Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jobticket, Abrechnung von D... / 4.2 Prognostizierte Vollamortisation allein für Fahrten im Rahmen auswärtiger Tätigkeiten

Eine Vollamortisation liegt vor, wenn die Summe aus den ersparten Kosten für Einzelfahrscheine, die ohne Nutzung der Fahrberechtigung für Fahrten im Rahmen von Auswärtstätigkeiten oder eine Familienheimfahrt pro Woche im Rahmen der doppelten Haushaltsführung anfallen würden, die Kosten der Fahrberechtigung erreichen oder übersteigen. Ergibt die Prognose des Arbeitgebers, das...mehr

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Jobticket, Abrechnung von D... / 4.3 Prognostizierte Vollamortisation unter Einbeziehung der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Ergibt die Prognose zum Zeitpunkt der Hingabe der Fahrberechtigung, dass die Summe aus den ersparten Kosten für Einzelfahrscheine, die ohne Nutzung der Fahrberechtigung während deren Gültigkeitsdauer für die steuerlich begünstigten Fahrten nach § 3 Nr. 13 oder 16 EStG (Fahrten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit oder eine Familienheimfahrt pro Woche im Rahmen der doppelten Hau...mehr

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Jobticket, Abrechnung von D... / 8.1 Höhe des Anrechnungsbetrags

Der Minderungsbetrag entspricht dem Wert der überlassenen Fahrberechtigung oder dem geleisteten Zuschuss, der ohne die Steuerbefreiung als Arbeitslohn zu besteuern gewesen wäre. Aus Vereinfachungsgründen bestehen keine Bedenken, als Wert der überlassenen Fahrberechtigung die Aufwendungen des Arbeitgebers einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen.mehr

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Jobticket, Abrechnung von D... / 3 Übersicht der aktuellen Rechtslage bei Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte

Die Vergütungen, die Arbeitnehmer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes von ihrem Arbeitgeber zur Erstattung von Reisekosten, Umzugskosten oder Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung erhalten, sind steuerfrei, soweit sie die nach § 9 EStG als Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen nicht übersteigen. [1] Außerdem sind seit dem 1.1.2019 die Zuschüsse steuer...mehr

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Jobticket, Abrechnung von D... / 10 Anwendungsregelungen

Nach der bis zum 31.12.2018 geltenden Rechtslage gehörten Arbeitgeberleistungen in Form von Zuschüssen und Sachbezügen für Fahrten des Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Lediglich im Rahmen des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG blieben die als Sachbezüge gewährten Arbeitgeberleistungen unter Einhaltung der monatlichen 44-Euro-...mehr

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Jobticket, Abrechnung von D... / 9 Aufzeichnungs- und Nachweispflichten bei steuerfreien Arbeitgeberleistungen zu Fahrberechtigungen

Der Arbeitgeber hat die steuerfreien Arbeitgeberleistungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 4 LStDV im Lohnkonto aufzuzeichnen und nach § 41b Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 EStG in Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung zu bescheinigen. Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zu den vom Arbeitnehmer selbst erworbenen Fahrberechtigungen, hat er als Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung die vom Arbei...mehr

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Jobticket, Abrechnung von D... / 3.2 Gemischte Nutzung von Fahrberechtigungen

Es gibt Tickets, wie z. B. die Bahncard 100, die für verschiedene Zwecke einsetzbar sind. Sie können sowohl für auswärtige Tätigkeiten (Geschäftsreisen), Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte als auch für Privatfahrten verwendet werden. Die Steuerfreistellung nach § 3 Nrn. 13, 16 EStG für auswärtige Tä...mehr

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Bring Your Own Device at my... / 1 Einführung in "Bring Your Own Device at my Company"

Um das Phänomen "Bring Your Own Device at my Company", kurz BYOD, besser zu verstehen, ist es notwendig, sich zunächst den "Normalfall" vor Augen zu führen. In aller Regel stellt der Steuerberater die Räumlichkeiten und insbesondere alle Geräte, mit denen der Arbeitnehmer seine Arbeit verrichten soll, zur Verfügung. Dies ist nicht nur ein gewichtiges Indiz dafür, dass derjen...mehr

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Bring Your Own Device at my... / 3.4 Anbindung von Mitarbeiterhardware

