Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 68 Bedeutu... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift stellt klar, zu welchem Zweck ein Haushaltsplan aufgestellt und festgestellt wird und welche Bedeutung er für die Versicherungsträger erlangt. Der Haushaltsplan ist das Ergebnis einer systematischen Quantifizierung und Fixierung der erforderlichen Mittel im betreffenden Haushaltsjahr, wobei als Haushaltsmittel die Einnahmen, Ausgaben, Verpflichtungsermä...mehr

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Jansen, SGB IV § 75 Verpfli... / 2.1 Verpflichtungsermächtigungen – Begriff und Verfahren (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 2 Nach der Legaldefinition berechtigen VE im Haushaltsplan den Versicherungsträger, Maßnahmen zu ergreifen, die ihn zur Leistung von Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren verpflichten. VE sind Haushaltsmittel wie die veranschlagten Einnahmen und Ausgaben. Nicht in Anspruch genommene VE verfallen am Ende des Haushaltsjahres grundsätzlich ebenso wie nicht in Anspruch genom...mehr

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Jansen, SGB IV § 71 Haushal... / 2.2 Verwaltungskosten (Abs. 1 Satz 2, Abs. 2)

Rz. 4 Bei den Verwaltungskosten wird diese Trennung nicht beibehalten, obwohl sie auch unterschiedlich finanziert werden. Die Verwaltungskosten der Krankenversicherung und der allgemeinen Rentenversicherung gelten hier als Aufwendungen der Rentenversicherung. Da die Knappschaft-Bahn-See als ein Versicherungsträger gleich mehrere Zweige der Sozialversicherung durchführt, ents...mehr

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Jansen, SGB IV § 67 Aufstel... / 2.1.1 Jährlichkeit

Rz. 5 Der Grundsatz der Jährlichkeit bedeutet, dass für jedes Haushaltsjahr ein Haushaltsplan aufzustellen ist. Außerdem wird festgelegt, dass das Haushaltsjahr dem Kalenderjahr entspricht. Dieser Grundsatz ist bereits im Gesetzestext (§ 67 Abs. 1) explizit vorgegeben. Die Jährlichkeit geht mit dem Grundsatz der zeitlichen Spezialität einher. Das bedeutet, dass alle Einnahmen...mehr

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Jansen, SGB IV § 73 Überpla... / 2.2 Staatliche Haushaltskontrolle (Abs. 2)

Rz. 12 Die Einwilligung in über- oder außerplanmäßige Ausgaben ist nach Satz 1 unverzüglich der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund tritt an die Stelle der Aufsichtsbehörde das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das das Bundesministerium der Finanzen unterrichtet. Bei den nachstehenden Versicherungsträgern sind die bewilligten über- ...mehr

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Jansen, SGB IV § 77 Rechnun... / 2.1 Rechnungsabschluss, Rechnungslegung und Jahresrechnung (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 2 Die Versicherungsträger haben für jedes Kalenderjahr (Grundsatz der Jährlichkeit) zum Zweck der Rechnungslegung die Rechnungsbücher abzuschließen. Das Verfahren ist für die Sozialversicherungsträger in § 18 Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung (SVRV) sowie in § 37 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SRVwV) geregel...mehr

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Jansen, SGB IV § 75 Verpfli... / 2.3 Laufende Geschäfte (Abs. 2)

Rz. 7 Verpflichtungen für laufende Geschäfte zur Leistung von Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren dürfen nach § 75 Abs. 2 Satz 1 eingegangen werden, ohne dafür VE in Anspruch nehmen zu müssen. Der Begriff der laufenden Geschäfte ist nicht definiert. Außerdem ist im SGB IV das Nähere nicht geregelt, wie nach § 22 Abs. 4 Satz 3 HGrG eigentlich vorzusehen wäre. Lediglich in §...mehr

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Jansen, SGB IV § 71b Verans... / 2.3 Übertragbarkeit (Abs. 5)

Rz. 4 § 71b Abs. 5 Satz 1 bestimmt, dass die Ausgaben des EGT (nur) in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden können. Hierbei handelt sich um eine gesetzliche Übertragbarkeit von Ausgaben als Ausnahme vom Haushaltsgrundsatz der zeitlichen Bindung i. S. d. § 45 BHO, der sich mittelbar aus der Geltungsdauer des Haushaltsplans ableitet (vgl. § 12 Abs. 1 BHO). Die Übertragba...mehr

