Fachbeiträge & Kommentare zu BAG-Urteil

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Die Tarifautomatik und das ... / 3.1.2 Abgrenzung zur Stufenzuordnung

§ 17 Abs. 4 Satz 1 TV-L regelt nur die Stufenzuordnung von Beschäftigten bei Höhergruppierung im bestehenden Arbeitsverhältnis. Eine Übertragung höherwertiger Tätigkeiten kann nur in einem bestehenden Arbeitsverhältnis erfolgen. Nach einer rechtlichen Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses und anschließender erneuter Einstellung findet § 16 TV-L (und nicht § 17 TV-L) Anwendu...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 2.3.3 Atomisierungsverbot

Der Begriff Atomisierung (i. S. v. völlig zerstören, zerkleinern) wurde vom Bundesarbeitsgericht geschaffen. Atomisierung bedeutet, Arbeitsvorgänge in kleinstmögliche abgrenzbare Arbeitsleistungen zu zerstückeln mit der Folge, dass diese rechtswidrig gebildeten Bewertungseinheiten eine "schlechtere" Gesamtbewertung ermöglichen. Dem Arbeitsvorgang hinzuzurechnen sind daher nac...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 2.3.7 Arbeitsplatzaufzeichnungen

In Ergänzung einer Arbeitsplatzbeschreibung bzw. als konkreter Nachweis der auszuübenden Tätigkeiten haben sich in der Praxis – vorrangig für den Verwaltungsbereich – Arbeitsaufzeichnungen als geeignetes Instrument erwiesen. Durch Arbeitsaufzeichnungen lassen sich insbesondere die Zeitanteile eines Arbeitsvorganges konkret bestimmen. Praxis-Tipp Die Arbeitsplatzbeschreibung w...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 2.4.1.3 Prüfung von Heraushebungsmerkmalen

Bei Aufbaufallgruppen ist nach der ständigen Rechtsprechung des BAG zunächst zu prüfen, ob die Anforderungen der Ausgangsfallgruppe erfüllt werden und anschließend, ob die qualifizierenden Merkmale der höheren Entgeltgruppe vorliegen. Soweit Tätigkeitsmerkmale der höheren Entgeltgruppe auf einer niedrigeren aufbauen und eine zusätzliche tarifliche Anforderung – Heraushebungsm...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 1.8.10 Sonstige für die Eingruppierung unerhebliche Kriterien

Weitere für die Eingruppierung unerhebliche Kriterien sind u. a.: die Wertung, Einschätzung eines Vorgesetzten. Vielmehr entscheidend ist, wie die Tätigkeit unter die Tätigkeitsmerkmale subsumiert wird. Voten bzw. Empfehlungen behördenintern eingesetzter Bewertungskommission[1] Bewertungen des LRH[2] eine frühere, jedoch zwischenzeitlich nicht mehr ausgeübte Tätigkeit, die Eingru...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 1.4 Auslegung von Eingruppierungsnormen

Die Entgeltordnung enthält unterschiedliche, in ihrer Wertigkeit abgestufte Tätigkeitsmerkmale, die eine Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegriffen enthalten. Unbestimmter Rechtsbegriffe haben keinen "fest umrissenen" Sachverhalt bzw. auf den ersten Blick erkennbaren Inhalt. Der Bedeutungsgehalt muss also näher bestimmt werden. Unbestimmte Rechtsbegriffe werden von den Tarifv...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 2.4.1 Bewertungsgrundlage: jeder einzelne Arbeitsvorgang

Der Arbeitsplatz ist auf Grundlage des § 12 TV-L zu bewerten. Bewertet wird dabei jeder einzelne Arbeitsvorgang. Es ist somit erforderlich, dass der Bewerter die gesamte Tätigkeit, die am Arbeitsplatz anfällt, zunächst in Arbeitsvorgänge zerlegt. Praxis-Tipp Bewertet wird also nicht der abstrakte Aufgabenkreis des Beschäftigten, d. h. Sie müssen zuerst aus der auszuübende Tät...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 1.8.2 Einarbeitungszeit, Probezeit

Mit Ausnahme einiger weniger Tätigkeitsmerkmale in Teil II Abschn. 8 (Beschäftigte im Fremdsprachendienst) – sind Einarbeitungszeiten , die zu einer niedrigeren Eingruppierung in dieser Zeit führen, in der Entgeltordnung nicht enthalten. Die Beschäftigten sind von Anfang an der zutreffenden Entgeltgruppe zuzuordnen. Rechtswidrig ist die Personalpraxis, dass ein Beschäftigter ...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 1.8.9 Arbeitgeberrichtlinien

