Fachbeiträge & Kommentare zu Arzneimittel

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 3.3.1 Verordnung im Rahmen der AAPV/SAPV oder nach einem Krankenhausaufenthalt mit Cannabis-Arzneimittel-Behandlung

Werden die Cannabis-Arzneimittel im Rahmen der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (AAPV) oder im Anschluss einer Versorgung mit Cannabis-Arzneimitteln im Rahmen eines stationären Krankenhausaufenthalts verordnet, ist über den Antrag auf Genehmigung innerhalb von 3 Tagen nach Antragseingang zu entscheiden.[1] Erfolgt die Verordnung von Cannabis-Arzneimitteln im Rahmen de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 2.1 Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind grundsätzlich keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Ausschluss gilt nicht für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und versicherte Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt fest, welche ansonsten nicht verschreibun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 7.1 Zuzahlungsfreie Arzneimittel

Der GKV-Spitzenverband kann per Beschluss Arzneimittel von der Zuzahlung befreien. Voraussetzungen dafür sind, dass deren Apothekeneinkaufpreis einschließlich Mehrwertsteuer mindestens 20 % niedriger ist als der jeweils gültige Festbetrag, welcher diesem Preis zugrunde liegt und dass hieraus Einsparungen zu erwarten sind.[1] Entsprechende Listen über zuzahlungsbefreite Arzneimi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Festbeträge (Arznei-/Hilfsm... / 2 Arzneimittel

Bei den Arzneimitteln bestimmt zunächst der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Richtlinien die Gruppen von Arzneimitteln mit denselben Wirkstoffen, pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen, insbesondere mit chemisch verwandten Stoffen, pharmakologisch-therapeutisch vergleichbarer Wirkung, insbesondere Arzneimittelkombinationen, für die Festbeträge in Betracht k...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 2.5 Off-Label-Use Arzneimittel

Off-Label-Use bezeichnet die Verordnungsfähigkeit von zugelassenen Arzneimitteln in nicht zugelassenen Anwendungsgebieten. Ein Fertigarzneimittel kann auch im Off-Label-Use grundsätzlich nicht zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Die Verordnung von zugelassenen Arzneimitteln in nicht zugelassenen Anwendungsgebieten ist jedoch zulässig mit Zustimmung d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 2 Ausgeschlossene Arzneimittel

2.1 Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind grundsätzlich keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Ausschluss gilt nicht für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und versicherte Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Medikamente

Zusammenfassung Begriff Viele Beschäftigte nehmen regelmäßig oder gelegentlich Medikamente und stehen demnach, soweit sie nicht arbeitsunfähig krank sind, während der Arbeit unter deren Einfluss. Durch die Wirkungen oder auch unerwünschte Nebenwirkungen von Medikamenten können bestimmte Risiken am Arbeitsplatz entstehen oder erhöht werden. Besonders kritisch ist eine Medikame...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / Zusammenfassung

Begriff Zu den Arzneimitteln zählen alle Stoffe und Zubereitungen, die durch Anwendung im oder am menschlichen (oder tierischen) Körper Krankheiten, Schäden und Beschwerden heilen, lindern oder verhüten sollen, diagnostischen Zwecken dienen, körpereigene Wirkstoffe ersetzen oder den seelischen Zustand beeinflussen sollen. Der Arzneimittelbegriff umfasst auch Mittel, die zur Anwen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 10.2 Inhalt

In dem Medikationsplan sind mit Anwendungshinweisen zu dokumentieren alle Arzneimittel, die dem Versicherten verordnet worden sind Arzneimittel, die der Versicherte ohne Verschreibung anwendet, sowie Hinweise auf Medizinprodukte, soweit sie für die Medikation relevant sind.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 9 Zuständigkeit bei Krankenkassenwechsel

Für die Erbringung von Arzneimitteln ist die Krankenkasse leistungspflichtig, bei der am Tag der Abgabe des Arzneimittels ein Versicherungsverhältnis besteht.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 7.2 Rabattverträge

Für Medikamente aus Rabattverträgen können die Krankenkassen ihre Versicherten vollständig oder mindestens zur Hälfte von der Zuzahlung befreien.[1] Bei den Rabattverträgen handeln die Krankenkassen mit den Herstellern günstige Preise für bestimmte Arzneimittel aus. Die Apotheker sind verpflichtet, bevorzugt rabattbegünstigte Generika abzugeben, es sei denn, der Austausch wur...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 4.1 Aut-Idem