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Jansen, SGB IV § 67 Aufstel... / 2.1.3 Fälligkeit oder Kassenwirksamkeit

Rz. 8 Nur die im betreffenden Haushaltsjahr voraussichtlich zu leistenden Ausgaben, die benötigten Verpflichtungsermächtigungen und die zu erwartenden Einnahmen dürfen veranschlagt werden (vgl. auch § 2 SVHV; Bundesagentur für Arbeit: § 11 BHO). Maßgeblich ist das Kalenderjahr (Haushaltsjahr), in dem nach den für den jeweiligen Versicherungsträger geltenden Verordnungen oder...mehr

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Jansen, SGB IV § 72 Vorläuf... / 2.2 Umfang der vorläufigen Haushaltsführung

Rz. 5 Da sich die vorläufige Haushaltsführung nur auf die Ausgaben bezieht, ist eine vorläufige Haushaltsführung für die Verpflichtungsermächtigungen und die Einnahmen nicht vorgesehen. Rz. 6 Die vorläufigen Ausgabeermächtigungen sind dahingehend begrenzt, dass nur solche Ausgaben geleistet werden dürfen, die unvermeidbar sind, d. h., sachlich notwendig und zeitlich unaufschi...mehr

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Jansen, SGB IV § 67 Aufstel... / 2.1.4 Einheit

Rz. 9 Der Grundsatz bedeutet, dass alle Einnahmen und Ausgaben in nur einen Haushaltsplan einzustellen sind und beinhaltet das Verbot der Aufstellung von Sonderhaushalten. Damit ist es unzulässig, mehrere Teilhaushaltspläne aufzustellen. Eine Einschränkung von dem Grundsatz der Einheit ist durch die Aufstellung der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe nach § 12 SVHV zu sehen. D...mehr

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Jansen, SGB IV § 68 Bedeutu... / 2.1 Bedeutung (Abs. 1)

Rz. 2 Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Versicherungsträgers im betreffenden Haushaltsjahr. Mit der Feststellung und ggf. Genehmigung bzw. Nichtbeanstandung durch die Aufsichtsbehörde bzw. sonst zuständige Instanz tritt der Haushaltsplan in Kraft und schafft den finanziellen Rahmen, um die gesetzlich vorgeschriebenen oder zugel...mehr

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Jansen, SGB IV § 68 Bedeutu... / 2.2 Wirkung (Abs. 2)

Rz. 6 Abs. 2 entspricht § 3 Abs. 2 HGrG und stellt klar, dass der Haushaltsplan im Außenverhältnis keine Rechtswirkung erzeugen kann. Die Bindungswirkung ist auf das Innenverhältnis, also auf die Organe und auf die Verwaltung beschränkt. Auch die Veranschlagung oder Nichtveranschlagung von Einnahmen oder Ausgaben spielen im Außenverhältnis keine Rolle. Aus der Veranschlagung...mehr

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Jansen, SGB IV § 74 Nachtra... / 2.1 Voraussetzungen (Satz 1)

Rz. 2 Voraussetzung für die Durchführung des Nachtragshaushaltsverfahrens ist, dass der Vorstand (bei der Bundesagentur für Arbeit: der Verwaltungsrat) in überplanmäßige oder außerplanmäßige Ausgaben nach § 73 Abs. 1 nicht einwilligt. Die Nichteinwilligung kann darauf beruhen, dass die Voraussetzungen nach § 73 Abs. 1 nicht erfüllt sind und somit eine Einwilligung rechtlich ...mehr

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Jansen, SGB IV § 73 Überpla... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift folgt der grundsätzlichen Regelung in Art. 112 Satz 1 und 2 GG und bestimmt für die Versicherungsträger das Nähere i. S. d. Art. 112 Satz 3 GG. Die Vorschrift ermächtigt den Vorstand, bei der Bundesagentur für Arbeit den Verwaltungsrat, als zuständiges Selbstverwaltungsorgan des Versicherungsträgers in Ausgaben einzuwilligen, die im Haushaltsplan nicht o...mehr

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Jansen, SGB IV § 75 Verpfli... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) sind durch die Haushaltsreform 1969 mit §§ 5 und 22 HGrG zum 1.1.1970 begrifflich neu eingeführt worden (BGBl. I S. 1273). Die Übernahme in das SGB IV erfolgte mit Inkrafttreten dieses Gesetzes v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) zum 1.7.1977. Durch das Erste SGB IV-ÄndG v. 3.4.2001 (BGBl. I S. 467, in Kraft getreten am 7.4.2001) wurde § 7...mehr