Vom Grundgedanken ergeben sich zwei technische Anbindungsmöglichkeiten von BYOD-Modellen, die auch praktisch zur Umsetzung kommen. Dabei gilt auch hier, dass Arbeitnehmer und Steuerberater unterschiedliche Interessen haben können, was vor allen Dingen auf das Kontrollbedürfnis durch die Steuerberater und betriebswirtschaftliche Erwägungen zurückzuführen sind. Zum einen erfolg...mehr

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Bring Your Own Device at my... / 2 Allgemeine Motivation von BYOD-Modellen

Es gibt diverse Varianten, wie Arbeitnehmer-Endgeräte in Steuerkanzleien eingesetzt werden können. Beispielsweise nehmen in der Wirtschaft einige Unternehmen immer häufiger Consumer-Endgeräte in die Palette der den Mitarbeiter angebotenen Hardware mit auf, aus der diese die für sie erforderlichen IT-Systeme auswählen können. Andere Unternehmen wiederum geben ihren Mitarbeite...mehr

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Sachentnahme durch Beheizen des Wohnhauses mit selbst erzeugter Wärmeenergie

Leitsatz 1. Die Wärmeenergie verselbständigt sich zu einem eigenen Wirtschaftsgut, wenn sie über Wärmemengenzähler bestimmungsgemäß an Abnehmer geliefert oder für private Zwecke verbraucht wird. 2. Der private Verbrauch selbst erzeugter Wärmeenergie ist keine mit den tatsächlichen Selbstkosten anzusetzende Nutzungsentnahme, sondern eine nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 Halbsatz 1...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jobticket, Abrechnung von D... / 4.5 Verzicht des Arbeitgebers auf eine Amortisationsprognose

Führt der Arbeitgeber keine Amortisationsprognose durch, stellt die Überlassung der Fahrberechtigung zunächst in voller Höhe steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Die ersparten Kosten für Einzelfahrscheine, die für Fahrten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit oder eine Familienheimfahrt pro Woche im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung angefallen wären, und für den regulären Verk...mehr

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Jobticket, Abrechnung von D... / 8 Die steuerfreie Arbeitgeberleistung mindert die Entfernungspauschale

Die steuerfreien Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mindern den als Entfernungspauschale (Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit) abziehbaren Betrag. Bei Überlassung einer Fahrberechtigung oder Zuschüssen zu einer vom Arbeitnehmer selbst erworbenen Fahrberechtigung sind die Kosten, die auf Dienstr...mehr

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Bring Your Own Device at my... / 4.1 Weisungsrecht des Steuerberaters

Bei der Einführung von BYOD-Modellen, mit allen ihren Möglichkeiten, ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der einzusetzenden Hardware, auch wenn diese im Eigentum der Beschäftigten steht, um betriebliche Arbeitsmittel im weitesten Sinne handelt. Dies hat in vielen Fällen zur Folge, dass dem Steuerberater ein Weisungsrecht bezüglich des Arbeitseinsatzes, aber auch des Ein...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jobticket, Abrechnung von D... / 3.1 Vereinfachungsregelung

Erhält der Arbeitnehmer eine Fahrberechtigung für den Personenfernverkehr, die nur die Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, zu einem Sammelpunkt oder einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet umfasst, kann aus Vereinfachungsgründen unterstellt werden, dass sie nur dafür genutzt wird. Eventuelle private Fahrten sind unschädlich, sodass die Steuerfreiheit gemäß § 3 ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jobticket, Abrechnung von D... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer eine Bahncard zur Verfügung

Ein Arbeitnehmer ist als Einkäufer für ein Unternehmen tätig und führt deshalb häufig Geschäftsreisen (auswärtige Tätigkeiten) durch. Für seine Fahrten zu den Geschäftspartnern nutzt der Arbeitnehmer regelmäßig die Züge im Linienfernverkehr. Für die hierfür vorgesehenen Fahrten würden die Einzelfahrscheine in der Summe 6.200 EUR betragen. Sein Arbeitgeber stellt ihm daher ei...mehr

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Bring Your Own Device at my... / 7 Einführung von BYOD-Modellen

