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Personen-Notsignalanlagen

Dipl.-Ing. Dirk Rittershaus
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Zusammenfassung

 
Begriff

Werden Alleinarbeiten mit erhöhter oder besonderer Gefährdung ausgeführt, dann wird durch den Einsatz von Personen-Notsignalanlagen erreicht, dass erforderliche Rettungsmaßnahmen zeitnah eingeleitet werden können. Der Einsatz von Personen-Notsignalanlagen ist nur unter besonderen Voraus­setzungen erlaubt und muss der Berufsgenossenschaft schriftlich angezeigt werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Regelungen zum Betrieb von Personen-Notsignalanlagen enthält DGUV-R 112-139 "Einsatz von Personen-Notsignalanlagen".

1 Schutz bei Alleinarbeiten

Sofern Alleinarbeiten verrichtet werden, ergibt die Gefährdungsbeurteilung, ob bei diesen Tätigkeiten mit einer geringen, erhöhten oder besonderen Gefährdung gerechnet werden muss. Abschn. 3.3.1 DGUV-R 112-139 "Einsatz von Personen-Notsignalanlagen" beschreibt, wie eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen ist, die zum Ergebnis kommen kann, dass Personen-Notsignalanlagen als Schutzmaßnahme eingesetzt werden können. Anhang 1 DGUV-R 112-139 enthält ein Ablaufschema, anhand dessen eine Entscheidung über den Einsatz von Personen-Notsignalanlagen bei Einzelarbeitsplätzen getroffen werden kann.

2 Definition

Personen-Notsignalanlagen sind Personen-Notsignalgeräte in Verbindung mit einer Empfangszentrale. Mit Personen-Notsignalgeräten können im Gefahrfall willensabhängige oder willensunabhängige Signale an die Empfangszentrale gesendet werden. Nach Empfang des Notsignals werden vorher festgelegte Rettungsmaßnahmen eingeleitet. Die Rettungsmaßnahmen sind an die möglichen Gefährdungen und Arbeitsplatzsituationen anzupassen.

Hinweis: Anhang 2 DGUV-R 112-139 beschreibt in einem Ablaufschema die Maßnahmen, die im Alarmfall beim Einsatz von Personen-Notsignalanlagen bis zum Beginn von Hilfemaßnahmen zu erfolgen haben.

3 Regeln für den Einsatz

  • Personen-Notsignalanlagen zur Überwachung gefährlicher Allei...

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