Fachbeiträge & Kommentare zu Arzneimittel

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Malta / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

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Schweden / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

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Vereinigtes Königreich / 7.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

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§ 11 Unfallmedizin für Anwälte / c) Komplikationen, Spätfolgen und Risiken

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§ 10 Personenversicherungen / c) Durch Heilmaßnahmen und Eingriffe

Rz. 130 Dieser Ausschluss spielt insbesondere im Arzthaftungsrecht eine Rolle, da unter diesen Ausschluss in der Regel die medizinischen oder aber auch nur kosmetischen Behandlungen am Körper fallen. Normalerweise geschehen Operationen mit Einwilligung des Patienten. Verlaufen diese planmäßig, wird man die unfreiwillige Gesundheitsschädigung verneinen müssen. In diesem Fall ...mehr

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Polen / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

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§ 11 Unfallmedizin für Anwälte / cc) Komplikationen, Spätfolgen und Risiken

Rz. 25 Bei der Oberarmschaftfraktur oder Humerusschaftfraktur besteht oftmals die Gefahr der Verletzung des Radialisnervs. Dieser Nerv kreuzt im mittleren Oberarmdrittel knochennah den Humerus und ist in der Region bis zu 15 % begleitverletzt. Allerdings kann dieser Nerv auch bei einer Metallentfernung (Nagelentfernung) verletzt werden. Wenn der Nerv geschädigt ist, tritt di...mehr

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Griechenland / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

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Kroatien / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

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Italien / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

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Slowenien / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

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Frankreich / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

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Bulgarien / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

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Spanien / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

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§ 11 Unfallmedizin für Anwälte / 3. Komplikationen, Spätfolgen und Risiken

Rz. 160 Wie bereits erwähnt, können bei Nervenschädigungen sehr viele Probleme auftreten, wie Bewegungseinschränkungen, komplette Lähmungen, Teillähmungen, Kraftverlust, chronische Schmerzen und Muskelschwund. Darüber hinaus besteht das allgemeine Operationsrisiko einer Thrombose, Embolie, Infektion und von erneuten Nervenschädigungen (siehe Rdn 298 f., 253 f., 264). Rz. 161...mehr

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§ 10 Personenversicherungen / a) Durch Bewusstseinsstörungen

Rz. 115 Die Bewusstseinsstörung spielt in der Rechtsprechung eine ganz entscheidende Rolle und ist gerade im Bereich des Straßenverkehrs von erheblicher Bedeutung. Eine Bewusstseinsstörung liegt vor, wenn die versicherte Person in ihrer Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit so beeinträchtigt ist, dass sie den Anforderungen der konkreten Gefahrenlage nicht mehr gewachsen ist. Ursa...mehr

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Tschechien / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

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§ 11 Unfallmedizin für Anwälte / b) Arztkontakt/Rücksprache

Rz. 123 Es sind Unfallchirurg, Orthopäde und Physiotherapeut zu kontaktieren. Insbesondere der Physiotherapeut ist auch hier wichtig, da eine frühzeitige Mobilisation wichtig ist. Unter anderem werden die Patienten schon am ersten Tag nach der Operation auf die Bettkante gesetzt, um Übungen zu machen. Ferner spielt hier oftmals auch der Internist eine Rolle, da die älteren P...mehr

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Dänemark / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

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Rumänien / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cba) Betriebsindividuelle Bewertung mit AK bzw HK

Rn. 254 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die AK für die einzelnen Tiere bestimmen sich nach § 255 Abs 1 HGB iVm R 6.2 EStR 2012. Demzufolge gehören zu den AK nicht nur der reine Kaufpreis, sondern auch Nebenkosten (wie zB Frachtkosten und Wiegekosten), wenn sie dem jeweiligen Tier zugeordnet werden können (BFH v 13.10.1983, BStBl II 1984, 101), während gewährte Preisnachlässe bzw ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Reisekosten, Inland / 2.4.2 Vorrang der arbeitsrechtlichen Zuordnung

Vorrang hat nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes die arbeitsrechtliche Zuordnung. Die zeitliche Abgrenzung ist als subsidiäre Alternative festgelegt, die nur dann zur Anwendung kommt, wenn der Arbeitgeber keine dienst- bzw. arbeitsrechtliche Festlegung auf eine Tätigkeitsstätte getroffen hat oder diese nicht eindeutig ist. Steuerrecht folgt Arbeitsrecht Bei der arbeitsre...mehr