Die Beratungspraxis hat gezeigt, dass es notwendig ist, BYOD-Modelle bereits im Vorfeld ihrer Einführung planerisch zu gestalten und deren Umsetzung permanent zu überwachen. Dabei ist es erforderlich, alle Beteiligte frühzeitig und ausreichend einzubeziehen. Nur so können BYOD-Modelle den Vorgaben der Grundrechte, den Anforderungen des Datenschutzes aber auch den institution...mehr

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Bring Your Own Device at my... / 8 Beispiel: Roadmap BYOD

Hochdifferenzierte mobile Hardware und innovative Softwareanwendungen sind für den Erfolg der Steuerberatung der Zukunft zunehmend verantwortlich. Die Verwaltung der Hardware, die von Mitarbeitern im Rahmen eines BYOD-Modells verwendet wird, stellt Steuerberater vor neue Herausforderungen. Daher benötigen Digital aufgestellte Steuerkanzleien regelmäßig eine umfassende Manage...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Fehlende Gemeinnützigkeit bei unverhältnismäßig hohen Geschäftsführer­vergütungen

Leitsatz 1. Zur Feststellung von Mittelfehlverwendungen i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 3 AO durch überhöhte Vergütungen an den Geschäftsführer einer gemeinnützigen Körperschaft sind die Grundsätze der vGA zu berücksichtigen. Maßstab des externen Fremdvergleichs sind dabei die für vergleichbare Tätigkeiten auch von Wirtschaftsunternehmen gewährten Vergütungen. 2. Gewährt die Körpers...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufwendungen für Strafverteidigung eines Kindes keine außergewöhnlichen Belastungen

Leitsatz Aufwendungen für die Strafverteidigung eines Kindes sind nicht als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG berücksichtigungsfähig, da § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG eine abschließende Regelung für alle Prozesskosten darstellt - auch für die Kosten der Strafverteidigung eines Kindes. Sachverhalt Im Streitfall ging es um die Frage, ob die Steuerpflichtigen Aufwendungen f...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 1 Grundsatz der fehlenden Kostenerstattung bei erfolgreichem Einspruch

Das Steuerrecht wird nach allgemeiner Meinung trotz gegenteiliger Beteuerungen der Finanzpolitiker immer komplizierter.[1] Exakte Zahlen, wie viele fehlerhafte Steuerbescheide jährlich erlassen werden, fehlen. Schätzungen zufolge sind rund 60 bis 70 % der Steuerbescheide falsch, weil den Mitarbeitern der Finanzverwaltung nicht die Zeit bleibt, alle eingegangenen Erklärungen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 39c Kurzzei... / 2.2 Leistungsinhalt (Satz 2)

Rz. 6 Hinsichtlich Leistungsdauer und Leistungshöhe gilt gemäß Satz 2 § 42 Abs. 2 Sätze 1 und 2 SGB XI entsprechend. Daraus folgt für die Leistungsdauer, dass der Anspruch auf Kurzzeitpflege auf 8 Wochen pro Kalenderjahr beschränkt ist. Leistungsinhalt sind nach § 42 Abs. 2 Satz 2 SGB XI die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen der Sozialbetreuung sowie Aufwendunge...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 2 Kostenentscheidung im finanzgerichtlichen Verfahren

Nach § 44 Abs. 1 FGO ist eine Anfechtungsklage gegen einen Steuerbescheid nur zulässig, wenn ein Vorverfahren in Form eines außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens durchgeführt wird. Die notwendigen Kosten eines Vorverfahrens sind erstattungsfähig, wenn sich an dieses ein Verfahren vor dem FG anschließt. Die Erstattung setzt voraus, dass das Gericht die Kosten für notwendi...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.5.2 Einzelne Schadenspositionen

Als Schadenspositionen kommen exemplarisch in Betracht: Gebühren des Rechtsanwalts oder Steuerberaters[1] als Kosten zweckmäßiger Rechtsverfolgung[2], Zinsschaden durch zu zahlende Sollzinsen oder entgangene Guthabenzinsen (streitig ist oft der Zeitpunkt der Schadensentstehung bei verzögerter Bearbeitung und Auszahlung durch die Finanzverwaltung), Fahrtkosten, Aufwand für Instan...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zuteilung von "Bonus-Aktien" löst keinen Kapitalertrag aus