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Jansen, SGB IV § 69 Ausglei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit der Einführung des SGB IV durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) erlassen worden und am 1.7.1977 in Kraft getreten. Sie umfasste zunächst nur die Abs. 1 bis 3. Abs. 1 (Ausgleich des Haushalts in Einnahme und Ausgabe) und Abs. 2 (Erfüllung der obliegenden Aufgaben unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkei...mehr

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Jansen, SGB IV § 70 Haushal... / 2.1 Aufstellung und Feststellung des Haushaltsplans (Abs. 1)

Rz. 3 § 70 Abs. 1 bestimmt für alle Träger der Sozialversicherung (gesetzliche Kranken-, Renten- und Unfallversicherung einschließlich Alterssicherung der Landwirte sowie soziale Pflegeversicherung) einheitlich, dass der Haushaltsplan vom Vorstand aufgestellt und durch die Vertreterversammlung bzw. den Verwaltungsrat festgestellt wird. Die Regelung in Abs. 1 ordnet zunächst ...mehr

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Jansen, SGB IV § 71 Haushal... / 2.1 Haushaltsplan (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Der Haushaltsplan muss die Einnahmen und Ausgaben für die knappschaftliche Krankenversicherung knappschaftliche Pflegeversicherung, knappschaftliche Rentenversicherung und die allgemeine Rentenversicherung gesondert nachweisen. Maßgebend hierfür war die unterschiedliche Finanzierung in den einzelnen Bereichen. Diese Ergänzung wurde erforderlich, da nunmehr die bisher eigenstä...mehr

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Jansen, SGB IV § 76 Erhebun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 der Vorschrift übernimmt für die Versicherungsträger die gleichlautende Vorschrift des § 19 Abs. 1 Satz 1 HGrG. Die Verpflichtung, Einnahmen rechtzeitig und vollständig zu erheben, ist das Gegenstück zu der Verpflichtung, bei den Ausgaben zur Erfüllung der jeweiligen Aufgaben die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten (vgl. § 69 Abs. 2). E...mehr

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Jansen, SGB IV § 72 Vorläuf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In Anlehnung an Art. 111 Abs. 1 GG trifft die Vorschrift an die Besonderheiten der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte, der sozialen Pflegeversicherung sowie der Arbeitsförderung angepasste Regelungen, die den jeweiligen Vorstand ermächtigen, im begrenzten Maß Ausgaben zuzulassen, wenn der Haushaltsplan...mehr

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Jansen, SGB IV § 74 Nachtra... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Sollten im Laufe des Haushaltsjahres die veranschlagten Mittel nicht ausreichen und ist der Vorstand (bei der Bundesagentur für Arbeit der Verwaltungsrat) wegen fehlender rechtlicher Voraussetzungen nicht in der Lage oder nicht willens, in die nach § 73 vorgegebenen Möglichkeiten der außer- oder überplanmäßigen Ausgaben einzuwilligen, wird in der Vorschrift des § 74 d...mehr

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Jansen, SGB IV § 71e Auswei... / 2.1 Haushaltsplan

Rz. 3 Die BG Verkehr ist die Berufsgenossenschaft für Unternehmen aus dem Transport- und Verkehrsgewerbe. Dazu gehören der Güter- und Personentransport, Entsorgung, Post-Logistik, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Luftfahrt, Binnenschifffahrt, Seeschifffahrt und Fischerei, Flieger- und Fahrschulen, Abschleppdienste, Bestattungsunternehmen und Reittierhaltung. Die Di...mehr

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Jansen, SGB IV § 69 Ausglei... / 2.2 Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (Abs. 2)

Rz. 8 Abs. 2 greift § 7 Abs. 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und § 6 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) auf. Es wird klargestellt, dass die Versicherungsträger ihre sozialen Aufgaben unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu erfüllen haben. Für die Beurteilung der Frage, ob eine Aufgabe wirtschaftlich erledigt wird, sind bei landesunmittelbaren Versicherungsträgern d...mehr

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Jansen, SGB IV § 74 Nachtra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 74 ist mit der Einführung des SGB IV durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) am 1.7.1977 in Kraft getreten. Die §§ 67 bis 79 waren erstmals für das Haushaltsjahr 1978 anzuwenden. Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) wurde die Vorschrift ergänzt (bei der Bundesagentur für Arbeit Nichteinwilligung d...mehr

