzes ist. Demnach darf der Arbeitgeber danach fragen, ob der Bewerber an gesundheitlichen, seelischen oder ähnlichen Beeinträchtigungen leidet, durch di...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.10.2 Einseitige Änderung durch den Arbeitnehmer

Rz. 103 Solange die Freistellungserklärung des Arbeitgebers nicht vorliegt, kann der Arbeitnehmer angezeigte Urlaubswünsche ändern oder zurücknehmen. Nach der erfolgten Festlegung ist auch der Arbeitnehmer hieran gebunden. Er kann daher ohne Einverständnis des Arbeitgebers den Urlaub nicht abbrechen und die Tätigkeit wieder aufnehmen. Erhebt der Arbeitgeber gegen die Wiedera...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Urlaubsrechtliche Einordnung

Rz. 2 Die Übertragung des Jahresurlaubs ist in § 7 Abs. 3 BUrlG nur eingeschränkt möglich. Sie setzt zum einen dringende betriebliche Gründe voraus. Zum anderen ist der Übertragungszeitraum in das folgende Kalenderjahr auf das erste Quartal beschränkt. § 24 Satz 2 hingegen ermöglicht eine weitergehende Übertragung, da der Resturlaub nach Ablauf der Schutzfristen im laufenden ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Vertragsgerechte Beschäftigung

Rz. 7 Das Recht auf Beschäftigung richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Bedingungen. Diese vertraglich vereinbarten Bedingungen sind – ebenso wie bei der Ausübung des Weisungsrechts – die äußerste Grenze der Beschäftigung, die die Frau nach Ende des Beschäftigungsverbots auszuüben hat. Die Frau hat andererseits grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass ihr eine and...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2.2.4 Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen

Den Arbeitgebern obliegt es nach § 164 Abs. 5 SGB IX Teilzeitarbeitsplätze einzurichten. Gemäß § 164 Abs. 5 Satz 3 SGB IX haben schwerbehinderte Menschen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art und Schwere der Behinderung notwendig ist. Das Verlangen eines schwerbehinderten Menschen nach § 164 Abs. 5 SGB IX bewirkt unmittelbar eine Verringe...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.11.1 Anwendungsbereich des Mitbestimmungsrechts

Rz. 104 Der Arbeitgeber ist bei der Festlegung der Lage des Urlaubs durch die dem Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG zustehenden Mitbestimmungsrechte beschränkt. Ungewöhnlich an der Regelung ist, dass diese nicht nur einen kollektiven Bezug hat. Der Bogen spannt sich von den allgemeinen Urlaubsgrundsätzen über den konkreten Urlaubsplan bis hin zu Streitigkeiten über d...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 3.1 Anhörung der Schwerbehindertenvertretung

Nach § 178 Abs. 2 SGB IX muss der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend unterrichten und vor einer Entscheidung anhören. Er hat diese Anhörungspflicht daher auch bei jeder Kündigung. Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen, die der Ar...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.2.2 Dringende betriebliche Gründe

Rz. 135 Ein Übergang der offenen Urlaubsansprüche in das erste Quartal des Folgejahres erfolgt, wenn dringende betriebliche Gründe der Gewährung des Urlaubs im laufenden Kalenderjahr entgegenstanden. Der Begriff knüpft an das Leistungsverweigerungsrecht in § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG an.[1] Zu beachten ist jedoch, dass sich das Leistungsverweigerungsrecht in § 7 Abs. 1 BUrlG auf...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5.3 Zustimmung des Betriebsrats

Rz. 13 Wenn die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes eine Versetzung nach § 95 Abs. 3 BetrVG ist, dann muss der Arbeitgeber zuvor die Zustimmung des Betriebsrats zu dieser personellen Einzelmaßnahme nach § 99 Abs. 1 BetrVG einholen. Die betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmungsrechte nach § 99 BetrVG werden durch das Mutterschutzgesetz nicht außer Kraft gesetzt. Bei ein...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2.1 Begriff

