Schließlich bedarf es für die Ein- und Durchführung des "Agile Cooperation Modells" einer präzisen Vertragsgestaltung. Die betrifft die Ausgestaltung der Vertragsverhältnisse (Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, Werkvertrag, Verträge über freie Mitarbeit etc.), die Einbeziehung des "Agile Code of Conduct" in die Vertragsverhältnisse, Regelungen zur Verteilung der Kosten, die aus der Einführung des "Agile Cooperation Modells" resultieren, sowie klare Haftungsregelungen, um v.a. Restrisiken aus einer möglichen Scheinselbstständigkeit und oder illegalen Arbeitnehmerüberlassung abzubilden.

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