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Jansen, SGB IV § 73 Überpla... / 2.3 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (Abs. 2 Satz 5)

Rz. 13 Anders als bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, der Bundesagentur für Arbeit und der Unfallversicherung Bund und Bahn ist bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau eine Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde nur erforderlich, wenn eine Mindestgrenze für die außer- oder überplanmäßigen Ausgaben überschritten wird. Sie be...mehr

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Jansen, SGB IV § 71 Haushal... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, wie §§ 70 und 71a bis f für die übrigen Sozialversicherungsträger, Besonderheiten des Haushaltsrechts für die Knappschaft-Bahn-See; weitere Besonderheiten sind in § 72 Abs. 2 Satz 2 und § 73 Abs. 2 Satz 2 hinsichtlich der Genehmigung bei der vorläufigen Haushaltsführung und bei über- und außerplanmäßigen Ausgaben enthalten sowie in § 77 Abs. 2 hi...mehr

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Jansen, SGB IV § 75 Verpfli... / 2.2 Überplanmäßige und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (Abs. 1 Satz 2 und 3)

Rz. 6 Überplanmäßige und außerplanmäßige VE bedürfen der Einwilligung des Vorstands (bei der Bundesagentur für Arbeit der Einwilligung des Verwaltungsrats). Die in § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 sowie die in den Abs. 2 und 3 im Fall über- und außerplanmäßiger Ausgaben geforderten Anzeige- und Genehmigungsverpflichtungen gelten für über- und außerplanmäßige VE entsprechend. Zu den ...mehr

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Jansen, SGB IV § 71f Hausha... / 2.1 Haushaltsplan

Rz. 3 Da die Kosten der Aufgabenerledigung der ehemaligen Eisenbahn-Unfallkasse und der ehemaligen Unfallkasse des Bundes aus zwei verschiedenen Quellen finanziert werden und auch verschiedene Ministerien in das Genehmigungsverfahren involviert sind, ist gemäß dieser Vorschrift der Haushaltsplan in zwei Teilhaushalten (entsprechend den Aufgaben nach § 125 Abs. 1 und Abs. 2 S...mehr

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Jansen , SGB IV , SGB IV § ... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Wie für die anderen Versicherungsträger gilt auch für die BA der Grundsatz der Jährlichkeit des Haushaltsplans (§67 Abs. 1). Danach verfallen nicht verwendete Haushaltsmittel (Ausgabemittel und Verpflichtungsermächtigungen) im Eingliederungstitel grundsätzlich am Ende eines Haushaltsjahres. § 71c bedeutet eine Durchbrechung dieses Grundsatzes. Die Vorschrift bestimmt, d...mehr

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Jansen, SGB IV § 70 Haushal... / 2.2.2 Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung und Deutsche Rentenversicherung Bund (Abs. 3 und 4)

Rz. 9 Die Bestimmung sieht für die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung bereits die Vorlage des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans vor, damit die Vertreterversammlung Bemerkungen oder Beanstandungen der Aufsichtsbehörde bei der Beschlussfassung über die Feststellung des Haushaltsplans berücksichtigen kann. Die Vor...mehr

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Jansen, SGB IV § 69 Ausglei... / 2.3 Wirtschaftlichkeitsanalysen (Abs. 3)

Rz. 10 Durch die mit dem 1. SGB IV-ÄndG v. 3.4.2001 (BGBl. I S. 467) durchgeführte Änderung dieser Vorschrift wird § 6 Abs. 2 HGrG nunmehr vollends Rechnung getragen. Während es sich bisher um eine Soll-Vorschrift handelte, ist nun an ihre Stelle eine Muss-Vorschrift für alle finanzwirksamen Maßnahmen getreten (vgl. Rz. 1). Dadurch wurde der bislang den Sozialversicherungstr...mehr

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Jansen, SGB IV § 76 Erhebun... / 2.2 Veränderung von Ansprüchen durch Stundung, Niederschlagung und Erlass (Abs. 2 und 3)

Rz. 5 Auf der Grundlage des § 76 Abs. 2 und 3 ergeben sich Ausnahmen von dem Grundsatz, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig zu erheben, durch die Veränderung von Ansprüchen wegen Stundung, Niederschlagung oder Erlass. Die Regelungen in Abs. 2 Satz 3 bis 5 ermöglichen es den Sozialversicherungsträgern und der Bundesagentur für Arbeit, zur Entlastung von Verwaltungsaufwan...mehr

