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Ersthelfer

Steffen Pluntke
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Zusammenfassung

 
Begriff

Ersthelfer sind Personen, die die Erste Hilfe im Betrieb sicherstellen. Sie führen bei Unfällen, Vergiftungen und Erkrankungen im Betrieb entsprechende Maßnahmen der Ersten Hilfe durch, bis der Betroffene einer weiteren rettungsdienstlichen oder ärztlichen Versorgung zugeführt werden kann. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, werden Ersthelfer speziell ausgebildet.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlegende Regelungen zur Thematik "betrieblicher Ersthelfer" sind enthalten in § 10 Arbeitsschutzgesetz, § 26 DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention" sowie § 23 Abs. 1 SGB VII.

1 Anzahl der Ersthelfer

Die erforderliche Anzahl der Ersthelfer richtet sich nach Art und Größe des jeweiligen Betriebs. Die Unfallversicherungsträger machen folgende Vorgaben zur Anzahl der Ersthelfer (Quotenregelung):

  • bei 2 bis zu 20 anwesenden Mitarbeitern muss mind. ein Ersthelfer zur Verfügung stehen;
  • bei mehr als 20 anwesenden Versicherten muss die Zahl der Ersthelfer in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % und in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Mitarbeiter entsprechen.

Die Anzahl der Ersthelfer geht von anwesenden Mitarbeitern aus, damit auch bei Schichtbetrieb, Urlaubszeiten, Dienstreisen, zu erwartendem Krankenstand oder unterschiedlichen Verteilungen auf Filialen genügend Ersthelfer anwesend sind. Deshalb muss die Zahl der Ersthelfer größer sein, als sich allein durch die rechnerische Ermittlung aus der Gesamtbelegung ergibt.

Die Arbeitswelt hat sich durch flexible Arbeitsformen wie mobiles Arbeiten und veränderte Arbeitszeiten stark gewandelt. Dadurch sind oft weniger Beschäftigte im Unternehmen, was dazu führt, dass auch Ersthelfer häufiger abwesend sind. Diese Veränderungen stellen Unternehmen vor neue Herausforderungen in der Organisation der Ersten Hilfe.

Die notwendige Anzahl an Ersthelfern...

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