Fachbeiträge & Kommentare zu Arzneimittel

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.2 Gesetzliche Herstellerabschläge

Rz. 18 Es ist zwischen verschiedenen gesetzlichen Herstellerabschlägen (Herstellerrabatten) zu unterscheiden: Für erstattungsfähige Arzneimittel ohne Festbetrag beträgt der Herstellerabschlag 7 % (vgl. Abs. 1 Satz 1). Für patentfreie, wirkstoffgleiche Arzneimittel gilt ein Abschlag in Höhe von 6 % (vgl. Abs. 1 Satz 2). Für patentfreie, wirkstoffgleiche Arzneimittel (Generika un...mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.5 Preismoratorium (Abs. 3a)

Rz. 29 Das Preismoratorium ist eine zeitlich begrenzte Preisbindung, die nach der gegenwärtig geltenden Rechtslage noch bis zum 31.1.2.2026 gilt. Sie dient dazu, Preiserhöhungen auszuschließen bzw. zeitlich aufzuschieben und stellt einen staatlichen Eingriff in den freien Wettbewerb dar. Bei dem sog. Preismoratorium für Arzneimittel handelt es sich um ein wirksames gesetzlic...mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die jetzige Regelung besteht seit dem 1.1.2025. Sie ist durch das Gesetz zur Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatzsicherungsgesetz – BSSichG) v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4637) zum 1.1.2003 eingeführt worden. Danach ist die Vorschrift immer wieder geändert worden, um sie den aktuellen w...mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.1.3 Fertigarzneimittel Abs. 1 Satz 6

Rz. 16 Durch Abs. 1 Satz 6 ist klargestellt, dass sich die Herstellerabschläge auf solche Fertigarzneimittel beziehen, deren Apothekenabgabepreise aufgrund der Preisvorschriften nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) oder aufgrund des § 129 Abs. 3 Satz 3 oder Abs. 5a (Abgabe nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel bei der Abrechnung nach § 300) berechnet sind, sowie auf solc...mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.1.2 Beschränkung auf Sachleistungen

Rz. 14 Die auf Arzneimittel als Sachleistungen der Krankenkassen bezogenen gesetzlichen Herstellerrabatte haben ausschließlich eine sozialrechtliche Funktion, indem sie die gesetzlichen Krankenkassen hinsichtlich der Arzneimittelkosten entlasten. Eine umsatzsteuerrechtliche Funktion haben sie dagegen, auf die Krankenkasse bezogen, nicht. So hatte das Finanzgericht Münster im...mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.9.1 Rechtsanspruch auf eine Ausnahmegenehmigung

Rz. 51 Gründe für den Rechtsanspruch auf Ausnahmegenehmigung nach Abs. 4 können vorliegen, wenn der Herstellerabschlag aufgrund einer besonderen Marktsituation die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmers sowie der Mehrheitsgesellschafter des Unternehmens gefährden würde. Dabei kommt es darauf an, ob sich bei der konzernbezogenen Prüfung herausstellt, dass der Konzern...mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.14 Rabattverträge für parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie (Abs. 8a)

Rz. 66 Nach dem mit Wirkung zum 13.5.2017 eingeführten Abs. 8a Satz 1 können die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen zur Versorgung ihrer Versicherten mit in Apotheken hergestellten parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patienten mit pharmazeutischen Unternehmern Rabatte für die verwen...mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.10 Ansprüche auf Rückabwicklung der Herstellerabschläge (Abs. 5)

Rz. 58 Nach Abs. 5 kann der pharmazeutische Unternehmer seine berechtigten Ansprüche auf Rückzahlung der Herstellerabschläge nach den Abs. 1, 1a, 2, 3a und 3b gegenüber den begünstigten Krankenkassen geltend machen. Für zurückliegende Zeiträume kann dies in einigen Fällen dazu führen, dass die in den Verzeichnisdiensten veröffentlichen Herstellerabschläge nicht korrekt ausgew...mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.9.3 Rechtsschutz

