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Die BG Verkehr ist die Berufsgenossenschaft für Unternehmen aus dem Transport- und Verkehrsgewerbe. Dazu gehören der Güter- und Personentransport, Entsorgung, Post-Logistik, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Luftfahrt, Binnenschifffahrt, Seeschifffahrt und Fischerei, Flieger- und Fahrschulen, Abschleppdienste, Bestattungsunternehmen und Reittierhaltung. Die Dienststelle Schiffssicherheit übernimmt im Auftrag des Bundes auch staatliche Aufgaben, die sich aus § 6 SeeAufG ergeben. Dabei geht es insbesondere um die Überwachung der wichtigsten internationalen Abkommen (Sicherheit und Umweltschutz). Die BG Verkehr untersteht bei der Durchführung der Aufgaben nach § 6 Abs. 1 bis 3 SeeAufgG der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Insoweit hat die BG Verkehr für ihre originären Aufgaben als Grundlage einen Haushaltsplan entsprechend § 70 Abs. 1 und 2 aufzustellen. Für die Aufgaben als Schiffssicherheitsabteilung sind die Einnahmen und Ausgaben, insbesondere die Personalkosten, in einem gesonderten Teil des Haushaltsplans der BG Verkehr auszuweisen.

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