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§ 1 Einleitung

Rz. 1 Die Regulierung von Personenschäden wird in der Praxis häufig unterschätzt. Tatsächlich erfordert sie vertiefte Kenntnisse in einer Vielzahl von Rechtsgebieten, darunter das allgemeine zivilrechtliche Haftungsrecht, das Verkehrsrecht, die Produkthaftung, die Arzthaftung, das Medikamenten- und Medizinproduktehaftungsrecht, die Tierhalterhaftung, das Luftfahrtrecht, das ...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / III. Alphabetische Liste vermehrter Bedürfnisse

Rz. 287 Für den Schadensersatz der vermehrten Bedürfnisse ist nicht entscheidend, ob die damit im Zusammenhang stehenden Ausgaben einmalig oder wiederkehrend, regelmäßig oder unregelmäßig oder aus unterschiedlichen Gründen entstehen. Deshalb kann in der nachfolgend aufgeführten alphabetischen Liste nur ein kleiner Teil der möglichen vermehrten Bedürfnisse wiedergegeben werde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kürzungs- und Verteilun... / 1. Kapitalforderungen

Rz. 21 Als Kapitalforderung ist insbesondere bei Personenschäden das Schmerzensgeld zu berücksichtigen. Zudem können aber auch Heilbehandlungskosten oder andere notwendige Maßnahmen zur Schadensbehebung im Einzelfall als Kapitalforderung qualifiziert werden. Kapitalforderungen unterscheiden sich grundlegend von Rentenansprüchen, da sie unmittelbar in ihrer Nominalhöhe angere...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Reisekostenerstattung durch... / 2.9.4 Grenzen arbeitsrechtlicher Gestaltungsspielräume

Die arbeitsrechtliche Zuordnung findet dort ihre Grenze, wo der Arbeitnehmer in der festgelegten Einrichtung des Arbeitgebers keine Arbeiten verrichtet. Die erste Tätigkeitsstätte muss zumindest einen Bezug zu der tatsächlichen Tätigkeit aufweisen. Sofern der Arbeitnehmer in einer vom Arbeitgeber festgelegten Tätigkeitsstätte wenigstens in geringem Umfang seine Arbeitsleistu...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
Apothekenversorgung-Weitere... / 2 Umsetzung

Das geplante Apothekenreformgesetz (ApoVWG) soll die wirtschaftlichen Bedingungen für Apotheken verbessern und so eine flächendeckende, wohnortnahe Arzneimittelversorgung sichern. Vorgesehen sind verhandelbare Vergütungsstrukturen, erweiterte Notdienstzuschüsse sowie ein Ausbau pharmazeutischer Dienstleistungen, darunter zusätzliche Impfungen und Schnelltests. In strukturschwa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 126 Versorg... / 1.1 Regelungsinhalt

Rz. 1 Die Kommentierung berücksichtigt die bis zum 31.12.2025 erfolgten gesetzlichen Änderungen, zuletzt durch das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) v. 19.7.2023 (BGBl. I Nr. 197) mit Wirkung zum 27.7.2023. Damit wurde Abs. 1b eingefügt. Die Neufassung der Vorschrift zum 1.4.2007 hatte das bis dahin auch für die Leistungserbrin...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Kommentierung berücksichtigt gesetzliche Änderungen bis zum 31.12.2025, zuletzt durch Art. 3 Nr. 3 des Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) v. 22.3.2024 (BGBl. I Nr. 102) zum 31.3.2024. Rz. 2 Die Regelung implementiert ein Modellvorhaben zur umfassenden Diagnostik und Therapiefindung sowohl bei seltenen als a...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 4 Art und ... / 2.1.2.2 Häusliche Pflege

Rz. 52 Der Begriff der häuslichen Pflege(hilfe) ist legaldefiniert in § 36 Abs. 1 Satz 1; danach haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 bei häuslicher Pflege Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf Hilfen bei der Haushaltsführung als Sachleistung. Rz. 53 Die häusliche Pflege zeichnet sich dadurch aus, dass die Betreuu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Produkthaftung / 2.2 Produkt