Dem Versicherten werden die Arzneimittel vom Arzt auf einem Rezept verordnet. In der Regel verordnet der Arzt das Arzneimittel nur unter seiner Wirkstoffbezeichnung (aut-idem). Der Apotheker ist zur Abgabe des preisgünstigsten Arzneimittels verpflichtet. Dabei sind auch kostengünstige importierte Arzneimittel einzubeziehen. Die Substitutionsverpflichtung besteht nicht, wenn ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 2.3 Lifestyle-Präparate

Arzneimittel zur Erhöhung der Lebensqualität sind gemäß § 34 Abs. 1 Satz 7 SGB V ausgeschlossen. Dies sind Arzneimittel, deren Einsatz im Wesentlichen durch die private Lebensführung bedingt ist oder die aufgrund ihrer Zweckbestimmung insbesondere nicht oder nicht ausschließlich zur Behandlung von Krankheiten dienen, zur individuellen Bedürfnisbefriedigung oder zur Aufwertung d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 7 Zuzahlung

Für jedes abgegebene verschreibungspflichtige Arzneimittel, für Verbandmittel sowie für in die Arzneimittelversorgung einbezogene Mittel oder Medizinprodukte ist eine Zuzahlung zu leisten. Die Zuzahlungspflicht gilt nur für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.[1] Die Zuzahlung beträgt 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 EUR und höchstens 10 EUR und maximal d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 1 Anspruch

Für Versicherte besteht ein gesetzlicher Anspruch auf die Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit diese nicht nach § 34 SGB V oder durch die Arzneimittelrichtlinien ausgeschlossen sind, und auf die Versorgung mit Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen. Als Arzneimittel gelten nur Mittel, die nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) als solche zugelassen, regist...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 6 Festbeträge

Therapeutisch gleichwertige Arzneimittel werden in Festbetragsgruppen zusammengefasst, ohne dass dies Einfluss auf die Therapiemöglichkeiten hat. Wurde für Arzneimittel ein Festbetrag festgesetzt[1], trägt die Krankenkasse die Kosten bis zur Höhe des Festbetrags. Wünscht der Versicherte die Verordnung eines teureren Präparats, muss er den Betrag, der über den Festbetrag hina...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 10.1 Anspruch

Versicherte, die gleichzeitig mindestens 3 verordnete Arzneimittel anwenden, haben Anspruch auf Erstellung, Erläuterung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform durch einen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt.[1] Diese Aufgabe fällt nach den Regelungen des § 29a BMV-Ä in aller Regel den Hausärzten zu. Arzneimittel sind in den Medikationsplan a...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 2.6 Negativliste

Nach § 34 Abs. 3 SGB V dürfen unwirtschaftliche Arzneimittel nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Als unwirtschaftlich gelten Mittel, die für das Therapieziel oder zur Minderung von Risiken nicht erforderliche Bestandteile enthalten, deren Wirkung wegen der Vielzahl der enthaltenen Wirkstoffe nicht mit ausreichender Sicherheit beurteilt werden kann und d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 4.2 Kontinuierliche Arzneimittelversorgung

Für Versicherte, die eine kontinuierliche Versorgung mit einem bestimmten Arzneimittel benötigen, können Vertragsärzte Verordnungen ausstellen, nach denen eine nach der Erstabgabe bis zu 3x sich wiederholende Abgabe erlaubt ist. Die Verordnungen sind besonders zu kennzeichnen. Sie dürfen bis zu einem Jahr nach Ausstellungsdatum zulasten der gesetzlichen Krankenkasse durch Ap...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 3 Cannabis

Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität und Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon.[1] 3.1 Anspruchsvoraussetzungen Cannabisarzneimittel können zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden, wenn eine allgemein aner...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 10.3 Aktualisierung

Der Arzt hat den Medikationsplan zu aktualisieren, sobald er die Medikation ändert oder er Kenntnis davon erlangt, dass eine anderweitige Änderung der Medikation eingetreten ist. Auf Wunsch des Versicherten hat die Apotheke bei Abgabe eines Arzneimittels eine insoweit erforderliche Aktualisierung des Medikationsplans vorzunehmen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 8 Wahlmöglichkeit