Gemäß dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 29.8.1984[1] sind für die Eingruppierung von Beschäftigten Eingruppierungsrichtlinien einer Tarifvertragspartei unerheblich, da es sich um einseitige, also nicht zwischen den Tarifvertragsparteien vereinbarte Regelungen, handelt.mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 1.2 Geltungsbereich des § 12 TV-L und der Entgeltordnung

Die Eingruppierungsregelungen der §§ 12, 13 TV-L gelten nur für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des TV-L fallen. § 12 TV-L i. V. m. der Anlage A kommt bei beidseitiger Tarifgebundenheit unmittelbarer und zwingend gem. § 4 Abs. 1 TVG sowie im Übrigen kraft arbeitsvertraglicher Inbezugnahme zur Anwendung. Es handelt sich um nicht verzichtbare Mindestarbeitsbedingunge...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 1.8.1 Qualität und Quantität der geleisteten Arbeit

Die Qualität und Quantität der geleisteten Arbeit ist unerheblich. Maßgebend für die Eingruppierung ist nicht die "ausgeübte", sondern die "auszuübende" Tätigkeit. Es kommt daher nicht darauf an, ob der Beschäftigte den Anforderungen gewachsen ist oder nicht. Dies fällt in den Bereich des Arbeitgeberrisikos. So hat das BAG bereits im Urteil vom 28.5.1968[1] entschieden, dass...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 1.8.4 Einstufung vergleichbarer Beamter

In vielen Aufgabenbereichen werden gleiche Tätigkeiten sowohl von Beschäftigten wie von Beamten ausgeübt. Der Beschäftigte vergleicht deshalb oft seine Entgeltgruppe mit der Besoldungsgruppe eines Beamten. Bereits in seinem Urteil vom 18.11.1975[1] hat das BAG den Anspruch des Klägers, der sich auf vergleichbare Beamte berufen hatte, als unbegründet zurückgewiesen, weil im Be...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 2.3.5 Funktionsbezogene Tätigkeitsmerkmale

Enthält ein Tätigkeitsmerkmal nur eine Funktionsbezeichnung (z. B. Leiter von Kassen, Vorsteher von Kanzleien), so sind alle zu dieser Funktion gehörenden Arbeitsvorgänge pauschal bewertet. Somit ist es nicht nötig, den zeitlichen Anteil jeder Einzeltätigkeit zu ermitteln, sondern alle zu diesem Aufgabenbereich gehörenden Einzeltätigkeiten sind zu einem Arbeitsvorgang zusamm...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 1.8.5 Ergebnis einer analytischen Stellenbewertung für Beamtenstellen

Für die Frage einer zutreffenden Eingruppierung kommt es auch nicht auf die Durchführung und das Ergebnis einer sog. analytischen Stellenbewertung an. In dieser werden die Tätigkeiten nach einzelnen Anforderungsarten wie z. B. Können, Erfahrung, geistige und körperliche Belastbarkeit, Grad der Selbstständigkeit, Grad der Verantwortung etc. gegliedert. So hat das BAG klargest...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 4.1 Fallgestaltungen einer Herabgruppierung

Herabgruppierung ist die Einreihung des Beschäftigten in eine niedrigere Entgeltgruppe. Eine Herabgruppierung kann erfolgen zur Korrektur eines Bewertungsirrtums. Hier ist mit der Herabgruppierung keine Änderung der auszuübenden Tätigkeit verbunden. Hinweis Der Bewertungsirrtum wird in der Regel in der Ausbringung einer unzutreffenden Entgeltgruppe liegen, kann aber auch in d...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 5.5 Auswirkungen einer unterlassenen Personalvertretungsbeteiligung

Wird das Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung verletzt, ist zwischen den individualrechtlichen und den personalvertretungsrechtlichen Auswirkungen zu unterscheiden. Der Entgeltanspruch beruht allein und ausschließlich auf der individualvertraglichen Vereinbarung im Arbeitsvertrag und der sich hieraus ergebenden tariflichen Bewertung der auszuübenden Tätigkeit. Dieser A...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 3.1.1 Anwendungsbereich des § 17 Abs. 4 TV-L: Sonderfälle