Rz. 57 Der Antragsteller erhält vom BAFA einen zustimmenden oder ablehnenden Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung. Er ist beim positiven Bescheid verpflichtet, die maßgeblichen Verbände und Betreiber der maßgeblichen Arzneimittel-Preisdatenbank zu informieren, was er schon im eigenen Interesse tun wird. Bewilligte Ausnahmen werden außerdem auf der Internetseite der BAFA veröf...mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.3 Abschläge auf Impfstoffe (Abs. 2)

Rz. 23 Mit Wirkung zum 1.1.2011 sind in Abs. 2 Apothekenabschläge auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers ohne Mehrwertsteuer für Impfstoffe eingeführt worden, die bei den gesetzlichen oder satzungsmäßigen Schutzimpfungen nach § 20i Abs. 1 Verwendung finden. Schutzimpfungen nach § 20i Abs. 2, die keine Pflichtleistungen sind und die die einzelne Krankenkasse in...mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.9 Genehmigung der Freistellung von gesetzlichen Herstellerabschlägen (Abs. 4 und 9)

Rz. 50 Durch Anfügung der Sätze 2 bis 8 ist Art. 4 der Richtlinie 89/105/EWG mit Wirkung zum 30.7.2010 insoweit umgesetzt worden, als pharmazeutische Unternehmer nach § 130a Abs. 4 und Abs. 9 eine Ausnahmegenehmigung vom Preismoratorium und den gesetzlichen Herstellerabschlägen beantragen können, wenn dies durch besondere Gründe gerechtfertigt ist. Über den Antrag, den der I...mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.11 Übermittlung der Arzneimittelkennzahlen (Abs. 6)

Rz. 59 Abs. 6 regelt, wie im Innenverhältnis zwischen den Apotheken und den pharmazeutischen Unternehmern der Abschlag der pharmazeutischen Unternehmer maschinenlesbar nachgewiesen wird. Basis für den Zahlungsnachweis sind die Daten (siebenstellige Pharmazentralnummer nach § 131 als Arzneimittelkennzeichen und Abgabedatum der Verordnung), die bereits die Krankenkassen gemäß ...mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.8 Überprüfung der Notwendigkeit der Herstellerrabatte (Abs. 4)

Rz. 49 Abs. 4 verpflichtet das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die nach Abs. 1, 1a und 3a festgelegten Abschläge der pharmazeutischen Unternehmer auf Erforderlichkeit zu prüfen und sie ggf. durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu reduzieren oder aufzuheben, wenn und soweit die Abschläge oder das Preismoratorium nach der gesamtwirtschaftlichen Lage und...mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.1 Rabattverfahren (Abs. 1)

Rz. 10 Abs. 1 enthält die Regelung eines allgemeinen Herstellerabschlags. Ein Zusammenhang ergibt sich mit Abs. 3 sowie den Abs. 5 bis 7. Abs. 3 stellt eine Ausnahme von Abs. 1 dar. Die Abs. 5 bis 7 betreffen die Rückzahlung der Abschläge, den Nachweis des Abschlags und seine Verrechnung und die gesetzliche Verankerung. Zwischen den abgegebenen Arzneimitteln nach Satz 1 und ...mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.1.1 Anspruch gegen den Unternehmer

Rz. 12 Der pharmazeutische Unternehmer ist nach Abs. 1 Satz 3 verpflichtet, den Apotheken den gesetzlichen Herstellerrabatt zu erstatten. Bedenken der Apotheken, sie würden auf den sich an die Hersteller richtenden Rabatten sitzen bleiben, hat der Gesetzgeber in der Weise Rechnung getragen, dass explizit die Regelungen zur Durchsetzung des Erstattungsanspruchs in Abs. 1, 5 u...mehr

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ABC der Nachhaltigkeit / Biodiversität

Biodiversität, oder biologische Vielfalt, bezieht sich auf die Gesamtheit der Vielfalt aller lebenden Organismen auf der Erde, von Mikroorganismen bis hin zu Pflanzen und Tieren. Es umfasst auch die Vielfalt der Lebensräume, in denen diese Organismen leben. Die Biodiversität ist von entscheidender Bedeutung für das Gleichgewicht der Ökosysteme. Sie stellt die Grundlage für v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.15.7 Nicht abzugsfähige Aufwendungen für Diätverpflegung