Leitsatz Das FG Köln hat entschieden, dass die – aufgrund einer Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft von dieser veranlassten – Zuteilung von Aktien eines dritten Unternehmens eine nach § 20 Abs. 4a EStG begünstigte Kapitalmaßnahme darstellt und bei den Anteilseignern nicht zu steuerpflichtigen Einkünften im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG führt. Der BFH ha...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.7.3 Nichteinlegung eines Rechtsmittels und Schadensminderungspflicht

Nach § 839 Abs. 3 BGB tritt die Schadenersatzpflicht nicht ein, wenn der Verletzte es vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, zur Abwendung des Schadens ein Rechtsmittel einzulegen (Vorrang des Primärrechtsschutzes).[1] Die Regelung geht vom Prinzip "alles oder nichts" aus. Es gibt kein Wahlrecht – also kein dulde und liquidiere.[2] Wer verschuldet ein Rechtsmittel nich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 26 Gesundhe... / 2.4 Inhalt der Leistung – Richtlinien (Abs. 2)

Rz. 12 Nach Abs. 2 Satz 1 gilt § 25 Abs. 3 entsprechend. Das bedeutet, dass auch für die Kinder- und Jugenduntersuchungen Voraussetzung ist, dass es sich um Krankheiten handelt, die wirksam behandelt werden können, das Vor- und das Frühstadium dieser Krankheiten durch diagnostische Maßnahmen erfassbar sind, die Krankheitszeichen medizinisch-technisch genügend eindeutig zu erfas...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.2 Vorübergehender Bedarf, Projektbefristung

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 TzBfG liegt ein Befristungsgrund vor, wenn der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht. Zulässig sind Befristungen, wenn nur vorübergehende, zeitlich abgegrenzte Aufgaben wahrgenommen werden sollen.[1] Praxis-Tipp Das Abdecken von Arbeitsspitzen, die mehrfach auftreten, durch befristet eingestellte Aushilfen ist damit nicht m...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.8 Vergütung aus Haushaltsmitteln

Der Sachgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG setzt die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die befristete Beschäftigung in einem Haushaltsplan und die Vergütung des Arbeitnehmers aus diesen Haushaltsmitteln voraus. Die Haushaltsmittel müssen hierbei im Haushaltsplan mit einer konkreten Sachregelung auf der Grundlage einer nachvollziehbaren Zwecksetzung für eine befri...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 77 Vereinbarungen über die Höhe der Kosten

1 Allgemeines Rz. 1 § 77 betrifft die vertragliche Säule der Finanzierung der freien Jugendhilfe. Neben der klassischen institutionellen Förderung durch Subventionen sind in der Praxis Vereinbarungen über die Kostenerstattung getreten, die der Gesetzgeber mit § 77 zum grundsätzlichen Regelungsmodell für die Entgelte und für die Leistungsangebote der freien Jugendhilfe erhebt....mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Vorsteuerabzug aus Fahrtkosten

Tz. 9 Stand: EL 115 – ET: 03/2020 Voraussetzung für den Vorsteuerabzug für Verbände/Vereine aus den nachgewiesenen Fahrtkosten, die ihren Arbeitnehmern anlässlich einer unternehmerisch bedingten Auswärtstätigkeit entstanden sind, ist, dass der Arbeitnehmer die ihm entstandenen Aufwendungen durch Rechnungen mit gesondertem Umsatzsteuerausweis, lautend auf den Namen des Verbandes...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.1 Systematische Einordnung

2.1.1 Verhältnis zur Förderung nach § 74 Rz. 2 Zur systematischen Einordnung in das gesetzliche Finanzierungssystem gilt Folgendes: Kostenerstattungs- oder Pflegesatzvereinbarungen stellen nur eine von verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten dar, um den Betrieb der Einrichtungen und Dienste der Jugendhilfe zu finanzieren. So steht § 77 zum einen neben Maßnahmen der finanziell...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.9 Rechtsweg

Rz. 31 Für das Verlangen von Leistungsanbietern nach dem Abschluss einer Kostenvereinbarung gemäß § 77 ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet, § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO. Die richtige Klageart ist die allgemeine Leistungsklage, da Gegenstand des Klagebegehrens nicht der Erlass eines Verwaltungsakts ist (VG München, SRa 2015 S. 83, 84; Siemes, SRa 2015 S. 87).mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.8 Vorbehalt landesrechtlicher Ausgestaltung