Hinsichtlich der Höhergruppierung aufgrund des Hineinwachsens in eine höherwertige Tätigkeit gem. § 13 TV-L wird auf die Darlegungen unter Ziff. 1.10 verwiesen. Erfüllt ein Beschäftiger zunächst nicht die subjektiven Voraussetzungen eines Tätigkeitsmerkmals wird er gem. der Vorbem. Nr. 1 zu allen Teilen der EntgO in eine niedrigere Entgeltgruppe eingruppiert. Werden diese sub...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 4.1.3 Übertragung einer tariflich niedriger zu bewertenden Tätigkeit

Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG erstreckt sich das Direktionsrecht des Arbeitgebers im öffentlichen Dienst auf alle Tätigkeiten, die die Merkmale der Entgeltgruppe erfüllen, für die der Arbeitnehmer eingestellt worden ist. Danach können dem Arbeitnehmer grundsätzlich auch andere Tätigkeiten zugewiesen werden, soweit sie den Merkmalen dieser Entgeltgruppe entspreche...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 5.2 Mitbestimmung bei der Eingruppierung

Eingruppierung ist die Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer tariflichen Lohn- oder Gehaltsgruppe im Rahmen eines kollektiven Entgeltschemas. Sie ist keine rechtsgestaltende Maßnahme seitens des Arbeitgebers, sondern ergibt sich aus der Tarifautomatik unmittelbar aus der Übertragung tariflich geregelter Tätigkeiten. Die Eingruppierung ist also ein gedanklicher Vorgang, ein ...mehr

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Die Tarifautomatik und das ... / 2.4.4 Entgeltgruppenbetrachtung

Die Entgeltgruppenbetrachtung kommt bei Mischtätigkeiten (siehe auch Ziff. 2.4.1) zur Anwendung. Sie erfolgt unabhängig davon, welchen Teilen, Anschnitten oder Unterabschnitten der Entgeltordnung die Arbeitsvorgänge zugeordnet sind. Die Rechtsgrundlage bildet § 12 Abs. 1 Satz 4 TV-L und die darauf basierende Rechtsprechung durch das BAG.[1] Prüfschema Entgeltgruppenbetrachtun...mehr

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Teilzeitarbeit: Brückenteil... / 6 Besonderheiten bei Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Wechselt ein Arbeitnehmer in Brückenteilzeit, so hat er für den Zeitraum der Brückenteilzeit grundsätzlich Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung entsprechend der verminderten Arbeitszeit. Besonderheiten ergeben sich insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Wechsels den ihm zustehenden Urlaub nicht so genommen hat, dass der noch verbleibende Urlaubsante...mehr

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Teilzeitarbeit: Brückenteil... / 2 Anspruchsvoraussetzungen

Der Anspruch auf Brückenteilzeit hat folgende formale und inhaltliche Voraussetzungen: Video: Voraussetzungen der Brückenteilzeit Das Arbeitsverhältnis muss länger als 6 Monate bestehen (sog. Wartezeit). Weiter wird vorausgesetzt, dass der Arbeitgeber mehr als 45 Arbeitnehmer beschäftigt.[1] Der Arbeitnehmer muss den Antrag mind. 3 Monate vor Beginn der gewünschten Verringerung...mehr

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Teilzeitarbeit: Brückenteil... / 1 Begriff der "Brückenteilzeit"

"Brückenteilzeit" i. S. d. § 9a TzBfG ist der Anspruch des Arbeitnehmers, die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit für einen begrenzten Zeitraum zwischen einem und 5 Jahren zu reduzieren und anschließend zur vorherigen Arbeitszeit zurückzukehren. Der Anspruch auf Brückenteilzeit besteht dabei auch für Arbeitnehmer, die bereits in Teilzeit arbeiten und ihre Arbeitszeit vorüber...mehr

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Teilzeitarbeit: Brückenteil... / 3 Verhandlungspflicht und Ablehnungsgründe des Arbeitgebers

Gemäß § 9a Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 8 Abs. 3 Satz 1 TzBfG muss der Arbeitgeber die gewünschte befristete Verringerung der Arbeitszeit mit dem Arbeitnehmer mit dem Ziel erörtern, zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Das Unterlassen der Erörterung führt zwar nicht zur Fiktion der Zustimmung des Arbeitgebers, zur Vermeidung prozessualer Nachteile sollte die Erörterungs...mehr

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Teilzeitarbeit: Brückenteil... / 5 Konkurrenz zwischen unbefristeter Teilzeit und Brückenteilzeit

Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Brückenteilzeit erfolgreich geltend gemacht, können sie frühestens 1 Jahr nach dem Ende der Brückenteilzeitphase erneut einen Antrag auf Brückenteilzeit nach § 9a Abs. 1 Satz 1 TzBfG oder zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit nach § 8 Abs. 1 TzBfG stellen. Während der temporären Teilzeit besteht mithin kein Anspruch auf e...mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 3.1.1 Aufklärungspflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat bei der Einstellungsverhandlung vor allem die Pflicht, den potenziellen Arbeitnehmer über alle Anforderungen des zu besetzenden Arbeitsplatzes zu unterrichten. Das gilt nicht für Umstände, die sich von selbst verstehen, sondern insbesondere für von der Regel abweichende Gegebenheiten, wie etwa überdurchschnittliche Anforderungen. Eine allgemeine Aufklärung...mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 1.2.8 Fragerecht nach Vorstrafen

Die Frage nach Vorstrafen stellt einen erheblichen Eingriff in die Individualsphäre des Arbeitnehmers dar. Unter Berücksichtigung des Resozialisierungsgedankens sind diesbezügliche Fragen nur unter einer bestimmten Voraussetzung zulässig. Die Vorstrafe muss auf Eigenschaften schließen lassen, die für die Vertragsdurchführung unerlässlich sind und damit im unmittelbaren Zusam...mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 1.2.5 Fragerecht nach Behinderung/Schwerbehinderteneigenschaft

Die Frage nach Behinderung oder Schwerbehinderung ist, wenn diese für die Ausübung der vorgesehenen Tätigkeit ohne Bedeutung ist, in der Phase der Vertragsanbahnung und in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses wegen § 173 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX grundsätzlich unzulässig.[1] Sie kann allerdings gerechtfertigt sein, wenn die Behinderung die vertragsgemäße Arbeitsleistung d...mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 2.3 Offenbarung der Schwerbehinderteneigenschaft

Für den Bereich der Schwerbehinderung bestand sowohl in der arbeitsrechtlichen Literatur als auch in der Rechtsprechung Einigkeit darüber, dass der Mensch mit Schwerbehinderung von sich aus nicht über die bestehende Behinderung aufklären muss, soweit ihm die Tätigkeit dadurch nicht unmöglich gemacht wird.[1] Spätestens seit Geltung des Diskriminierungsverbots für schwerbehin...mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 1.2.4 Fragerecht nach Gesundheitszustand, Erkrankungen und Impfstatus

Fragen nach dem Gesundheitszustand des Bewerbers sind einerseits für den Arbeitgeber schon wegen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall von großer Wichtigkeit. Andererseits greifen sie nicht unerheblich in die rechtlich geschützte Privatsphäre des Arbeitnehmers ein. Das Fragerecht ist daher nur unter bestimmten Voraussetzungen gegeben. Dabei kommt es auf die Zielbezogenhei...mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 2 Offenbarungspflichten des Arbeitnehmers

Macht der Arbeitgeber von seinem ohnehin begrenzten Fragerecht bei Einstellungen keinen Gebrauch, so trifft den Bewerber nur in Ausnahmesituationen eine Rechtspflicht, bestimmte Umstände auch ungefragt offenzulegen. Eine arglistige Täuschung durch Unterlassen, die eine Anfechtung des Arbeitsvertrags gemäß § 123 BGB rechtfertigen kann, liegt dann vor, wenn der Bewerber elemen...mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 2.1 Offenbarung der Schwangerschaft

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass erst nach Einstellung einer Arbeitnehmerin bekannt wird, dass diese bei Abschluss des Arbeitsvertrags bereits schwanger war und dies auch wusste, diese Tatsache also bewusst verschwiegen hat. Nach § 15 Abs. 1 MuSchG soll eine werdende Mutter ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber zwar anzeigen. Selbst im bestehenden Arbeitsverhältni...mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 3.2 Pflichten des Bewerbers

Mit der Aufnahme von Einstellungsverhandlungen und bereits in deren Vorfeld bei den ersten Anbahnungsmaßnahmen treffen auch den Bewerber gemäß § 311 Abs. 2 BGB rechtliche Pflichten. Auch hier spielt es keine Rolle, ob später ein Arbeitsvertrag zustande kommt oder nicht. Selbst wenn die Gespräche mit dem Bewerber nicht zum Abschluss eines Arbeitsvertrags geführt haben, kann d...mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 3.1.3 Ersatz der Vorstellungskosten