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Schell, SGB IX § 55 Unterst... / 2.2.1 Zuständige Leistungsträger

Rz. 39 Mit der Begründung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses auf einem Arbeitsplatz i. S. d. § 156 tritt i. d. R. ein Trägerwechsel ein. Anstelle der Rehabilitationsträger Bundesagentur für Arbeit (Träger nach § 6 Abs. 1 Nr. 2) oder Rentenversicherungsträger (Träger nach § 6 Abs. 1 Nr. 4) wird nun das Integrationsamt zuständiger Leistungsträger....mehr

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Erbbaurecht in Handels- und... / 4.2.1 Erbbaurecht an einem unbebauten Grundstück

Rz. 11 Da der Grund und Boden zivilrechtlich wie steuerlich dem Erbbauverpflichteten zuzurechnen ist, hat der Erbbauberechtigte lediglich nach den §§ 266 Abs. 2 Buchst. A II 1, 246 HGB i. V. m § 5 Abs. 1 EStG das Erbbaurecht als grundstücksgleiches Recht zu bilanzieren.[1] Rz. 12 Die Bewertung erfolgt, da das Erbbaurecht ein abnutzbares Recht ist, gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG ...mehr

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Wissensbilanz als Controlli... / 6 Zusammenfassung

Wissen und Intellektuelles Kapital haben andere Eigenschaften als Finanzkapital oder klassische Formen des materiellen Vermögens. Damit stellt sich aber die Frage, ob die etablierten Instrumente zum Controlling und zur Unternehmensführung für diese Ressourcen geeignet sind oder ob es eventuell neue Ansätze braucht. Die Wissensbilanz erfüllt bisher unerfüllte zentrale Anforde...mehr

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Jansen, SGB IV § 69 Ausglei... / 2.5 Benchmarking (Abs. 5)

Rz. 12 Benchmarking ist ein Verfahren, in dem die Leistungen oder Produkte einem Vergleich mit anderen Bereichen oder Einrichtungen unterzogen werden und in Benchmarking-Prozessen ein "Lernen vom Besten" ermöglicht wird. Die geschaffene Möglichkeit, in geeigneten Bereichen im Rahmen von Benchmarking-Prozessen die Effizienz der Kranken- und Rentenversicherung, der gewerblichen...mehr

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Jansen, SGB IV § 71e Auswei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Da der Bund die Kosten für die Durchführung der ihm obliegenden Schiffssicherheitsaufgaben, die der dafür zuständigen gewerblichen Berufsgenossenschaft entstehen, trägt (vgl. Seeaufgabengesetz v. 26.7.2002, BGBl. I S. 2876, § 6 Abs. 5 SeeAufgG), wird mit dieser Vorschrift sichergestellt, dass die allgemeinen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, der auch d...mehr

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Wissensbilanz als Controlli... / 1.3 Wissen im Wertschöpfungsprozess

In den letzten Dekaden führte nicht zuletzt der Einfluss von Controllern zu radikalen Veränderungen im Verständnis und Wirken von betriebswirtschaftlichen Geschäftsprozessen. Der Ressourceneinsatz wurde optimiert, technische Prozesse bis an die physikalischen Grenzen herangeführt (etwa Fertigungsgenauigkeiten bei Computerchips im Bereich von wenigen Atomschichten) und die Pr...mehr

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Jansen, SGB IV § 71d Hausha... / 2.2 Umfang der staatlichen Haushaltskontrolle

Rz. 5 Der Umfang der Aufsicht erstreckt sich im Rahmen der Rechtsaufsicht auf die Beachtung von Gesetz oder sonstiges für den Versicherungsträger maßgebendes Recht (vgl. hierzu Komm. zu § 87). Auf den Gebieten der Prävention in der gesetzlichen Unfallversicherung erstreckt sich die Aufsicht auch auf den Umfang und die Zweckmäßigkeit der Maßnahmen (§ 87 Abs. 2). Weiteres Bean...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 2.1 Abwicklung der Geschäfte, Abwicklungsorgan (Abs. 1)

Rz. 5 Mit der Wirksamkeit der Auflösung oder der Schließung einer BKK durch die Aufsichtsbehörde endet deren rechtliche Existenz als Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit insbesondere auch deren Rechtsfähigkeit. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht aber die BKK noch und hat auch bis dahin ihre öffentlich-rechtlichen Aufgaben wahrzunehmen. Sie wird daher zum Schließungsze...mehr