Rz. 30 Die nähere Ausgestaltung des § 77 regelt nach § 77 Satz 2 das Landesrecht. Die Länder haben jedoch von dieser Ermächtigung bislang kaum Gebrauch gemacht. Die nähere Ausgestaltung der Pflegesatzvereinbarungen obliegt damit in der Praxis den Vertragsparteien.mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2 Rechtspraxis

2.1 Systematische Einordnung 2.1.1 Verhältnis zur Förderung nach § 74 Rz. 2 Zur systematischen Einordnung in das gesetzliche Finanzierungssystem gilt Folgendes: Kostenerstattungs- oder Pflegesatzvereinbarungen stellen nur eine von verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten dar, um den Betrieb der Einrichtungen und Dienste der Jugendhilfe zu finanzieren. So steht § 77 zum einen ne...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.7 Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung

2.7.1 Inhalt des Anspruchs Rz. 22 Soweit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist, liegt es im beiderseitigen Interesse der öffentlichen und freien Jugendhilfe, sich um einen Vereinbarungsabschluss zu bemühen. Dass Vereinbarungen lediglich anzustreben sind, macht andererseits deutlich, dass die freien Träger keinen Rechtsanspruch auf den Abschluss einer Vereinbarung gegen den öff...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.7.2 Voraussetzungen

Rz. 25 Voraussetzung für den Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung ist, dass Einrichtungen und Dienste der Träger der freien Jugendhilfe durch Leistungsberechtigte tatsächlich in Anspruch genommen werden. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind indessen selbstverständlich berechtigt, solche Vereinbarungen auch schon vor der ersten Inanspruchnahme abzuschließen.mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.7.1 Inhalt des Anspruchs

Rz. 22 Soweit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist, liegt es im beiderseitigen Interesse der öffentlichen und freien Jugendhilfe, sich um einen Vereinbarungsabschluss zu bemühen. Dass Vereinbarungen lediglich anzustreben sind, macht andererseits deutlich, dass die freien Träger keinen Rechtsanspruch auf den Abschluss einer Vereinbarung gegen den öffentlichen Träger haben kön...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.4 Rechtsnatur und Rechtsbeständigkeit der Kostenvereinbarungen

Rz. 13 Vereinbarungen sind einvernehmliche, also vertragliche Abreden. Da es um die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Leistungsansprüche nach dem Kinder- und Jugendhilferecht geht, handelt es sich bei den Kostenvereinbarungen um öffentlich-rechtliche Verträge i. S. d. § 53 SGB X (vgl. BVerwG, FEVS 44 S. 353; BGHZ 116 S. 339 – beide zu § 93 Abs. 2 BSHG; BGH, FamRZ 1984 S. 781,...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.5 Inhalt der Vereinbarungen

Rz. 14 Zu den Inhalten der Vereinbarungen über die Kosten der Inanspruchnahme macht § 77 keine rechtlichen Vorgaben. Dies lässt Raum für Ausgestaltung, solange die Höhe der Kosten Bezugspunkt der einvernehmlichen Regelung ist. Kernbestand sind die Festlegungen zur Höhe der Vergütung und zu ihrer Ermittlung. Praktisch bedarf es zumindest der Kriterien zur Bestimmung des Umfan...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.2 Bedeutung

Rz. 7 Das Verständnis von § 77 erklärt sich vor dem Hintergrund der in §§ 1 bis 5 entfalteten allgemeinen Grundsätze der Jugendhilfe. Trägerautonomie, Kooperationsprinzip, Subsidiaritätsgrundsatz und Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen werden zur praktisch gelebten Realität in dem Dreiecksverhältnis zwischen öffentlicher Jugendhilfe, freier Jugendhilfe und Leistungsberecht...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.7.4 Ermessenserwägungen

Rz. 29 Die Frage der Bedarfsdeckung darf der Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht in seine Erwägungen der Ermessensausübung einfließen lassen. Für bereits eingerichtete Einrichtungen und Dienste stünde dies im Widerspruch zum Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten. Auf der Stufe abstrakter Pflegesatzvereinbarungen der Verbände wären solche Erwägungen zweckwidri...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 77 betrifft die vertragliche Säule der Finanzierung der freien Jugendhilfe. Neben der klassischen institutionellen Förderung durch Subventionen sind in der Praxis Vereinbarungen über die Kostenerstattung getreten, die der Gesetzgeber mit § 77 zum grundsätzlichen Regelungsmodell für die Entgelte und für die Leistungsangebote der freien Jugendhilfe erhebt. Die öffentli...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.1.2 Verhältnis zu Leistungsentgelten nach §§ 78a ff.