Rz. 15 Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 gilt das Gesetz nicht nur für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, sondern für alle Frauen, die sich in einer Beschäftigung i. S. v. § 7 Abs. 1 SGB IV befinden. Maßgeblich ist also nicht das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses, sondern eines sozialversicherungsrechtlichen (nicht-pflichtigen!) Beschäftigungsverhältnisses. Ein sozialvers...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 24 regelt in Satz 2 das Schicksal des Erholungsurlaubs, wenn er wegen den Beschäftigungsverboten nicht genommen werden kann. Ohne diese Regelung würde es zum Verfall des Urlaubs am 31.3. des Folgejahres kommen, wenn im Anschluss an die Schutzfristen Elternzeit in Anspruch genommen wurde und der Erholungsurlaub dann am Ende des Übertragungszeitraums verfiel. Durch die...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.12.2 Einstweilige Verfügung

Rz. 119 Die Schwierigkeiten der Klage auf Urlaubsgewährung für einen bestimmten Zeitraum führen dazu, dass im Grundsatz trotz aller dogmatischen Begründungsprobleme anerkannt ist, dass ein Arbeitnehmer den Urlaubsanspruch für einen bestimmten Zeitraum im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen kann.[1] Der 2. Senat des BAG, der den eigenmächtigen Urlaubsantritt als wicht...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 9 Die Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer

Rz. 31 Nach § 80 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG soll der Betriebsrat die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer im Betrieb fördern. Ob der Betriebsrat darauf beschränkt ist, (lediglich) die Beschäftigung bereits eingestellter Arbeitnehmer zu fördern, oder ob er gerade auch auf die Einstellung solcher Personen hinwirken soll, ist streitig.[1] Die Vorschrift ergänzt § 75 Abs. 1 Satz. 2 BetrVG...mehr

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Eignungsbeurteilung bei Fah... / 2.3.3 Eignungsuntersuchungen aufgrund besonderer Veranlassung

Der Gesundheitszustand kann sich während einer Beschäftigung verändern. Das kann auch Eignungen kurzfristig oder lang andauernd positiv wie negativ beeinflussen. Ergeben sich objektive Hinweise auf einen „besonderen personenbezogenen Anlass“, die den Arbeitgeber im laufenden Beschäftigungsverhältnis an der gesundheitlichen Eignung eines Beschäftigten zweifeln lassen, so kann...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 13.5 Vorlage von Werk- und Arbeitnehmerüberlassungsverträgen

Rz. 49c Durch das AÜG-Änderungsgesetz wurde mit Wirkung ab dem 1.4.2017 § 80 Abs. 2 BetrVG um einen neuen Satz 3 ergänzt. Danach gehören zu den dem Betriebsrat vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellenden Unterlagen auch die Verträge, die der Beschäftigung von Personen zugrunde liegen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen; das sind bei Leiharbeitnehmern...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Aufgabe des Betriebsrats im weitesten Sinn ist die Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer des Betriebs gegenüber dem Arbeitgeber. Diese Aufgabe wird durch die einzelnen Vorschriften des BetrVG näher konkretisiert und hinsichtlich der einzelnen Aufgabenbereiche im Hinblick auf ihre Wahrnehmung jeweils in unterschiedlicher Weise ausgestaltet. Neben den Mitbestimmungs...mehr

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Eignungsbeurteilung bei Fah... / 2.1 Eignungsaspekte bei Einstellungsuntersuchungen

Im Rahmen einer Einstellungsuntersuchung wird sich der Arbeitgeber die Frage beantworten lassen, ob der Bewerber aus gesundheitlicher Sicht die vorgesehene Tätigkeit verrichten kann und kein Risiko für Sicherheit und Gesundheit für sich oder andere Mitarbeitende darstellt. Dabei darf die ärztliche Untersuchung nur Fragen klären, die der Arbeitgeber berechtigterweise dem Bewe...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1 Gesetze und Verordnungen