Versicherte können bei Medikamenten aus Rabattverträgen frei wählen und sich auch für ein anderes als das rabattierte Medikament ihrer Krankenkasse entscheiden.[1] Der Patient bezahlt die Kosten für sein Wunschmedikament in der Apotheke aus eigener Tasche. Anschließend reicht er eine Rezeptkopie bei seiner Krankenkasse ein. Die Krankenkasse erstattet den Listenpreis des raba...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 10 Medikationsplan

10.1 Anspruch Versicherte, die gleichzeitig mindestens 3 verordnete Arzneimittel anwenden, haben Anspruch auf Erstellung, Erläuterung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform durch einen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt.[1] Diese Aufgabe fällt nach den Regelungen des § 29a BMV-Ä in aller Regel den Hausärzten zu. Arzneimittel sind in den Medi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 3.3 Besondere Entscheidungsfristen

3.3.1 Verordnung im Rahmen der AAPV/SAPV oder nach einem Krankenhausaufenthalt mit Cannabis-Arzneimittel-Behandlung Werden die Cannabis-Arzneimittel im Rahmen der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (AAPV) oder im Anschluss einer Versorgung mit Cannabis-Arzneimitteln im Rahmen eines stationären Krankenhausaufenthalts verordnet, ist über den Antrag auf Genehmigung innerhal...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 4 Verordnung

4.1 Aut-Idem Dem Versicherten werden die Arzneimittel vom Arzt auf einem Rezept verordnet. In der Regel verordnet der Arzt das Arzneimittel nur unter seiner Wirkstoffbezeichnung (aut-idem). Der Apotheker ist zur Abgabe des preisgünstigsten Arzneimittels verpflichtet. Dabei sind auch kostengünstige importierte Arzneimittel einzubeziehen. Die Substitutionsverpflichtung besteht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Medikamente / 3 Einsatz von Medikamenten im Betrieb

3.1 Bei individuellen Erkrankungen Bei bestimmten chronischen Erkrankungen kann es zu kritischen Zuständen kommen, in denen sofort ein Notfallmedikament einzunehmen ist, der Betroffene aber u. U. nicht in der Lage ist, das selber zu tun. Das kann z. B. der Fall sein bei schwerer Diabetes, Anfallskrankheiten, schwerem Asthma. Betroffene führen diese Medikamente meist mit sich. Gee...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Medikamente / 1 Medikamente und Arbeitsfähigkeit

Durch die Einnahme von Medikamenten kann sich die körperliche, psychische und seelische Belastbarkeit des Menschen erheblich verändern. Ob und wie stark derartige Veränderungen auftreten, ist kaum präzise vorherzusagen. Gründe dafür sind: die große Zahl pharmazeutisch eingesetzter Wirkstoffe und Kombinationen, die unterschiedlichen Wirkungsweisen und Darreichungsformen von Med...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 2.4 Diätetische Lebensmittel/Krankenkost

Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Krankenkost und diätetische Lebensmittel, einschließlich Produkten für Säuglinge oder Kleinkinder, sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Versicherte haben aber Anspruch auf bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung, wenn eine diätetische Intervention mit bilanzierten Diäten medizinisch notwendig, zweckmäßig und w...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 5 Medizinprodukte

Medizinprodukte sind Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Software, Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen oder andere Gegenstände, die vom Hersteller zur Anwendung für Menschen mittels ihrer Funktionen u. a. zum Zwecke der Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten zu dienen bestimmt sind.[1] Im Unterschied zu Arzneimitteln erfolgt die Haupt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 4.3 E-Rezept

Ab September 2022 ist eine stufenweise Rollout-Phase zur Einführung des elektronischen Rezepts (E-Rezept) vorgesehen. Der Start erfolgt in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein bei gleichzeitiger bundesweiter Nutzungsmöglichkeit. So besteht dann auch bundesweit für alle Apotheken eine Verpflichtung zur Einlösung von E-Rezepten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 3.2 Genehmigung der Krankenkasse

Die Leistung bedarf bei der ersten Verordnung der Genehmigung der Krankenkasse. Diese ist vor Beginn der Leistung zu erteilen. Eine Ablehnung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 3.1 Anspruchsvoraussetzungen

