Fachbeiträge & Kommentare zu Außenprüfung

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.1 Vorwort, Aufbau und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Vorwort: Vom ökonomischen Standpunkt aus gesehen, bildet ein multinationaler Konzern, trotz der (steuerrechtlichen) Unabhängigkeit seiner einzelnen Einheiten (z. B. Tochterkapitalgesellschaften), eine Gesamtheit. In diesem Rahmen fehlt es in einer verbundenen Unternehmensgruppe an dem natürlichen Interessengegensatz, der typischerweise bei Geschäftsbeziehungen zwischen ... mehr

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AGS 09/2024, Immer wieder: ... / I. Sachverhalt

Gegen die Beschuldigte war als Gesellschafterin einer GbR nach einer Steuerprüfung vom 12.3.2019 wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung für die Jahre 2015–2017 ein Strafverfahren durch das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen eingeleitet und am 13.3.2019 die Bekanntgabe hierüber angeordnet worden. Die Beschuldigte wurde mit Schreiben vom 21.2.2020, ihr zugestellt am 2... mehr

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Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 2.4 Haftungsübernahme durch den Arbeitgeber und weiteres Hinausschieben der Besteuerung (§ 19a Absatz 4a EStG)

Rz. 51.1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Eine Besteuerung aufgrund der Tatbestände "Ablauf von 15 Jahren" und "Beendigung des Dienstverhältnisses" (§ 19a Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 und 3 EStG) ist nicht vorzunehmen, wenn der Arbeitgeber unwiderruflich erklärt, dass er für die einzubehaltende und abzuführende Lohnsteuer nach § 42d EStG haftet (§ 19a Absatz 4a Satz 1 EStG). In diesen... mehr

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Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 1.2 Einzubeziehende Arbeitnehmer (§ 3 Nummer 39 Satz 2 EStG)

Rz. 13 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Nach § 3 Nummer 39 Satz 2 EStG ist – unabhängig von der arbeitsrechtlichen Verpflichtung zur Gleichbehandlung – Voraussetzung für die Steuerfreiheit, dass die Vermögensbeteiligung mindestens all jenen Arbeitnehmern (§ 1 LStDV) offensteht, die bei Bekanntgabe des Angebots ein Jahr oder länger ununterbrochen in einem gegenwärtigen Dienstverhäl... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 13.4.2 § 90 Abs. 3 AO

Rz. 374 Mit § 90 Abs. 3 Satz 1 AO ist der Steuerpflichtige nunmehr dazu verpflichtet, (Verrechnungspreis-)Dokumentationen bezüglich seiner grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen (§ 1 Abs. 4 AStG) anzufertigen. Die spezifischen Details hinsichtlich der Art, des Inhalts und des Umfangs dieser Aufzeichnungen sowie der generell notwendigen Dokument... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.17.1 Erstmalige Anwendung des § 14 Abs 2 KStG idF des Gesetzes zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (§ 34 Abs 6e S 1 bis 4 KStG)

Tz. 51 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Gem § 34 Abs 6e S 1 KStG idF des ATADUmsG (eingefügt als Abs 6b S 1 idF des Ges zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften und durch das Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften zu Abs 6d S 1 geworden ist) i... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Verfahrensgrundsätze

Rz. 33 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See (DRV-KBS) ist Träger der GRV, soweit Pauschalbeiträge in der Pauschalabgabe enthalten sind (vgl § 28i Satz 5 SGB IV). Sie hat als bundesweit zuständige Einzugsstelle eine ihrer Dienststellen, nämlich die Minijob-Zentrale bestimmt. Diese ist aber auch örtlich und sachlich zuständig für die ... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 13.2 Allgemeine Mitwirkungspflichten (§ 90 Abs. 1 AO)

Rz. 358 Die Pflicht zur Mitwirkung gemäß § 90 Abs. 1 S. 1 AO bezieht sich vorrangig auf die Aufklärung des (inländischen) Sachverhalts und wird durch die nachfolgenden Paragrafen (s. §§ 93 bis 100 AO) näher ausgeführt. Der Steuerpflichtige kommt seiner Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 1 S. 2 AO nach, indem er alle relevanten Tatsachen "vollständig" und "wahrheitsgemäß" offe... mehr