Rz. 7 Die Vorschrift will sicherstellen, dass alle Schutzvorschriften zugunsten der Arbeitnehmer auch tatsächlich eingehalten und angewendet werden. Der Begriff der "zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Verordnungen" ist deshalb weit auszulegen [1] und umfasst auch das Richterrecht [2], bzw. die durch Richterrecht entwickelten Grundsätze, z. B. den allgemeinen arbe...mehr

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Tragen eines religiösen Kopftuchs bei der Tätigkeit als Luftsicherheitsassistentin

Leitsatz Eine Tätigkeit als Luftsicherheitsassistentin an der Passagier- und Gepäckkontrolle eines Flughafens darf grundsätzlich mit einem religiösen Kopftuch erbracht werden. Die Ablehnung einer Bewerbung aus diesem Grunde stellt eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung aufgrund der Religion dar. Sachverhalt Die Klägerin hatte sich auf eine Stelle als Luftsicherheitsassistentin bei der Beklagten beworben, welche als von der Bundespolizei beliehenes Unternehmen die Passagier- und Gepäckkontroll...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.1 Grundlage der Einkommensermittlung (Abs. 2)

Rz. 34 Grundlage der Einkommensermittlung ist die kalendermonatliche[1] Lohn- und Gehaltsbescheinigung des Arbeitgebers. Aus dieser lassen sich im Regelfall, unter Berücksichtigung der nach Abs. 1 maßgeblichen Besonderheiten (bspw. der Nichtberücksichtigung der sonstigen Bezüge i.S.d. § 38a Abs. 1 Satz 3 EStG), die zur Ermittlung des kalendermonatlichen Einkommens notwendige...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.2 Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

Rz. 25 Neben den in § 75 BetrVG ausdrücklich genannten Diskriminierungsverboten, die auch nach der seit 2006 geltenden Fassung der Regelung nicht abschließend sind, ist auch der arbeitsrechtliche Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten.[1] Er zielt darauf ab, eine Gleichbehandlung von Personen in vergleichbaren Situationen sicherzustellen und eine gleichheitswidrige Regel...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.4.4 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen Alters

Rz. 53 § 10 AGG lässt unter den dort genannten Voraussetzungen eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters zu. Die Generalklausel des § 10 Sätze 1 und 2 AGG bestimmt, dass Ungleichbehandlungen wegen des Alters keine Diskriminierung darstellen, sofern sie objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt sind. Darüber hinaus muss das angewandte Mittel ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4 Schutzpflicht

Rz. 71 Nach § 75 Abs. 2 BetrVG sind Arbeitgeber und Betriebsrat zum Schutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit des Arbeitnehmers verpflichtet. Diese Verpflichtung stellt eine Schranke sowohl für ihre Regelungsbefugnis als auch für den Inhalt der von ihnen getroffenen Regelungen, z. B. in Betriebsvereinbarungen, dar.[1] Die in § 75 Abs. 2 Satz 1 BetrVG normierte Schutzpf...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.3.1 Unmittelbare Benachteiligung

Rz. 43 Eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person eine weniger günstige Behandlung erfährt als sie eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde. Die Ungleichbehandlung muss wegen eines der in § 1 AGG genannten Diskriminierungsmerkmale erfolgen. Häufig wird sie in einem Unterlassen liegen: Praxis-Beispiel Arb...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Überwachungspflicht und Überwachungsrecht

Rz. 14 § 75 BetrVG begründet eine Überwachungspflicht von Betriebsrat und Arbeitgeber. Diese Pflicht besteht allerdings nicht nur im Verhältnis zwischen den Betriebspartnern, sondern auch im Verhältnis des Betriebsrats und der einzelnen Betriebsratsmitglieder gegenüber den Arbeitnehmern des Betriebs ebenso wie im Verhältnis des Arbeitgebers zu den einzelnen Arbeitnehmern.[1]...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.3.3 Belästigung

