Fachbeiträge & Kommentare zu Außenprüfung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.1 Einführung

Rz. 455 Die Regelung des § 3a Abs. 5 UStG ist mWv 1.1.2015 vollständig neu gefasst worden[1], sie hat seit diesem Zeitpunkt einen ganz anderen Regelungsinhalt als die bis zum 31.12.2014 geltende Vorgängerbestimmung; im Ergebnis wurde hier für die Besteuerung der grenzüberschreitenden digitalen Dienstleistungen [2] an Nichtunternehmer (Verbraucher) ein eigenes Besteuerungsverf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2.2 Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers und Vertrauensschutz

Rz. 108 Aus Sicht des leistenden Unternehmers ist vor allem die Feststellung der Qualifikation seines Leistungsempfängers als Unternehmer oder als "Nichtunternehmer" zur zentralen umsatzsteuerrechtlichen Fragestellung bei grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen geworden[1]; dieser Status des Leistungsempfängers muss übrigens bei jeder (!) einzelnen ausgeführten Leistung f...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Zugänge

Rn. 170 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Unter einem Zugang ist grds. jede tatsächliche (physische) mengenmäßige Ausweitung des AV zu verstehen. Zugänge sind in voller Höhe, d. h. ohne Verringerung durch Abschreibungen, mit ihren zu aktivierenden AHK auszuweisen. Als Zugangszeitpunkt eines VG ist generell der Zeitpunkt maßgebend, zu dem der Bilanzierende die wirtschaftliche Verfügu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Erbringung von bestimmten Steuerberatungsleistungen (§ 319a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (a. F.))

Rn. 34 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 319a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (a. F.) schließt bei PIE einen WP von der AP aus, sofern dieser über seine prüferische Tätigkeit hinausgehend in dem zu prüfenden GJ und für das zu prüfende UN Steuerberatungsleistungen i. S. v. Art. 5 Abs. 1 Unterabs. 2 lit. a) Ziffer i) und iv) – vii) der AP-VO erbracht hat, die sich einzeln oder zusammen auf den ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bestimmte Steuerberatungsleistungen

Rn. 22 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die in der AP-VO aufgeführte Liste an nicht erlaubten Steuerberatungsleistungen umfasst folgende Dienstleistungen (vgl. auch BilR-Komm. (2020), § 319a HGB, Rn. 52ff.): Erstellung von Steuererklärungen*, LSt, Zölle, Ermittlung von staatlichen Beihilfen und steuerlichen Anreizen*, Unterstützung hinsichtlich Steuerprüfungen durch die Steuerbehörden*,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Abgänge

Rn. 180 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Der Begriff des Abgangs ist als Pendant des Zugangs zu sehen. Insofern gelten die entsprechenden Ausführungen analog. Unter einem Abgang ist eine periodenbezogene Verminderung des mengenmäßigen Bestands an VG des AV zu verstehen. Wertmäßige Verminderungen schlagen sich regelmäßig in Abschreibungen nieder. Konkret können VG durch Verkauf, Tau...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / M. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 775 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Konzeption der Steuerabgrenzung des § 274 basiert auf dem international üblichen bilanzorientierten Temporary-Konzept, das auch den Regelungen des IAS 12 (Income Taxes) zugrunde liegt. Der Titel dieses Standards macht deutlich, dass es um die Abbildung von Ertragsteuern im IFRS-Abschluss geht, nicht nur um die Bilanzierung von latenten S...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags im Organkreis bei Weitervermietungsmodell

Leitsatz Auch wenn Geschäftsbeziehungen innerhalb eines Organkreises grundsätzlich nicht zu gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnungen und Kürzungen führen, lässt sich daraus keine generelle Versagung der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags ableiten. Sachverhalt Nach einer Außenprüfung wurde der Konzernmutter M die sogenannte erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewSt v...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2.1 Begriff der Außenprüfung

Rz. 11 Die Außenprüfung stellt ein spezielles Instrument zur Erfüllung der allgemeinen Ermittlungspflicht der Finanzbehörde nach § 85 AO dar.[1] Zu den wesentlichen Merkmalen der Außenprüfung gehört, dass sie auf die umfassende Ermittlung aller Besteuerungsgrundlagen des Stpfl. für bestimmte Zeiträume, Steuerarten oder Sachverhaltsgruppen gerichtet ist und die Prüfung – von ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2.2 Außenprüfung bei "Steuerpflichtigen"