Rz. 5 Eine spezielle Form der Finanzierung freier Träger durch Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklungen regeln §§ 78a ff. Verträge auf dieser Grundlage der §§ 78a ff. betreffen nur die in § 78a genannten besonders kostenintensiven Leistungsbereiche. Es handelt sich um Sonderregelungen über die Entgeltfinanzierung stationärer und teilstationä...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.7.3 Ermessensreduzierung auf Null

Rz. 26 Im Einzelfall können Rechtsgründe dazu führen, dass sich das Ermessen so verdichtet, dass nur noch der Abschluss der Vereinbarung ermessensfehlerfrei ist. Eine solche Ermessensreduzierung auf Null findet namentlich dann statt, wenn Kostenvereinbarungen mit gleichartigen Trägern bereits abgeschlossen wurden. Aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz ergibt sich dann ein Anspr...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 3 Literatur

Rz. 34 Banafsche, Die Leistungsvergabe im Recht der Kinder- und Jugendhilfe in Form der Sozialraumvergabe, ZKJ 2010 S. 227; DIJuF-Rechtsgutachten v. 7.12.2012, J 1.430 Sch, JAmt 2013 S. 91; DIJuF, -Rechtsgutachten v. 13.2.2018, SN_2017_1193 Bm/Bn – Finanzierung: Erforderlichkeit der Ausschreibung/Vergabe von Leistungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, JAmt 2018 S. 502; E...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.1.1 Verhältnis zur Förderung nach § 74

Rz. 2 Zur systematischen Einordnung in das gesetzliche Finanzierungssystem gilt Folgendes: Kostenerstattungs- oder Pflegesatzvereinbarungen stellen nur eine von verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten dar, um den Betrieb der Einrichtungen und Dienste der Jugendhilfe zu finanzieren. So steht § 77 zum einen neben Maßnahmen der finanziellen Förderung der freien Jugendhilfe gemä...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.1.3 Verhältnis zu anderen Finanzierungsformen

Rz. 6 Das Finanzierungssystem der §§ 74 ff. ist – von den Sonderregelungen der §§ 78a ff. abgesehen – offen gestaltet. Es hat keinen abschließenden Charakter. Weitere Finanzierungsformen sind also nicht ausgeschlossen. Den freien Trägern ist es ferner nicht verwehrt, sich Kostenerstattungsansprüche der Leistungsberechtigten abtreten zu lassen. Das BVerwG hat dies für das Soz...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.3 Einrichtungen und Dienste der Träger der freien Jugendhilfe

Rz. 10 Was unter "Einrichtungen und Dienste der Träger der freien Jugendhilfe" zu verstehen ist, definiert § 77 nicht. Die Begriffe werden auch an anderer Stelle des Gesetzes verwendet, so etwa in § 4 Abs. 2, § 5 und § 74 Abs. 2. Eine Definition findet sich in diesen Vorschriften ebenso wenig wie in § 7, der Vorschrift über Begriffsbestimmungen. Dies spricht dafür, den Begri...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.6 Rechtsfolgen der Vereinbarung: Kostenübernahmeanspruch?

Rz. 19 Die Rechtsfolgen der Vereinbarungen sind gesetzlich nicht festgelegt. In den Grenzen des Rahmens des SGB VIII greift die Vertragsfreiheit ein. Maßgeblich ist mithin die dortige Regelung. Rz. 20 Bei Einzelvereinbarungen (einrichtungsbezogen) wird man aufgrund von deren Funktion grundsätzlich davon ausgehen müssen, dass sie einen Anspruch des freien Trägers gegenüber dem...mehr