Rz. 12

Benchmarking ist ein Verfahren, in dem die Leistungen oder Produkte einem Vergleich mit anderen Bereichen oder Einrichtungen unterzogen werden und in Benchmarking-Prozessen ein "Lernen vom Besten" ermöglicht wird.

Die geschaffene Möglichkeit, in geeigneten Bereichen im Rahmen von Benchmarking-Prozessen die Effizienz der Kranken- und Rentenversicherung, der gewerblichen Berufsgenossenschaften, der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand sowie der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau zu steigern (Einführung der Regelung zum 1.10.2005 und sukzessive Ausdehnung auf mehrere Sozialversicherungsträger, vgl. Rz. 1), stellt einen Fortschritt und einen weiteren Schritt in Richtung betriebswirtschaftlicher Verfahren dar. Wie bei der Kosten- und Leistungsrechnung gibt es auch hier keine gesetzlichen Festlegungen, in welchen konkreten Bereichen Benchmarking-Prozesse einzuleiten sind. Es müssen zunächst entsprechende Erfahrungen gesammelt werden.

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