Cannabisarzneimittel können zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden, wenn eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht oder im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung des behandelnden Arztes mit Verweis auf Nebenwirkungen und den Krankheitszustandes des Versicherten nicht zur Anwendung komm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Medikamente / 3.2 Bei arbeitsplatzbezogenen Gefährdungen

3.2.1 Notfallmedikamente Bei bestimmten Tätigkeiten ist es sinnvoll Medikamente für den Notfalleinsatz vorzuhalten. Das gilt z. B. für Inhalationsmittel, die stark abschwellend auf die Schleimhäute der Atemwege wirken und geeignet sind, akute Atemnot zu lindern, bis der Rettungsdienst eintrifft, z. B. nach Gefahrstoffexposition (Chlorungsanlagen!) oder Insektenstichen (Gastro...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Medikamente / 3.2.1 Notfallmedikamente

Bei bestimmten Tätigkeiten ist es sinnvoll Medikamente für den Notfalleinsatz vorzuhalten. Das gilt z. B. für Inhalationsmittel, die stark abschwellend auf die Schleimhäute der Atemwege wirken und geeignet sind, akute Atemnot zu lindern, bis der Rettungsdienst eintrifft, z. B. nach Gefahrstoffexposition (Chlorungsanlagen!) oder Insektenstichen (Gastronomie, Gartenbau). Ebens...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Medikamente / 3.2.2 Reisemedizin

In Betrieben, in denen häufig Auslandsreisen anstehen, werden durch den Betriebsarzt u. U. die reisemedizinisch notwendigen Medikamente vorgehalten und ausgegeben, z. B. zur Malariaprophylaxe oder gegen Durchfallerkrankungen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Medikamente / Zusammenfassung

Begriff Viele Beschäftigte nehmen regelmäßig oder gelegentlich Medikamente und stehen demnach, soweit sie nicht arbeitsunfähig krank sind, während der Arbeit unter deren Einfluss. Durch die Wirkungen oder auch unerwünschte Nebenwirkungen von Medikamenten können bestimmte Risiken am Arbeitsplatz entstehen oder erhöht werden. Besonders kritisch ist eine Medikamentenabhängigkei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Medikamente / 3.3 Zur Allgemeinversorgung

Generell sollten im Betrieb keine Medikamente frei verfügbar sein. Auch mit der Anwendung von "Allerweltsmedikamenten" wie Schmerztabletten und entzündungshemmenden Salben können im Einzelfall Risiken verbunden sein, z. B. Unverträglichkeiten, falsche Einschätzung bei der Selbstmedikation oder hygienische Probleme durch unsachgemäße Lagerung. Daher darf ein frei zugänglicher...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Medikamente / 3.1 Bei individuellen Erkrankungen

Bei bestimmten chronischen Erkrankungen kann es zu kritischen Zuständen kommen, in denen sofort ein Notfallmedikament einzunehmen ist, der Betroffene aber u. U. nicht in der Lage ist, das selber zu tun. Das kann z. B. der Fall sein bei schwerer Diabetes, Anfallskrankheiten, schwerem Asthma. Betroffene führen diese Medikamente meist mit sich. Geeignete Kollegen sollten dann unter...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 10.4 Elektronischer Medikationsplan (eMP)

Gesetzlich Krankenversicherte haben die Möglichkeit, den Medikationsplan in elektronischer Form auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) speichern und aktualisieren zu lassen.[1] Zur erstmaligen Nutzung des eMP ist grundsätzlich neben der eGK auch die dazugehörige Persönliche Identifikationsnummer (PIN) erforderlich. Die PIN zur eGK wird von der Krankenkasse vergeben....mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 3.3.2 Verordnung in allen anderen Fällen

In allen nicht im Abschn. 3.3.1 genannten Verordnungsfällen ist abweichend von der sonst üblichen 3-wöchigen Bearbeitungsfrist[1] über den Antrag auf Genehmigung innerhalb von 2 Wochen nach Antragseingang zu entscheiden. Sofern eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes (MD), eingeholt wird, ist abweichend von der sonst üblichen 5-wöchigen Frist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Medikamente / 3.2.3 Impfstoffe

Für die arbeitsmedizinische Vorsorge werden gefährdungsabhängig die Impfstoffe für anzubietende Schutzimpfungen benötigt, z. B. gegen Hepatitis A und B oder Kinderkrankheiten. Das Gleiche gilt für Grippeschutzimpfungen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsvorsorge.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Medikamente / 2 Medikamentenmissbrauch