Rz. 92 Aufwendungen für Diätverpflegung sind gem. § 33 Abs. 2 S. 3 EStG generell nicht abzugsfähig. Dies gilt selbst dann, wenn die Aufwendungen medizinisch indiziert sind (z. B. bei einer Gluten-Unverträglichkeit).[1] Das Abzugsverbot für Diätverpflegung des § 33 Abs. 2 S. 3 EStG gilt auch für zur Behandlung einer chronischen Stoffwechselstörung ärztlich verordnete Nahrungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.15.6.1 Vorbemerkung

Rz. 82 Neben den typischen Krankheitskosten wie Aufwendungen für ärztliche Leistungen, zählen auch Ausgaben für Heilpraktiker, Krankengymnasten und auch Psychotherapeuten zu den abzugsfähigen außergewöhnlichen Belastungen. Bei einem krankheitsbedingten Krankenhausaufenthalt zählen Trinkgelder in üblicher Höhe für das medizinische Personal nicht mehr zu den abzugsfähigen Aufw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.15.6.2 Sport als Heilbehandlung

Rz. 86 Aufwendungen für die Ausübung eines Sport sind allgemein keine außergewöhnlichen Belastungen.[1] Eine Ausnahme besteht dann, sofern eine ärztliche Verordnung über die Notwendigkeit vorgelegt wird (§ 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV). Da sportliche Aktivitäten in § 64 EStDV nicht genannt sind, sollte m. E. die Bescheinigung des Hausarztes hierfür ausreichend sein.[2] Als Begründu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.15.2 Medizinische Heilbehandlung

Rz. 76 Kosten der direkten Heilbehandlung sind unter den Nachweiserfordernissen des § 64 EStDV grundsätzlich abziehbar. Hierbei kommt es insbesondere auf den Zweck der Wiederherstellung der Gesundheit an. Dazu gehören Maßnahmen, die "unter Erkenntnissen und Erfahrungen der Heilkunde und nach den Grundsätzen eines gewissenhaften Arztes zu dem Zweck angezeigt sind und vorgenom...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Aufwendungen für Medikamente außerhalb der Zulassung

Der Einsatz eines Medikamentes außerhalb seiner Zulassung stellt eine wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethode i.S.d. § 64 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStDV dar. Entsprechend muss der Nachweis der Zwangsläufigkeit der Aufwendungen i.S.d. § 33 Abs. 1 EStG zwingend durch ein vor Erwerb des Medikamentes ausgestelltes amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheini...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ungarn / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

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Bulgarien / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

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Zypern / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

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Dänemark / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

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Spanien / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

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Vereinigtes Königreich / 7.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

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Tschechien / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

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Slowenien / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

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Estland / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

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Slowakei / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Teil I der Entgeltordnung d... / 5.2.1.2 LAG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 21.3.2023, 2 TaBV 20/22

Die Tätigkeit einer Pflegeservicekraft erfordert nur eine fachliche, nicht aber eine eingehende fachliche Einarbeitung und hebt sich dadurch aus der Entgeltgruppe 2, Teil II, Ziffer 25.3 der Anlage A nicht heraus. Die Einarbeitung ist nach dem Leitfaden zur Einarbeitung der Pflegeservicekräfte auf 4 Wochen ausgelegt. Hierbei erfolgt eine Einweisung in organisatorische Prozess...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 7 ESRS 1, App. A enthält die Aufstellung an Nachhaltigkeitsaspekten, die bei der Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind (§ 3 Rz 67). Die für ESRS S3 einschlägige Aufstellung von Themen, Unterthemen und Unter-Unterthemen zeigt Tab. 1:mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Warum muss ein Betriebsarzt... / 2 FAQ

1) Wann ist ein fest angestellter Betriebsarzt zu bestellen? Die BG-Vorschrift DGUV V 2 nennt für Betriebsärzte Grundbetreuungszeiten, die als Summe der Zeiten für Fachkraft für Arbeitssicherheit und für den Betriebsarzt aufgeführt sind. Diese sind abhängig vom Gefährdungsgrad des Unternehmens festgelegt. Die Grundbetreuungszeit beträgt mind. 0,2 Stunden pro Mitarbeiter und J...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.3.1 Begriff allgemein