Rz. 48 Auch eine Belästigung kann eine (verbotene) Benachteiligung darstellen. Dies ist gem. § 3 Abs. 3 AGG dann der Fall, wenn unerwünschte Verhaltensweisen, die mit einem in § 1 AGG genannten Grund in Zusammenhang stehen, bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.4.6 Ansprüche bei Anwendung kollektivrechtlicher Regelungen

Rz. 62 Nach § 15 Abs. 3 AGG ist der Arbeitgeber bei der Anwendung kollektivrechtlicher Vereinbarungen, die eine Benachteiligung enthalten, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit zur Entschädigung verpflichtet. Der Arbeitgeber ist im Fall des Abschlusses etwa einer Betriebsvereinbarung an die dort getroffenen Vereinbarungen als Vertragspartei gebunden. Er kann zur Durchführ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.2.2 Ethnische Herkunft

Rz. 32 Auch dieser Begriff stammt aus der Antirassismusrichtlinie. Nach der Rechtsprechung des EuGH[1] kann auf Wertungen nach Art. 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zurückgegriffen werden. Unter einer Ethnie ist grundsätzlich eine Gruppe von Personen zu verstehen, die durch gemeinsame Geschichte, Herkunft, Kultur oder Zusammengehörigkeitsgefühl verbunden s...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.4.5 Entschädigung

Rz. 61 Nach § 15 Abs. 2 AGG kann ein benachteiligter Arbeitnehmer neben dem Schadensersatz auch eine angemessene Entschädigung wegen eines Schadens verlangen, der nicht Vermögensschaden ist. Ersetzt wird in diesem Fall der durch die Diskriminierung erlittene immaterielle Schaden. Es handelt sich hierbei um einen verschuldensunabhängigen Anspruch, der auf Geld gerichtet ist. ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.2.7 Behinderung

Rz. 37 Der Begriff der Behinderung im AGG entspricht der gesetzlichen Definition in § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX. Danach liegt eine Behinderung vor, "wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand eines Menschen abweicht und er daher an der vollen, wirksame...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.4.3 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung

Rz. 52 Grundsätzlich verbietet § 7 AGG eine unterschiedliche Behandlung der Beschäftigten wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion oder Weltanschauungsgemeinschaft. Die Vorschrift des § 9 AGG macht aber von der in der Richtlinie 2000/78/EG [1] eröffneten Möglichkeit Gebrauch, bereits geltende Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten beizubehalten, die bisher schon e...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.2.10 Geschlecht

Rz. 40 § 75 BetrVG verbietet jede unterschiedliche Behandlung der Betriebsangehörigen wegen ihres Geschlechts. Das Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts und der Grundsatz der Gleichbehandlung von Mann und Frau sowie für Menschen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, sind in Art. 3 Abs. 2 und 3 GG verfassungsrechtl...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.4.2 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

Rz. 51 Gemäß § 8 AGG ist die unterschiedliche Behandlung wegen eines Grunds i. S. d. § 1 AGG zulässig, wenn dieser Grund wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern der Zweck rechtmäßig und die Anforderung angemessen ist. Eine wesentliche und entscheidende berufliche A...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.2.8 Alter

Rz. 38 Dieses Kriterium ist 2006 neu in § 75 Abs. 1 BetrVG aufgenommen worden. Nach der bis dahin geltenden Regelung in § 75 Abs. 1 Satz 2 hatten Arbeitgeber und Betriebsrat nur darauf zu achten, dass Arbeitnehmer nicht wegen Überschreitung bestimmter Altersstufen benachteiligt werden. Seit 2006 haben sie darauf zu achten, dass jede Benachteiligung wegen des Alters unterblei...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.2.9 Politische oder gewerkschaftliche Betätigung oder Einstellung