2.2.1 Allgemeines Rz. 12 § 193 AO lässt die Außenprüfung nur bei Stpfl. zu. Wer Stpfl. ist, ergibt sich aus § 33 AO. Der Begriff des Stpfl. enthält dabei sowohl eine materielle als auch eine formelle Komponente. Stpfl. ist danach derjenige, der materiell eine Steuer schuldet[1], für eine Steuer haftet oder eine Steuer einzubehalten und abzuführen hat (z. B. Arbeitgeber). Stpf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 3 Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen der Außenprüfung

Rz. 21 Da die Außenprüfung der Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse des Stpfl. dient[1], setzt ihre Zulässigkeit einen entsprechenden Aufklärungsbedarf voraus. Daran fehlt es, wenn ihre Ergebnisse unter keinem denkbaren Gesichtspunkt für die Besteuerung von Bedeutung sein können.[2] Die erforderliche steuerliche Relevanz muss sich in der Regel auf den Stpfl. selbst bezie...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 5 Zulässigkeit der Außenprüfung nach § 193 Abs. 2 AO

5.1 Zulässigkeit nach Abs. 2 Nr. 1 Rz. 61 Nach § 193 Abs. 2 Nr. 1 AO ist eine Außenprüfung zulässig, soweit sie die Verpflichtung betrifft, für Rechnung eines anderen Steuern zu entrichten oder einzubehalten und abzuführen. Eine Steuerentrichtungspflicht ergibt sich z. B. aus § 7 Abs. 1 VersStG, Steuereinbehaltungs- und abführungspflichten ergeben sich z. B. aus §§ 38ff., 43f...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4 Zulässigkeit der Außenprüfung nach Abs. 1

4.1 Voraussetzungslose Prüfungsermächtigung Rz. 28 § 193 Abs. 1 AO enthält eine tatbestandlich voraussetzungslose Prüfungsermächtigung. Bei den in dieser Vorschrift genannten Stpfl. sind Außenprüfungen in den Grenzen des Verhältnismäßigkeitsprinzips und des Willkürverbots daher grundsätzlich unbeschränkt zulässig.[1] Insbesondere enthält § 193 Abs. 1 AO anders als § 193 Abs. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2 Zulässigkeit der Außenprüfung bei Steuerpflichtigen

2.1 Begriff der Außenprüfung Rz. 11 Die Außenprüfung stellt ein spezielles Instrument zur Erfüllung der allgemeinen Ermittlungspflicht der Finanzbehörde nach § 85 AO dar.[1] Zu den wesentlichen Merkmalen der Außenprüfung gehört, dass sie auf die umfassende Ermittlung aller Besteuerungsgrundlagen des Stpfl. für bestimmte Zeiträume, Steuerarten oder Sachverhaltsgruppen gerichte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 193 Zulässigkeit einer Außenprüfung

1 Allgemeines 1.1 Inhalt Rz. 1 § 193 AO enthält keine abschließende Regelung über die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Außenprüfung, sondern umreißt nur den Kreis der möglichen Prüfungssubjekte.[1] Abs. 1 bestimmt die als Prüfungssubjekte in Betracht kommenden Stpfl. nach bestimmten äußeren Merkmalen. Eine Außenprüfung ist danach zulässig bei Stpfl., die einen gewerblichen od...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2.2.2 Sonderfälle

2.2.2.1 Ehegatten Rz. 14 Jeder Ehegatte ist selbstständiges Steuersubjekt, d. h. Stpfl. nach § 33 AO und Steuerschuldner nach § 43 AO, auch wenn die Ehegatten nach § 26b EStG zusammen veranlagt werden. Sollen die Verhältnisse beider Ehegatten geprüft werden, müssen bei beiden die Voraussetzungen des § 193 AO vorliegen.[1] Rechtlich handelt sich um zwei selbstständige Prüfunge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 12 § 193 AO lässt die Außenprüfung nur bei Stpfl. zu. Wer Stpfl. ist, ergibt sich aus § 33 AO. Der Begriff des Stpfl. enthält dabei sowohl eine materielle als auch eine formelle Komponente. Stpfl. ist danach derjenige, der materiell eine Steuer schuldet[1], für eine Steuer haftet oder eine Steuer einzubehalten und abzuführen hat (z. B. Arbeitgeber). Stpfl. ist nach § 33 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 Im Hinblick auf die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Erbschaft- und Schenkungsteuer erweitert § 156 BewG die Zulässigkeit der Außenprüfung über § 193 AO hinaus. Nach dieser Vorschrift ist eine Außenprüfung zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen bei jedem an dem Feststellungsverfahren Beteiligten[1] zulässig. Damit wird dem Umstand Rechnung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 In persönlicher Hinsicht kommen im Hinblick auf den allein auf das Aufklärungsbedürfnis abstellenden § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO alle Stpfl. als Prüfungssubjekte in Betracht.[1] In der Praxis steht allerdings die Außenprüfung der in § 193 Abs. 1 AO genannten Unternehmer im Vordergrund, wie auch in der landläufigen Bezeichnung "Betriebsprüfung" und den auf diesen Personenkrei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 5.2 Zulässigkeit nach Abs. 2 Nr. 2

5.2.1 Geltungsbereich Rz. 64 § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO stellt einen Auffangtatbestand dar[1], der die Prüfungsmöglichkeit unabhängig von den besonderen Voraussetzungen des § 193 Abs. 2 Nr. 1 und 3 AO auf alle nicht unter § 193 Abs. 1 AO fallenden Stpfl. erweitert. Er gilt damit für insbesondere für Selbständige, die nicht Freiberufler sind, und für Bezieher von Überschusseinkünft...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.2 Unternehmerisch tätige Steuerpflichtige (Abs. 1, 1. Alt.)

Rz. 29 In seiner ersten Alternative erfasst § 193 Abs. 1 AO Stpfl., die einen gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder die freiberuflich tätig sind. Damit knüpft die Vorschrift an die entsprechenden Einkunftstatbestände des Einkommensteuerrechts an. Der Außenprüfung nach § 193 Abs. 1 AO unterliegen daher Stpfl., die Einkünfte aus Land- und F...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.1 Voraussetzungslose Prüfungsermächtigung

Rz. 28 § 193 Abs. 1 AO enthält eine tatbestandlich voraussetzungslose Prüfungsermächtigung. Bei den in dieser Vorschrift genannten Stpfl. sind Außenprüfungen in den Grenzen des Verhältnismäßigkeitsprinzips und des Willkürverbots daher grundsätzlich unbeschränkt zulässig.[1] Insbesondere enthält § 193 Abs. 1 AO anders als § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO keinen Vorrang der Prüfung an Am...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 193 AO enthält keine abschließende Regelung über die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Außenprüfung, sondern umreißt nur den Kreis der möglichen Prüfungssubjekte.[1] Abs. 1 bestimmt die als Prüfungssubjekte in Betracht kommenden Stpfl. nach bestimmten äußeren Merkmalen. Eine Außenprüfung ist danach zulässig bei Stpfl., die einen gewerblichen oder land- und forstwirts...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 5.1 Zulässigkeit nach Abs. 2 Nr. 1

Rz. 61 Nach § 193 Abs. 2 Nr. 1 AO ist eine Außenprüfung zulässig, soweit sie die Verpflichtung betrifft, für Rechnung eines anderen Steuern zu entrichten oder einzubehalten und abzuführen. Eine Steuerentrichtungspflicht ergibt sich z. B. aus § 7 Abs. 1 VersStG, Steuereinbehaltungs- und abführungspflichten ergeben sich z. B. aus §§ 38ff., 43ff., 48 und 50a EStG. Zumeist hande...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.3 Steuerpflichtige im Sinne des § 147a AO

Rz. 40 Durch das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz v. 29.7.2009[1] ist der Kreis der nach § 193 Abs. 1 AO der Außenprüfung unterliegenden Personen um Stpfl. i. S. des – durch dasselbe Gesetz neu eingeführten – § 147a AO erweitert worden. Aufgrund der Ermächtigung in Art. 97 § 22 Abs. 2 EGAO wurde der Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung dieser Vorschriften durch § 5 der S...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.4 Auswahlermessen

Rz. 50 § 193 Abs. 1 AO regelt lediglich die Voraussetzungen, unter denen Außenprüfungen bei den in dieser Vorschrift genannten Stpfl. zulässig sind, begründet aber keine entsprechende Verpflichtung. Die Entscheidung darüber, ob, wann, bei wem und in welchem Umfang sie von der Prüfungsermächtigung Gebrauch macht, liegt im Ermessen der zuständigen Finanzbehörde.[1] Damit wird d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2.2.2.1 Ehegatten

Rz. 14 Jeder Ehegatte ist selbstständiges Steuersubjekt, d. h. Stpfl. nach § 33 AO und Steuerschuldner nach § 43 AO, auch wenn die Ehegatten nach § 26b EStG zusammen veranlagt werden. Sollen die Verhältnisse beider Ehegatten geprüft werden, müssen bei beiden die Voraussetzungen des § 193 AO vorliegen.[1] Rechtlich handelt sich um zwei selbstständige Prüfungen, die nur aus Zw...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 1.4 Verfassungsmäßigkeit des § 193 AO

Rz. 7 Das Institut der Außenprüfung ist verfassungsgemäß. Die mit der Durchführung einer Außenprüfung für den Stpfl. verbundenen Belastungen sind im Interesse einer effektiven Wahrnehmung der den Finanzbehörden nach § 85 AO obliegenden Aufgabe grundsätzlich hinzunehmen.[1] Aus den Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU folgt auch kein unmittelbar für die Mitgliedstaaten ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 5.2.2 Zulässigkeitsvoraussetzungen

Rz. 65 Nach § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO ist eine Außenprüfung zulässig, wenn die für die Besteuerung erheblichen Verhältnisse der Aufklärung bedürfen und eine Prüfung an Amtsstelle nach Art und Umfang des zu prüfenden Sachverhalts nicht zweckmäßig ist. Die Aufklärungsbedürftigkeit der für die Besteuerung erheblichen Verhältnisse stellt einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, dessen Aus...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2.2.2.3 Liquidation, Insolvenz, Zwangsverwaltung

Rz. 16 Die Liquidation einer Personen- oder Kapitalgesellschaft lässt deren Stellung als Stpfl. unberührt. Die Zulässigkeit einer Außenprüfung richtet sich daher nach den allgemeinen Vorschriften. Trotz ihrer Auflösung und zivilrechtlich-materiellen Beendigung ist die Gesellschaft so lange als existent zu behandeln ist, bis alle gemeinsamen Rechtsbeziehungen, zu denen auch d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2.2.2.4 Organschaft

Rz. 18 Beim Vorliegen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft i. S. v. § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG werden die Umsätze und Vorsteuerbeträge der Organgesellschaft dem Organträger als Unternehmer zugerechnet. Der Organträger hat diese als Steuerschuldner[1] in seine Umsatzsteuererklärung[2] und ggf. in seine Voranmeldungen[3] aufzunehmen und ist demnach der Stpfl., bei dem ggf. ein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2.2.2.2 Rechtsnachfolge

Rz. 15 Da der Erbe in die (steuer-)rechtliche Stellung des Erblassers eintritt, hat er eine Außenprüfung unter den Voraussetzungen zu dulden, unter denen diese gegenüber dem Erblasser zulässig gewesen wäre.[1] Die Zulässigkeit der Prüfung für die Zeit vor dem Erbfall richtet sich also nach den Verhältnissen des Erblassers. Soll die Zeit nach dem Erbfall geprüft werden, richt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 5.2.1 Geltungsbereich

Rz. 64 § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO stellt einen Auffangtatbestand dar[1], der die Prüfungsmöglichkeit unabhängig von den besonderen Voraussetzungen des § 193 Abs. 2 Nr. 1 und 3 AO auf alle nicht unter § 193 Abs. 1 AO fallenden Stpfl. erweitert. Er gilt damit für insbesondere für Selbständige, die nicht Freiberufler sind, und für Bezieher von Überschusseinkünften, die nicht unter §...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 5.2.3 Begründung der Prüfungsanordnung

Rz. 68 Die Prüfungsanordnung muss nach § 121 AO begründet werden; die Begründung muss zumindest Ausführungen darüber enthalten, welche Verhältnisse geprüft werden sollen und aus welchen Gründen sie für die Besteuerung erheblich und aufklärungsbedürftig sind. Soweit der Finanzbehörde ein Ermessen zusteht, muss die Begründung erkennen lassen, dass sie sich an den Sinn und Zwec...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 6 Liquiditäts- und Richtsatzprüfungen

Rz. 76 Liquiditäts- und Richtsatzprüfungen sind in der AO nicht vorgesehen. Liquiditätsprüfungen verfolgen das Ziel, den Liquiditäts- bzw. Vermögensstatus des Stpfl. festzustellen und damit die Entscheidungsgrundlage für beantragte Billigkeitsmaßnahmen (Stundung, Erlass oder Vollstreckungsaufschub) zu schaffen. Da sie damit in der Regel nicht das Festsetzungs-, sondern das Er...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 5.3 Zulässigkeit nach Abs. 2 Nr. 3

Rz. 70 Durch die mit dem Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz v. 29.7.2009[1] eingefügte Vorschrift des § 192 Abs. 2 Nr. 3 AO wurde der Katalog der Prüfungsgründe um die Verletzung von Mitwirkungspflichten nach dem durch dasselbe Gesetz eingefügten § 90 Abs. 2 S. 3 AO erweitert. Die Regelung ist mit dem VZ 2010 in Kraft getreten.[2] Durch das StAbwG v. 25.6.2021[3] wurde mit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt Rz. 1 § 193 AO enthält keine abschließende Regelung über die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Außenprüfung, sondern umreißt nur den Kreis der möglichen Prüfungssubjekte.[1] Abs. 1 bestimmt die als Prüfungssubjekte in Betracht kommenden Stpfl. nach bestimmten äußeren Merkmalen. Eine Außenprüfung ist danach zulässig bei Stpfl., die einen gewerblichen oder land- und ...mehr

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Berichtigungspflicht von St... / 2. Neuerungen durch § 153 Abs. 4 AO nach DAC 7

Durch die gesetzgeberischen Neuerungen nach DAC 7 soll ein neuer § 153 Abs. 4 AO gesetzgeberisch implementiert werden (vgl. RefE eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates v. 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts v. ...mehr

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Berichtigungspflicht von St... / I. Gesetzgeberischer Hintergrund nach DAC 7

Beschleunigung der Betriebsprüfungen bei KMU: Aus Sicht der kleinen und mittleren Unternehmen – sog. KMU – und deren steuerlichen Beratern beginnen Außenprüfungen in Deutschland meist mehrere Jahre nachgelagert zum jeweiligen Veranlagungsjahr und dauern insgesamt zu lange. So können zwischen dem betrachteten Veranlagungsjahr und einer bestandskräftigen oder gar rechtskräftig...mehr

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Berichtigungspflicht von St... / III. Fazit

Die Einordnung der Anzeigepflichten bei den bisher geregelten Steuererklärungspflichten folgt für § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO unmittelbar aus der in § 150 Abs. 2 AO besonders normierten Wahrheitspflicht, die auch nach Abgabe der Steuererklärung für den Steuerpflichtigen fortbesteht. Die Vorschriften des § 153 Abs. 1 bis 3 AO ergänzen hierbei aus systematischen Erwägungen heraus di...mehr

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Berichtigungspflicht von St... / 3. Rechtssicherer Teilprüfungsabschluss fortan möglich (§ 180 Abs. 1a AO)

Mit der Neureglung zu § 153 Abs. 4 AO soll auch eine Anpassung des § 180 AO erfolgen. Nach § 180 Abs. 1 AO wird folgender neuer Abs. 1a eingefügt: "(1a) Einzelne, im Rahmen einer Außenprüfung für den Prüfungszeitraum ermittelte und abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen können gesondert festgestellt werden (Teilabschlussbescheid). Auf Antrag des Steuerpflichtigen soll ein Teilabsc...mehr

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Berichtigungspflicht von St... / [Ohne Titel]

RA/FAStR Dr. Dario Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation) / Dipl.-Fw. (FH) Thomas Rennar[*] Mit Umsetzung von der als "DAC 7" bezeichneten Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden wird im Bereich der Besteuerung eine neue Verpflichtung für Betreiber digitaler Plattformen geschaffen. Au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4.3.3 Vorauszahlungen bei Einkünften aus Mitunternehmerschaften und Verlustzuweisungsgesellschaften

Rz. 68 Die geschilderten Grundsätze zur Feststellung und Anpassung von Vorauszahlungen gelten auch insoweit, als der Stpfl. positive oder negative Einkünfte aus einer Mitunternehmerschaft bezieht. Zuständig für die Festsetzung und Bemessung der Vorauszahlungen ist das für den Mitunternehmer zuständige FA (Wohnsitz-FA), nicht das Betriebs-FA. Insbesondere hat das Betriebs-FA ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 2.6 Dem modischen Wandel unterworfene Einbauten

Rz. 54 Es handelt sich hierbei um Ladeneinbauten, Schaufensteranlagen, Gaststätteneinbauten, Schalterhallen von Kreditinstituten sowie ähnliche Einbauten, die einem schnellen Wandel des modischen Geschmacks unterliegen. Derartige Einbauten sind als selbstständige Gebäudeteile zu behandeln, und zwar auch dann, wenn sie in Neubauten eingefügt werden. Voraussetzung für die wirts...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 5. Konkurrenzverhältnis bei der Beihilfe

Ob bei Beihilfe Tateinheit oder -mehrheit anzunehmen ist, hängt von der Anzahl der Beihilfehandlungen und der vom Gehilfen geförderten Haupttaten ab. Tatmehrheit nach § 53 StGB ist anzunehmen, wenn durch mehrere Hilfeleistungen mehrere selbständige Taten unterstützt werden, also den Haupttaten jeweils eigenständige Beihilfehandlungen zuzuordnen sind. Wenn es aber an einem in...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Ehegattenverantwortlichkeit bei Zusammenveranlagung

Zusammenveranlagte Eheleute müssen nach § 25 Abs. 3 S. 2 EStG eine gemeinsame ESt-Erklärung abgeben. Beide haben den Vordruck eigenhändig zu unterschreiben und versichern damit, die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Daraus lässt sich aber nicht schlussfolgern, dass alle Angaben von beiden Ehegatten mitgetragen werden. Der Erklärungsgehalt der Untersch...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) Beschlagnahme auf Grund nicht konkretisierter Anordnung

Wenn in einem gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss gegen einen Beschuldigten gleichzeitig die Beschlagnahme von "Mobiltelefonen, Notebooks und anderen Datenträgern" angeordnet wird, stellt diese Beschlagnahmeanordnung lediglich eine Leitlinie für die Durchsuchung dar, da die Beweismittel zu diesem Zeitpunkt noch nicht konkretisiert und noch nicht in den staatlichen Gewahrsam...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Durchsuchung beim nicht verdächtigen Betroffenen (§ 103 StPO i.V.m. 385 Abs. 1 AO)

Eine Durchsuchungsanordnung nach § 103 StPO, die einen Dritten betrifft, setzt, anders als die Maßnahme beim Tatverdächtigen (§ 102 StPO), voraus, dass hinreichend individualisierte Beweismittel für die den Gegenstand des Verfahrens bildende Straftat gesucht werden. Diese Gegenstände müssen im Durchsuchungsbeschluss so weit konkretisiert werden, dass weder bei dem Betroffene...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

Im Steuerstrafverfahren ist eine Schätzung zulässig, wenn feststeht, dass der Steuerpflichtige einen Besteuerungstatbestand erfüllt hat, das Ausmaß der verwirklichten Besteuerungsgrundlagen aber ungewiss ist (st. Rspr.; vgl. hierzu BGH v. 28.10.2020 – 1 StR 158/20, AO-StB 2021, 293; v. 16.9.2020 – 1 StR 140/20, wistra 2021, 278 = NStZ-RR 2021, 15; Rolletschke in Rolletschke/...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.5.1 Grundsätzliches zur Vereinfachungsregelung

Rz. 107 Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile brauchen nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihr Wert im Verhältnis zum Wert des ganzen Grundstücks von untergeordneter Bedeutung ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn der Wert des eigenbetrieblich genutzten Grundstücksteils weder mehr als 1/5 des Werts des ganzen Grundstücks, noch mehr als 20.500 EUR bet...mehr