Infographic Fordert ein Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Vorstellung auf, muss er ihm gemäß § 670 BGB in der Regel alle Aufwendungen ersetzen, die der Bewerber den Umständen nach für erforderlich halten durfte. Zu den notwendigen Kosten gehören Fahrtkosten, falls erforderlich auch Kosten für Verpflegung und Übernachtung, gegebenenfalls auch der Verdienstausfall. Es kommt nicht...mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 1.3 Allgemein unzulässige Fragen des Arbeitgebers

Fragen des Arbeitgebers im Einstellungsgespräch, die sein Fragerecht überschreiten, also unzulässig sind, braucht der Bewerber nicht zu beantworten. Der Arbeitgeber kann aber aus dem Schweigen eines Bewerbers negative Schlüsse ziehen. Daher ist es anerkannt, dass dem Arbeitnehmer bei unzulässigen Fragen das Recht zur Lüge zusteht. Der Arbeitgeber kann nur bei einer falschen A...mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 1.3.1 Frage nach Schwangerschaft

Gemäß § 1, § 2 Abs. 1 Nr. 1 und § 7 AGG dürfen Bewerber beim Zugang zur selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit nicht wegen des Geschlechts benachteiligt werden. Eine unmittelbare Benachteiligung gemäß § 3 Abs. 1 AGG wegen des Geschlechts liegt auch im Fall einer ungünstigen Behandlung einer Frau wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft vor. In Anbetracht der um...mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 1.2.1 Fragerecht nach früherem Gehalt

Aktuell darf im Bewerbergespräch in engen Grenzen noch nach dem Gehalt beim bisherigen Arbeitgeber nur unter bestimmten Voraussetzungen gefragt werden. Das Bundesarbeitsgericht zählt die Einkommensverhältnisse eines Bewerbers, so sehr sie auch den künftigen Arbeitgeber interessieren mögen, grundsätzlich zur geschützten Privatsphäre. Jedenfalls ist die Frage an einen Stellenb...mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 1.2.6 Fragerecht nach Aids-Erkrankung und HIV-Infektion

Die Frage im Einstellungsgespräch nach einer Aids-Erkrankung ist höchstrichterlich noch nicht entschieden und in Anbetracht des medizinischen Fortschritts in der Literatur hoch umstritten. Im Ergebnis richtet sich die Zulässigkeit der Frage danach – wie bei anderen Behinderungen auch – ob die Aids-Erkrankung die vertragsgemäße Arbeitsleistung dauerhaft unmöglich macht. Bei de...mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 1.2.7 Fragerecht nach Vermögensverhältnissen

Die Frage im Einstellungsgespräch nach den Vermögensverhältnissen des Bewerbers ist, wie sich aus den Grundsätzen zum Fragerecht ableiten lässt, zulässig, wenn ein objektiver Zusammenhang mit der zu besetzenden Position vorhanden ist. Davon kann bei leitenden Angestellten, besonderen Vertrauenspositionen oder Positionen auszugehen sein, die Umgang mit Vermögenswerten oder Ge...mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 1.1 Allgemeines

Nach allgemeiner Meinung wird dem Arbeitgeber ein Fragerecht nur insoweit zugestanden, als er ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung seiner Frage im Hinblick auf das spezifische Arbeitsverhältnis hat. Dieses Interesse des Arbeitgebers muss objektiv so stark sein, dass dahinter das Interesse des Arbeitnehmers am Schutz seines Persö...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Folgen der Nichtigkeit

Rz. 19 Bei nichtiger Betriebsratswahl wurde der Betriebsrat nicht wirksam gewählt. Dies gilt rückwirkend vom ersten Tag seiner Wahl an. Damit sind alle Handlungen des Betriebsrats rechtsunwirksam. Seine Mitglieder genießen nicht den Kündigungsschutz nach § 15 KSchG und § 103 BetrVG.[1] Rz. 20 Auf die Nichtigkeit der Betriebsratswahl kann sich jedermann zu jeder Zeit berufen. ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Nichtigkeitsgründe

Rz. 18 Die Betriebsratswahl ist nur dann nichtig, wenn gegen wesentliche Grundsätze des Wahlrechts in einem so hohen Maße verstoßen worden ist, dass nicht einmal der Anschein einer gesetzmäßigen Wahl gewahrt wurde.[1] Es muss also ein grober und offensichtlicher Verstoß gegen wesentliche gesetzliche Wahlregeln vorliegen. Dies ist aus Sicht desjenigen zu beurteilen, dem der W...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Verstöße gegen Vorschriften gegen das Wahlverfahren

Rz. 7 Das Wahlverfahren wird in den §§ 9–18 BetrVG und § 20 BetrVG sowie in der Wahlordnung zum BetrVG geregelt. Auch bei Verstößen gegen diese Bestimmungen ist eine Wahlanfechtung nur möglich, wenn gegen wesentliche der genannten Vorschriften verstoßen wird. Viele mögliche Fehler im Wahlverfahren können berichtigt werden. Wurde der Fehler so rechtzeitig berichtigt, dass die...mehr

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Entgelttransparenz: Status ... / Zusammenfassung

Überblick Am 7.6.2026 ist die Umsetzungsfrist der Entgelttransparenz-Richtlinie RL (EU) 2023/970 [1] (im Folgenden: "EntgTranspRL") abgelaufen. Die EntgTranspRL fordert die gleiche Vergütung von gleicher und gleichwertiger Tätigkeit. Was zunächst harmlos klingt, birgt erhebliche Sprengkraft. Ein deutsches Umsetzungsgesetz ist bisher nicht entworfen und auch nicht in Sicht. Vie...mehr

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Entgelttransparenz: Status ... / 4.1 Status quo dokumentieren und sachlich begründen

Es ist empfehlenswert, nicht das Vergütungssystem neu zu erfinden, sondern das bestehende System zu dokumentieren, sachlich zu begründen und zu rechtfertigen. Arbeitgeber sollten zunächst sämtliche Vergütungsbestandteile erfassen: Grundgehalt, Boni, Zulagen, bAV, Sachleistungen, virtuelle Beteiligungen (Phantom Shares, VSOP, ESOP). Das BAG hat bestätigt, dass auch Kapitalbaus...mehr

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Duales Studium / 10.9 Rückzahlungs- und Bindungsklauseln

Eine Rückzahlungs- und Bindungsklausel könnte im Einzelnen wie folgt ausformuliert werden: Praxis-Beispiel Rückzahlungs- und Bindungsklausel Zwischen dem Unternehmen und dem Studenten besteht ein uneingeschränktes Einvernehmen darüber, dass die Teilnahme des Studenten an diesem dualen Studiengang zur Erlangung des berufsqualifizierenden Bachelorabschlusses wesentlich der beruf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Status ... / 6.1 Datenschutz

Die Offenlegung von Entgeltdaten ist datenschutzrechtlich sensibel. Das BAG hat bestätigt, dass die namentliche Nennung einer Vergleichsperson und die Offenlegung ihrer Vergütung im Prozess zulässig sind.[1] Intern müssen dennoch klare Zugangs- und Berechtigungsregeln gelten: Wer sieht welche Daten? Wie werden Berichte aggregiert, ohne Rückschlüsse auf Einzelpersonen – insbe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Status ... / 6.3 Virtuelle Beteiligungen

Phantom Shares, VSOP, ESOP: Das BAG hat klargestellt, dass auch virtuelle Aktienzuteilungen und Dividendenäquivalente Entgelt i. S. d. Art. 157 AEUV sind.[1] Beteiligungsprogramme müssen geschlechtsneutral ausgestaltet und unterschiedliche Zuteilungen objektiv gerechtfertigt sein.mehr

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Entgelttransparenz: Status ... / 3.6 "Bei uns klagt niemand"

Auch wenn diese Aussage sich bewahrheitet, sollten Arbeitgeber zwei Dinge im Blick behalten: Das BAG hat mit dem Urteil zum "Daimler-Fall" vom 23.10.2025[1] die Klagehürde erheblich gesenkt. Bislang galt: Für die Vermutung einer geschlechtsbezogenen Benachteiligung genügte der Vergleich mit einer Einzelperson nicht. Die Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte verlangte einen ...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.3.1.1 BAG, Urteil v. 11.10.2006, 4 AZR 534/05

Bei einer Fahrerlaubnis handelt es sich um eine Qualifikation, die im Regelfall außerhalb des Arbeitsverhältnisses erworben wird und ggf. Bestandteil des Anforderungsprofils für die konkrete Tätigkeit ist. Der Erwerb bzw. das Vorhandensein einer Fahrerlaubnis beruht somit nicht auf einer eingehenden fachlichen Einarbeitung im Tarifsinn.mehr