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Jansen, SGB IV § 71d Hausha... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Vor Inkrafttreten des LSVOrgG wurden die landwirtschaftlichen Krankenkassen sowie die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften in den Vorschriften über das Haushaltsrecht in der Sozialversicherung nicht ausdrücklich genannt. Lediglich die landwirtschaftlichen Alterskassen waren in § 70 Abs. 3 Satz 1 im Zusammenhang mit den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 2.5 Haftung bei kassenartübergreifender Vereinigung (Abs. 5)

Rz. 29 Der mit Wirkung zum 1.1.2004 durch das GKV-Modernisierungsgesetz – GMG angefügte Abs. 5 enthielt ursprünglich eine Ermächtigungsgrundlage für eine Satzungsregelung des Landesverbandes, mit der dieser für die Fälle der Haftung nach dem früheren Abs. 4 Satz 3 die Bildung eines Fonds vorsehen konnte. Da eine Haftung des Landesverbandes im Fall der Schließung einer BKK ni...mehr

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Schell, SGB IX § 55 Unterst... / 2.1.2 Personenkreis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Rz. 10 Die Vorschrift enthält keine Definition des anspruchsberechtigten Personenkreises. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales begründet dies damit, dass damit nicht Personengruppen von vornherein ausgeschlossen werden sollten. In der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (BR-Drs. 543/08) sind behinderte Menschen "mit besonderem Unterstützungsbedarf" gen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 55 Unterst... / 2.1.8 Anspruch auf Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen

Rz. 31 Führt die individuelle betriebliche Qualifizierung – auch nach einer Verlängerung der Dauer von 2 auf 3 Jahre – nicht zur Begründung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses und ist auch mit Hilfe einer weiteren Maßnahme der Unterstützten Beschäftigung oder einer anderen Maßnahme der Teilhabe am Arbeitsleben eine Eingliederung auf den allgemeinen Arbe...mehr

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Staatenliste zur Anwendung des § 4j EStG veröffentlicht

Kommentar Zu Rechteüberlassungen nach § 4j EStG nimmt die Finanzverwaltung Stellung - dies insbesondere zur sog. nicht-nexus-konformen Präferenzregelung im VZ 2018. Kern des BMF-Schreibens ist eine Auflistung der einzelnen ausländischen Präferenzregelungen. Neuregelung zu Rechteüberlassungen Mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassunge...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rücklage für Zuschüsse / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Öffentlicher Zuschuss für die Anschaffung einer Maschine – Steuerbilanzwerte

Eine GmbH erhielt im Jahr 01 einen öffentlichen Zuschuss i. H. v. 6.000 EUR für die Anschaffung einer umweltfreundlichen Maschine mit einer Nutzungsdauer von 6 Jahren, deren Anschaffungskosten 42.000 EUR betragen. Die Anschaffung erfolgt erst im Januar 02. In ihrem Jahresabschluss 01 bildet die GmbH eine steuerfreie Rücklage von 6.000 EUR. Handelsrechtlich kann eine andere W...mehr

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Einsatz von Fremdpersonal i... / 5.4 Vertragsgestaltung

Schließlich bedarf es für die Ein- und Durchführung des "Agile Cooperation Modells" einer präzisen Vertragsgestaltung. Die betrifft die Ausgestaltung der Vertragsverhältnisse (Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, Werkvertrag, Verträge über freie Mitarbeit etc.), die Einbeziehung des "Agile Code of Conduct" in die Vertragsverhältnisse, Regelungen zur Verteilung der Kosten, die au...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4.2 Vorteilsempfangender Gesellschafter

Rz. 27 VGA als Beteiligungsertrag. Auf Ebene des vorteilsempfangenden Gesellschafters ist eine vGA ein sonstiger Bezug i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG und deshalb als Beteiligungsertrag zu erfassen. Hierbei ist die steuerliche Einordnung und ggf. die Umqualifizierung auf Ebene des Gesellschafters grundsätzlich unabhängig davon vorzunehmen, ob eine vGA auch auf Ebene d...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.2 Laufende Gründungskosten

Problematisch sind bei den laufenden Gründungskosten nicht die unmittelbaren Gründungskosten, sondern die Kosten, die bereits im Vorbereitungsstadium anfallen. Es handelt sich hierbei um Kosten wie Reisekosten, Beratungskosten im Hinblick auf eine zu diesem Zeitpunkt evtl. zu errichtende Betriebsstätte. Im Betriebsstättenstaat ist es regelmäßig zweifelhaft, ob die laufenden ...mehr