Rz. 39 Dieses Kriterium war bereits in § 75 Abs. 1 Satz 1 BetrVG a. F. enthalten. Es geht über die Vorgaben der EU-Richtlinien, die durch das Umsetzungsgesetz in nationales Recht transformiert worden sind, ebenso wie über die Regelungen im AGG hinaus und stellt ein zusätzliches Differenzierungsmerkmal dar. Danach darf kein Kriterium für eine unterschiedliche Behandlung der Ar...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.2.11 Sexuelle Identität

Rz. 41 § 75 BetrVG verbietet schließlich die Diskriminierung von im Betrieb Beschäftigten wegen ihrer sexuellen Identität. Dieses Kriterium ist durch das BetrVerf-ReformG 2001 neu in Absatz 1 aufgenommen worden. Unzulässig ist danach eine unterschiedliche Behandlung von Arbeitnehmern, die homosexuell, bisexuell, transsexuell oder zwischengeschlechtlich sind.[1] Dies gilt nic...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Grundsätze von Recht und Billigkeit

Rz. 20 Von der Überwachungspflicht des Abs. 1 erfasst wird allgemein die Beachtung der Grundsätze von Recht und Billigkeit. Rz. 21 Unter den Grundsätzen des Rechts ist die gesamte geltende Rechtsordnung, zu der seit dem 18.8.2006 auch das AGG in der jeweils gültigen Fassung gehört, zu verstehen, wie sie das Arbeitsverhältnis gestaltet und auf dieses einwirkt.[1] Dazu gehören ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2 Adressaten

Rz. 69 Die Pflichten nach § 75 Abs. 2 BetrVG gelten für Arbeitgeber und Betriebsrat, ebenso wie für die einzelnen Betriebsratsmitglieder. Sie sind sowohl bei der Ausübung des Mitbestimmungsrechts als auch bei der Entscheidung der Einigungsstelle zu beachten.[1] Nicht in ihren Geltungsbereich fallen dagegen die einzelnen Arbeitnehmer des Betriebs. Sie sind jedoch aufgrund ihr...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.4.3 Leistungsverweigerungsrecht

Rz. 59 Gemäß § 14 AGG haben Beschäftigte unter den nachfolgenden Voraussetzungen ein Leistungsverweigerungsrecht: Der Beschäftigte muss Opfer einer Belästigung oder sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz geworden sein; der Arbeitgeber ergreift keine oder offensichtlich ungeeignete Maßnahmen zur Unterbindung der Benachteiligung; das Leistungsverweigerungsrecht besteht nur insowei...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Rechtsfolgen bei Verstößen

Rz. 94 § 75 BetrVG ist Verbotsgesetz im Sinne von § 134 BGB. Infolgedessen sind Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (z. B. Betriebsvereinbarungen), die gegen diese Regelung verstoßen, nichtig.[1] Dies ergibt sich nach Inkrafttreten des AGG auch aus dessen § 7 Abs. 2. Rz. 95 Umstritten ist, ob § 75 BetrVG als Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB anzusehen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Vorbemerkung

Rz. 68 § 75 Abs. 2 Satz 1 BetrVG verpflichtet Arbeitgeber und Betriebsrat dazu, die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Arbeitnehmer des Betriebs zu schützen und zu fördern. Die Betriebsparteien haben danach nicht nur Maßnahmen, die der freien Persönlichkeitsentfaltung entgegenstehen, abzuwehren, sondern sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass die Arbeitsbedingungen,...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.2.6 Religion oder Weltanschauung

Rz. 36 Diese beiden Begriffe weisen erhebliche Unschärfen auf. Kennzeichnend für eine Religion ist der transzendente Bezug des Glaubens. Darunter ist die Eingliederung des Einzelnen in einen jenseitigen, nicht mit von den Menschen gesetzten Maßstäben zu beurteilenden und durch wissenschaftliche Erkenntnisquellen nicht erschöpfend zu erklärenden Zusammenhang zu verstehen. Gesc...mehr