RA/FAStR Dr. Dario Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation) / Dipl.-Fw. (FH) Thomas Rennar[*]

Mit Umsetzung von der als "DAC 7" bezeichneten Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden wird im Bereich der Besteuerung eine neue Verpflichtung für Betreiber digitaler Plattformen geschaffen. Ausweislich des Referentenentwurfes (RefE) – vgl. RefE eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates v. 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts v. 6.7.2022) – sollen diese an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in systematischer Weise jährlich spezifische Informationen melden, die eine Identifizierung der auf den Plattformen aktiven Anbieter und die steuerliche Bewertung der von diesen durchgeführten Transaktionen ermöglichen. Zudem sollen im Digitalisierungsumfeld auch Außenprüfungen künftig früher begonnen und insgesamt abgeschlossen werden. Welche praktischen Besonderheiten sich ausweislich des Referentenentwurfes durch DAC 7 hierbei für eine Berichtigungspflicht von Steuererklärungen & Co. mit der neu geschaffenen Berichtigungsnorm des § 153 Abs. 4 AO ergeben, wird in diesem Beitrag betrachtet. Dem Referentenentwurf folgte im Gesetzgebungsverfahren am 24.8.2022 (Redaktionsschluss) der Regierungsentwurf der Bundesregierung.

[*] Dr. Dario Arconada Valbuena ist vorwiegend als Steueranwalt & Strafverteidiger im gesamten Bundesgebiet tätig. Dipl.-Fw. (FH) Thomas Rennar ist Tax Manager (LUX) in der "Life-Science-Branche". Beide Verfasser haben ihren Sitz in Hannover.

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