Produkte sind industriell oder handwerklich/kunstgewerblich hergestellte bewegliche Sachen, gleich welchen Aggregatzustands (Energieträger Gas, Wasser, Dampf). Führt eine übermäßige Überspannung zu Schäden an üblichen Verbrauchsgeräten, liegt ein Fehler des Produkts Elektrizität vor.[1] Wird der gelieferte Strom vom Versorgungsunternehmen bei der Weiterleitung an den Endabne...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Produkthaftung / Zusammenfassung

Begriff Der Hersteller oder Lieferant haftet nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) für Personenschäden oder Sachschäden, die eine von ihm in den Verkehr gebrachte Ware beim Abnehmer verursacht. Es handelt sich um eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung. Sie wird u. a. ausgelöst, wenn das Produkt nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 10.2.1 Bedürftigkeit durch sittliches Verschulden

Sittlich verschuldet haben Eltern ihre Bedürftigkeit insbesondere in Fällen von Alkohol-[1], Drogen-[2], Medikamenten- oder Spielsucht. Dies allerdings nur, wenn der bedürftige Elternteil trotz seiner Erkrankung noch in der Lage gewesen ist, diese zu bekämpfen und die Unterhaltsbedürftigkeit gerade auf diesem Verschulden beruht. Als weitere Fälle einer Verwirkung durch sittl...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel

Zusammenfassung Begriff Zu den Arzneimitteln zählen alle Stoffe und Zubereitungen, die durch Anwendung im oder am menschlichen (oder tierischen) Körper Krankheiten, Schäden und Beschwerden heilen, lindern oder verhüten sollen, diagnostischen Zwecken dienen, körpereigene Wirkstoffe ersetzen oder den seelischen Zustand beeinflussen sollen. Der Arzneimittelbegriff umfasst auch Mittel...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 2.2 Bagatell-Arzneimittel

Folgende verschreibungspflichtige Arzneimittel sind nach § 34 Abs. 1 Satz 6 SGB V bei Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, von der Versorgung ausgeschlossen: Arzneimittel zur Anwendung bei Erkältungskrankheiten und grippalen Infekten einschließlich der bei diesen Krankheiten anzuwendenden Schnupfenmittel, Schmerzmittel, hustendämpfenden und hustenlösenden Mit...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 2.1 Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind grundsätzlich keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Ausschluss gilt nicht für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und versicherte Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt fest, welche ansonsten nicht verschreibun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 3.3.1 Verordnung im Rahmen der AAPV/SAPV oder nach einem Krankenhausaufenthalt mit Cannabis-Arzneimittel-Behandlung

Werden die Cannabis-Arzneimittel im Rahmen der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (AAPV) oder im Anschluss einer Versorgung mit Cannabis-Arzneimitteln im Rahmen eines stationären Krankenhausaufenthalts verordnet, ist über den Antrag auf Genehmigung innerhalb von 3 Tagen nach Antragseingang zu entscheiden.[1] Erfolgt die Verordnung von Cannabis-Arzneimitteln im Rahmen de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 7.1 Zuzahlungsfreie Arzneimittel

Der GKV-Spitzenverband kann per Beschluss Arzneimittel von der Zuzahlung befreien. Voraussetzungen dafür sind, dass deren Apothekeneinkaufpreis einschließlich Mehrwertsteuer mindestens 20 % niedriger ist als der jeweils gültige Festbetrag, welcher diesem Preis zugrunde liegt und dass hieraus Einsparungen zu erwarten sind.[1] Entsprechende Listen über zuzahlungsbefreite Arzneimi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 2.5 Off-Label-Use Arzneimittel

Off-Label-Use bezeichnet die Verordnungsfähigkeit von zugelassenen Arzneimitteln in nicht zugelassenen Anwendungsgebieten. Ein Fertigarzneimittel kann auch im Off-Label-Use grundsätzlich nicht zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Die Verordnung von zugelassenen Arzneimitteln in nicht zugelassenen Anwendungsgebieten ist jedoch zulässig mit Zustimmung d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Festbeträge (Arznei-/Hilfsm... / 2 Arzneimittel

Bei den Arzneimitteln bestimmt zunächst der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Richtlinien die Gruppen von Arzneimitteln mit denselben Wirkstoffen, pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen, insbesondere mit chemisch verwandten Stoffen, pharmakologisch-therapeutisch vergleichbarer Wirkung, insbesondere Arzneimittelkombinationen, für die Festbeträge in Betracht k...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 2 Ausgeschlossene Arzneimittel

2.1 Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind grundsätzlich keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Ausschluss gilt nicht für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und versicherte Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Medikamente

Zusammenfassung Begriff Viele Beschäftigte nehmen regelmäßig oder gelegentlich Medikamente und stehen demnach, soweit sie nicht arbeitsunfähig krank sind, während der Arbeit unter deren Einfluss. Durch die Wirkungen oder auch unerwünschte Nebenwirkungen von Medikamenten können bestimmte Risiken am Arbeitsplatz entstehen oder erhöht werden. Besonders kritisch ist eine Medikame...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / Zusammenfassung

Begriff Zu den Arzneimitteln zählen alle Stoffe und Zubereitungen, die durch Anwendung im oder am menschlichen (oder tierischen) Körper Krankheiten, Schäden und Beschwerden heilen, lindern oder verhüten sollen, diagnostischen Zwecken dienen, körpereigene Wirkstoffe ersetzen oder den seelischen Zustand beeinflussen sollen. Der Arzneimittelbegriff umfasst auch Mittel, die zur Anwen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 10.2 Inhalt

In dem Medikationsplan sind mit Anwendungshinweisen zu dokumentieren alle Arzneimittel, die dem Versicherten verordnet worden sind Arzneimittel, die der Versicherte ohne Verschreibung anwendet, sowie Hinweise auf Medizinprodukte, soweit sie für die Medikation relevant sind.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 9 Zuständigkeit bei Krankenkassenwechsel

Für die Erbringung von Arzneimitteln ist die Krankenkasse leistungspflichtig, bei der am Tag der Abgabe des Arzneimittels ein Versicherungsverhältnis besteht.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 7.2 Rabattverträge

Für Medikamente aus Rabattverträgen können die Krankenkassen ihre Versicherten vollständig oder mindestens zur Hälfte von der Zuzahlung befreien.[1] Bei den Rabattverträgen handeln die Krankenkassen mit den Herstellern günstige Preise für bestimmte Arzneimittel aus. Die Apotheker sind verpflichtet, bevorzugt rabattbegünstigte Generika abzugeben, es sei denn, der Austausch wur...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 2.3 Lifestyle-Präparate

Arzneimittel zur Erhöhung der Lebensqualität sind gemäß § 34 Abs. 1 Satz 7 SGB V ausgeschlossen. Dies sind Arzneimittel, deren Einsatz im Wesentlichen durch die private Lebensführung bedingt ist oder die aufgrund ihrer Zweckbestimmung insbesondere nicht oder nicht ausschließlich zur Behandlung von Krankheiten dienen, zur individuellen Bedürfnisbefriedigung oder zur Aufwertung d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 4.1 Aut-Idem

Dem Versicherten werden die Arzneimittel vom Arzt auf einem Rezept verordnet. In der Regel verordnet der Arzt das Arzneimittel nur unter seiner Wirkstoffbezeichnung (aut-idem). Der Apotheker ist zur Abgabe des preisgünstigsten Arzneimittels verpflichtet. Dabei sind auch kostengünstige importierte Arzneimittel einzubeziehen. Die Substitutionsverpflichtung besteht nicht, wenn ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 7 Zuzahlung

Für jedes abgegebene verschreibungspflichtige Arzneimittel, für Verbandmittel sowie für in die Arzneimittelversorgung einbezogene Mittel oder Medizinprodukte ist eine Zuzahlung zu leisten. Die Zuzahlungspflicht gilt nur für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.[1] Die Zuzahlung beträgt 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 EUR und höchstens 10 EUR und maximal d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 10.1 Anspruch

Versicherte, die gleichzeitig mindestens 3 verordnete Arzneimittel anwenden, haben Anspruch auf Erstellung, Erläuterung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform durch einen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt.[1] Diese Aufgabe fällt nach den Regelungen des § 29a BMV-Ä in aller Regel den Hausärzten zu. Arzneimittel sind in den Medikationsplan a...mehr