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Rückstellung für unterlasse... / 1.2 Abgrenzung Instandhaltungsaufwand zu Wartungs- und Erhaltungsaufwand

Die Rückstellung wird nur für Instandhaltungsaufwand gebildet. Davon abzugrenzen ist der Aufwand für regelmäßige Wartungs- und Erhaltungsarbeiten. Diese dürfen nicht in die Rückstellung gebucht werden. Damit fallen aus der Rückstellungsberechnung zum Beispiel heraus die verschobene Inspektion des Lkw die turnusgemäß fällige Revision der Fertigungsanlage. Unregelmäßig anfallende ... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.1.4 Rechtsfolge (Abs. 1)

Rz. 77 Als Rechtsfolge ergibt sich aus § 17 Abs. 1 S. 1 AStG bei Vorliegen der Tatbestandsmerkmale die Pflicht zur Auskunftserteilung durch den Stpfl., denn der Wortlaut "haben Steuerpflichtige … Auskünfte zu erteilen" bereitet hierbei kein Ermessen. Der Begriff Auskunft umfasst dabei nur Tatsachen und keine Rechtsfragen oder Werturteile. Erteilt sind die Auskünfte, wenn die... mehr

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Rückstellung für unterlasse... / Zusammenfassung

Überblick Buchhaltung ist ein Saisongeschäft. Beim Jahresabschluss fällt besonders viel Arbeit in besonders wenig Zeit an. Verschiedenste Rückstellungen müssen zum Ende des Finanzjahres errechnet werden, auch die Rückstellung für unterlassene Instandhaltung. In der Praxis führt der zeitliche Druck oft zu Fehlern bei der Berechnung. Das kann zu Problemen bei der nächsten Betr... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 4.3 Funktions- und Risikoanalyse (§ 1 Abs. 3 S. 2 AStG)

Rz. 132 Funktions- und Risikoanalyse: Die sog. Funktions- und Risikoanalyse nach Satz 2 ist ein zentraler Teil der Sachverhaltsermittlung und Verrechnungspreisanalyse. Satz 2 steht in enger Verbindung mit Satz 1 ("Insbesondere ist zu berücksichtigen"), wonach die tatsächlichen Verhältnisse zu identifizieren und bei der Verrechnungspreisbestimmung zugrunde zu legen sind. Rz. 1... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 14.2 Verständigung (Art. 25 Abs. 2 OECD-MA)

Rz. 436 Nach Art. 25 Abs. 2 S. 1 OECD-MA muss die zuständige Behörde, wenn sie die Einwände des Steuerpflichtigen als gerechtfertigt ansieht, aber selbst keine zufriedenstellende Lösung erreichen kann, versuchen, durch Verständigung mit der zuständigen Behörde des anderen Vertragsstaates eine Lösung zu finden, die eine abkommenswidrige Besteuerung vermeidet. In Deutschland i... mehr

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Rückstellung für unterlasse... / 1 Instandhaltungsrückstellung: Die Voraussetzungen

Neben einer ausreichenden Kenntnis des Sachverhalts und einer vernünftigen Vorbereitung ist auch eine systematische Vorgehensweise bei der Bildung der Rückstellung für unterlassene Instandhaltung notwendig. Die rechtliche Grundlage für die Rückstellung für unterlassene Instandhaltung ist der § 249 HGB Abs. 1 S. 2 Nr. 1. Der Inhalt der Rückstellung muss interpretiert werden, ... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 1.2.1 Einführung der Preisanpassungsklausel erstmals mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 (UntStRefG) in § 1 Abs. 3 Sätze 11–12 AStG a. F.

Rz. 5 Erstmals wurde eine Preisanpassungsnorm durch das UntStRefG 2008[1] in § 1 Abs. 3 S. 11 u. 12 AStG a. F. eingefügt und durch die Funktionsverlagerungsverordnung (FVerlV) flankiert. In Abstimmung mit der internationalen Entwicklung erließ die Finanzverwaltung zudem Verwaltungsanweisungen, die sich gleichzeitig an der Spruchpraxis des BFH orientierten. Im Hinblick auf die... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Auf Verlagen des Finanzamts

... auf Verlangen des Finanzamts ... Rz. 94 [Autor/Stand] Die eidesstattliche Erklärung ist nur auf Verlangen des FA abzugeben. Daraus folgt zunächst, dass es Sache des FA ist, den Anstoß zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zu geben. Umgekehrt hat der Steuerpflichtige keinen Rechtsanspruch darauf, zur eidesstattlichen Versicherung zugelassen zu werden.[2] Der Steue... mehr

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Rückstellung für unterlasse... / 1.2.2 Strittige Punkte: Nachholmöglichkeit, 3-Monats-Frist und Auflösung

Strittig ist, ob eine Instandhaltung, die bereits vor Beginn des Geschäftsjahres entstanden ist, in die Rückstellung für das Geschäftsjahr berücksichtigt werden darf. Nach herrschender Meinung gibt es hier ein Nachholverbot. Anders sieht es aus, wenn die Maßnahme bereits im Geschäftsjahr begonnen aber noch nicht abgeschlossen wurde. Bereits entstandene Kosten werden normal g... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 14.1 Voraussetzungen (Art. 25 Abs. 1 OECD-MA)

Rz. 430 Art. 25 Abs. 1 OECD-MA legt die Kriterien fest, unter denen ein Verständigungsverfahren beantragt werden kann. Ein solches Verfahren ist möglich, wenn: a) Maßnahmen eines Vertragsstaats oder beider Vertragsstaaten b) zu einer Besteuerung führen oder führen werden, die den Bestimmungen des Abkommens nicht entspricht, und c) ein entsprechender Antrag innerhalb von drei J... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 4.6 Am besten geeignete Verrechnungspreismethode (§ 1 Abs. 3 S. 5 AStG)

Rz. 161 Am besten geeignete Methode: Im Gegensatz zur vorherigen Regelung vor der Einführung des AbzStEntModG werden im Gesetz keine spezifischen Methoden (bzw. ein Rangverhältnis untereinander) zur Festlegung von Verrechnungspreisen mehr benannt[1]. Stattdessen beschränkt sich der Gesetzestext auf die Feststellung, dass die "am besten geeignete Methode" zur Bestimmung des Fr... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.5.4 Verhältnis zur Mindestbesteuerung (MinStG)

Rz. 49 Der Fremdvergleichsgrundsatz (§ 1 AStG) hat gleichsam Eingang im System der Mindeststeuer gefunden: § 16 Abs. 1 MinStG bestimmt, dass grenzüberschreitende Geschäftsvorfälle innerhalb einer Unternehmensgruppe auch für Zwecke der neuen Mindeststeuer dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen müssen und dass die betreffenden Geschäftsvorfälle von allen beteiligten Geschäft... mehr

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Rückstellung für unterlasse... / 3.1 Auswirkungen der Rückstellungsbildung auf das Ergebnis

Wie jede Rückstellung verschlechtert auch die für unterlassene Instandhaltung das Ergebnis. Gleichzeitig wird das Ergebnis des Folgejahres verbessert. Damit werden vor allem Steuerzahlungen um ein Jahr verschoben. Werden Dividenden an die Eigentümer gezahlt, sinkt durch die Bildung von Rückstellungen die Basis für deren Berechnung. Immer handelt es sich nur um eine Verschieb... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Berufung auf Geschäftsbeziehungen

... unter Berufung auf ... Rz. 21 [Autor/Stand] Berufung auf Geschäftsbeziehungen mit einem ausländischen Geschäftspartner. Der inländische Steuerpflichtige muss die Betriebsausgaben bzw. Schulden unter Berufung auf Geschäftsbeziehungen mit einem ausländischen Geschäftspartner geltend machen. Ob dem Merkmal des "Berufens" neben dem Merkmal des Beantragens (siehe Rz. 16 ff.) e... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 1.3.1 Sicherung von deutschem Steuersubstrat

Rz. 16 Die Bedeutung von immateriellen Werten, vornehmlich das geistige Eigentum an Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, aber auch sonstigem wertvollen Wissen (Know-how) sowie gesammelte Daten, wächst für einen nachhaltigen (internationalen) Geschäftserfolg seit Jahrzehnten und dies über die verschiedensten Branchen hinweg.[1] Dabei sind in einer immer weiter forts... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 30 Seit der Einführung des AStG im Jahr 1972 hat § 1 AStG mehrere Anpassungen erfahren (s. dazu Rz. 8 ff.). Bis zur Durchführung der Unternehmensteuerreform im Jahr 2008 blieben die Bestimmungen des § 1 Abs. 1 bis 3 AStG weitgehend unverändert. Allerdings hat die Definition der "Geschäftsbeziehung" gemäß § 1 Abs. 4 AStG im Laufe der Zeit mehrfache Änderungen erfahren. Mi... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 9. Absetzung von Steuerminderungsbeträgen

..., die Absetzung ... Rz. 52 [Autor/Stand] Der Begriff "Absetzung" steht im geltenden Steuerrecht im engsten Zusammenhang mit der Absetzung für Abnutzung bzw. Substanzverringerung, die ihrerseits wiederum unter den Oberbegriff "Abschreibung" fällt. Die Absetzung i.S. des § 16 hat jedoch direkt mit Abschreibungen nichts zu tun, wenngleich auch im Rahmen von § 16 Absetzungen i... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 2.2 Außerbilanzielle (Einkünfte-)Korrektur (§ 1 Abs. 1 S. 1 AStG)

Rz. 77 Es müssen Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus einer Geschäftsbeziehung zum Ausland mit einer ihm nahestehenden Person dadurch gemindert sein, dass er seiner Einkünfteermittlung andere Bedingungen, insbesondere Preise (Verrechnungspreise), zugrunde legt, als sie voneinander unabhängige Dritte unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen vereinbart hätten (Fremdve... mehr

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Aufwandsverzichtsspenden un... / 4 Sachspenden

Werden Sachspenden übergeben, ist der besondere und von Geldspenden abweichende Sachspendenvordruck einzusetzen. Dabei muss auf die genaue Wertermittlung geachtet werden. Gerade bei privaten Sachspenden sollte (bei Verlangen nach Ausstellung einer Spendenbescheinigung) der zutreffende Wert unbedingt vom Verein festgestellt und dieser dann mit Umsatzsteuer bescheinigt werden. E... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 2.5.3 Übertragung der Arbeitgeberpflichten mit Zustimmung des FA (Abs. 3a S. 2 bis 5)

Rz. 66 § 38 Abs. 3a S. 2 bis 5 EStG regelt die freiwillige Übernahme der lohnsteuerlichen Pflichten des Arbeitgebers durch einen Dritten für weitere Fallgestaltungen. Die Vorschrift soll im Wesentlichen folgende Fälle erfassen[1]: Bei der studentischen Arbeitsvermittlung ist der einzelne Arbeitnehmer in mehreren kurzfristigen aufeinanderfolgenden Dienstverhältnissen für unter... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 1.3.3 Stellung des Arbeitnehmers im Lohnsteuerabzugsverfahren

Rz. 16 Der Arbeitnehmer ist Schuldner der LSt (Rz. 75); der Arbeitgeber entrichtet daher durch Einbehaltung und Abführung der LSt eine Schuld des Arbeitnehmers gegenüber dem FA. Als Steuerschuldner i. S. d. § 43 AO ist der Arbeitnehmer im Hinblick auf das LSt-Abzugsverfahren neben dem Arbeitgeber Stpfl. i. S. d. § 33 AO. Er ist im LSt-Abzugsverfahren jedoch nicht Beteiligter... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 1.2 Wesen und Bedeutung der Lohnsteuer

