Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Warum ist eine Erste-Hilfe-Organisation mehr, als Ersthe ... / 1.2 Verantwortung des Arbeitgebers

Dipl.-Biol. Bettina Huck
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Da im betrieblichen Alltag weitergehende bzw. besondere Unfallgefahren existieren, wurde dem Unternehmer in § 21 SGB VII und § 10 ArbSchG die Verantwortung für eine wirksame Erste Hilfe übertragen. Weitere Rechtsvorschriften konkretisieren, welche Elemente zur Erste-Hilfe-Organisation im Unternehmen gehören. Der Arbeitgeber muss v. a.:

  • frei zugängliche und funktionsfähige Meldeeinrichtungen bereitstellen, um Rettungsdienst, Feuerwehr oder Polizei zu alarmieren, z. B. Telefon, Betriebsfunkanlagen oder Personen-Notsignal-Anlagen bei Alleinarbeit;
  • Anzahl und Aufenthaltsort der Beschäftigten kennen. Es gelten besondere Anforderungen bei Alleinarbeit;
  • Flucht- und Rettungsplan an geeigneter Stelle aushängen, mit Fluchtwegen, Notausgängen, Notrufnummern, Erste-Hilfe- und Brandschutzeinrichtungen;
  • Mittel zur Ersten Hilfe bereitstellen (s. Nr. 3.4 ASR A4.3): Erste-Hilfe-Material (z. B. Verbandstoffe, Rettungsdecke) sowie Arzneimittel und medizinische Geräte (z. B. Defibrillator, Beatmungsgerät);
  • Rettungsgeräte bereithalten, z. B. Rettungshub- oder Abseilgeräte;[1]
  • ggf. Rettungstransportmittel bereitstellen, z. B. Krankentrage, Tragegurte;[2] technische Hilfsmittel, wie Meldeeinrichtungen, Rettungstransportmittel, Rettungsgeräte werden unter dem Begriff "Einrichtungen zur Ersten Hilfe" zusammengefasst;
  • Beschäftigte über mögliche Unfall- und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz aufklären sowie über Einrichtungen und Maßnahmen der Gefahrenabwendung informieren;
  • Beschäftigten Hinweise über die Erste Hilfe in schriftlicher Form zugänglich machen, z. B. durch Aushänge (Plakat "Erste Hilfe", DGUV-I 204-001);
  • bereits ab 2 Beschäftigten einen Ersthelfer benennen;
  • ggf. Betriebssanitäter einsetzen: bei mehr als 100 anwesenden Beschäftigten auf Baustellen oder mehr als 250 bzw. 1.500 in Unternehm...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Abwasserverordnung / A Anwendungsbereich
    0
  • Anwendung der Störfall-Verordnung / 3.2.1 Sicherheitsbericht, Alarm- und Gefahrenabwehrpläne
    0
  • Bürgerliches Gesetzbuch / §§ 311 - 311c Untertitel 1 Begründung
    0
  • Richtlinie (EU) 2023/1791 des Europäischen Parlaments un ... / ANHANG XIII ENERGIEEFFIZIENZKRITERIEN FÜR DIE REGULIERUNG VON ENERGIENETZEN UND FÜR STROMNETZTARIFE
    0
  • Verordnung über elektromagnetische Felder / Anhang 2 (zu §§ 2, 3) Berücksichtigung von Immissionsbeiträgen anderer Anlagen
    0
  • Warum sollten vor der Einführung neuer PSA Trageversuche ... / 1.4 Verantwortung von Arbeitgeber und Führungskräften
    0
  • Wassergesetz Hamburg / §§ 5 - 8 Abschnitt II: Sonstige Rechte und Pflichten
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Arbeitsschutz Office Professional
Top-Themen
Downloads
Haufe Shop Arbeitsschutz

Produktempfehlung


Zum Thema Arbeitsschutz
25 % Rabatt: Haufe Arbeitsschutz Office mit CoPilot
Haufe CoPilot AS
Bild: Haufe Online Redaktion

Profitieren Sie vom rechtssicheren und fundierten Fachwissen des Haufe Arbeitsschutz Office mit CoPilot. So haben Sie KI-unterstützt einfachen und blitzschnellen Zugriff auf alle relevanten Vorschriften, Regeln und Arbeitshilfen.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Arbeitsschutz Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren