Fachbeiträge & Kommentare zu BAG-Urteil

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.3.2 Mittelbare Benachteiligung

Rz. 46 Verboten ist nicht nur eine unmittelbare, sondern auch eine mittelbare Benachteiligung. Eine solche liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen wegen eines in § 1 AGG genannten Grunds gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können. Im Unterschied zur unmittelbaren Benachteiligung reicht hier die bloß...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4 Nicht anzuwendende Vorschriften des BUrlG

Rz. 32 Nach § 12 BUrlG sind nicht alle Bestimmungen des BUrlG auf den Bereich der Heimarbeit anzuwenden. Darunter fallen die Bestimmungen über die Wartezeit gem. § 4 BUrlG, den Teilurlaub gem. § 5 BUrlG, den Ausschluss von Doppelansprüchen gem. § 6 BUrlG und die Übertragung sowie die Abgeltung des Urlaubs gem. § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG. Die restlichen Vorschriften finden nur i....mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.1.2 Homeoffice

Rz. 7 Heimarbeit ist nicht auf gewerbliche Tätigkeiten beschränkt. Auch qualifizierte Angestelltentätigkeiten können Heimarbeit i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 HAG sein, soweit diese unter den Bedingungen von Heimarbeit ausgeführt werden. Insbesondere bei einer Tätigkeit im Homeoffice ist dies möglich. Die Tätigkeit im Homeoffice erfolgt i. d. R. im Rahmen eines Arbeitsverhältnis...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.1.1 Heimarbeiter

Rz. 6 Gem. § 2 Abs. 1 HAG ist als Heimarbeiter legaldefiniert, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte (eigener Wohnung oder selbstgewählter Betriebsstätte) allein oder mit seinen Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbebetreibenden oder Zwischenmeistern erwerbsmäßig arbeitet, jedoch die Verwertung der Arbeitsergebnisse dem unmittelbar oder mittelbar auftraggebenden Gewerbebe...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.3.2 Stilltätigkeit

Rz. 30 Die Freistellung ist nur zu gewähren, wenn die Zeit tatsächlich – zumindest auch – zum Stillen (bzw. Abpumpen von Milch) genutzt wird. Kein Anspruch besteht, wenn die Mutter ihr Kind während der Arbeitszeit auf andere Weise füttern oder betreuen möchte, ohne es zu stillen. Rz. 31 Sofern gestillt wird, ist der Freistellungsanspruch nicht auf den reinen Stillvorgang besc...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2.4 Arbeitsverpflichtung

Rz. 21 Der Freistellungsanspruch besteht nur, wenn die Verpflichtung zur Arbeitsleistung und die Stillzeit tatsächlich kollidieren. § 7 Abs. 2 will den stillenden Müttern nicht allgemein eine Entlastung durch Verminderung ihrer Arbeitszeit gewähren.[1] Eine Freistellung zum Zweck des Stillens kann nur erfolgen, wenn ohne das Stillen eine Arbeitsleistung zu erbringen wäre und...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Mitteilungspflicht im Bewerbungsverfahren – Fragerecht des Arbeitgebers?

Rz. 22 Im Bewerbungsverfahren hat die Arbeitnehmerin ein Interesse, eine bestehende oder geplante Schwangerschaft nicht zu offenbaren, da sie andernfalls befürchten muss, wegen der Schwangerschaft die Stelle nicht zu erhalten. Umgekehrt mag der Arbeitgeber ein Interesse haben, niemanden einzustellen, der die Arbeit wegen schwanger- und mutterschaftsbedingter Ausfallzeiten im...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.5.2 Heimarbeiter und ihnen Gleichgestellte

Rz. 21 Gem. § 12 Nr. 1 BUrlG erhalten Heimarbeiter und diesen nach § 1 Abs. 2a HAG Gleichgestellte von ihrem Auftraggeber (oder im Fall der Beschäftigung durch einen Zwischenmeister von diesem) bei einem Anspruch auf 24 Werktage Urlaub ein Urlaubsentgelt i. H. v. 9,1 % des in der Zeit vom 1.5. bis zum 30.4. des folgenden Jahres oder bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhä...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.2 Befristung des Urlaubsanspruchs

Rz. 16 Der Urlaubsanspruch der Heimarbeiter ist, auch wenn nach § 12 BUrlG die § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG nicht zur Anwendung kommen, befristet. Urlaubsjahr ist der 1.5. bis zum 30.4. des Folgejahres. Der nicht geltend gemachte Urlaubsanspruch verfällt, es sei denn, der in Heimarbeit Beschäftigte war aus von seinem Willen unabhängigen Gründen, insbesondere einer nachgewiesenen A...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 10 BUrlG verhindert die Anrechnung bestimmter medizinischer Maßnahmen auf den Urlaub. Es findet damit eine Berücksichtigung statt, die gewährleistet, dass durchzuführende Kur- und Heilverfahren nicht immer mit der Erholung des Arbeitnehmers verbunden sind. Dies hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) schon vor Inkrafttreten des BUrlG angenommen und festgestellt, dass ei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 3 Berechnung des Zusatzurlaubsentgelts

Rz. 4 Gemäß § 210 Abs. 3 Satz 1 SGB IX erfolgt die Bezahlung des zusätzlichen Urlaubs der in Heimarbeit beschäftigten oder diesen gleichgestellten schwerbehinderten Menschen nach den für die Bezahlung ihres sonstigen Urlaubs geltenden Berechnungsgrundsätzen. Rz. 5 Nach einer Entscheidung des BAG kann die in der Vorauflage vertretene Auffassung, dass schwerbehinderte Menschen ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.3.1 Grundsatz

Rz. 23 Es ist Sache der stillenden Frau zu entscheiden, wie oft und wie lange sie ihr Kind stillt. Im Rahmen dieser Entscheidung hat sie allerdings – insbesondere hinsichtlich der Lage der Stillzeiten – auf die Interessen des Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen und muss dazu zumutbare organisatorische Maßnahmen ergreifen.[1] Soweit das Stillen außerhalb der Arbeitszeit möglich ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.1 Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation

Rz. 4 Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation sind solche Maßnahmen, welche zur Abwendung einer Krankheit oder zur Förderung der Heilung im Anschluss an eine Krankheit durchgeführt werden.[1] I. S. d. Sprachgebrauchs sind dies Kuren (Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung[2]). Der Anwendungsbereich von § 10 BUrlG ist jed...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4 Verbot der Anrechnung

Rz. 9 Wie § 9 BUrlG enthält auch die Regelung in § 10 BUrlG eine Ausnahme von § 275 Abs. 1 BGB. [1] Durch die Teilnahme an der Kur ist der Arbeitnehmer daran gehindert, die Arbeitsleistung zu erbringen. Nach §§ 9 Abs. 1, 3 Abs. 1 EFZG wird diese Arbeitsverhinderung der Arbeitsunfähigkeit gleichgestellt. Wird daher die Urlaubsgewährung infolge der Bewilligung und des Antritts ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.2 Adressat, Form und Inhalt der Mitteilung

Rz. 9 Adressat der Mitteilung ist der Arbeitgeber. Welche Person die Arbeitgeberfunktion i. S. d. Vorschrift ausübt, hängt von der Struktur und der Organisation des Unternehmens ab. So ist die Mitteilung in kleineren Unternehmen gegenüber dem Inhaber bzw. Geschäftsführer abzugeben. Im Übrigen kommt es darauf an, wer im Unternehmen dafür zuständig ist, die Einhaltung der Mutt...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Umfang der Freistellungspflicht

Rz. 8 Das letzte Wort "sind" des § 7 Abs. 1 Satz 1 steht grammatisch fehlerhaft im Plural. Die Voraussetzung der Erforderlichkeit bezieht sich auf die Zeit, die für die Untersuchungen benötigt wird – und nicht auf die Untersuchungen selbst. Für welche Untersuchungen freizustellen ist, ergibt sich vielmehr aus § 24d SGB V . Danach besteht während der Schwangerschaft sowie bei ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.1 Obliegenheit und/oder Verpflichtung?

Rz. 3 § 15 Abs. 1 Satz 1 begründet keine gesetzlich zwingende und sanktionierte Pflicht der Arbeitnehmerin zur Offenbarung der Schwangerschaft, sondern lediglich eine entsprechende Obliegenheit. Die Formulierung als Sollvorschrift zeigt, dass es der Frau nur nachdrücklich empfohlen wird, im eigenen Interesse dem Arbeitgeber die Schwangerschaft zu offenbaren, sobald sie selbs...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.3 Rechtsfolgen der Mitteilung bzw. des Unterlassens der Mitteilung

Rz. 15 Objektivrechtlich muss der Arbeitgeber die mutterschutzrechtlichen Vorschriften bei Vorliegen einer Schwangerschaft unabhängig von seiner Kenntnis einhalten.[1] Praktisch kann die Erfüllung der Normen jedoch nur bei Kenntnis von der Schwangerschaft bzw. fahrlässiger Unkenntnis verlangt und sanktioniert werden. Rz. 16 Dies bedeutet: Teilt die Arbeitnehmerin mit, sie sei...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.1 Zweck, Verpflichtung, Aussteller, Form und Inhalt

Rz. 33 Der Arbeitgeber muss sich nicht mit der mündlichen Mitteilung der Arbeitnehmerin über das Vorliegen der Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin bzw. über das Stillen begnügen. Vielmehr kann er die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses bzw. eines Zeugnisses einer Hebamme oder eines Entbindungspflegers verlangen. Er muss diese Forderung nicht begründen...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 3.5.4 Sonderkündigungsschutz

Der Datenschutzbeauftragte genießt besonderen Schutz aufgrund seiner Stellung. Er darf von dem Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht abberufen oder benachteiligt werden.[1] Die Abberufung ist nur in entsprechender Anwendung des § 626 BGB zulässig; die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist unzulässig, es sei denn, dass Tatsache...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsschutz: Aufgabe des ... / 3.10.2 Aufgaben und Befugnisse

Der Strahlenschutzverantwortliche legt bei der Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten dessen Aufgaben, dessen innerbetrieblichen Entscheidungsbereich und die zur Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Befugnisse schriftlich fest.[1] Die Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten ergeben sich aus § 72 Abs. 2 StrlSchG und §§ 43 f. StrlSchV. Er muss für die Einhaltung der dem Str...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Versorgungsausgleich / 9 Zuständigkeit von Familien- und Arbeitsgerichtsbarkeit

Im Versorgungsausgleich werden die in der Ehezeit erworbenen Anteile von Anrechten hälftig zwischen den geschiedenen Ehegatten aufgeteilt. Dabei hat das Familiengericht als Vorfrage zu prüfen, ob und in welchem Umfang Ansprüche auf bAV dem ausgleichspflichtigen Ehegatten zustehen. Nach Auffassung des BAG entfaltet der familiengerichtliche Beschluss Bindungswirkung dafür, wie ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.9.5 Zahlung von Zulagen oder sonstigen Entgeltbestandteilen als Erfüllung des Mindestlohns?

Unsicherheit und Unklarheit bestand zunächst bezüglich der Frage, in welchem Umfang die Zahlung von weiteren Vergütungsbestandteilen wie z. B. Zulagen oder Gratifikationen oder Jahressonderzahlungen zur Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohnanspruchs berücksichtigt werden können. Dazu hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass alle Leistungen, die der Arbeitgeber dem Arbe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.3 Art der vergütungspflichtigen Arbeitsleistung

Urlaubs-/Feiertagsvergütung Der gesetzliche Mindestlohn gilt nur für tatsächlich geleistete Arbeit,[1] nicht aber für Entgeltfortzahlung und die Berechnung von Urlaubsentgelt.[2] Das heißt aber nicht, dass in Zeiten ohne Arbeitsleistung weniger als der Mindestlohn gezahlt werden darf. Nur die Rechtsgrundlage ist eine andere. Das ergibt sich bei Anwendung der Tarifverträge des...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.5.4 Verhältnis zu arbeitsvertraglichen Regelungen