Rz. 3 Die LSt ist keine selbstständige Steuer, sondern nur eine besondere Erhebungsform der ESt. Während die ESt nach § 36 Abs. 1 EStG erst mit Ablauf des Vz entsteht, entsteht die LSt nach § 38 Abs. 2 S. 2 EStG bereits mit dem Zufluss von Arbeitslohn (Rz. 50), zu einem früheren Zeitpunkt als die ESt. Bei der LSt handelt es sich daher um eine Vorauszahlung auf die ESt und da... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 1.3.2 Stellung des Arbeitgebers im LSt-Abzugsverfahren

Rz. 14 Der Arbeitgeber hat nach § 38 Abs. 1 S. 1 EStG die LSt bei Zahlung des Arbeitslohns einzubehalten und nach § 41a EStG an das Betriebsstätten-FA abzuführen. Er ist daher für das LSt-Abzugsverfahren Stpfl. i. S. d. § 33 AO, nicht aber Steuerschuldner nach § 43 AO (Rz. 75), und hat die mit diesem Verfahren verbundenen Pflichten zu erfüllen. Rz. 14a Verfahrensrechtlich ist... mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
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Korrektur einer jahresübergreifenden Umsatzverlagerung

Leitsatz Versteuert der Unternehmer entgegen § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 und 4 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) seine Umsätze nicht bereits für den Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung, sondern erst für den der nachfolgenden Entgeltvereinnahmung, kann er die Rechtswidrigkeit der für den Besteuerungszeitraum der Entgeltvereinnahmung vorliegenden Steuerfestsetzu... mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
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Keine Rückstellung für vorläufig festgesetzte Erstattungszinsen

Leitsatz Eine Rückstellung darf nicht für eine Rückzahlungsverpflichtung von vorläufig festgesetzten Erstattungszinsen erfolgen. Sachverhalt Die Parteien stritten um die Zulässigkeit einer Rückstellung wegen einer drohenden Inanspruchnahme für vorläufig festgesetzte Erstattungszinsen. Im Jahr 2020 änderte das Finanzamt nach einem erfolgreichen Rechtsbehelfsverfahren die Umsat... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Umsatzsteuer, Rechnungsberi... / 8.1 Gesetzlich geforderte Rechnungsangaben sind nicht vollständig oder fehlerhaft

Unvollständige oder fehlerhafte Rechnungen können berichtigt werden, indem eine neue zutreffende Rechnung ausgestellt wird, die an die Stelle der alten Rechnung tritt. Gem. § 31 Abs. 5 UStDV können die fehlenden oder unzutreffenden Angaben auch durch ein zusätzliches Dokument ergänzt werden. Das neue Dokument, das die Korrektur enthält, muss der ursprünglichen Rechnung zugeo... mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 3.5 Abweichungen bei den Aufbewahrungsfristen

Rz. 71 Die steuerrechtliche Aufbewahrungsfrist beträgt für Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Bilanzen, Arbeitsunterlagen und Buchungsbelege 10 Jahre; dies entspricht § 257 Abs. 4 HGB. Andere Unterlagen sind 6 Jahre aufzubewahren. Ein Gesetzgebungsvorhaben im Jahr 2013, die Aufbewahrungsfristen auf 8 bzw. 6 Jahre zu verkürzen,[1] ist bislang nicht umgesetzt worden.[2] All... mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 3.4 Aufbewahrung in elektronischer Form

Rz. 59 Sowohl das Handelsrecht als auch das Steuerrecht lassen es zu, dass nahezu alle Unterlagen auch als Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern aufbewahrt werden dürfen, wenn dies den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht und sichergestellt ist, dass die Wiedergabe oder die Daten „mit den empfangenen Handels- oder Geschäftsbriefen und den... mehr

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Neuerungen im Recht der Auß... / 5. Änderungspflicht nach einer Außenprüfung (§ 153 Abs. 4 AO)

Relativ spektakulär ist auch das Novum, dass der Steuerpflichtige eine abgegebene Steuererklärung berichtigen muss, wenn Prüfungsfeststellungen einer Außenprüfung unanfechtbar umgesetzt worden sind und die den Prüfungsfeststellungen zugrunde liegenden Sachverhalte auch in einer anderen vom oder für den Steuerpflichtigen abgegebenen Erklärung, die nicht Gegenstand der Außenpr... mehr

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Neuerungen im Recht der Außenprüfung durch das sog. DAC 7-Umsetzungsgesetz (AO-StB 2024, Heft 8, S. 241)

VRiLG a.D. Steuerberater Helmut Tormöhlen[*] Der Gesetzgeber hat sein Vorhaben, die steuerliche Betriebsprüfung zu modernisieren und zu beschleunigen, mit dem sog. DAC 7-Umsetzungsgesetz (BGBl. I 2022, 2730) punktuell in die Tat umgesetzt. Außenprüfungen sollen künftig früher begonnen und abgeschlossen werden. Die Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen wurden erweitert u... mehr

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Neuerungen im Recht der Auß... / [Ohne Titel]

VRiLG a.D. Steuerberater Helmut Tormöhlen[*] Der Gesetzgeber hat sein Vorhaben, die steuerliche Betriebsprüfung zu modernisieren und zu beschleunigen, mit dem sog. DAC 7-Umsetzungsgesetz (BGBl. I 2022, 2730) punktuell in die Tat umgesetzt. Außenprüfungen sollen künftig früher begonnen und abgeschlossen werden. Die Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen wurden erweitert un... mehr

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Neuerungen im Recht der Auß... / I. Einleitung

Der Gesetzgeber hat sein Vorhaben, die steuerliche Betriebsprüfung zu modernisieren und zu beschleunigen, mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 211/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts (BGBl. I 2022, 2730) punkt... mehr

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Neuerungen im Recht der Auß... / 6. Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist (§ 171 Abs. 4 AO n.F.)

Etwas kompliziert ist die Neuregelung der Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist in § 171 Abs. 4 AO n.F. Zwar bleibt die Regelung in § 171 Abs. 4 S. 1 AO bestehen, wonach die Festsetzungsfrist bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung nicht abläuft, wenn vor dem Ende der Festsetzungsfrist mit einer Außenprüfung begonnen oder der Beginn der Prüfung auf Antrag des Steuerpfli... mehr

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Neuerungen im Recht der Auß... / 12. Erprobung alternativer Prüfungsmethoden (Art. 97 § 38 EGAO)

Tax Compliance: Eine Neuerung ganz besonderer Art befindet sich an versteckter Stelle, nämlich in Art. 97 § 38 EGAO: Wenn eine Außenprüfung bei einem Steuerpflichtigen stattgefunden hat, bei welcher die Wirksamkeit eines von diesem eingesetzten Steuerkontrollsystems überprüft wurde und kein relevantes steuerliches Risiko besteht, kann die FinBeh. im Benehmen mit dem BZSt dem... mehr

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Neuerungen im Recht der Auß... / c) Frist zur Bekanntgabe der Prüfungsanordnung in Beraterfällen

§ 197 Abs. 5 AO n.F. stellt ebenfalls ein beachtliches Novum zum Zweck der Beschleunigung von Außenprüfungen dar. Danach sollen Prüfungsanordnungen, die Steuerbescheide auf Grund von ESt-, GewSt-, KSt-Erklärungen und Erklärungen zur gesonderten Feststellung betreffen, die von einem Steuerberater eingereicht wurden, bis zum Ende des zweiten auf die Bekanntgabe des jeweiligen ... mehr

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Neuerungen im Recht der Auß... / 7. Teilabschlussbescheid (§ 180 Abs. 1a AO n.F.)