Unter Medikamentenmissbrauch werden sowohl die Einnahme von Medikamenten aufgrund einer bestehenden Abhängigkeit verstanden als auch die missbräuchliche Einnahme nicht abhängigkeitserzeugender Substanzen, um andere oder stärkere Wirkungen als die vorgesehenen zu erzielen. 2.1 Medikamentenabhängigkeit Medikamentenabhängigkeit tritt häufig bei folgenden Medikamentengruppen auf: S...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verbandmittel / 2 Zuzahlung

Die Zuzahlungsregelungen bei der Abgabe von Arzneimitteln gelten bei der Abgabe von Verbandmitteln entsprechend.[1] Die Zuzahlung darf die Kosten des Mittels nicht überschreiten.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Medikamente / 2.1 Medikamentenabhängigkeit

Medikamentenabhängigkeit tritt häufig bei folgenden Medikamentengruppen auf: Schlaf- und Beruhigungsmittel Schmerzmittel Stimulantien (Aufputschmittel) Wie bei anderen Suchtmitteln kann es hier zur körperlichen und psychischen Abhängigkeit kommen, die eine ständige, immer höher dosierte Einnahme erfordert. Das geschieht z. T. schon nach kurzer Einnahmedauer, z. B. wenn es nach e...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Präexpositionsprophylaxe / 2 Leistungsinhalt

Es besteht nach ärztlicher Beratung unter besonderer Berücksichtigung von Safer-Sex-Praktiken Anspruch auf ärztliche Beratung über Fragen der medikamentösen Präexpositionsprophylaxe, Untersuchungen, die vor und während der Anwendung der zur medikamentösen Präexpositionsprophylaxe zugelassenen Arzneimittel erforderlich sind und Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Elektronische Gesundheitskarte / 1.4 Medikationsplan

Mit dem E-Health-Gesetz wurde auch ein sog. Medikationsplan eingeführt. Patienten, die gleichzeitig und dauerhaft mindestens 3 verordnete Arzneimittel anwenden, haben seitdem einen Anspruch auf die Aushändigung eines solchen Medikationsplans durch den Arzt. Der Medikationsplan soll für mehr Therapiesicherheit sorgen, indem er den Patienten deutlich macht, welche Medikamente ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Empfängnisverhütung / 2.3 Umfang des Leistungsanspruchs

Zu den empfängnisverhütenden Mitteln gehören insbesondere die verschreibungspflichtigen hormonal wirkenden Kontrazeptiva. Es werden aber auch die Kosten nicht verschreibungspflichtiger Notfallkontrazeptiva ("Pille danach") übernommen. Zusätzlich können auch mechanisch wirkende verschreibungspflichtige Mittel verordnet werden, deren Anpassung durch den Vertragsarzt erfolgt. D...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ärztliche Behandlung / 1.6 Arztwechsel

Die Versicherten sollen den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt innerhalb eines Kalendervierteljahres nur aus einem wichtigen Grund wechseln. Die Krankenkassen halten ihre Versicherten dazu an.[1] Dies dient dazu, Untersuchungen nicht mehrfach durchzuführen und durch die Krankenkasse zu bezahlen. Außerdem wird der Versicherte geschützt, indem die Belastung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Elektronische Gesundheitskarte / 1.6 Nutzung einer PIN

Eine PIN-Nummer ist für die eGK grundsätzlich nicht zwingend erforderlich. Für die freiwillige Nutzung im Rahmen der ePA oder bei Arzneimittel- und Impfdokumentationen ist sie jedoch notwendig. Durch datenschutzrechtliche Maßnahmen ist sichergestellt, dass ein Zugriff auf medizinische Daten durch unberechtigte Dritte nicht möglich ist. Auf Wunsch des Versicherten kann der PI...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hebammenhilfe / 2.2 Vergütungsverzeichnis

Ein Bestandteil des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe ist das Hebammen-Vergütungsverzeichnis.[1] Neben den unter Abschn. 1 erbrachten Leistungen können auch Auslagen (z. B. notwendige Materialen und apothekenpflichtige Arzneimittel) sowie Wegekosten abgerechnet werden.[2]mehr