Wann ein Verschulden i. S. d. § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG vorliegt, ist gesetzlich nicht geregelt. Die Rechtsprechung bejaht schuldhaftes Verhalten, wenn der Arbeitnehmer in erheblichem Maße gegen die von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhaltensweise verstößt.[1] Es reicht aus, wenn das Verhalten die Erkrankung erschwert oder verlängert, also der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Aufteilung innerhalb von Gebäuden (Tz. 3.2 AbgrenzE)

Rz. 241 [Autor/Stand] „Bauten im Innern von größeren Werkhallen (Meisterbüros, Materiallager, Schalträume und dergleichen) sind bei der Abgrenzung der Gebäudebestandteile von den Betriebsvorrichtungen grundsätzlich zum Gebäude zu rechnen, weil der insgesamt vorhandene Gebäuderaum durch diese Einbauten lediglich unterteilt wird. Die Frage, ob die Umschließung Schutz gegen Wit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / if) Gewinn- und umsatzabhängige Leistungen

Rn. 217 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Bei Vereinbarung gewinn- oder umsatzabhängiger Leistungen als Gegenleistung für den Erwerb von WG besteht in systematischer Betrachtung ein intensives "Wechselverhältnis" zwischen Ansatz und Bewertung. Ein Ansatz – also die bilanzrechtliche Realisation – ist wesentlich v Unsicherheitsmoment der Wertermittlung belastet. "An sich" gilt als Re...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 159. Jahressteuergesetz 2008 v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150

Rn. 179 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Historie: Die Bundesregierung hat am 08.08.2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) beschlossen mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, die – so war in der Gesetzesbegründung zu lesen – dem Bürokratieabbau, der Steuervereinfachung (stereotype Behauptung ohne Substanz) und der Rechtsbereinigung dienen sollen. Zum Bürokratieabbau sol...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. ABC der Abgrenzung zwischen Betriebsvorrichtungen, Gebäuden, Gebäudeteilen und Außenanlagen

Rz. 351 [Autor/Stand] Die folgende Zusammenstellung von Abgrenzungsbeispielen kommentiert in erster Linie die Anlage 1 des AbgrenzE[2] zur Abgrenzung der Gebäude, Gebäudeteile und Außenanlagen von den Betriebsvorrichtungen. Abfertigungsvorfelder der Flughäfen sind ebenso wie deren Bodenbefestigungen Betriebsvorrichtungen. Der Flugbetrieb wird hier unmittelbar durch die betrie...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.3.1 ESRS S4-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern

Rz. 60 Die bis zur Umsetzung der CSRD geltende nichtfinanzielle Berichterstattung erforderte im Grunde bereits "eine Beschreibung der Unternehmenspolitik in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen" und wurde in Art. 19 Abs. 2 Buchst. d) der CSRD übernommen. Daher ist die erste themenbezogene Angabepflicht mit ESRS S4.13 die Beschreibung der Konzepte hinsichtlich des Umgangs mit den...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.1.2 Phase 2: Auswerten

Rz. 38 In Phase 2 "Auswerten" führt das Unternehmen die Auswertung der Auswirkungen und Abhängigkeiten für jeden wesentlichen Standort oder Sektor/Bereich, einschl. der Auswertung der Schwere und Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit, durch (ESRS E2.AR6). Nach der TNFD umfasst Phase 2 "Auswerten" die folgenden Leitfragen für Unterne...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 1.1.1 EU-Gesetzgebungen und Aktionspläne mit Bezug zu Verschmutzung

Rz. 6 In den ESRS sollen diverse EU-Richtlinien und Verordnungen sowie weitere unionsrechtliche Instrumente, die mit den verschiedenen Themenbereichen zusammenhängen, eingebunden werden.[1] Daher ergibt sich dieser Standard aus den einschlägigen Bestimmungen der CSRD, aus der bestehenden EU-Gesetzgebung (Rz 7 ff.) sowie aus dem EU-Aktionsplan "Schadstofffreiheit von Luft, Wa...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.1 Gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse

Rz. 6 Gesichert sind Erkenntnisse dann, wenn sie empirisch abgesichert sind und nach dem derzeitigen Stand der Arbeitswissenschaft bei den Fachleuten allgemein Anerkennung gefunden haben.[1] Rz. 7 Die Erkenntnisse müssen außerdem aus dem Bereich der Arbeitswissenschaften stammen. Die Arbeitswissenschaft ist dabei keine einzelne Disziplin, sondern erfasst diverse Wissenschafte...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.3.2 ESRS S4-2 – Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf die Auswirkungen

Rz. 79 Nach der Berichterstattung über die Konzepte bzgl. des Umgangs mit Verbrauchern und Endnutzern müssen nach ESRS S4.18 bei bestehender Wesentlichkeit die allgemeinen Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern sowie deren Vertretern in Bezug auf tatsächliche und potenzielle Auswirkungen auf sie offengelegt werden. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein V...mehr

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Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.4.2 Hinweise des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Austauschbarkeit von Arzneimitteln (Abs. 1a)

Rz. 32 Die Aut-idem-Regelung (lat., übersetzt: "oder das Gleiche") bezeichnet die Austauschbarkeit eines verordneten Arzneimittels gegen ein preisgünstiges wirkstoffgleiches Arzneimittel. Eine vertragliche Lösung zur Erstellung von Hinweisen zur Austauschbarkeit von Darreichungsformen der Arzneimittel unter Berücksichtigung ihrer therapeutischen Vergleichbarkeit und Hinweisen z...mehr

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Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.4.5 Preisgünstige importierte Arzneimittel (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 37 Seit dem 1.1.2000 haben Importarzneimittel im Gesetz wieder eine rechtliche Grundlage (Abs. 1 Satz 2 der Vorschrift), die allerdings zu gegebener Zeit überprüft werden soll, ob die gesetzliche Importregelung weiterhin sinnvoll ist (vgl. Abs. 1 Satz 10 und 11) oder ob sie unter Umständen wegfallen kann. Es handelt sich um Arzneimittel, die von Importeuren im Ausland gek...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.1.2 Abgabe von Arzneimitteln

Rz. 20 Schon Abs. 1 macht in Satz 1 Nr. 1 und 2 einzelne Vorgaben für die Abgabe von Arzneimitteln. Die Apotheke ist zur Abgabe eines preisgünstigen Arzneimittels in den Fällen verpflichtet, in denen der verordnende Arzt ein Arzneimittel nur unter seiner Wirkstoffbezeichnung verordnet (Buchst. a) oder die Ersetzung des Arzneimittels durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel n...mehr

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Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.4.3 Kriterien für die Auswahl preisgünstiger Arzneimittel (Abs. 2 i.V.m § 9 Rahmenvertrag)

Rz. 34 Die Kriterien, wie das Austauschverfahren i. S. preisgünstiger Arzneimittel zu funktionieren hat, legen der GKV-Spitzenverband und der DAV nach Abs. 2 der Vorschrift im Rahmenvertrag fest. Hat nach § 9 Abs. 1 Rahmenvertrag der Vertragsarzt ein Fertigarzneimittel verordnet, zu dem es außer dem Importarzneimittel keine Auswahlmöglichkeit gibt oder die Ersetzung eines unter...mehr

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Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.18.3 Zuschlag für die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel im Wege des Botendienstes (Abs. 5g)

Rz. 65 Mit Wirkung zum 1.1.2021 ist durch Abs. 5g i. V. m. Art. 8 Abs. 2 des Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken den Apotheken die Möglichkeit eingeräumt worden, bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln an Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung im Wege des Botendienstes einen zusätzlichen Zuschlag in Höhe von 2,50 EUR je Lieferort und Tag ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.5.2 Näheres zur erneuten Abgabe und Abrechnung eines mangelfreien Arzneimittels im Fall des § 31 Abs. 3 Satz 7 (Abs. 4b)

Rz. 41 Muss für ein Arzneimittel aufgrund eines Arzneimittelrückrufs oder einer von der zuständigen Behörde bekannt gemachten Einschränkung der Verwendbarkeit erneut ein Arzneimittel verordnet werden, so ist die erneute Verordnung für den Versicherten zuzahlungsfrei (§ 31 Abs. 3 Satz 7). Im Rahmenvertrag nach Abs. 2 der Vorschrift haben die Vertragspartner auf Bundesebene na...mehr