Völlig neu ist der nunmehr rechtlich mögliche Teilabschlussbescheid nach § 180 Abs. 1a AO n.F. Danach können vor Ergehen eines Bp-Berichts einzelne abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen im Rahmen einer Außenprüfung gesondert festgestellt werden. In der Literatur wird diese Möglichkeit zutreffend begrüßt (Dißars, Stbg 2023, 307 [308]; Carlé, kösdi 2023, 23524 [23531]). Der Steue... mehr

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Neuerungen im Recht der Auß... / b) Prüfungsschwerpunkte

Nach § 197 Abs. 4 AO n.F. sollen die auf Grund des § 197 Abs. 3 AO n.F. aus den angeforderten Unterlagen von der FinVerw. erarbeiteten Prüfungsschwerpunkte dem Steuerpflichtigen mitgeteilt werden, ohne dass die Prüfung hierdurch i.S.d. § 194 AO sachlich eingeschränkt wäre. Die Gesetzesbegründung sieht hierin sowohl einen Vorteil für den Prüfer, dem die Unterlagen früher als ... mehr

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Neuerungen im Recht der Auß... / 1. Verschärfung der Mitwirkungspflichten bei Auslandsbezug (§ 90 Abs. 3 und 4 AO)

§ 90 Abs. 3 und 4 AO sind erheblich verschärft worden. Unklare Auslandssachverhalte mit Gewinnverlagerungsabsicht und Verschleierungstendenz sind der FinVerw. seit jeher ein Dorn im Auge. Soweit Geschäftsvorfälle nach § 1 Abs. 4 AStG betroffen sind, also wirtschaftliche Vorgänge zwischen dem Steuerpflichtigen und einer nahestehenden Person in Bezug auf das Ausland oder Gesch... mehr

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Neuerungen im Recht der Auß... / 8. Änderungen im Zusammenhang mit der Prüfungsanordnung (§ 197 AO n.F.)

a) Anforderung von Unterlagen bereits vor Prüfungsbeginn Neu ist, dass die FinBeh. den Steuerpflichtigen mit der Prüfungsanordnung unter Fristsetzung zur Vorlage von aufzeichnungs- oder aufbewahrungspflichtigen Unterlagen oder maschinellen Übertragung von Daten auffordern kann (§ 197 Abs. 3 S. 1 und 2 AO n.F.). Dies stellt einen eigenständigen VA (§ 118 AO) dar, muss aber zei... mehr

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Neuerungen im Recht der Auß... / II. Einzelheiten

1. Verschärfung der Mitwirkungspflichten bei Auslandsbezug (§ 90 Abs. 3 und 4 AO) § 90 Abs. 3 und 4 AO sind erheblich verschärft worden. Unklare Auslandssachverhalte mit Gewinnverlagerungsabsicht und Verschleierungstendenz sind der FinVerw. seit jeher ein Dorn im Auge. Soweit Geschäftsvorfälle nach § 1 Abs. 4 AStG betroffen sind, also wirtschaftliche Vorgänge zwischen dem Ste... mehr

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Neuerungen im Recht der Auß... / 9. Zwischengespräche und Schlussbesprechung (§§ 199, 201 AO n.F.)

Zur Förderung der Transparenz und als Beitrag zu einer kooperativen und nicht konfrontativen Betriebsprüfung (vgl. Carlé, kösdi 2023, 23524 [23532]) ist die Vereinbarung von Gesprächen über die festgestellten Sachverhalte und die möglichen steuerlichen Auswirkungen zwischen der FinVerw. und dem Steuerpflichtigen möglich (§ 199 Abs. 1 S. 2 AO n.F.). Außerdem kann die Finanzbe... mehr

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Neuerungen im Recht der Auß... / 2. Erweiterung des Datenzugriffs (§ 146 Abs. 6 AO)

Schon vor der gesetzlichen Neuregelung in § 146 Abs. 6 AO durch das DAC 7-Umsetzungsgesetz konnte ein Datenzugriff auf dreierlei Weise erfolgen: Unmittelbarer Zugriff der FinVerw. auf das EDV-System (sog. Z1-Zugriff); mittelbarer Zugriff durch Auswertung durch den Steuerpflichtigen nach Weisung der FinVerw. (sog. Z2-Zugriff); Datenträgerüberlassung (sog. Z3-Zugriff). Der Gesetzg... mehr