Ist im Arbeitsvertrag eine geringere Vergütung als der gesetzliche Mindestlohn vereinbart, so ist diese Vergütungsregelung nicht unwirksam. Neben sie tritt aber der gesetzliche Mindestlohn,[1] sodass der Arbeitnehmer keinen Anspruch nach § 612 Abs. 2 BGB auf die übliche Vergütung hat – diese kann wesentlich höher sein als der gesetzliche Mindestlohn, beispielsweise kann dies...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.9.4 Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Bereitschaftszeit

Das MiLoG nimmt Bereitschaftszeiten nicht explizit aus. Maßgebliche Zeiteinheit ist die "Arbeitsstunde". Insofern bietet es sich an, den Arbeitszeitbegriff des ArbZG heranzuziehen. Als Arbeitszeit i. S. d. ArbZG mindestlohnrelevant sind danach Bereitschaftszeiten, soweit sie nach der Rechtsprechung als vergütungspflichtige Arbeitszeit anzusehen sind.[1] Entsprechend hat das ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.7.3 Sonderregelung Praktikant

Das Gesetz enthält in § 22 Abs. 1 MiLoG eine komplizierte und nicht besonders geglückte Regelung zur Frage, ob Praktikanten einen Anspruch auf Mindestlohn haben. Zweck der Regelung ist es, Praktikanten, die nach Abschluss ihrer Ausbildung ein nicht vorgeschriebenes Praktikum leisten – insbesondere über einen längeren Zeitraum oder wiederholt hintereinander ("Generation Prakt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.5.2 Verzicht

Auch ein Verzicht auf den gesetzlichen Mindestlohn – aber nur auf diesen – ist unwirksam. Auf Vergütung, die über den gesetzlichen Mindestlohn hinausgeht, kann hingegen verzichtet werden. Das ist dann von Bedeutung, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in einem Abwicklungsvertrag ihre Ansprüche abschließend regeln wolle...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.10 Auftraggeberhaftung für Nachunternehmer

Nach § 13 MiLoG gilt für die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns dieselbe Auftraggeberhaftung wie im Bereich des AEntG. § 13 MiLoG verweist schlicht auf § 14 AEntG, der lautet: "Ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, haftet für die Verpflichtungen dieses Unternehmers, eines Nachunternehmers oder eines...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.2 Berechnungszeitraum für den Mindestlohn – Monatsentgelt

Der aktuelle Mindestlohn beträgt 13,90 EUR (ab 1.1.2026). Daraus folgt jedoch nicht, dass bezüglich der Einhaltung des Mindestlohns isoliert auf jede einzelne Arbeitsstunde abzustellen ist. Vielmehr ist maßgebend, dass im jeweiligen Lohnabrechnungszeitraum durchschnittlich der Mindestlohn eingehalten wird.[1] Lohnabrechnungszeitraum im TVöD ist gem. §§ 15 Abs. 1, 24 Abs. 1 TV...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 2.4.3 Bereitschaftsdienst/Rufbereitschaft (§ 2 Abs. 5 und 6 6. PflegeArbbV)

Für Bereitschaftsdienste gilt eine besondere Regelung. Hintergrund dieser speziellen Regelung ist die Entscheidung des BAG[1], wonach das Mindestentgelt nach § 2 der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (PflegeArbbV) vom 15.7.2010 nicht nur für Vollarbeit, sondern auch für Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst zu zahlen ist, weil die Pfleg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.4 Fälligkeit des Mindestlohns – Überblick

Das Gesetz regelt nicht nur die Höhe des Mindestlohns, sondern auch die Fälligkeit. Nach § 2 MiLoG ist der Arbeitgeber verpflichtet, der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer den Mindestlohn zum Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit bzw. spätestens am letzten Bankarbeitstag (Frankfurt am Main) des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde, zu ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.1 Der Anspruch auf Mindestlohn

Nach § 1 MiLoG hat jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns durch den Arbeitgeber. Die Höhe des Mindestlohns kann auf Vorschlag einer ständigen Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden. Seit dem 1.1.2026 beträgt der Mindestl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.7.2 Ausnahmen

Keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben folgende Gruppen: Auszubildende nach dem BBiG (diese erhalten eine Ausbildungs-Vergütung nach § 17 BBiG bzw. TVAöD), einschließlich berufsausbildungsvorbereitender Maßnahmen (§ 22 Abs. 3 MiLoG). Die ausdrückliche Nennung der Auszubildenden hat lediglich klarstellenden Charakter,[1] da Auszubildende nicht in einem Arbeitsv...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.12 Rechtsfolgen von Verstößen gegen das MiLoG

Genügt die vertragliche Vereinbarung dem MiLoG, zahlt der Arbeitgeber den Mindestlohn jedoch tatsächlich nicht oder verspätet aus, hat der Arbeitnehmer wie bisher einen Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens und der Verzinsung des Entgeltanspruchs nach §§ 280ff. BGB. Zudem begeht der Arbeitgeber in diesem Fall auch eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 21 Abs. 1 Nr. 13 MiLoG ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 2.4.6 Ausschlussfrist

Gemäß § 5 der PflegeArbbV verfallen die Ansprüche auf den Mindestlohn, wenn diese nicht innerhalb von 12 Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden. Verhältnis zum gesetzlichen Mindestlohn Die in der PflegeArbbV festgelegten Grundsätze zur Bemessung des Mindestentgelts in der Pflegebranche gehen gem. § 1 Abs. 3 MiLoG. im Geltungsbereich der Verordnungen dem im ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.7.1 Grundregelung

Einen Rechtsanspruch auf die Zahlung des Mindestlohns haben alle Arbeitnehmer (§ 22 Abs. 1 MiLoG). Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (§ 611a BGB).[1] Ein Arbeitsverhältnis ist geprägt durch (i. d. R.) Erwerbsabsicht, Wei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 1.4 Kontrolle durch die Zollbehörden

Eine besondere Brisanz bekommt der gesetzliche Mindestlohn dadurch, dass seine Einhaltung von den Zollbehörden kontrolliert wird (§ 14 MiLoG). Der Zoll hat dafür nach § 15 MiLoG gleiche Befugnisse wie bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit. Die Vorschriften des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes gelten im Wesentlichen entsprechend. Der Zoll hat insbesondere die Befugnis, auch E...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.5.1 Ausschlussfristen

Aus der gesetzlichen Regelung ergibt sich, dass eine Ausschlussfrist nicht den Mindestlohn erfassen darf. Auch der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall kann in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns einer Ausschlussfrist nicht unterworfen werden, obwohl er auf einer eigenen Anspruchsgrundlage beruht.[1] Dies gilt sowohl für arbeitsvertraglich vereinbarte Ausschlussfr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.8 Fälligkeit des Mindestlohns

Zwar ist nach § 2 Abs. 1 MiLoG für die Zahlung des Mindestlohns grundsätzlich die vereinbarte Fälligkeit maßgeblich. In jedem Fall muss der Mindestlohn dem Arbeitnehmer jedoch spätestens am letzten Bankarbeitstag (bezogen auf Frankfurt am Main) des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht worden ist, gezahlt werden. Der Mindestlohn ist für alle ge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.9.1 Die zeitliche Bezugsgröße – Problem Monatslohn

Das Gesetz regelt nicht eindeutig, wie der Mindestlohn zu berechnen ist und welche Vergütungsbestandteile für die Frage, ob der Mindestlohnanspruch erfüllt ist, herangezogen werden können. Im Gesetz ist hinsichtlich der Höhe des Mindestlohns nur der schlanke Satz enthalten, wonach "die Höhe des Mindestlohns ...""ab dem 1. Oktober 2022 brutto 12 Euro je Zeitstunde" beträgt. "D...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 2.6 Nichtraucherschutz (§ 5)

§ 5 ArbStättV soll einen wirksamen Schutz der Nichtraucher vor den Gesundheitsgefahren und Belästigungen durch Tabakrauch gewährleisten. Achtung Unverzichtbarer Schutzanspruch Den Schutzanspruch besitzen die nicht rauchenden Beschäftigten. Das sind nicht nur die Nichtraucher, sondern alle Beschäftigten, die nicht bei der Arbeit rauchen, also auch solche, die in ihrer Freizeit ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 5.5 Regelung des TVöD und TV-L

Rz. 17 Der für den Bereich des Bundes und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VkA) geltende Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und der für die Länder[1] geltende Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) regeln im Abschnitt IV des Allgemeinen Teils die Punkte "Urlaub und Arbeitsbefreiung". Die ursprüngliche Regelung in § 26 Abs. ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 8 Änderung der Anzahl der vertraglich geschuldeten Arbeitstage

Rz. 25 Ändert sich im Verlauf eines Kalenderjahres die Verteilung der Arbeitszeit auf weniger oder auf mehr Arbeitstage einer Kalenderwoche, verkürzt oder verlängert sich die Dauer des dem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubs entsprechend. Sie ist dann jeweils unter Berücksichtigung der nunmehr, d.h. mit Blick in die Zukunft für den Arbeitnehmer maßgeblichen Verteilung seiner Ar...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 5.4 Schichtarbeit

Rz. 16 Bei der Berechnung der Urlaubsdauer bei Arbeit nach Schichtmodellen ist zunächst zu beachten, dass Freischichttage keine Arbeitstage sind, sondern Wochentage, an denen der Arbeitnehmer wegen der Verteilung der Arbeitszeit auf Arbeitsschichten nicht zur Arbeit verpflichtet ist. Sie verringern rechnerisch die Anzahl der in einem Jahr möglichen Tage mit Arbeitspflicht[1]...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 16 Unabdingbarkeit

Rz. 44 Der gesetzliche Mindesturlaub gem. § 3 Abs. 1 BUrlG kann nicht durch tarifliche Regelungen verkürzt werden, § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG. Der Anspruch ist unabdingbar und tariffest. Die Unabdingbarkeit, § 13 Abs. 1 BUrlG, gilt auch, wenn der Arbeitnehmer eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung bezieht und dies nach einer tariflichen Regelung, z. B. § 33 Abs. 2 und 3 T...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 7.1 Grundsatz des BUrlG

Rz. 21 Eine gesetzliche Regelung, wonach Bruchteile von Urlaubstagen abzurunden sind, gibt es nicht.[1] Allerdings enthält § 5 Abs. 2 BUrlG eine (Aufrundungs-)Regelung für Teilurlaubsansprüche, nach der ein Anspruch auf Urlaub für einen ganzen Tag begründet wird, wenn der dem Arbeitnehmer zustehende Bruchteil mindestens die Hälfte eines Urlaubstags umfasst. Früher wurde ohne...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 11 Unbezahlter Sonderurlaub

Rz. 35 Nach § 3 Abs. 1 BUrlG beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage im Kalenderjahr. Die Vorschrift unterstellt eine an 6 Tagen der Kalenderwoche bestehende Arbeitspflicht und gewährleistet unter dieser Voraussetzung einen gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen im Kalenderjahr. Ist die Arbeitszeit auf weniger oder mehr als 6 Tage in der Kalenderwoche verteilt...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Berufsausbildungsvertrag: S... / 3.3 Weiterbeschäftigung von betriebsverfassungsrechtlichen Funktionsträgern

Der Arbeitgeber kann grundsätzlich nach freiem Belieben entscheiden, ob er mit einem Auszubildenden nach dem Ende des Berufsausbildungsverhältnisses ein Arbeitsverhältnis eingehen will. Zum Schutz betriebsverfassungsrechtlicher Amtsträger wird dieser Grundsatz durch die Bestimmung des § 78a BetrVG eingeschränkt. Unter den persönlichen Geltungsbereich dieser Bestimmung fallen ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Berufsausbildungsvertrag: S... / 4 Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses

Für den Fall einer vorzeitigen Lösung des Berufsausbildungsverhältnisses nach der Probezeit gewährt § 23 BBiG unter bestimmten Voraussetzungen einen Schadensersatzanspruch. Der Ausbildende oder der Auszubildende kann danach Ersatz des ihm entstandenen Schadens verlangen, wenn die jeweils andere Vertragspartei den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Aus anderen Rechtsgr...mehr